Tesch mediafinaz Forderung

    • Tesch mediafinaz Forderung

      Hallo,

      ich habe am 15.12.2016 bei Ebay, bei der Cosmetic Xpress Germany einen Artikel bestellt und mit paypal bezahlt.
      Artikel wurde geliefert, alles gut. Wochen später kam eine Mail vom Verkäufer, Artikel wäre noch nicht bezahlt und ich sollte bitte den Betrag überweisen-
      Diese Mail habe ich damals ignoriert. Gestern kommt eine Forderung von der Tesch mediafinaz mit einer Zahlungsaufforderung von 97€.
      Artikelpreis damals 32€, Rest Inkassogebühren. Auf meine Anfrage wie diese Forderung zustande kommt schrieb man mir, es hätte eine paypal-Rückzahlung gegeben
      und die Forderung besteht im volem Umfang-
      Leider kann ich den Zahlungsverkehr bei paypal nicht so lange zurück einsehen. Ich kann nicht sage ob ich die Rückerstattung erhalten habe.

      Wie verfahre ich am besten in dieser Angelegenheit, ohne groß weiter Nerven zu lassen?
      Über die Tesch mediafinanz ist viel negatives im Netz geschrieben.

      Gruß
    • Vorab: Ob diese Forderung dem Grunde und/oder Höhe nach berechtigt ist, mag ich nicht beurteilen.

      lexion485 schrieb:

      Leider kann ich den Zahlungsverkehr bei paypal nicht so lange zurück einsehen. Ich kann nicht sage ob ich die Rückerstattung erhalten habe.
      Doch, das kannst du, auch mehrere Jahre zurück.

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    • lexion485 schrieb:

      der Betrag wurde von paypal zurückgezahlt,

      Wieso denn das? Normalerweise machen die das nur wenn ein Käuferschutzfall zu Gunsten des Käufers entschieden wurde oder wenn die Lastschrift von Paypal platzt.

      lexion485 schrieb:

      Muss das nicht schriftlich erfolgen, bevor er mit Inkasso kommt?

      Nein. Fälligkeit bei ebay-Käufen ist "Sofort". Du bist also auch "sofort" in Verzug.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Fehler war, den Hinweis des Verkäufers zu ignorieren.

      Jetzt kann man entweder sagen "der Fehler kostet mich dann leider 65€, jetzt bin ich schlauer, und habe meine Ruhe".

      Oder ich überweise nur 32€ für die Ware und versuche, den Rest auszusitzen. Nur ist es mit sitzen und nichts tun leider nicht getan, man sollte jeder Forderung widersprechen. Und mit jedem weiteren Inkassobrief wird's erfahrungsgemäß teurer.

      Es gibt Leute mit stoischer Ruhe, die bringt ein Inkassobrief voller Drohungen nicht aus dem Konzept. Andere wiederum schlafen schlecht. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt!
    • perlblau schrieb:

      Der Fehler war, den Hinweis des Verkäufers zu ignorieren.

      Naja, der erste Fehler war, dass der Betrag von Paypal zurückgebucht wurde. Und da stellt sich die Frage, wer den zu vertreten hat und wieso. Ich kann aber nur beurteilen, was ich kenne. Und nach dem was ich im Moment kenne wirst Du den kompletten Betrag ans Inkasso überweisen müssen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es gibt verrückte Sachen.
      Das Zurückbuchen ist mir auch nicht so recht klar? Der Grund?
      Auf alle Fälle den eigentlichen Betrag zahlen.

      Ob die Inkassokosten unbedingt gezahlt werden müssen, ist so ne Frage. Wenn ein Titel vorhanden ist, ja.
      Das Inkasso muss wohl auch das Originaldokument mitschicken.
      Wenn es sich hätte anders klären lassen, dann würde z.B. ein Bekannter die Inkassokosten nicht zahlen.