Einschreiben von Privatverkäufer verloren gegangen - was tun?

    • Einschreiben von Privatverkäufer verloren gegangen - was tun?

      Hallo,
      heute habe ich auch einmal eine Frage.

      Ich habe bei einem ebay-Privatverkäufer eine Speicherkarte ersteigert, Wert <20€. Bezahlung per Paypal, Versand erfolgte per Einschreiben, Tracking-Nummer liegt mir vor.
      Laut Sendungsstatus hängt der Brief seit 7 Tagen in einem Logistikzentrum fest.
      Nun ist es an der Zeit, einen Nachforschungsantrag zu stellen; was ja nur der Absender (=Verkäufer) kann. Den werde ich also morgen darum bitten, die Nachforschung einzuleiten und hoffe, dass er kooperiert. Falls der Brief tatsächlich verloren ist, würde er ja von der Post den Wert ersetzt bekommen und müsste den Betrag dann an mich weiterleiten, richtig? (Einwurf-Einschreiben ist bis 20€ versichert).

      Muss ich daneben noch etwas beachten, etwa Paypal/ebay einen nicht erhaltenen Artikel melden, Fall eröffnen? Schließlich hat der (private) Verkäufer ja seine Pflicht getan und die Ware nachweislich und pünktlich versendet, für den Verlust bei der Post kann er ja dann nichts?

      Freue mich für jeden Tipp...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • erstmal sollte der Verkäufer kontaktiert werden - im allgemeinen ist der schon kooperativ und stellt einen entsprechenden Nachforschungsantrag

      eine Falleröffnung - egal ob bei eBay oder bei PayPal - sollte immer erst die 2. Wahl sein, zumal sicherlich auch die alleinige Öffnung intern vermerkt wird, unabhängig davon, wie ein Fall letztendlich geschlossen wird

      abgesehen davon wird der Verkäufer die Sendungsnummer nennen und der Fall wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu seinen (des Verkäufers) Gunsten geschlossen, da er den Versand nachweisen kann
    • Der Verkäufer hat mir versichert, dass er heute einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
      Ich werde daher jetzt erstmal keinen Fall eröffnen o.ä., sondern erst das Ergebnis der Nachforschung abwarten.
      Obwohl ich bezweifle, dass da bei der SchneckenPost wirklich jemand "nachforscht".
    • Nino schrieb:

      Der Verkäufer hat mir versichert, dass er heute einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
      So. Da nun 25 Tage vergangen sind, seit der VK (angeblich) den Nachforschungsauftrag gestellt hat, habe ich ihn heute nach dem Stand der Dinge gefragt und erhielt lapidar zur Antwort, "vor einigen Tagen" habe ihm die Post geschrieben, dass "die Sendung nicht mehr aufzufinden sei". Auf meine Frage an den VK, was er denn hinsichlich des Wertersatzes (Einschreiben, Warenwert 19,-) veranlasst habe, kam jetzt keine Antwort mehr.

      Irgendwelche Tips, was ich jetzt am besten unternehmen kann bzw. sollte?
    • Nun, hast Du die Sendungsnummer? Dann selber mal nachsehen. Ansonsten würde ich den VK freundlich darauf hinweisen, dass Du vorhast, eine Strafanzeige wegen Diebstahl zu machen und er sicher nichts dagegen hat, als Zeuge benannt zu werden
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Nun, hast Du die Sendungsnummer? Dann selber mal nachsehen
      Danke...Klar habe ich das, Sendung ist seit Anfang September im Verteilzentrum registriert - und das war es. Als Empfänger kann ich keinen Nachforschungsantrag stellen, nur der Absender.

      @all: Gibt es noch weitere Tipps? Sollte ich bei Paypal einen Fall eröffnen (oder nutzlos, denn er hat nachweislich verschickt)?
      VK ist als privat angemeldet, handelt aber mindestens "priverblich" - könnte das was an meinen Möglichkeiten ändern?

      Freue mich über jeden Hinweis

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Nino schrieb:

      ... habe ich ihn heute nach dem Stand der Dinge gefragt und erhielt lapidar zur Antwort, "vor einigen Tagen" habe ihm die Post geschrieben, dass "die Sendung nicht mehr aufzufinden sei". Auf meine Frage an den VK, was er denn hinsichlich des Wertersatzes (Einschreiben, Warenwert 19,-) veranlasst habe, kam jetzt keine Antwort mehr.
      Die Mitteilung war nur, dass die Sendung nicht aufzufinden ist .. und weiter ..?
      Nichts über Erstattung etc.

      Wenn die Sendung nicht mehr aufzufinden ist, dann steht meistens noch etwas in der Mitteilung der Post.
      Entweder was von Erstattung oder Ablehnung - Ablehnung dann auch begründet warum.
      Ob jetzt etwas erstattet wurde oder abgelehnt, das weiß nur der Verkäufer - leider.

      Die Post haftet bis 25€ plus Porto, wenn der Nachforschungsauftrag erfolglos ist und der Verbleib der Sendung nicht geklärt werden kann - hier gibt es aber auch Ausnahmen.


      Nino schrieb:

      @all: Gibt es noch weitere Tipps? Sollte ich bei Paypal einen Fall eröffnen (oder nutzlos, denn er hat nachweislich verschickt)?
      VK ist als privat angemeldet, handelt aber mindestens "priverblich" - könnte das was an meinen Möglichkeiten ändern?
      die Fallöffnung bringt dir nichts, da es ja eine Sendungsnummer gibt.
      Ob der VK jetzt privat oder priverblich handelt, spielt auch keine Rolle.

      Frag ihn noch einmal, was in der Mitteilung der Post genau stand und was alles .. er kann dir ja
      eine Kopie zukommen lassen.
      Sollte er nicht reagieren, teile ihm mit, dass du Anzeige wegen Unterschlagung stellst.

      (Na,ja - ein gutes Profil sieht anders aus!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • Stimmt, der Account und auch der Verkäufer scheinen unauffällig zu sein. Was natürlich stutzig macht sind die Mengen an verkauften Speicher- und
      HD+ Karten. Für einen "Privaten" eher ungewöhnlich.
      Ob hier eine Meldung an Ebay etwas bringt? Zu deinem Geld kommst du so sicher nicht.

      Einen Fall bei PayPal eröffnen bringt wohl auch nichts, denn unter 4.1 der PayPal Richtlinien heißt es:

      Item not Received
      Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten. Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

      Das eine Sendung bei der Post verloren geht, kann natürlich vorkommen. Ein Einschreiben ist doch bis 25 Euro versichert?
      Dann sollte doch eine Erstattung durch die Post erfolgen können, wenn es verloren gegangen ist?
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Nino schrieb:

      VK ist eigentlich unauffällig und gut bewertet, finde ich
      morfia25071970

      Artikel:


      unauffällig?

      meinst Du wirklich, so agiert ein "privater" Verkäufer?

      im allgemeinen bin ich nicht dafür, Verkäufern auf die Füsse zu steigen, wenn man sehenden Auges bei einem priverblichen kauft und dann anschließend der Artikel nicht ankommt (bei unversichertem Versand), aber da der Verkäufer hier in diesem Fall nicht sonderlich kooperativ in Bezug auf die Erstattung ist, obwohl per Einschreiben versendet wurde, würde ich mir da dann schon weitere Schritte vorbehalten

      kannst Dir ja vorsorglich seine beedeten Angebote schonmal sichern:

      ebay.de/sch/morfia25071970/m.h…nc&_trksid=p2046732.m1684

      bzw. ggf. auch bei den Sofortkäufen die Anzahl der Verkäufe ... da kommt ja einiges zusammen
    • VK meldet sich auf meine Mails nicht mehr.

      Mir ist absolut unverständlich warum er sich so querstellt, es kostet ihn vielleicht 2 Minuten, das Onlineformular der Post zu Nachforschung mit Wertersatz auszufüllen. Für mich wäre das eine Selbstverständlichkeit, wenn mein Kunde die Ware nicht bekommt.

      Auch wenn es "nur" um ca. 25 Euro geht, will ich das daher nicht so einfach durchgehen lassen.

      Ich denke, ich könnte
      1. Schadensersatz geltend machen, da er durch sein Unterlassen die Haftung der Post vereitelt (241/285 BGB)
      2. Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten, wenn ich herausfinde, dass er einen Ersatz durch die Post erhalten hat, mir aber nicht weiterleitet.
      3. Sein gewerbliches Handeln mit privatem Account an Ebay melden (bringt mir aber mein Geld nicht wieder)
      Was meint Ihr?
    • Nino schrieb:

      Auch wenn es "nur" um ca. 25 Euro geht, will ich das daher nicht so einfach durchgehen lassen.
      So einen Fall habe ich auch mal gehabt. Genau ganze 4 Monate hat es gedauert bis man mir überhaupt eine Antwort gegeben hat. Das Geld habe ich erst nach der Abklärung bekommen.
      Die Dhl meinte die Pakete sind aus dem Transporter gefallen und beschädigt worden so das mein Paket nicht erkannt wurde.

      Wie wahr? So was geht heut zu Tage elektronisch und ist ja gesichert man sieht ja was alles im Transporter ist. Das schlimmste war das hin und her telefonieren das für die Katze war.
    • hasjana schrieb:

      unauffällig?

      meinst Du wirklich, so agiert ein "privater" Verkäufer?
      D'accord. Es ist vielleicht auch nicht mal sein einziges Verkäuferkonto. Ich habe außerdem noch den Verkäufer dieses Artikels gefunden, wobei im Vergleich von lampi1965 zu morfia25071970 auffiel:
      • Gleichartige Neuware (HD-Module, Speicherkarten) über Jahre hinweg mit privatem Account
      • die gleiche karge Artikelbeschreibung mit gleichem Rechtschreibfehler "Neu und Orig.verp." , gleiche Versandbedingungen
      • Artikelstandort im gleichen Bundesland
      • im gleichen Jahr 2013 bei ebay angemeldet
      • fast gleiche Produktfotos
      Das muss natürlich nichts bedeuten, aber die Ähnlichkeiten finde ich schon frappierend, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Nino ()