Wie kann es sein, dass Ebay so viele illegale Liquid Verkäufe duldet? Bunkerbase - Storagebase - Nikotinbase - E-Liquis - E-Zigaretten-Zubehör etc.

    • Wie kann es sein, dass Ebay so viele illegale Liquid Verkäufe duldet? Bunkerbase - Storagebase - Nikotinbase - E-Liquis - E-Zigaretten-Zubehör etc.

      :~ Das Thema liegt mir schon einige Zeit im Magen ... Angebote wurden gemeldet .... nichts ist passiert ... die Verkäufe steigen rapide an ...
      eBay unternimmt nichts .... trotz Grundsatz zu Tabakwaren, werden diese Liquide OHNE Altersnachweis von Privat-Verkäufern verkauft :!:

      Testkäufe liegen vor.

      Und es geht hier auch um die Existenz einiger GVK, da die PVK das Geschäft übernehmen. :(

      Hier werden alle PVK veröffentlicht, welche sich NICHT an die Richtlinien / Regeln halten :!:
      ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…=bunkerbase&_sacat=183497

      Der Artikel ist nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet. Die Abgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Mit Abgabe des Sofortkaufs bestätigen Sie das Sie mindestens 18 Jahre alt sind!! Seit den 01.04. 2016 ist keine Zustellung an Postfächer, Paketstationen oder an vereinbarte Ablageorte mehr möglich! Ausz. aus einer AB
      Die Lieferung erfolgt per DHL mit Alterssichtprüfung somit kann sichergestellt werden, dass der Empfänger mindestens 18 Jahre alt ist. Ausz. aus einer AB

      Und dann gibt es aber Versand per Warensendung, Brief oder DHL Päckchen!

      ?(
      eBay Grundsatz zu Tabakwaren
      pages.ebay.de/help/policies/tobacco.html
      TPD2 Informationen – Kurzfassung
      dampf.tv/tpd2-informationen/


      :) Ein Verkäufer hat mir diesbezüglich einige Informationen zukommen lassen - Teilauszug:

      Sehr geehrter Herr ................,
      bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie nachstehend die Stellungnahme von „jugendschutz.net“ zu der im Betreff genannten Thematik:
      Die Verantwortlichkeit von Ebay bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz hat der BGH bereits festgestellt (Urteil v. 12.07.2007, Az. I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay). Leitsätze des Gerichts (mit meinen Hervorhebungen):
      Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.

      2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

      3. a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.
      b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

      Das Urteil ist auf den Versand von E-Zigaretten ohne Weiteres übertragbar. Da Ebay als Vermittler auftritt, kommt grundsätzlich auch eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit (§ 28 Abs. 1 Nr. 13 JuSchG bei Tabak/E-Zigaretten) ab Kenntnis in Betracht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Angebote aus dem In- oder Ausland stammen, sofern nur der Verkauf nach Deutschland angeboten wird.

      Da eBay keine Möglichkeit zur Altersprüfung bei der Bestellung einräumt, dürften nach der Rechtsauffassung der OLJB bereits deshalb entsprechende Angebote rechtswidrig sein. Demgegenüber erlaubt Ebay die Bestellung, wenn auf der Versandebene die Abgabe an Erwachsene sichergestellt ist. Ob der Händler dies sicherstellt, kann man dem Angebot nicht zwangsläufig ansehen. Aber Ebay bietet anscheinend entsprechende Versandoptionen an, die als Indiz herangezogen werden können.

      Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
      § 14 Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
      (1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn 1.
      Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben,

      2.
      elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.
      Die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit darf einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.
      (2) Elektronische Zigaretten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen auf einem gleichmäßigen Niveau abgegeben wird.
      (3) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden oder zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter 1.
      technische Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit festzulegen,

      Anforderungen an eine auslauffreie Nachfüllung festzulegen.

      Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
      § 12 Neuartige Tabakerzeugnisse
      (1) Neuartige Tabakerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind.
      (2) Zuständig für die Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
      (3) Die Zulassung ist nur zu versagen, wenn das neuartige Tabakerzeugnis, je nachdem ob es sich um ein Rauchtabakerzeugnis oder ein rauchloses Tabakerzeugnis handelt, die für dieses Erzeugnis geltenden Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht erfüllt.
      (4) Werden die jeweils geltenden Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht mehr erfüllt, ist die Zulassung zu widerrufen. § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt.
      (5) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zulassungsverfahren zu regeln einschließlich der vom Antragsteller beizubringenden Informationen insbesondere über 1.
      die gesundheitlichen Auswirkungen einschließlich des Suchtpotenzials und einer Risiko-Nutzen-Analyse,
      2.
      Marktforschung und die erwartete Verbraucherwahrnehmung.

      bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherp…n/04_Tabakerzeugnisse/01_...

      § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
      (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
      (2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.
      an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
      2.
      durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
      (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
      (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
      ebay hat 2016 dazu extra den versand mit dhl alterssichtprüfung eingeführt. tausende von angeboten werden aber mit warensendung oder deutsche post brief angeboten.

      ok, die post hat nachgezogen und es gibt eine marke die man auf warensendungen kleben kann zur alterskontrolle.
      allerdings hält sich da kaum ein händler dran. (ich habe massenhaft testbestellungen hier liegen die das belegen)
      diese artikel oder händler gemeldet, diese dürfen aber weiterhin verkaufen.

      Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren
      des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
      1
      Vom 3. März 2016
      bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s….pdf%27%5D__1496533201287



      :!: WARNUNG: :!:
      Die Aufbewahrung von Basen, Depots und Flüssigkeiten muss außer Reichweite von Kindern bewahrt werden, da diese Nikotin-Menge zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Wenn Kinder Flüssigkeiten dieser Art aufnehmen dann sollten Sie in jeden Fall umgehend einen Arzt aufsuchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • andreahess2
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      akt. Angebote: ebay.de/sch/lex-de6/m.html?ite…nc&_trksid=p2047675.l2562

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    • Ich nehme mal an, Du hast zu diesem Verkäufer einen so kurzen Draht, dass er sich nicht selbst hier zu Wort melden muss. Ich hab seinen Beitrag im HF allerdings auch gelesen.

      Dabei ist mir noch etwas mehr aufgefallen. Nämlich, dass diese Liquids gar nicht auf ebay auftauchen dürfen, sobald sie Nikotin enthalten. Weder vom PVK der selber mischt noch von GVK, der "Marken"-Produkte verkauft. Ich habe selbst zwei Beratungskunden, die u.a. mit Tabakwaren und Liquids handeln. Einer davon verkauft ausserdem mir meine Zigarren.


      (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.


      Hat der VK ja selbst durchaus richtig erkannt. Nun wissen wir spätestens seit der Abbruchjäger-Welle, wo der Unterschied zwischen ebay und einem normalen Webshop liegt. Im normalen Webshop haben wir eine invitato ad offerendum. Der Besucher des Shops wird also erst mal umworben, ein Angebot abzugeben und der Verkäufer entscheidet dann, ob er das Angebot annimmt. Solange wir da noch kein Werbeverbot haben, geht das noch an.

      Bei ebay liegt die Geschichte mit dem Vertragsschluss aber genau umgekehrt. Der Verkäufer gibt eine offerta ad incertas ab. Er macht das Angebot einem unbestimmten Personenkreis. Der Knackpunkt ist "Angebot". Und was steht da oben?

      Die dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel gar nicht angeboten werden. Genau das macht ein ebay-Verkäufer aber, sobald er das Liquid bei ebay einstellt. Er bietet an. Und zwar jedem. Also nicht nur den registrierten ebay-Nutzern sondern auch denen, die als Gast kaufen.

      Dass man die Liquids Minderjährigen dann nicht auch noch liefern darf und daher Versand mit Alterssichtprüfung vorzunehmen wäre, ist erst der zweite Schritt. Wobei ein reiner Versand mit Alterssichtprüfung auch nicht ausreicht. Korrekterweise müsste das ein Versand mit Alterssichtprüfung und Identitätsprüfung sein. Damit sichergestellt ist, dass der volljährige Türöffner, der das Paket annimmt auch tatsächlich derjenige ist, dem die Ware ausgehändigt werden darf. Könnte ja auch der Nachbar sein. Oder der Babysitter, der den ebay-affinen Kita-Besucher beaufsichtigt.

      Soweit mal dazu. Kannst du ihm gerne so übermiteln. Nikotinhaltige Liquids auf ebay gehen gar nicht. Unter keinen Umständen, egal welche Klimmzüge man unternimmt oder wie korrekt die Ware ist, die man anbietet. Man bietet an (im juristischen Sinne) und schon das ist eben aufgrund der Besonderheit des ebay-Vertragsschlusses nicht erlaubt.

      Wieso ebay da nichts macht lässt sich mit der Standardantwort abfrühstücken. Solange die Provision stimmt ist es ebay vollkommen egal, welche Rechtsverstöße Verkäufer auf ebay begehen. Solange die es nicht derart übertreiben, dass selbst für ebay ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt, macht ebay da ncihts. Versuche mal als GVK einen Priverblichen zu melden. Dann bekommst Du diese Antwort sogar offiziell vom Support: "Wir können das nicht überprüfen".

      ebay kann immer nur dann Dinge tun, die bis dahin für ebay völlig unmöglich zu machen waren, wenn man sie heftig in den Geldbeutel tritt. MIt anderen Worten: wenn man ebay vor Gericht zerrt und ihnen demonstriert, dass ihre Handlungsweise nach geltendem Recht für ebay Konsequenzen in Form einer eigenen Haftung haben kann.

      Ich werde das zum Beispiel im Herbst umsetzen, wenn ebay sich die Nutzungsrechte an Bildern zueignet. Allerdings geht es dabei dann um eine Sache, die ebay selbst durch eigene Programmierung verbockt.

      Bei den Liquids liegt die Geschichte etwas anders. Tatsächlich muss ebay nicht anlasslos alle Angebote daraufhin überprüfen, ob sie denn tatsächlich rechtlich einwandfrei sind. Da diese Angebote ale nicht von ebay eingestellt sind, schützt sie insoweit die Haftungsfreistellung des §10 TMG. Es ist also erforderlich, dass ebay zuerst positive Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hat. Dann sind sie verpflichtet, die Inhalte unverzüglich zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

      Tun sie das nicht, kann man ebay so behandeln, als hätten sie die Angebote selbst eingestellt. Also auf gut deutsch: der Anwalt greift sich in seiner Abmahung nicht den (impressumslosen und daher nicht greifbaren) PVK sondern den Störer ebay, den man ja recht gut greifen kann. Natürlich macht man das für jeden Verkäufer einzeln.

      Ich kann dir aber aus Erfahrung versichern, dass ebay schon nach dem ersten echten Einschlag sofort und sehr schnell beginnt, das Problem anzugehen. Eine zweite Welle wird da kaum erforderlich sein, wenn die erste Abmahung ignoriert wurde (was definitiv geschehen wird) und dann direkt die einstweilige Verfügung hinterherkommt. Nur darf man das Ding nicht verfristen lassen. ebay neigt bei so was tierisch dazu, zu mauern. Also einfach Termine setzen und knallhart durchziehen. Es trifft ja ausserdem keinen Armen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich nehme mal an, Du hast zu diesem Verkäufer einen so kurzen Draht, dass er sich nicht selbst hier zu Wort melden muss. Ich hab seinen Beitrag im HF allerdings auch gelesen.
      Er hat sich angemeldet, ist aber nicht freigeschaltet und kann nicht antworten - er wartet seit 6 Stunden und ich kann ihm da nicht helfen.
      Weißt du wie das funktioniert - dann kommt er sofort.

      Privat-Verkäufer dürfen ohne Altersnachweis hier verkaufen?
      Gewerbliche Verkäufer müssen einen Nachweis erbringen?
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wieso ebay da nichts macht lässt sich mit der Standardantwort abfrühstücken. Solange die Provision stimmt ist es ebay vollkommen egal, welche Rechtsverstöße Verkäufer auf ebay begehen. Solange die es nicht derart übertreiben, dass selbst für ebay ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt, macht ebay da ncihts. Versuche mal als GVK einen Priverblichen zu melden. Dann bekommst Du diese Antwort sogar offiziell vom Support: "Wir können das nicht überprüfen".
      Stimmt das wird offiziell so mitgeteilt, es wird nicht überprüft lassen sie das über einen Anwalt klären....
      obwohl eindeutig geschrieben steht:

      "Zitat"
      Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie ...
      [Blockierte Grafik: https://ir.ebaystatic.com/pictures/aw/pics/help/infohubs/images/img_checkmark_23X17.gif]Artikel kaufen, um Sie wieder zu verkaufen.
      [Blockierte Grafik: https://ir.ebaystatic.com/pictures/aw/pics/help/infohubs/images/img_checkmark_23X17.gif]Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
      [Blockierte Grafik: https://ir.ebaystatic.com/pictures/aw/pics/help/infohubs/images/img_checkmark_23X17.gif]regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
      [Blockierte Grafik: https://ir.ebaystatic.com/pictures/aw/pics/help/infohubs/images/img_checkmark_23X17.gif]häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
      [Blockierte Grafik: https://ir.ebaystatic.com/pictures/aw/pics/help/infohubs/images/img_checkmark_23X17.gif]eBay Verkaufsagent sind.
      [Blockierte Grafik: https://ir.ebaystatic.com/pictures/aw/pics/help/infohubs/images/img_checkmark_23X17.gif]für Ihr Unternehmen auf eBay einkaufen.



      Hinweis: Wenn wir aufgrund Ihrer Verkaufsaktivitäten feststellen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind, werden Sie von uns innerhalb einen bestimmten Frist aufgefordert, Ihr eBay-Konto als gewerblich zu kennzeichnen.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Glashaus-W schrieb:

      Privat-Verkäufer dürfen ohne Altersnachweis hier verkaufen?
      Gewerbliche Verkäufer müssen einen Nachweis erbringen?
      -->

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nikotinhaltige Liquids auf ebay gehen gar nicht. Unter keinen Umständen, egal welche Klimmzüge man unternimmt oder wie korrekt die Ware ist, die man anbietet.

      Glashaus-W schrieb:

      Er hat sich angemeldet, ist aber nicht freigeschaltet und kann nicht antworten
      --> liegt wohl an der Emailadresse

      http://www.auktionshilfe.info/terms schrieb:

      Bitte unbedingt beachten:
      Zur Zeit können User mit hotmail-, outlook- oder live-Mail-Accounts Probleme beim Empfang von Benachrichtigungen haben, womit sie sich auch nicht aktivieren lassen. Auch andere Mail-Provider können unsere Mails als Spam behandeln. Wir raten daher dringend dazu, eine andere Adresse zu wählen. Ihr könnt eure Adresse aber auch nachträglich nach der Erstregistrierung im Profil ändern,
    • Stubentiger schrieb:

      --> liegt wohl an der Emailadresse

      Könnte die Red mal der Tech so manuell...? *anschubs* Engagierte Mitschreiber können wir immer brauchen.

      Das aktuelle Problem löse ich aber dann viel einfacher. Ich ruf ihn direkt an.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo @alll, hallo @Löschbert Bastelhamster und @Glashaus-W

      habe es nun doch noch mit einer meiner domain e-mail adressen geschafft mich zu registrieren.

      Löschbart schrieb:

      (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

      vollkommen richtig, deshalb müssen wir im onlinehandel ja auch eine zweistufige altersprüfung durchführen.
      bevor eine bestellung getätigt werden kann muss schon sichergestellt werden das kein jugendlicher bestellen kann.
      danach dann beim versand die im gestzvorschlag erwähnte "alterssichtprüfung" ob diese nun ausreicht ist leider bisher von keinem
      gericht per urteil festgelegt worden. da der gesetzentwurf als auch das gesetz da reichlich schwammig formuliert wurde.

      ebay hat explizit den verkauf von e-zigaretten und zubehör erst zum 20.04.2016 erlaubt. dazu dann die versandart "dhl alterssichtprüfung" eingeführt.
      es hat aber nicht lange gedauert da kam eine abmahnung. diese massenabmahnung wurde aber zurück gezogen da der abmahner selbst in massen abmahnfähig war.
      könnte mich aber bei anderen betroffenen noch erkundigen, die dagegen gerichtlich vorgegangen sind.

      da in den ebay richtlinien steht das man 18 jahre sein muss und bei der anmeldung eine schufa abrage gemacht wird, soll dies die erste stufe der altersverifikation darstellen.
      ergo sagt ebay: der verkauf von e-zigaretten und zubehör sei legal.

      ich selbst hatte aber schon mehrere sendungen die retoure kamen weil die alterssichtprüfung fehl geschlagen ist. ergo tummeln sich minderjährige käufer auf ebay.
      meine telefonischen anfragen diesbezüglich wurden mit fadenscheinigen argumenten: "wohl kinder die den eltern acc benutzen" abgetan.
      rücksendekosten wurden mir dann von paypal als gutschrift erstattet.

      @Löschbart Bastelhamster

      würde mich über einen anruf von dir freuen. nummer kommt per pn.

      Red.: Adressaten richtiggestellt
    • Lassdampfab schrieb:


      ich selbst hatte aber schon mehrere sendungen die retoure kamen weil die alterssichtprüfung fehl geschlagen ist. ergo tummeln sich minderjährige käufer auf ebay.
      meine telefonischen anfragen diesbezüglich wurden mit fadenscheinigen argumenten: "wohl kinder die den eltern acc benutzen" abgetan.
      rücksendekosten wurden mir dann von paypal als gutschrift erstattet.

      abgesehen davon, dass es dann und wann Minderjährige in die eBay-Foren verschlägt und diese sich dort outen (oder über z.B. "Gute Frage.net" identische Fragen stellen und man daher erkennt, dass es sich um Minderjährige handelt), weiss "eBay" sehr wohl, dass Minderjährige angemeldet sind ... die benannten Accounts wurden dann gemeldet und durchaus durch eBay entfernt

      ... wobei es ja nicht auf eBay beschränkt ist, auch bei PP gibt es genügend Minderjährige, von den anderen Fakedaten (falsche Adressen etc.) mal ganz zu schweigen
    • Und eBay schaut weiter zu und unternimmt nichts - ohne Altersnachweis verschickt - wo gibt es ein DHL-Paket mit Alterssichtprüfung für EUR 4,99

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    • Lassdampfab schrieb:

      vollkommen richtig, deshalb müssen wir im onlinehandel ja auch eine zweistufige altersprüfung durchführen. bevor eine bestellung getätigt werden kann muss schon sichergestellt werden das kein jugendlicher bestellen kann.

      Völlig richtig. Im eigenen Webshop kannst Du das ja auch umsetzen, z.B. mit 'ner FSK18-Ecke.

      Bei ebay kannst Du das dagegen nicht. Da machst du ein Angebot und wenn irgendwer auf Sofort kaufen klickt, hast Du einen Vertrag an der Backe.

      Lassdampfab schrieb:

      danach dann beim versand die im gestzvorschlag erwähnte "alterssichtprüfung" ob diese nun ausreicht ist leider bisher von keinem gericht per urteil festgelegt worden. da der gesetzentwurf als auch das gesetz da reichlich schwammig formuliert wurde.

      Ich greife mal als Analogie den stationären Handel auf. Da lässt Du dir den Ausweis zeigen und schaust nach dem Alter. Das ist die Altersprüfung. Aber natürlich schaust du auch, ob das Passbild wenigstens ansatzweise mit dem Käufer übereinstimmt, Wenn dir eine 15-jährige den Ausweis ihres Opas vorlegt und dir fällt nichts auf, hast du die Arschkarte, wenn es ein Testkauf des Ordnungsamts war. Das ist die Identitätsprüfung.

      DHL bietet tatsächlich zwei Versandarten an.

      1.) Den Versand mit Alterssichtprüfung:
      dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…-alterssichtpruefung.html

      Und da hast du das Loch schon in der Beschreibung:

      Ihr Paket wird nur an den Empfänger persönlich oder an Personen im Haushalt des Empfängers übergeben, sofern diese das vorgegebene Mindestalter erreicht haben.

      Du hast eben keine Gewähr, dass du nicht doch an Minderjährige verkauft hast. Könnte ja der große Bruder sein, der die Tür aufmacht.

      Was du da brauchst nennt sich bei DHL

      2.) Ident-Check:
      dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…/service-ident-check.html

      Das nutzt dir aber alles nichts, wenn dein Käufer schon von vornherein keine 18 war. Der Gesetzeswortlaut spricht ja nicht davon, dass die Erzeugnisse nicht an Minderwertige abgegeben werden dürfen, die dürfen ihnen gar nicht angeboten werden.

      Und...

      Lassdampfab schrieb:

      ergo tummeln sich minderjährige käufer auf ebay.
      ...hast du ja selbst schon bemerkt. Wieviele Pakete vom Babysitter angenommen wurden weisst Du gar nicht. Die kamen ja nicht zurück.


      Lassdampfab schrieb:

      da in den ebay richtlinien steht das man 18 jahre sein muss und bei der anmeldung eine schufa abrage gemacht wird, soll dies die erste stufe der altersverifikation darstellen.

      Schon mal daran gedacht, dass ebay seit einigen Jahren einen Button hat "Als Gast kaufen"? Also sorry, wenn ich das so klar sage: ebay erzählt dir da gequirlte Scheisse. diese "Schufa- Prüfung" ist ebenfalls totaler Blödsinn. Hier sind mindestens 20 Forenschreiber unterwegs, die wissen, wie man die austricksen kann. Ich selbst habe einen gewerblichen Fake-Account auf Adolf Hitler, Führerbunker 3 Etagen unter den Boden, 12345 Berlin SO 36 angelegt. Nein, kein Witz. Hat die Schufa-Prüfung bei ebay brav gefressen. Und was passiert, wenn Baron von Münchhausen sich mit dem Paypal-Konto von Dagobert Duck verknüpft kannst Du bei falle-internet.de nachlesen. Seit damals hat sich bei ebay gar nichts geändert.

      Ganz davon abgesehen gibt es auch Konstellationen, bei denen die Schufa-Prüfung gar nicht erst anspringt. Auch das ist hier bestens bekannt.

      Wenn die dir das nächste Mal so was erzählen, antworte mit einem klaren "Labert keinen Scheiss". Oder halte es klassisch wie Kaiser Augustus nach der Schlacht im Teutoburger Wald: "Quintilius Varus redde mir hier doch kän son Bapp däher".


      Lassdampfab schrieb:

      ergo sagt ebay: der verkauf von e-zigaretten und zubehör sei legal.

      Öhhmmm....... die Qualität der deutschen Rechtsabteilung von ebay ist vorsichtig formuliert als unterirdisch einzustufen. Etwa ab Schachtsohle Schacht 371 vier Stockwerke drunter.

      Wenn dir ebay so was (oder sonst was) sagt, lies meine Signatur und richte dich erst mal auf Ärger ein. Die haben von diesen Fragen etwa so viel Ahnung wie die Kuh vom Stepptanz.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • beschämt muss ich nun sagen "Als Gast einkaufen" war mir absolut unbekannt.

      4,99€ mit Altersichtprüfung geht schon als dhl Geschäftskunde.
      Ich möchte nun hier nicht unsere Paketpreise Breittreten, aber da komme ich spielend drunter.

      Das mit der Alterssichtprüfung nicht aussreichend müsste explizit wohl noch Gerichtlich geklärt werden.
      Es gibt da zwei kontroverse Lager.
      Das bayrische Ministerium hat wohl einen Sachverständigen um ein Gutachten gebeten. Dieser kam zu dem Schluss das es ausreichend wäre.
      In einem Geschäft kann auch der große Bruder vorgeschickt werden und es dem kleinen geben.
      Daraufhin hat das Ministerium wohl eine Klage zurück genommen.

      Im übrigen könnte ich damit leben, sollte der verkauf von E-Zigaretten und Zubehör gänzlich auf Ebay, Amazon und Co eingestellt werden müssen.
    • Lassdampfab schrieb:

      Bunkerbase 200mg/ml Nikotin

      also das angebot schlägt dem Fass den Boden aus. 200mg/ml durften noch nie in Deutschland verkauft werden.
      Höchstgrenze war 72mg/ml
      Ganz abgesehen davon das der Hersteller den Artikel für 90$ anbietet und nicht 999€
      Das Angebot hatte ich gesehen, war aber nicht sicher, ob oder ob nicht erlaubt.
      Ich brauche konkrete Angaben, bis zu welcher Menge verkauft werden darf - PRIVAT!
      Diese Angaben kann man auch nicht immer finden: Wie viele ml Nikotinbase? 200mg/ml

      Das gleiche ist ja mit der Alterssichtprüfung , geben zwar einige an, aber .... 4,99 Euro ... ne, ne die
      Verkäufer verschenken ungern ein paar Cent.
      Gewerbliche haben sicher einen besseren Versand- Preis - ich suche aber nur gezielt "Privat-Verkäufer".
      Die veröffentlicht sind, haben alle keinen Nachweis angegeben - in der AB wurde zwar darauf aufmerksam gemacht, mehr nicht.
      Du kannst mir alle per Konversation schicken, die veröffentliche ich dann und die ganz "Schlimmen" werde ich dann auch archivieren (Beweis).
      archive.is/hu1ep

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    • also ich habe hier einige testkäufe von gewerblichen hier liegen die ohne versendet haben.
      erlaubt sind definitiv bei liquids und basen nur noch behältnisse bis 10ml und 20mg/ml
      es darf kein liquid in verkehr gebracht werden das selbst hergestellt wurde.
      liquids müssen angemeldet und schadstoffgeprüft sein.
      dürfen dann auch erst 6 monate nach anmelden und prüfung auf den markt gebracht werden.
      diese prüfung musss für jede mg stufe erfolgen.
      kostet die hersteller pro mg gehalt zwischen 300 und 500€

      bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherp…teilungspflicht_node.html

      diese regelung wurde zum schutz der verbraucher geschaffen, da gerade bei liquid sehr viele selbst gepanschtes in den verkehr bringen und niemand weiß was man sich da nun antut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lassdampfab ()

    • ganz bös ist aber der gute hier.

      ebay.de/itm/112224074760

      hatte dort testkauf getätig der ohne altersüberprüfung ankam.
      habe ihn darauf hingewiesen das das gegen das juschg verstößt.
      antwort: "kümmere dich um deinen eigenen kram, nächste woche hast du abmahnungen"
      es kam dann auch die abmahnung, hatte bei einem artikel den grundpreis nicht gesetzt. (vergessener haken in der software)
      diese wurde aber zurückgezogen nachdem mein anwalt freundlich darauf hingewiesen hat das gerade ein 10 jähriger junge in seinem onlineshop e-zigaretten gekauft hat.
      zwei wochen nach dieser aktion war sein onlineshop wieder absolut illegal, keine altersüberprüfung mehr, sofortiges bezahlen mit paypal etc.
      im impressum steht nun eine LLC aus Dover usa.
      mein anwalt meint dazu das mich das ganze nur geld kosten würde dagegen anzugehen.
      hat mich nun ein jahr gekostet einen kompetenten mann (Jugendamt Augsburg) zu finden, der kontakt zum ministerium hat und schon reichlich am
      fäden ziehen ist.