Grafikkarte auf eBay-Kleinanzeigen gekauft - anscheinend Betrug

    • Grafikkarte auf eBay-Kleinanzeigen gekauft - anscheinend Betrug

      Hallo,

      da ich bei meiner Recherche auf dieses Forum gestoßen bin möchte ich hier kurz berichten und um Rat beten:

      ich habe am Montag (18.09.17) eine Grafikkarte auf eBay-Kleinanzeigen gekauft. Zahlung erfolgte mit Paypal Family & Friends, der Risiken war ich mir bewusst. Letzter Kontakt war Montag, der Verkäufer sicherte mir zu das Paket zu verschicken.
      Danach reagiert er nicht mehr, ich wollte der Sache aber noch etwas Zeit geben.

      Heute (21.09.17) erhielt ich eine E-Mail von ebay-Kleinanzeigen, dass der Nutzer gesperrt worde o.ä. Dahingehend habe ich ein Bild der Anzeige per Google gesucht und eine Anzeige gefunden, die exakt das selbe Bild hatte, jedoch vom 19.07. (einen Tag nach Kauf) stammte und von einem anderen Nutzer eingestellt wurde .

      Komisch fand ich, dass "meine" Anzeige in 26954 Nordenham war, die zweite in 27798 Hude - ca. 50km auseinander? In beiden Fällen wurde die selbe Grafikkarte zum selben Preis verkauft.


      Beide Anzeigen habe ich gesichert. Ich habe nicht viel, die E-Mail an die ich gezahlt habe und einen Namen von PayPal (wenn der denn stimmt). Wie sieht es aus, das Geld wird wohl weg sein? Hat eine Anzeige wegen Betrugs Aussicht auf Erfolg?

      Sind andere Betroffene hier? Seitens des Kundenservice bei PayPal kam eine Andeutung in die Richtung, dass es da mehrere Fälle gäbe.

      Hier ein Bild der Anzeige:

      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lucrum ex re ()

    • Das Geld kannst du abschreiben. Über PayPal F&F gibts keinen Käuferschutz, das weiss auch der Verkäufer, sonst hätte er es wohl nicht akzeptiert.
      Das einzige was du machen kannst, seine Anzeigen (kommende unter anderem Accountnamen, mit gleichen Bild/Beschreibung) immer wieder melden und auf dieses Angebot verweisen. Dadurch kannst du ihm zumindest eine Zeit lang das Leben etwas schwerer machen und andere schützen.
      eBay-KA schließt bei Annahme eines Zusammenhanges (muss schon eindeutig sein) den Account recht zügig, aber es ist ja kinderleicht sich einfach einen neuen zu machen (10 Minute-Mail z.B.).
      Parallel dazu schickst du ihm per Mail (Adresse hast du ja) eine Fristsetzung von 10 Werktagen zur Liefererfüllung. Auch wenn dies nie eintreten wird, sieht der Gesetzgeber eine solche Fristsetzung vor, bevor man ein Mahnschreiben und anschließend eine Klage (Zivilrecht!) einreichen kann.
      Die Strafsache des Betruges kannst du nach Verstreichen der Frist direkt bei der Polizei anzeigen. Hierüber bekommst du aber auch bei erfolgreicher Ermittlung und Verurteilung dein Geld nicht zurück. Das kannst du wie gesagt nur über den Zivilprozeß erreichen.

      Und da die meisten Betrüger betrügen weil sie mittellos sind, wirst du wahrscheinlich auch nach erfolgreicher Klage mit einem wertlosen Titel dastehen.

      Ein Tip hätte ich da noch: Kaufe nie bei einem frisch angemeldeten Verkäufer per PayPal F&F oder Überweisung. Die sind in den meisten Fällen nicht umsonst "neu" dabei... ;)
    • Lucrum ex re schrieb:

      Danach reagiert er nicht mehr, ich wollte der Sache aber noch etwas Zeit geben.
      Damit er schön das Geld einstreichen kann und untertauchen?

      Lucrum ex re schrieb:

      Beide Anzeigen habe ich gesichert. Ich habe nicht viel, die E-Mail an die ich gezahlt habe und einen Namen von PayPal (wenn der denn stimmt). Wie sieht es aus, das Geld wird wohl weg sein? Hat eine Anzeige wegen Betrugs Aussicht auf Erfolg?
      Und welchen Namen hast du - Schneewittchen, Rumpelstilzchen, Zwerg - dieser stimmt sicher nicht. Hast du mal nach dem Namen gegoogelt und etwas gefunden in der Nähe der Stadt etc.?
      Das Geld wird wohl weg sein.

      Anzeige hat immer Sinn - wenn geht sofort morgen und nimm alles gleich mit.

      Dann lass dich gleich auch beraten, wie du am besten vorgehen sollst.

      Und eine Fristsetzung bringt gar nix .. wohin willst du das schicken - die Adresse wird falsch sein, die Mailadresse ebenso.


      Der Lord schrieb:

      Die Strafsache des Betruges kannst du nach Verstreichen der Frist direkt bei der Polizei anzeigen.
      Was soll das bitte genau aussagen?
      Schon der Verdacht ist strafbar - da brauche ich KEINE Fristsetzung um eine Anzeige zu erstatten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • Danke für die Antworten!

      Nun, es waren ja zu dem Zeitpunkt "erst" drei Tage ohne Meldung. Da wollte ich es nicht überstürzen. Als dann die Mail kam sah es natürlich anders aus...

      Ja, das mit dem Nutzeraccount und dem Datum hat mich durchaus stutzen lassen. Aber ich (ver-)kaufe oft auf ebay Kleinanzeigen, nun ist es das erste Mal wirklich in die Hose gegangen. Naja, in Zukunft werde ich da nun wieder vorsichtiger sein...Bin mir aber immer noch nicht sicher, ob das nun professionell oder eher amateurhaft ist in diesem Fall. Das muss die Polizei ermitteln.

      Werde dann morgen mal anzeigen. Habt ihr da Erfahrungen, lieber online oder auf dem Revier?

      Der Verdacht ist übrigens nicht strafbar, vielmehr der Versuch (siehe § 263 Abs. 2 StGB). Hier ist es aber allem Anschein nach eh ein vollendeter Betrug...
    • Lucrum ex re schrieb:

      Der Verdacht ist übrigens nicht strafbar, vielmehr der Versuch (siehe § 263 Abs. 2 StGB). Hier ist es aber allem Anschein nach eh ein vollendeter Betrug...
      Richtig ... sollte eigentlich Versuch heißen - sorry.

      Ins Revier gehen - dann wird wird es schneller bearbeitet; Online-Anzeigen dauern oftmals.
      Druck dir auch die andere Anzeige aus, als Beweis.

      Vorsicht ist angesagt - nicht nur bei eBay-Kleinanzeigen.