Ebay, Paypal, DHL-Haftung

    • Ebay, Paypal, DHL-Haftung

      Hallo zusammen,

      Ich habe bei Ebay einen Artikel für 85,00€ gekauft (bei einem privaten Verkäufer).
      Der Verkäufer hat den Artikel zeitnah, als versichertes DHL-Paket mit Sendungsnummer versendet.
      Jedoch ist der Artikel im DHL-System "verloren gegangen".
      Die Sendung gilt seitdem als "verschollen".
      Obwohl ich über Paypal bezahlt habe, bekomme ich den Kaufbetrag natürlich nicht erstattet, weil der Verkäufer seiner Verpflichtung nachgekommen ist.(Artikel wurde versendet)
      Auch gilt die Paket-Versicherung ja nur für den Vertragspartner von DHL, also für den Verkäufer.(ist doch so, oder?)
      Der Verkäufer hat dann, laut seiner eigenen Aussage, einen Nachforschungsantrag gestellt.(das kann nur der Absender)
      Jedoch hat er mich nicht nach meiner Bankverbindung gefragt.
      Deshalb liegt es nahe, dass er in diesem Antrag sich selbst als "Begünstigten", im falle einer "Ersatzleistung/Erstattung" angegeben hat.
      Man kann dort eine Bankverbindung angeben ... seine eigene, oder eine andere Bankverbindung im falle einer "Abtretung".(in diesem Fall an mich)

      Auch wenn der "Ernstfall" noch nicht eingetreten ist, möchte ich mich schonmal einwenig schlau machen.

      Weil er als Absender der Vertragspartner von DHL ist, kann ja auch nur er den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, oder?
      Oder habe ich als Empfänger auch einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung durch DHL? (bin ja kein Vertragspartner)
      Wenn der Verkäufer eine Entschädigung erhält, diese aber nicht an mich weiterreicht, kann ich ihn dann rechtlich belangen?

      Danke schonmal für ein paar hilfreiche Antworten.

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      Freundliche Grüße,
      Netweasel
    • netweasel schrieb:

      Wenn der Verkäufer eine Entschädigung erhält, diese aber nicht an mich weiterreicht, kann ich ihn dann rechtlich belangen?
      Nach §447 BGB geht das Transportrisiko beim Privatverkauf zum Zeitpunkt der Übergabe an den Transportunternehmer auf den Käufer, also in diesem Fall auf Dich, über. Woher willst Du denn erfahren, dass der VK eine Entschädigung erhalten hat? Das könnt Dir ja nur der VK mitteilen.


      netweasel schrieb:

      Der Verkäufer hat dann, laut seiner eigenen Aussage, einen Nachforschungsantrag gestellt.(das kann nur der Absender)<br style="background-color: rgb(241, 245, 250);">Jedoch hat er mich nicht nach meiner Bankverbindung gefragt.
      Na ja, erstmal versucht die DHL ja nun das Paket zu finden, um es Dir evtl. doch noch zuzustellen. Kannst Du mal bitte ein paar Infos zum zeitlichen Ablauf ergänzen? Wann ist das Paket verloren gegangen, wann wurde der Nachforschungsantrag gestellt etc.
      PER ASPERA AD ASTRA.
    • Bis eine endgültige Antwort von DHL kommt (die also zugeben, daß das Paket wirklich nicht mehr auffindbar ist), vergehen in der Regel 4-6 Wochen.
      Vorher macht es also wenig Sinn, sich mit dem Verkäufer anzulegen. Wenn der vor Ablauf dieser Frist angibt, daß er von DHL noch nichts gehört hat, dann stimmt das vermutlich.
    • Es ist sicherlich richtig, erstmal den Gang der Dinge abzuwarten.

      Es kann aber nicht schaden, sich schonmal schlau zu machen. Du hast bereits richtig erkannt, daß die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bei dir liegt. Auch wenn DHL erstattet, hast du zunächst (*) keinerlei (!) Anspruch auf diese Erstattung, die allein dem Vertragspartner von DHL zusteht.

      ABER

      Es handelt sich nicht wie umgangssprachlich oft formuliert um eine Versicherung, sondern um eine Haftungsbegrenzung auf 500 Euro, die vertraglich zwischen DHL und dem VK vereinbart wurde. Haften tut DHL für den dem VK entstandenen Schaden. Ihm ist aber kein Schaden entstanden, wenn er dir deine Zahlung aufgrund des Verlustes nicht erstattet. Bei DHL einen Schaden zu behaupten und abzukassieren wäre mithin Betrug. Nicht zu deinen Ungungsten, aber das dürfte dich ja nicht daran hindern, ein derartiges Delikt anzuzeigen.

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      (*) Kommt natürlich auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Wenn dir dort explizit "versicherter Versand" oder sowas annonciert wurde, hast du natürlich sehr wohl Anspruch auf den Ersatz für den Versandverlust, sogar unabhängig davon, ob der VK seine Kohle nun von DHL kriegt oder nicht.