Probleme nach Verkauf bei ebay

    • Probleme nach Verkauf bei ebay

      Hallo,

      vor ein paar Wochen habe ich einen alten Seiko-Chrono (eine mechanische Uhr) bei ebay gekauft. Da mir die Uhr aber zum Tragen zu schwer war, habe ich sie bei ebay auch wieder verkauft.

      Hier der Text meiner Auktion:

      ----------------------------------------------------------------------------------

      - Massives Edelstahlgehäuse
      - Durchmesser: 40 mm (ohne Drücker und Krone)
      - verschraubter Edelstahlboden
      - Mineralglas ist ohne Kratzer
      - Tag und Datumsanzeige (Datum mit Schnellverstellung)
      - Wahlweise mit Wochentagsanzeige oder mit römische Ziffern 1-7
      - Automatikwerk Seiko Kaliber 6139B mit 17 Jewels
      - Vollrevision (Preis: 125 €) vor ein paar Wochen (Werk wurde zerlegt, gereinigt und geölt)
      - Sehr guter Zustand

      Dies ist ein Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!

      -----------------------------------------------------------------------------------

      Die Vollrevision hat der Vorbesitzer machen lassen. Einen Beleg o.ä. gab es nicht. Der Zustand der Uhr war sehr gut.

      Der neue Verkäufer hat dann nach ein paar Tagen geschrieben, dass die Chronographen-Funktionen nicht richtig laufen würden.
      Als ich die Uhr noch hatte, lief alles ohne Probleme! Seit dem nervt der Käufer ziemlich penetrant, dass ich die Uhr zurücknehmen soll usw.
      Ich habe versucht, dass ich von dem Vorbesitzer die Adresse des Uhrmachers bekomme, der die Revision gemacht hat.
      Bisher habe ich aber leider keine Antwort erhalten.

      Da ich Privatverkäufer bin, und auch in der Auktion weder etwas von einer Garantie noch von einem Beleg der Revision o.ä. geschrieben habe, bin ich rechtlich zu rein gar nichts verpflichtet, oder?

      Gruß,
      Fenrir

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fenrir ()

    • RE: Probleme nach Verkauf bei ebay

      Bitte mal den Link zur Auktion posten!
      In Deinem Text kann ich nichts von einem Sachmangelhaftungsauschluß lesen. Gewährleistung ist etwas anderes. Somit wirst Du die Uhr zurück nehmen müssen, falls der Käufer mit seiner Reklamation recht haben sollte. Wenn Du als Privatmann handelst, ist der Käufer in der Beweispflicht.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Probleme nach Verkauf bei ebay

      In Deinem Text kann ich nichts von einem Sachmangelhaftungsauschluß lesen. Gewährleistung ist etwas anderes


      was ist denn da anders?
      Die Sachmängelhaftung hieß früher halt Gewährleistung. Ich denke, damit weiß bei eBay jeder was gemeint ist.

      @fenrir
      um welchen Warenwert geht es ca.?
    • RE: Probleme nach Verkauf bei ebay

      Gewähleistet wird, daß der Gegenstand noch mindestens 2(?) Jahre funktionstüchtig bleibt. Das wurde hier ausgeschlossen, aber nicht, daß er funtionierend geliefert wird.
      Mit einem Sachmangelhaftungsauschluß kann mann auch Schrott liefern. Das war in diesem Falle wahrscheinlich nicht der Fall ;).
      Ob jeder bei ebay weiß, was gemeint ist, ist relativ egal. Entscheidend ist die Gesetzeslage und die dem entsprechende Formulierung.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)