Anhänger per Sofortkauf - auf einmal verunfallt, nicht mehr abholbereit

    • Anhänger per Sofortkauf - auf einmal verunfallt, nicht mehr abholbereit

      Ich habe am 01.10.17 per Sofort-Kauf-Option einen Anhänger erworben.Kurze Zeit später meldet sich der VK und behauptet, es täte ihm sehr leid, aber sein Mitarbeiter hätte den Anhänger gestern eine massiven Unfallschaden angerichtet...
      Der Anhänger ist somit unverkäuflich, da defekt und er schon gestern Abend die Auktion vorzeitig beendet habe. Es muss aber bei Ebay eine Verzögerung des Auktionsabbruchs gegeben haben, weswegen die Möglichkeit des Sofortkauf weiterhin
      online gesgatnde habe ... Ja, ne is klar! Ich kenne das nur so, dass man selber den Abbruch bestätigen muss und dann ist die Auktion vorzeitig beendet - nicht erst in 12 STd....
      Da wurde ich erst wach und bat den VK mir doch kurz paar Fotos von dem Anhänger zuzusenden, wie sehr dieser verunfallt sein, ich würde auch den Unfallanhänger kaufen und vielleicht was brauchen können.
      Aber wie man es sich denken kann, es kamen keine Fotos vom Unfall....
      Der Anhänger wurde ausserhalb von Ebay anjemand anders verscherbelt und der will mich jetzt ruhigstellen, aber so einfach wird dies nicht.
      Ich denke die Sache geht zum RA....
    • Fakt ist, dass du mit dem VK einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen bist, und er mit dir.

      sterndocktor schrieb:

      da defekt und er schon gestern Abend die Auktion vorzeitig beendet habe. Es muss aber bei Ebay eine Verzögerung des Auktionsabbruchs gegeben haben, weswegen die Möglichkeit des Sofortkauf weiterhin
      Dass angeblich ebay die Schuld an einer Verzögerung des Abbruchs trage ist dabei imho nicht von Relevanz. Das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

      sterndocktor schrieb:

      Der Anhänger wurde ausserhalb von Ebay anjemand anders verscherbelt
      Das ist durchaus möglich, aber auch die Angabe, dass der Anhänger tatsächlich beschädigt worden ist und er sich (nur) nicht bewusst ist, dass er dir als Käufer dies glaubhaft nachweisen muss.


      sterndocktor schrieb:

      Ich denke die Sache geht zum RA....
      Nur wenn du deine Ansprüche unbedingt durchsetzen willst. Ob sich aber der Aufwand lohnt ist fraglich.

      Ansonsten habe ich vorerst keine auffälligen einschlägigen Aktivitäten des VK feststellen können.