Hallo zusammen,
Ich habe bei Ebay einen Artikel für 85,00€ gekauft (bei einem privaten Verkäufer).
Der Verkäufer hat den Artikel zeitnah, als versichertes DHL-Paket mit Sendungsnummer versendet.
Jedoch ist der Artikel im DHL-System "verloren gegangen".
Die Sendung gilt seitdem als "verschollen".
Obwohl ich über Paypal bezahlt habe, bekomme ich den Kaufbetrag natürlich nicht erstattet, weil der Verkäufer seiner Verpflichtung nachgekommen ist.(Artikel wurde versendet)
Auch gilt die Paket-Versicherung ja nur für den Vertragspartner von DHL, also für den Verkäufer.(ist doch so, oder?)
Der Verkäufer hat dann, laut seiner eigenen Aussage, einen Nachforschungsantrag gestellt.(das kann nur der Absender)
Jedoch hat er mich nicht nach meiner Bankverbindung gefragt.
Deshalb liegt es nahe, dass er in diesem Antrag sich selbst als "Begünstigten", im falle einer "Ersatzleistung/Erstattung" angegeben hat.
Man kann dort eine Bankverbindung angeben ... seine eigene, oder eine andere Bankverbindung im falle einer "Abtretung".(in diesem Fall an mich)
Auch wenn der "Ernstfall" noch nicht eingetreten ist, möchte ich mich schonmal einwenig schlau machen.
Weil er als Absender der Vertragspartner von DHL ist, kann ja auch nur er den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, oder?
Oder habe ich als Empfänger auch einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung durch DHL? (bin ja kein Vertragspartner)
Wenn der Verkäufer eine Entschädigung erhält, diese aber nicht an mich weiterreicht, kann ich ihn dann rechtlich belangen?
Danke schonmal für ein paar hilfreiche Antworten.
Freundliche Grüße,
Netweasel
Ich habe bei Ebay einen Artikel für 85,00€ gekauft (bei einem privaten Verkäufer).
Der Verkäufer hat den Artikel zeitnah, als versichertes DHL-Paket mit Sendungsnummer versendet.
Jedoch ist der Artikel im DHL-System "verloren gegangen".
Die Sendung gilt seitdem als "verschollen".
Obwohl ich über Paypal bezahlt habe, bekomme ich den Kaufbetrag natürlich nicht erstattet, weil der Verkäufer seiner Verpflichtung nachgekommen ist.(Artikel wurde versendet)
Auch gilt die Paket-Versicherung ja nur für den Vertragspartner von DHL, also für den Verkäufer.(ist doch so, oder?)
Der Verkäufer hat dann, laut seiner eigenen Aussage, einen Nachforschungsantrag gestellt.(das kann nur der Absender)
Jedoch hat er mich nicht nach meiner Bankverbindung gefragt.
Deshalb liegt es nahe, dass er in diesem Antrag sich selbst als "Begünstigten", im falle einer "Ersatzleistung/Erstattung" angegeben hat.
Man kann dort eine Bankverbindung angeben ... seine eigene, oder eine andere Bankverbindung im falle einer "Abtretung".(in diesem Fall an mich)
Auch wenn der "Ernstfall" noch nicht eingetreten ist, möchte ich mich schonmal einwenig schlau machen.
Weil er als Absender der Vertragspartner von DHL ist, kann ja auch nur er den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, oder?
Oder habe ich als Empfänger auch einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung durch DHL? (bin ja kein Vertragspartner)
Wenn der Verkäufer eine Entschädigung erhält, diese aber nicht an mich weiterreicht, kann ich ihn dann rechtlich belangen?
Danke schonmal für ein paar hilfreiche Antworten.
Freundliche Grüße,
Netweasel