Vorbehalt Verkauf auf anderen Plattformen

    • Vorbehalt Verkauf auf anderen Plattformen

      Hallo,

      man liest ja u.a. häufig in verschiedenen Formen: "Ich behalte mir das Recht vor, den Artikel anderweitig zu verkaufen"...

      Was ist denn, wenn bereits ein Gebot abgegeben wurde, dann solch ein Text hinzugefügt wird und dann die Auktion beendet wird?
      Kann sich der VK darauf berufen?

      Dankeschön!
    • Der Verkäufer kann sich auch darauf berufen, dass seine Schwiegermutter den selben Effekt hat wie ein Dutzend Kamelflöhe an der Rosette und zu kurze Arme um sich zu kratzen. Ob er damit was bewirkt steht auf einem anderen Blatt...
      :D

      1.) Bei deiner geschilderten Konstellation wurde der Vertrag ohne den Zusatz geschlossen. Also können sich VK und K genau auf diesen Vertrag berufen.

      2.) Steht der Hinweis von Anfang an in der Auktion kann sich der VK auf diesen Vorbehalt berufen und der Höchstbieter muss sich das entgegenhalten lassen.

      3.) Stellt der Hinweis jedoch eine AGB-Klausel dar, dann dürfte es sich angesichts der ebya-AGB um eine überraschende AGB-Klausel handeln und damit nichtig sein. Wobei AGB nicht dadurch AGB werden, dass man AGB drüberschreibt sondern dass man sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert benutzt.

      Mit anderen Worten und für ebay: wenn man das normalerweise nicht in die Angebote reinschreibt und es bei einem einzelnen Angebot doch tut, dann wird man wahrscheinlich in 2.) landen.Sonst in 3.)

      Unabhängig davon muss man natürlich damit rechnen, dass man einen INR und eine Rote kassiert und sich gegebenfalls mit einem Abbruchjäger auseinandersetzen darf.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nö. Eindeutig sind nur die Fälle, in denen ein Vertrag zustandekommt. Also bei dem Hercules, sofern der anderweitig verkauft wurde.

      Die wenigen Ausnahmen sind immer der Prüfung unterworfen und können auch problemlos nach hinten losgehen. In diesem Fall wurde bei einem der beiden Roller der Zusatz ergänzt, nachdem zwei Gebote drauf waren und knapp fünf Stunden später abgebrochen.

      Das lässt eventuell den Schluss zu, dass um zehn Uhr eine Anfrage für den Direktkauf kam, deshalb der Zusatz aufgenommen wurde und um dreivierteldrei der Roller anderweitig verkauft wurde.

      Wurde der Zusatz aber nur deshalb aufgenommen um auf ein bereits vorloiegendes anderweitiges Angebot reagieren zu können, dann könnte der Höchstbieter trotzdem Chancen haben, seinen Vertrag durchzusetzen.

      So wie Du fragst nehme ich jetzt mal an Du hast 1086 Bewertungen. ;)

      Un nö, ich habe damit kein Problem. Moralisch finde ich den Abbruchjäger ebenso Scheisse wie den Abbrecher. Das gibt sich nichts, so dass ich mich darauf beschränken kann, die rechtliche Komponente anzuschauen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert Bastelhamster!

      Erst einmal vielen Dank erneut für deine Antwort.
      Der Höchstbietende hat nichts mit einem Abbruchjäger am Hut. Dein vorletzter Satz ist sicherlich allgemein gemeint.

      Oben schreibst du:
      "1.) Bei deiner geschilderten Konstellation wurde der Vertrag ohne den Zusatz geschlossen. Also können sich VK und K genau auf diesen Vertrag berufen."

      Und bei
      "Das lässt eventuell den Schluss zu, dass um zehn Uhr eine Anfrage für den Direktkauf kam, deshalb der Zusatz aufgenommen wurde und um dreivierteldrei der Roller anderweitig verkauft wurde."
      sieht die Sache anders aus? Weshalb?

      Der Hercules Roller wurde lt. Aussage des VKs über ein anderes Portal verkauft.
      Der andere Artikel ebenfalls - für einen höheren Preis als der Sofortkauf bei ebay.

      Wie geht es denn jetzt weiter? Der VK schreibt, dass die Artikel bereits verkauft wurden. Erfüllen kann er den Vertrag also nicht mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • Sorry. mein Denkfehler. Die Ergänzung war ja nach dem Höchstgebot.

      Wie das weitergeht steht hier im Forum aber schon in den diversen Threads. Wie der VK nun wieder an die Ware kommt kann dir egal sein. Er kann sie ja z.B. wieder zurückkaufen oder einen adäquaten Ersatz beschaffen. Sind ja keine Einzelstücke. Du zahlst, er liefert und alle sind glücklich. Ansonsten musst du den Anspruch auf die Ware eben einklagen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.