Paypal: eBay-Käuferschutz deckt nachweislichen Betrüger. Vorgehen?

    • Paypal: eBay-Käuferschutz deckt nachweislichen Betrüger. Vorgehen?

      Guten Tag,

      ich bin Opfer eines Betrügers geworden, der die Mechanik des eBay- bzw. Paypal-Käuferschutzes genau zu kennen scheint. eBay ignoriert alle Hinweise und entscheidet zu seinen Gunsten. Ich suche nun Rat, wie ich vorgehen soll und bedanke mich im Voraus für alle Hilfe.

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      Zur Sache:

      Am 29.8.17 verkaufte ich über eBay das PC-Spiel "Diablo 3 Collectors Edition". Das Spiel war beim Händler gekauft worden und war neu, eingeschweißt und in Topzustand. Der Käufer benutzte ein neu eingerichtetes eBay-Konto und bezahlte per Paypal. Das Geld traf sofort ein, am 30.8.17 verschickte ich das Paket mit DHL versichert nach Bulgarien. Am 14.9.17 traf es beim zweiten Zustellversuch an der bei eBay hinterlegten Adresse des Käufers ein.

      Worum es sich bei diesem Artikel dreht, ist der "Key", d.h. der Schlüssel, mit dem das Spiel online aktiviert und besondere Boni der "Collectors Edition" freigeschaltet werden können. Weil ich wußte, daß Paypal bei Rückforderungen nach dem Verkauf rein digitaler Güter wenig Handhabe bietet, kam für mich nur ein Versand des kompletten Spiels, und nicht ausschließlich des Keys in Frage. Ich besitze die Originalrechnung, den Versandbeleg, und habe Fotos vom Verpacken gemacht. Ich habe die Trackinginformationen ausgedruckt (DHL und das bulgarische Äquivalent), denen zu entnehmen ist, daß das Spiel am 30.8. verschickt und am 14.9. an der vom Käufer bei eBay und Paypal hinterlegten Adresse in Sofia angekommen ist.

      Nach Zustellung kontaktierte mich der Käufer und behauptete, der Spiele-Key sei ungültig. Er mailte ein Foto von einem Key und argumentierte, der Kontakt mit dem Hersteller des Spiels (Blizzard) habe ergeben, daß der Key "unbenutzt, aber ungültig" sei. Er beantragte die Rückzahlung wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels und wollte das Spiel zurückschicken.
      Ich selber kontaktierte Blizzard und legte den vom Käufer übermittelten Key vor. Blizzard teilte mir mit, dieser Key "existiere nicht", sei nie von ihnen herausgegeben worden und könne deshalb unmöglich in einer originalen ungeöffneten Spieleverpackung enthalten gewesen sein.

      Paypal sperrte den Betrag umgehend. Glücklicherweise hatte ich das Geld bereits abgebucht, sodaß sich das Paypal-Konto jetzt im tiefen Minus befindet. In der Folge kam es zu einem lebhaften Meinungsaustausch per eBay-Nachrichten, in denen der Käufer emotional auf sein Sicherheitsbedürfnis als neuer Nutzer hinwies und zum Ausdruck brachte, daß eBay ihm entgegenkommen und zu seinen Gunsten einscheiden solle.

      Bei näherer Betrachtung fiel auf, daß die beiden vom Käufer übermittelten Bilder des Keys manipuliert waren. Keyfeld und Key sind pixelgenau waagrecht getroffen, dies ist besonders beim Zoom gut zu erkennen. Das ist als Foto schlichtweg unmöglich. Auf beiden Bildern absolut waagrechter / senkrechter Rand des Keyfelds und des Schriftzugs, absolute Einfarbigkeit des Keyfelds, bei ansonstem normalem Hintergrund. Ist man darauf aufmerksam geworden, springt die Fälschung geradezu ins Auge:
      Bild 1: directupload.net/file/d/4867/72in86vu_jpg.htm
      Bild 2, auf Nachfrage aus einem anderen Winkel: directupload.net/file/d/4867/yr7q4fu3_jpg.htm

      Der Käufer hat den originalen Key behalten und einen gefälschten "fotografiert", das beweisen die manipulierten Fotos. Er hat durch Blizzard den von ihm selbst erstellten, gefälschten Key als ungültig bestätigen lassen und diese Bestätigung ebenfalls übermittelt. Er will das Geld vom Käuferschutz erstattet bekommen, wohlwissend, daß die Strafanzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) bei der deutschen Polizei ihn in Bulgarien nicht erreichen wird.

      Ich ließ das Rückgabeverfahren verstreichen, eröffnete am 26.9. einen Fall und legte den Hinweis auf die manipulierten Bilder sowie sämtliche anderen Informationen eBay vor. Mir wurde mitgeteilt, daß der Käufer 10 Tage Zeit eingeräumt bekommt, um ein "unabhängiges Gutachten" beizubringen. Am 5.10. wurde entschieden, daß der Käufer den Artikel zurücksenden soll. Sobald das Paket bei mir angekommen sei, erhalte er sein Geld zurück.

      Noch einmal: der Key ist das Teure an diesem Artikel. Der gleiche Artikel ohne Key erzielt 30-80 Euro, mit Key sind es bis zu 400 Euro. Eine Rücksendung kommt für mich einem Totalverlust gleich, da der originale, gültige Key sicher nicht mehr in der Box enthalten ist. Wenn diese überhaupt bei mir ankommt, in welchem Zustand und welchen (gefährlichen?) Inhalts auch immer.

      Über den ganzen Verlauf der Angelegenheit ignorierte eBay meine Argumente bzw. beantwortete sie mit Textbausteinen. eBay gab einem nachgewiesenen Fälscher 10 Tage Zeit, um ein "Gutachten" zu fabrizieren. eBay entschied zu Gunsten des Fälschers, obwohl eindeutig bewiesen ist, daß er manipulierte Bilder hochgeladen hat. Damit begünstigt eBay wissentlich eine Straftat. Betrug, Geldwäsche.

      Die eBay und Paypal-Richtlinien besagen: der Verkäuferschutz greift nicht, wenn "der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht." Als böswilliger Käufer muß man also nur diesen Grund angeben, um freie Bahn zu haben, sein Geld zurück zu erhalten, unabhängig von den Tatsachen. Sich als Verkäufer an alle Vorgaben zu halten, peinlich genau den eBay-Regeln zu folgen und alles zu dokumentieren bringt nichts.
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      Ich habe vor, formal Anzeige gegen den Betrüger in Bulgarien zu erstatten (sofern ihm die Adresse überhaupt gehört). Außerdem erwäge ich, Anzeige gegen eBay / Paypal zu erstatten, wegen Beihilfe / Begünstigung zum Betrug bzw. Geldwäsche. Ich werde einen Brief an die eBay-Niederlassung schreiben, meinen Fall darlegen und gerichtliche Schritte ankündigen, falls der Käuferschutzbetrag nicht wieder freigegeben wird.
      Zu den diesbezüglichen Details habe ich Fragen, und vielleicht könnt Ihr mir helfen. Ich will keine Rechtsberatung. Mich interessiert nur, was ihr tun würdet:

      - Der Fall ist noch offen und wird offenbar erst geschlossen, wenn das Paket bei mir eintrifft. Soll ich so lange mit o.g. Schritten warten, um mich auf ein abgeschlossenes Geschehen beziehen zu können? Oder lieber die Zeit nutzen und sofort einhaken? Sprich, das Schreiben an eBay, die Anzeigen.
      - Soll ich das Paket überhaupt annehmen? Ich gebe zu, ich fürchte den möglichen Inhalt ein wenig. Welches Licht wirft es auf mich, wenn ich die Annahme verweigere? Wie wird eBay damit umgehen? Es heißt ja, der Käuferschutzbetrag werde erst erstattet, wenn mich das Paket erreicht hat. Natürlich wäre interessant, wie der Käufer das physische Spiel bearbeitet hat. Falls er sich die Mühe überhaupt gemacht hat. Was wäre das taktisch klügere Vorgehen?
      - Falls das Paket mich nicht erreicht: was wird mit dem gesperrten Betrag geschehen?
      - Sämtliche Korrespondenz lief über eBay, und auch die Entscheidung ging von eBay aus. Der Geldtransfer lief über Paypal. Wen soll ich also anzeigen, welches ist die richtige Adresse? Gibt es "Beihilfe zum Betrug", "Geldwäsche" etc. überhaupt? Wie sind die juristischen Fachbegriffe, was kann ich als Anzeigengrund vorbringen?
      - Ich habe das Geld glücklicherweise nach Erhalt von Paypal auf mein Konto abgebucht. Während der Eskalation habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen. Ich kann auf mein Paypal-Konto verzichten, möchte aber ungern jahrelang wegen einer unberechtigten Forderung belästigt werden. Deshalb will ich tatsächlich klagen, falls eBay meiner Forderung nicht nachkommt. Hier interessieren mich die ungefähren Kosten. Ich bin nicht rechtschutzversichert und habe keine Erfahrung mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wenn ich vor Gericht gewinne, habe ich dann irgendwelche Kosten zu tragen? Wenn ich einen Anwalt hinzuziehe, eBay aber einknickt, bevor es zu einer Verhandlung kommt, muß ich dann die Anwaltskosten tragen?
      - Da es sich so eindeutig um Betrug handelt und der Fall von eBay so eindeutig falsch entschieden wurde, gibt es vielleicht die Möglichkeit einer medienwirksamen Präsentation? Ein weiterer Kanal, den ich nutzen könnte?
      - Ganz generell: was würdet ihr machen?

      Vielen Dank für eure Zeit und Grüße,
      Felix
    • Mal laut gedacht

      Ich habe den Key und das Orginal
      Key noch nicht aktiviert

      Ich kann jetzt den Key kopieren
      Ich kopiere mir die CD bzw. DVD
      Akteviere es und hab das was Ich will

      schicke das andere zurück

      Dann habe Ich mir was für Umsonst ausgeliehen und das Orginal ist nutzlos
    • Genauso ist es. Und es gibt keine Möglichkeit, das zu verhindern. Die CD bzw. DVD ist nicht einmal nötig, weil das Spiel sowieso nach der Aktivierung aus dem Internet heruntergeladen wird.
      Ich dachte, ich hätte großes Glück gehabt, daß die Fälschung so offensichtlich ist, und daß ich da überhaupt darüber gestolpert bin. Beim nächsten Mal wird der Fälscher sich sicher mehr Mühe geben. Aber offensichtlich interessierten niemanden die Bilder.

      Der Käufer will jetzt meine Adressdaten haben, um das Paket zurückzuschicken. Wie seht ihr es mit der Annahme der Rücksendung?

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    • Hallo,

      Du schreibst, dass die Bilder augenscheinlich manipuliert sind.
      Ich verstehe es so, dass sozusagen über Photobearbeitung ein falscher Key ins Bild eingefügt wurde.

      Frage:
      Diese Authentification Keys sind als Aufkleber(Sticker) in der Hülle drin?

      Wenn ja, müsste sich der Käufer, so er hier als "Einzeltäter" auftritt im Falle einer Rücksendung die Mühe machen, einen Fake-Key-Sticker zu basteln und dann auch noch täuschend echt und ohne merkbare Spuren in die original oder eine vergleichbare Hülle einkleben so dass der Betrug nicht auffällt.
      Für einen "Einzeltäter" dürfte das sicher nicht so ganz einfach sein und Du selbst hättest im Falle einer Rücksendung sicher etwas in der Hand was Deine These bzw. Annahme des Betruges untermauert, ggf. mit Hilfe von Blizzard.

      Es kann aber auch sein, dass es in diesem Bereich, bei diesen (wie ich verstehe teuren) Spielen professionellen und sozusagen gewerbsmäßigen Betrug gibt.
      Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass es das in großem Stil bei BS-Software und anderen teuren Programmen in der Vergangenheit gab (Bin selbst da lange raus und nicht mehr up to date).

      Wenn Profis am Werk sein sollten, dann sind die in der Lage, Keys, Lizenzen u.ä. professionell zu fälschen.

      Also ich selbst würde mal recherchieren ob es in diesem Bereich professionellen, groß angelegten Betrug gibt aktuell.

      Hat der Käufer tatsächlich "nur" das/die Foto(s) manipuliert, gehört er wahrscheinlich eher nicht zu den professionell, gewerbsmäßigen Betrügern, selbst wenn er diese Masche häufiger durchziehen sollte.

      Dann könntest Du echt überlegen, Dir die Ware zurückschicken zu lassen.
      Dem Käufer könntest Du mitteilen (Kopie an eBay), dass Du dann alles an die Produktprüfung (oder Anti-Piracy) zur Prüfung an Blizzard schicken wirst. Prüfung des Materials des Stickers, Papier, Kleber, Tinte etc.
      Gutachten bzw. Stellungnahme seitens Blizzard dürften Dich dann entlasten und Grundlage für weiteres Vorgehen in der Sache sein.

      In der Kommunikation (Käufer, eBay, Paypal) solltest Du m.E. nüchtern, sachlich, emotionslos agieren; kurze Message, klare Worte und Ansagen. Machts Du womöglich eh schon, wollts nur mal allgemmein anmerken.


      Viele Grüße und Daumen drück
      Jana
    • jana-berlin schrieb:

      einen Fake-Key-Sticker zu basteln und dann auch noch täuschend echt und ohne merkbare Spuren in die original oder eine vergleichbare Hülle einkleben so dass der Betrug nicht auffällt.
      Für einen "Einzeltäter" dürfte das sicher nicht so ganz einfach sein
      Mit heutiger Technik kein Problem mehr das schaffen sogar begabte Kids

      Wer sagt denn nicht das der Inhalt beim Postversand verloren geht?
      Ich schicke ein schlecht zugeklebtes Paket zurück bzw. tue es so zu kleben das es geöffnet aussieht
      kein Posti achtet da drauf und alle Spuren sind verschwunden

      ABER

      Das Spiel wurde zwar beim Händler gekauft war Orginal eingeschweißt wer sagt eigentlich das es nicht schon mal geöffnet wurde
      und der Key so verschwunden ist?
      Händler nehmen ja nur eingeschweißte Medien ohne Nachfrage zurück
      ABER wer Zugang zu dem Schweißgerät hat kann das ohne Probleme wieder eintüten
      und das ist nicht wirklich schwer Ich hätte auch die Möglichkeit
    • Vielen Dank für die Antworten!

      @Jana: Ja, per Fotobearbeitung ins Bild eingefügt. Sieh dir die Bilder mal an, sie sind in meinem Posting verlinkt. Einfach herunterladen und ranzoomen, es ist offensichtlich, alles rechtwinklig.
      Hier nochmal die Direktlinks:
      fs5.directupload.net/images/171006/72in86vu.jpg
      fs5.directupload.net/images/171006/yr7q4fu3.jpg
      Ich erwarte ehrlichgesagt nicht, daß der Käufer sich mit der Rücksendung große Mühe gibt. Die Fälschung ist plump. Die Keyfelder sind einfach rechtwinklig in die Bilder reinkopiert. Der Käufer weiß, daß das für eBay reicht und wird eine entsprechende Wurschtigkeit an den Tag legen, was die physische Manipulation in der Packung angeht. Ich gehe davon aus, daß entweder a) ein halbherziges Bapperl drin klebt, b) der tatsächliche originale Key noch vorhanden ist (der natürlich längst benutzt wurde), c) die Stelle des Keyfelds einen "zufälligen" Schaden abbekommen hat, der sie unleserlich macht, d) das Paket stark beschädigt, leer oder gar nicht ankommt. In jedem Fall glaube ich, daß der Käufer bereits gewonnen hat und seinen Aufwand minimal halten wird. Ob ich hier Beweise sichere, und was ich damit anfange, wird ihm egal sein.
      Aber dein Posting hat mich bewegt, die Sendung vielleicht doch anzunehmen. Danke für deine Einschätzung. Bei der evtl. Prüfung durch Blizzard besteht m.E. das alte Problem, wer für die Fälschung verantwortlich ist. Von Blizzard kann niemand sagen, daß nicht ich es war, der die Manipulationen vorgenommen hat. Es wäre also keine Entlastung, sondern nur eine neutrale Stellungnahme. Von daher würde die Argumentation, selbst mit einem Gutachten durch Blizzard, sehr diffizil. Sobald der Fall bei eBay in einer Weile nicht mehr einzusehen sein wird, weiß ich z.B. nicht, wie ich beweisen soll, daß der Käufer die manipulierten Bilder eingereicht hat und nicht ich. Jetzt sieht man es gut, es ist unveränderlich online. Aber diese Fälle sind irgendwann nicht mehr aufrufbar. Ausgedruckt habe ich alles.

      @m_atze: Genau, ich nehme auch an, daß beim Rückversand irgend etwas "schief gehen" wird, und eBay dem Käufer das Geld dennoch erstattet.
      Zu deinem Gedankenspiel: Das Spiel wurde von Amazon.de gekauft (keinem Dritthändler) und sah absolut fabrikneu aus. Keine Manipulationsspuren, gar nichts. Ich halte es für ausgeschlossen, daß da von Amazon schon jemand dran gewesen ist.
      Und selbst, wenn man das unterstellen würde: wieso lädt der Käufer dann gefälschte Bilder hoch? Von einem Key, der laut Hersteller nie existiert hat? Schau dir die Bilder mal an.

      Laut eBay bekommt der Käufer das Geld erst erstattet, sobald die Trackinginformationen belegen, daß das Paket bei mir eingegangen ist. Haltet ihr es unter dieser Voraussetzung für sinnvoll, die Annahme zu verweigern?
      Ich habe allerdings auch schon gelesen, daß eBay sogar zurückzahlt, wenn die Annahme verweigert wird, das Paket irgendwo anders hin geht oder an eine Fantasieadresse. Aber zumindest müßte der Käufer dann Strafporto, Einlagerungsgebühren etc. zahlen. Kleine Befriedigung.

      Danke und Gruß,
      Felix

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    • fressor schrieb:

      Von Blizzard kann niemand sagen, daß nicht ich es war, der die Manipulationen vorgenommen hat.
      Ist es denn wenigstens vom "Käufer" unbestritten, dass das Spiel original versiegelt ankam? Was du ja offensichtlich beim Versand dokumentiert hattetst, oder?

      Wie erklärt der dann die angebliche Nutzung des Keys? Wenn ein Zugriff darauf auf dem Postweg nach Bulgarien stattfand, müsstest du jedenfalls auch vom Haken sein.
    • Ruesirf schrieb:

      Ist es denn wenigstens vom "Käufer" unbestritten, dass das Spiel original versiegelt ankam? Was du ja offensichtlich beim Versand dokumentiert hattetst, oder?
      Wie erklärt der dann die angebliche Nutzung des Keys? Wenn ein Zugriff darauf auf dem Postweg nach Bulgarien stattfand, müsstest du jedenfalls auch vom Haken sein.

      Die Versiegelung und der Neuzustand sind auf meinen Versandfotos dokumentiert. Der Käufer hat nie Stellung zur Versiegelung bei Ankuft genommen. Allerdings war eine seiner Erklärungen zum ungültigen Code, daß ich ihn genausogut in der Box platziert und die Box mit einer neuen Versiegelung versehen haben könnte.

      Der Key, den der Käufer auf seinen Bildern präsentiert, ist nicht "genutzt". Er ist ungültig, d.h. der abgebildete Code stammt nicht vom Hersteller, war nie Teil einer offiziellen Box. Also nicht benutzt, sondern gar nicht existent.
      Der Käufer kann sich das nicht erklären, will er auch gar nicht. Verschiedene Mutmaßungen äußerte er natürlich, die allesamt auf mich abzielen.

      Für mich ist einfach eklatant, daß ein Bildbeweis vorliegt, der das ganze verworrene Spiel aufklären würde, wenn man sich ihn nur einmal ansehen würde. Aber eBay das nicht tut.

      Vom Haken wäre ich nicht mal, wenn er mit dem Postweg argumentieren würde, wie du andenkst. Denn das interessiert die Entscheider nicht. Sie sehen einen Käufer, der "abweichender Artikel" angeklickt hat und das wars.

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    • Hallo fressor,

      die Bilder hatte ich mir angeschaut und ja, man sieht das akurat rechtwinklige Key-Bild.

      Müsste man mal in Vergrößerung ausmessen, ob das exakt 100% waagerecht ist ohne auch nur einen Null,Komma Abweichung Grad.
      Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand punktgenau so ein Foto hinbekommt dürfte fast gen Null gehen.
      Wäre dann m.E. schon ein hinreichender Beweis für eine Fotomanipulation.

      Ansonsten, wenn davon auszugehen ist, dass ebay selbst ohne Rücksendung dem Käufer Recht gibt, Dein Paypal Konto damit belastet wird (obwohl Du Privat-Anbieter bist wie ich vermute), dann könnte man sich tatsächlich überlegen, die Ware zurückzunehmen.
      Ich würde in einer Mail dazu an den Käufer allerdings noch etwas dazu äußern, nämlich, dass das Paket unter Zeugen, ggf. sogar bei oder von der Polizei geöffnet und geprüft wird. (Und das dann auch so machen)

      Ich hatte vor längerer Zeit mal einen Fall (PC-Game), da war der Key schon vor meinem Kaufdatum aktiviert worden.
      Neues PC Game - Keycode wurde bereits VOR Kaufdatum aktiviert und damit endgültig entwertet

      Das trifft aber bei Dir ja nicht zu da Key ungültig.

      Letzte, unwahrscheinliche und eher theoretische Möglichkeit für Deinen Fall wäre noch, dass auf Herstellerseite jemand "die Finger im Spiel hatte".
      Dagegen spricht aber die offensichtlich höchstwahrscheinliche Fotomanipulation.

      Wie eBay bei verweigerter Rücksendung entscheidet weiß ich nicht.
      Für Amazon könnt ich´s Dir sagen weil selber erlebt mit DVDs bei falscher bzw. betrügerischer Reklamation.
      Gegen mich; Konto belastet. Habs nicht eingesehen, Konto-Minus nicht ausgeglichen, seit dem ist der Account da "verbrannt"; und ich hab schon duzende "Zahlungsaufforderungen" über Monate, immer die gleichen.

      eBay..
      die Nachrichten zu dem Fall (die irgendwann verschwinden könnten), da würde ich neben dem Ausdruck auch Screenshots machen.

      Zur Entscheidung des Falles für oder gegen VK / K..
      das machen irgendwelche Mitarbeiter, möglicherweise noch nicht mal ebay eigene sondern outsourcing bei irgendwelchen Dritten / Dienstleistern. Die haben Zeitdruck, Handlungsvorgaben bzw. Guides und im Moment steht Aussage gegen Aussage.
      Ggf. gibt es noch ne Priorität im Zweifel pro Käufer zu entscheiden.

      Liste die Fakten auf, für ebay und im Falle einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung.

      - Kauf des Games bei Amazon, neu und ovp (nachweisbar)
      - Weiterverkauf bei ebay in original dem Zustand, neu, ovp
      - versichterter Versand
      - Fotodokumentation vom Versandartikel, neu, ovp
      - Bewertungsprofil(e) von Dir, vom Käufer
      - Nachweis der offensichtlich manipulierten Fotos seitens des K
      - im Falle einer Rücksendung kommen dann noch weitere Fakten dazu

      Du könntest auch über eine Information bzw. sogar Anzeige bei der bulgarischen Polizei nachdenken.
      GGf. ist der Typ da schon einschlägig bekannt.


      Finaly, ich jedenfalls würde mich nicht ohne Gegenwehr um paar Hundert Euro behumpsen lassen, wenn ich ne reine Weste und alles richtig gemacht habe.


      Gruss
      Jana
    • vor allem, da auf dem 2. Bild die ganze DVD-Hülle schräg und perspektivisch verzerrt ist, aber das Ezikett genau waagerecht im Bild
      gerade da scheint es phänomenalem Augenmaß zu bedürfen, anhand des kameramonitors die Kamera genau aufs schief eingeklebte Etikett auszurichten

      interessant wäre halt, die zurückkommende Sendung mit Zeugen und Videoaufzeichnung zu öffnen und dannn zu dokumentieren, ob der Aufkleber so schief sietzt wie im Foto (Hülle schräg, Aufkleber gerade im Foto)

      ich denke aber, daß Ebay und Paypal sich davon nicht beeindrucken lassen. das wäre eher etwas für die Anzeige gegen den Käufer
      und dann wäre der Weg: strafrechtliche Verurteilung und zivilrechtliche Klage auf Rückerstattung
      wie lange soll das dauern?
      wieviel Nerven und Geld kostet das bei doch fraglichem Ergebnis
    • Hallo,

      @jana: wenn man heranzoomt, sind die Keyfelder und die Schrift pixelgenau rechtwinklig. Einfach zoomen und z.B. an den Bildschirmrand schieben und den als Lineal benutzen.
      Warum würdest du dem Käufer über das geplante Vorgehen Bescheid geben?
      Screenshots werde ich noch anfertigen, gute Idee. Ich dokumentiere alles, wohl auch die Rücksendung, und archiviere das hier. Ich zeige den Käufer an, schreibe eBay das postalisch und auch nochmal den ganzen Terz und fordere sie auf, die Geldforderung zurückzunehmen, unter Klageandrohung. Mal sehen, ob eine Reaktion kommt.

      @aurum: ich finde es haarsträubend, wie schlecht die Fälschung ist und daß das bereits ausreicht, um bei eBay durchzukommen. Warum hat der Käufer nicht ein bisschen mehr Zeit investiert, das Keyfeld gedreht o.ä.? Nunja, egal. Ich schau mal, was er mit der Packung angestellt hat. Als Zeuge könnte ich den DPD-Zusteller fragen. Der müßte dann halt die Kamera halten... Oder ich fotografiere und filme das ungeöffnete Paket und nehme es mit zur Polizei.
      Ich denke freilich auch nicht, daß sich eBay davon beeindrucken läßt. Aber für den Fall einer Klage sicher gute Munition.

      Danke euch und Grüße
    • Hallo fressor,

      damit kein Missverständnis aufkommt, ich schreib nur meine Meinung zu Deiner Sache, meine Gedanken, vllt. als Anregung.

      Für mich selbst hätte Dein Fall das Potential (wenn mir das selbst passieren würde), dass ich mich später immer wieder noch ärgern würde, wenn ich nicht wenigstens einem Betrüger sein Tun noch erschwert hätte.

      Und, ohne Paypal wäre Dir das sicher auch so nicht passiert.
      Ich selbst vermeide Paypal.

      Warum ich dem Käufer über das geplante Vorgehen Bescheid geben würde?
      Ich würde mit kurzen, wenigen Worten klar machen, dass eine Rücknahme kein Anerkenntnis einer Reklamation ist, dass die Ware so wie beschrieben korrekt und vollständig verschickt wurde.
      Die Rücknahme dient einzig dem Zweck einer genauen und professionellen Prüfung der unterstellten "Artikelabweichung".
      Damit hat der Käüfer Stoff zum Nachdenken, müsste aktiv werden, mit nur einfacher Fotomanipulation kann er Dich nun nicht mehr so einfach um paar Hundert Euro abzocken.
      Und Du selbst erfüllst mit der Rücknahme die "Auflagen" von ebay / Paypal (erst einmal).

      Irgendwas wird der K. nun machen müssen denn ohne nachgewiesener Rücksendung gibts für ihn kein Geld von Paypal zurück.

      Kommt keine Rücksendung, hat sich das für Dich erledigt und Du bist raus aus dem Schneider.
      Kommt jedoch etwas zurück, dann Achtung, alles sauber dokumentieren, mit Film, Fotos unter Zeugen; wie schon geschrieben.

      Klageandrohung?
      Hat eBay wohl haufenweise und ich weiß nicht ob sie sich davon wirklich beeindrucken lassen.
      Man muss das auch erst meinen und dann durchziehen.
      Mein Ding wäre das eher nicht.

      Nach Rücknahme der Ware und bestenfalls damit weiterer Beweise für einen Betrugsversuch, würde ich mich schriftlich mit dem Fall an die Rechtsabteilung von eBay (Dreilinden) wenden und um Klärung bzw. Stellungnahme bitten von der ich das weitere Vorgehen abhängig machen würde.

      Wenn das Paypal-Konto trotz allem tatsächlich belastet wird und ins Minus gesetzt, würde ich das so belassen, die Forderung bestreiten.
      Paypal müsste dann seinerseits einklagen, was sie womöglich aber gar nicht tun werden. Da kennen sich andere aber hier besser aus.
      Mindestens wäre der Paypal-Account futsch (was mich persönlich nicht stören würde).

      So, alles nur meine persönliche Meinung hier und was ich selbst denken und tun würde.

      Grüße
      Jana
    • Hier die beiden Keys im direkten Vergleich mit gleicher Größe. Bei einem der Bilder habe ich ein Gitter darübergelegt. Beide Key-Texte sind tatsächlich ziemlich exakt waagrecht ausgerichtet. Beide Texte innerhalb des Aufklebers sind deckungsgleich und haben den gleichen Abstand zu den Rändern des Aufklebers.

      Wenn man, wie der Themenersteller, davon ausgeht, daß beide Fotos manipuliert wurden, dann wären beide Manipulation mit sehr guter Qualität ausgeführt worden. Mit anderen Worten, es wäre schon etwas aufwändig, die zwei unterschiedlichen Fotos (unterschiedliche Auflösungen) mit deckungsgleichen Texten zu versehen. Wenn man von Betrug ausgeht, wäre dieser Aufwand für den Betrüger allerdings zu rechtfertigen.

      Ich kann trotz dem Indiz der exakten Ausrichtung (könnte auch Zufall oder Fotografen-Geschick sein) nicht unbedingt eine Bildmanipulation erkennen.

      Die Rücksendung des Artikels könnte näheren Aufschluß geben.

      Gibt es in einschlägigen Spiele-Foren denn Hinweise auf nicht funktionierende Keys oder manipulierte Key-Aufkleber?

      Hast Du andere Spiele des Herstellers, die Du mit diesem Key-Aufkleber vergleichen könntest, wenn er vor Dir liegt?

      Wenn Du nach dem Käufer (Name, Adresse, Email) recherchierst, ist er irgendwo in einschlägigen Plattformen z.B. als Verkäufer aktiv?

      Den Spiele-Hersteller nach erfolgter Rücksendung des Artikels zu kontaktieren und eine Überprüfung des Artikels vornehmen zu lassen halte ich für eine gute Idee. Dabei solltest Du den gesamten Weg des Artikels ausführlich beschreiben. Lasse Dir dort einen Kontaktpartner für den ganzen Vorgang (Fälschungsspezialist) und eine Vorgangsnummer (Rücksendenummer oder RMA-Nummer) nennen, sonst besteht die Gefahr, daß der Artikel dort in der Firma über viele Tische wandert und nachher keiner mehr davon weiß.

      Vielleicht war der ungültige Key ja auch schon bei Deinem Kauf in der Verpackung gewesen. Man sollte ja nichts ausschließen ...
      Bilder
      • beide Keys ohne Gitter.png

        198,59 kB, 1.280×800, 162 mal angesehen
      • beide Keys mit Gitter (gleiches Raster beide Bilder).png

        295,11 kB, 1.280×800, 166 mal angesehen
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • @jana: Danke. Ich hatte Paypal als Verkäufer bisher auch gemieden, bis mich kürzlich ein Bekannter davon überzeugte, bei einem physischen Versand mit Versandbestätigung und Tracking könne einem nichts passieren.
      Gut, ich werde dem Käufer eine bestätigende Nachricht zukommen lassen. Versendet hat er das Paket allerdings schon. Trackingnummer habe ich, wurde am Samstag aufgegeben.
      eBay in Dreilinden ist diese Adresse, oder? : eBay Customer Support GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow

      @Fairhandel: Danke für die Analyse. Ich finde, was bereits ohne Gitter imponiert, sind die pixelgenau perfekten Seitenränder des Keyfeldes, besonders unten / rechts / links. Dort gibt es jeweils nicht ein Pixel Abweichung. Ich weiß nicht, wie so etwas bei einem Foto möglich sein soll, besonders, weil beide Bilder aus einem anderen Winkel aufgenommen wurden, wie man am Hintergrund erkennen kann. Tatsächlich ist beim zweiten Bild der Oberrand leicht nach rechts abfallend, die einzige sichtbare Abweichung von den perfekten 90 Grad. Was aber eher wieder darauf hindeutet, daß beide Keyfelder nicht die gleichen sind und aus unterschiedlichen Manipulationssitzungen stammen. Drei von vier Rändern sind jeweils perfekt.
      Was die Qualität der Fälschung angeht, hätte ich mir ein wenig Bilddrehung gewünscht (dann hätte aber vermutlich der Font nicht mehr gepaßt), ein wenig Spiel mit Schattierung etc. So fühle ich mich vom Käufer nun irgendwie gar nicht ernst genommen.
      Auf jeden Fall danke für den Hinweis, daß man diese Bilder nicht unbedingt als Beweis ansehen muß. Vielleicht sollte ich mich nicht allzusehr auf sie verlassen.
      Ja, in den Foren gibt es solche Fälle. Manipulierte Aufkleber zu hauf, allerdings nicht bei originalverpackten Spielen aus den großen Versandhäusern. Ich könnte mir z.B. gut vorstellen, daß ich einen solchen manipulierten Aufkleber zurückbekommen werde. Und dann geht das Vergleichen mit den Käuferbildern los.
      Nicht existente, ungültige Keys gibt es in den Foren eigentlich nicht. Auch Blizzard meinte, so etwas bekämen sie extrem selten (d.h. gar nicht) zu hören.
      Ja, ich habe andere solche Spiele, mit denen ich vergleichen kann. Die Schriftart ist schonmal die Richtige.
      Über den Käufer habe ich bisher nichts Belastendes herausfinden können. Ehrlichgesagt finde ich auch nicht so viel, es ist alles auf Bulgarisch, und Facebook habe ich nicht. Darf ich hier einen Klarnamen einstellen? Ich kann mir vorstellen, daß es auch nur ein gehackter / fiktiver Account ist.
      Sobald das Paket hier ist, werde ich mit Blizzard Kontakt aufnehmen und mich nach einem Überprüfungsverfahren erkundigen. Daß der Key schon in der Verpackung war, glaube ich nicht. Nach allem, was darüber zu lesen ist, ist das wie gesagt bei Amazon noch nie vorgekommen. Ich hatte das Spiel ja in der Hand. Da war nichts manipuliert, das war unberührt. Auch unter der Folie.

      Grüße und danke,
      Felix
    • fressor schrieb:

      Das Geld traf sofort ein, am 30.8.17 verschickte ich das Paket mit DHL versichert nach Bulgarien.

      Frage 1: Hast du internationalen Versand angeboten? Falls ja, hast du diese zusätzliche Vereinbarung zum internationalen Versand abgezeichnet? Nicht unbedingt speziell für diesen Verkauf, sondern irgendwann einmal?

      scgi.ebay.de/ws/ebayISAPI.dll?…t&agrid=7&aid=1&isemail=1

      Danach könnte sich richten, welche AGB eigentlich konkret gelten.


      fressor schrieb:

      Paypal sperrte den Betrag umgehend.

      Frage 2: Hat der Käufer einen Fall bei PayPal eröffnet oder einen bei eBay?


      fressor schrieb:

      Ich ließ das Rückgabeverfahren verstreichen, eröffnete am 26.9. einen Fall

      Frage 3: Wo hast du einen Fall eröffnet und weswegen?

      -

      fressor schrieb:

      Der Fall ist noch offen und wird offenbar erst geschlossen, wenn das Paket bei mir eintrifft. Soll ich so lange mit o.g. Schritten warten, um mich auf ein abgeschlossenes Geschehen beziehen zu können? Oder lieber die Zeit nutzen und sofort einhaken?

      Im Gegensatz zu den üblichen Behauptungen in den AGB läßt sich eine Entscheidung sehr wohl mit einem Widerspruch kippen und ist keineswegs so endgültig, wie eBayPal behauptet. Du kannst also warten und Nägel mit Köpfen machen, s.u.:


      fressor schrieb:

      Soll ich das Paket überhaupt annehmen? Ich gebe zu, ich fürchte den möglichen Inhalt ein wenig. Welches Licht wirft es auf mich, wenn ich die Annahme verweigere? Wie wird eBay damit umgehen?

      Bei eBayPal gilt ein "Annahme verweigert"-Paket als zugestellt. In dem Fall verlierst du den Fall und dein einziges mögliches Beweismittel. Welches Licht das wirft, ist also ziemlich egal.

      Laß das Paket verschlossen und gehe direkt damit auf die nächste Wache, um deine Anzeige zu erstatten! Du öffnest das dann im Beisein des aufnehmenden Beamten. Je nachdem, was vorgefunden wird, dürfte sich die Abschrift entsprechend deutlich lesen.

      Und damit machst du dann Druck bei eBay und PayPal. Eine "Kulanz"gutschrift ist m.E. in jedem Fall zu erreichen, wenn man zielstrebig vorgeht. Dein EP sagt mir, daß du dazu rhetorisch locker in der Lage bist.
    • Weiter in einem neuen Posting, wegen der ollen Zeichenbegrenzung.

      fressor schrieb:

      Sämtliche Korrespondenz lief über eBay, und auch die Entscheidung ging von eBay aus. Der Geldtransfer lief über Paypal. Wen soll ich also anzeigen, welches ist die richtige Adresse? Gibt es "Beihilfe zum Betrug", "Geldwäsche" etc. überhaupt? Wie sind die juristischen Fachbegriffe, was kann ich als Anzeigengrund vorbringen?

      Es gibt Beihilfe, und die juristischen Termini sind irrelevant. Du schilderst deinen Sachverhalt und erstattest Anzeige gegen den Käufer und im Hinblick auf die Vollendung des Betruges durch Rückbuchung des Betrages gegen unbekannt "wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände. Ggf. erforderliche Anträge werden hiermit gestellt. Auf einen Einstellungsbescheid verzichte ich nicht." (der Teil in Anführungszeichen ist die entsprechende Floskel, wörtlich). Man kann weder eBay noch PayPal anzeigen, nur natürliche Personen können Straftaten begehen.

      Mach dir auch keine Hoffnung, das wird eh eingestellt, weil es am "rechtswidrig" fehlt. Die Argumentation geht so: es stand offen in den AGB, daß eBayPal beim Betrügen helfen würde, also ist es keine Behilfe zum Betrug. Salopp gesagt. Ich habe schonmal einen derartigen Einstellungsbescheid in einer PP-Sache gesehen. Trotzdem ist es natürlich richtig, diesen Schritt zu gehen.

      Beschwere dich außerdem wegen der Kontofrostung durch PayPal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der CSSF:

      cssf.lu/de/kontakt/

      Deutsch ist in Luxemburg eine Amtssprache.

      fressor schrieb:

      Deshalb will ich tatsächlich klagen, falls eBay meiner Forderung nicht nachkommt. Hier interessieren mich die ungefähren Kosten. Ich bin nicht rechtschutzversichert und habe keine Erfahrung mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wenn ich vor Gericht gewinne, habe ich dann irgendwelche Kosten zu tragen? Wenn ich einen Anwalt hinzuziehe, eBay aber einknickt, bevor es zu einer Verhandlung kommt, muß ich dann die Anwaltskosten tragen?

      Das wird nicht ganz trivial, denn das Problem ist, daß die ungerechtfertigte Entscheidung eBay getroffen hat, die Forderung zum Ausgleich deines Kontos aber von PayPal kommen dürfte. Erstmal ist also die Frage, wer rechtlich dein Ansprechpartner ist, weil beides getrennte Firmen sind. Grundsätzlich wirst du dich also erst mal PayPal gegenübersehen, und es wird wohl niemanden interessieren, ob die Entscheidung von eBay falsch war, weil du bei PayPal "unterschrieben" hast, daß du für Rückbuchungen im Rahmen des eBay-KS haftest. In einem Verfahren gegen PP kann es deshalb eigentlich nur darum gehen, ob eine solche verschuldensunabhängige (!) Generalhaftung in AGB gegenüber einem Verbraucher rechtswirksam vereinbart werden kann. Ich bezweifle das natürlich, wie du dir anhand meiner Formulierung schon denken kannst, aber ich bin nicht dein Richter.

      Falls das danebengeht, kann man eBay direkt für die ursächliche Entscheidung angehen. Das ist auch im Prozeß durchaus noch möglich, die Klage entsprechend auszuweiten. Wenn der Richter die Klage falsch adressiert findet, gibt es auch einen entsprechenden Hinweisbeschluß. Man kann natürlich auch beide Parteien gleich benennen, also 1) PP und 2) hilfsweise eBay verklagen.

      ABER:

      Du bist in der Situation, daß dir PP kein Geld weggenommen hat, weil du es rechtzeitig weggebucht hast. Gegen PP ist also keine Leistungsklage (also z.B. auf Rückzahlung) statthaft. Es gibt davon ein Gegenstück, die negative Feststellungsklage. Kurz gesagt setzt du eine Frist, um von der unberechtigten Forderung zurückzutreten, und mit fruchtlosem Verstreichen klagst du darauf, daß das Gericht feststellt, daß die Forderung tatsächlich unberechtigt ist. Beweisbelastet ist die Gegenpartei, im Zweifel muß der negativen Feststellung stattgegeben werden. An sich ein schönes Instrument.

      Gegen eBay widerum dürfte keine negative Feststellung statthaft sein, weil die keine Forderung gegen dich erheben. Die haben entweder gar nicht mit den Forderungen und Rückzahlungen jongliert, oder sie haben dem K das Geld zurückerstattet, bekommen das dann aber von PayPal (!) zurück (oder nicht), aber nicht von dir. Du siehst, halbwegs kompliziert, und wahrscheinlich ist es nicht möglich, beide in ein- und derselben Klage abzufrühstücken.

      So.

      Bei 400 Euro Streitwert liegen die Gerichtskosten bei 105,-. Falls du rechtzeitig merkst, das das gegen den Baum geht, und die Klage vor einem Urteil zurücknimmst, sind es nur 35. Dazu kommen die Anwälte, 160 Euro für jede Seite. Dann wären noch etwas über 80 Euro für eine außergerichtliche Vertretung zu berappen (das was vor dem Prozeß passiert), davon würden aber ca. 30 auf die eigene RA-Gebühr angerechnet, also 50 Euro mehr. Macht ca. 470 Euro. Dazu kommen ggf. Zeugengelder, Kosten für Sachverständige usw.

      Wer zu 100% obsiegt, zahlt nix. Wer nur zum Teil obsiegt, zahlt anteilig. Wer verliert, zahlt alles.

      Wenn es vor einem Prozeß dazu kommt, daß die Gegenpartei einknickt, kommt es darauf an, ob Verzug eingetreten war. Wenn du ein Einschreiben an den luxemburgischen Briefkasten von eBayPal schickst, in dem du sie aufforderst, von der Forderung zurückzutreten (PP) bzw. die Entscheidung zu revidieren (eBay) und ihnen dazu ein konkretes Datum - ca. 2 Wochen in der Zukunft - als Frist benennst, haben sie mit dessen Verstreichen deinen Anwalt, der ab da übernimmt, zu bezahlen. Wenn du gleich mit Anwalt aufschlägst, ist der dein Privatvergnügen.

      Du wirst m.E. nicht um die frühzeitige Beauftragung eines RA herumkommen. Dummerweise, du siehst es an obiger Rechnung, kann der an so einem Fall gar nichts verdienen. Die Materie ist sehr komplex, allein die AGB der Beteiligten füllen einen halben Aktenordner. Dagegen steht eine Zeitspanne von vielleicht 20 Minuten, die sich ein Anwalt nach Gebührentabelle zur gründlichen Analyse des Falls nehmen kann, bevor er Verlust macht...

      Die einzig sinnvolle Möglichkeit bei solchen Sachen ist, sich selbst einzuarbeiten. Der Anwalt kümmert sich ums Rechtliche, damit keine formalen Fehler passieren, du dich um die vorzutragenden Fakten.

      fressor schrieb:

      Da es sich so eindeutig um Betrug handelt und der Fall von eBay so eindeutig falsch entschieden wurde, gibt es vielleicht die Möglichkeit einer medienwirksamen Präsentation?

      Naja, eBay und PP wurden in den Medien jahrelang rauf- und runtergedudelt, bei jedem mittelmäßigen Betrugsfall bombardieren Horden von Geschädigten die Akte-Redaktion bei Sat1 usw. Also nein, ist eher unwahrscheinlich, daß sich jemand für dich interessiert.


      fressor schrieb:

      Ganz generell: was würdet ihr machen?

      So ziemlich das, was du vorhast, unter Berücksichtigung der Hinweise hier.
    • Vielen Dank, pandarul, für die ausführliche Stellungnahme und den Einblick in die juristischen Sachverhalte!

      Zu deinen Fragen aus dem ersten Posting:
      1.) Ich habe internationalen Versand angeboten (hier ist die Auktion, um die es geht: ebay.de/itm/232463196530), aber ob ich den von dir verlinkten AGB jemals zugestimmt habe, weiß ich nicht. Wo kann ich das prüfen? Ich habe gerade mein eBay-Konto durchsucht, diesen Passus aber nicht gefunden.
      2.) Der Käufer hat den Rückgabeprozeß bei eBay eingeleitet. Neuerdings muß dieser ja zunächst verstreichen, bevor ein Fall eröffnet werden kann. Als der Rückgabeprozeß begonnen wurde, sperrte Paypal den Betrag. Da ich vorher abgebucht habe, ist das PP-Konto jetzt im Minus.
      3.) Sobald der Rückgabeprozeß verstrichen war, öffnete ich selbst einen Fall bei eBay und argumentierte dort so wie hier.

      Ich erstatte morgen die Anzeige gegen den Käufer und, wie von dir empfohlen, gegen Unbekannt und werde das Paket auf der Wache öffnen lassen, sobald es eingetroffen ist. Ich hoffe, daß man dem Vorgehen dort zustimmen wird.

      Danke für die umfangreichen Tips, ich weiß deinen Aufwand wirklich zu schätzen. Ich werde den Brief an eBay mit den entsprechenden Details spicken, auf die Anzeigen und die Beschwerde in LU verweisen und meine Forderung deutlich machen. Was meinst du, ist als Ziel des Briefs die deutsche Vertretung (Kleinmachnow) oder die Adresse in Luxemburg (22-24, Boulevard Royal, 2449 Luxemburg) sinnvoll? Ist ein Einschreiben sicherer?
      Ich werde den Fall noch einmal detailliert vortragen und schreiben, daß ich meine Forderung auf Freigabe des Käuferschutzbetrags nach Verstreichen der Frist gerichtlich geltend machen würde. Ist das ausreichend oder gehören da irgendwelche dieser üblichen Floskeln zwingend rein, um die Sache eindeutig zu machen?
      Die negative Feststellungsklage erscheint attraktiv, falls meiner Forderung nicht nachgekommen wird, denn mich reizt nicht die Aussicht auf 3 Jahre Anrufe von einem Inkassobüro. Ich werde mir das überlegen, sobald der erste Terz mit der Rücksendung rum ist und ich eine Reaktion von eBay auf mein Schreiben habe (oder nicht).

      Nochmals danke und Gruß,
      Felix
    • Ok, ich habe eBay schon seit Jahren nicht mehr in Verbindung mit PP benutzt. Daß die bereits beim Rückgabeverfahren den Betrag einfrieren, ist mir z.B. neu.

      Wenn du weltweiten Versand angeboten hast, hast du diese Zusatzklausel garantiert irgendwann mal unterschrieben, sonst hätte dich eBay gar nicht einstellen lassen. Kannst ja mal lesen, im Wesentlichen steht darin, daß du dich den Regeln der Plattform des Käufers unterwirfst, also den AGB von eBay/PP, wie sie in dem Land gelten, in dem der Artikel gekauft (!) wurde. Das kann ein völlig anderes sein als das Anmeldeland von dir oder dem Käufer. Beliebt ist ebay.com.

      Das ganze dürfte allerdings bereits aufgrund des Umstandes, daß eine Zustimmung zu Regeln verlangt wird, die gar nicht in der Vertragssprache (Deutsch) vorliegen, kaum einer ernsthaften Inhaltskontrolle vor Gericht standhalten. Es kann aber ggf. helfen zu verstehen, was los ist, wenn irgendetwas abweichend von den deutschen Regularien entschieden wird. Wobei du ja schon festgestellt hast, daß auch die deutschen AGB dem Betrug Tür und Tor öffnen.

      eBay hat im Impressum angegeben, daß man Post auch nach Kleinmachnow schicken kann, wie ich kürzlich lernen durfte:

      pages.ebay.de/help/policies/legal-imprint.html

      Auch wenn die korrekte Anschrift deines Vertragspartners der luxemburgische Briefkasten ist, sitzen die echten Menschen der Rechtsabteilung eher im Europarc Dreiblinden in Kleinmachnow. Und wenn eBay selbst seine Post dahin wünscht (abspeichern!), ist diese Customer Support GmbH ein korrekter Adressat für dein Anliegen.

      Einschreiben macht schlichtweg einen ernsteren Eindruck, wenn man eine Frist gewahrt haben möchte. Floskeln benötigst du nicht, wichtig ist nur ein konkretes Datum (und nicht "in zwei Wochen"), bis zu dem eBay tätig werden soll.


      fressor schrieb:

      ich weiß deinen Aufwand wirklich zu schätzen

      Wer in seinem Eingangsposting eine ausführliche und verständliche Schilderung des Problems hinbekommt und dazu auf Anrede, Grußformel und ein vorsorgliches Dankeschön an die Community wert legt, kriegt auch ausführliche Antworten. ;)

      -

      Nachtrag, Off-Topic: Wow, du hast ja sogar einen korrekten Gewährleistungsausschluß in deinen Angeboten. Bemerkenswert.

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