.. eBay sanktioniert Käufer / Verkäufer bei Mailverkehr durch Sperre von teilweise bis zu 7 Tagen ..

    • .. eBay sanktioniert Käufer / Verkäufer bei Mailverkehr durch Sperre von teilweise bis zu 7 Tagen ..

      :!: eBay greift knallhart durch .. Grundsätze .. lächerlich. :!:

      Die Vermutung liegt sehr nahe, dass es um Existenzangst geht. :lach:

      Bei "Abholung" oder "Besichtigung" vor dem Kauf und auch nach dem Kauf / Verkauf stehen Käufer und Verkäufer vor einem riesigen Problem.

      Es ist KEIN Datenaustausch möglich - weder Adresse - noch Telefonnummer - noch Mail-Addy dürfen übermittelt werden.

      Bei Anfragen oder Fragen an den Verkäufer / Käufer werden diese einfach für bis zu 7 Tage gesperrt

      ebay-Forum: ebay-Konto eingeschränkt
      community.ebay.de/t5/forums/se…&collapse_discussion=true
      ebay-Forum: ebay-Konto gesperrt
      community.ebay.de/t5/forums/se…&collapse_discussion=true
      Konto gesperrt;
      community.ebay.de/t5/forums/se…&collapse_discussion=true
      Verkäufer kontaktieren:
      community.ebay.de/t5/forums/se…rk%C3%A4ufer+kontaktieren

      :wallbash Mein Konto wurde für 7 Tage gesperrt da ich die Telefonnummer austauschen wollte zwecks Abholung :wallbash
      community.ebay.de/t5/Mitglieds…lefonnummer/qaq-p/3481934

      Interessant sind auch die Antworten auf die Frage: WARUM

      Niemand weiß wirklich, warum es es so ist, oder was wirklich nicht richtig funktioniert!

      Kundenservice ist total überfragt - geben es immer an den IT-Bereich weiter .. es passiert aber nichts.
      Es kann doch nicht wirklich nur an der Vermutung liegen, dass an eBay vorbei verkauft wird.

      Gleichzeitig suggeriert eBay aber, bei Fragen oder Problemen: "nehmen sie mit dem Verkäufer Kontakt auf".

      Genau, dann wird man gleich gesperrt .. eBay, tolle Idee :tongue: .

      Grundsatz: Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer
      pages.ebay.de/help/buy/communicate.html

      Probleme beim Senden oder Empfangen von Nachrichten in Mein eBay
      pages.ebay.de/help/account/email-undelivered.html

      Was eigenartig ist, hatte es selbst ausprobiert .. wir hatten so aus Spaß und Langeweile 15x hin und hergeschrieben - natürlich kann man alles schreiben, gewusst wie.
      Adresse, Handy-Nummer, Festnetznummer, Mail-Addy .. lief ohne Probleme.

      Mein Gegenüber bekam am nächsten Tag dann eine "Sperre" bei einem erneuten Versuch - es war aber eine ANDERER Teilnehmer!
      Hatte wirklich etwas zur Abholung gekauft und nach einem Abholtermin gefragt!

      Das Senden und Empfangen von Nachrichten ist eingeschränkt und wird kontrolliert .. dafür dürfen dann neue Verkäufer bis zum Umfallen einstellen - verkaufen - nicht liefern. :~
    • Das liegt am neuen, seit Oktober 2017 gültigen Grundsatz zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten:

      "Generell ist es Mitgliedern nicht erlaubt, Kontaktinformationen in eBay-Angeboten, auf eBay Shop-Seiten oder in der eBay-Community (z.B. in Blogs, Rezensionen oder Ratgebern) anzugeben.
      Als Kontaktinformationen zählen unter anderem:
      • E-Mail-Adresse
      • Telefonnummer
      • Chat-ID oder Info
      [...]

      Ein Missachten dieses Grundsatzes kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:
      • Löschung von Angeboten
      • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
      • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
      • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
      • Verlust des PowerSeller-Status"
      Dieser Grundsatz erstreckt sich, so die ebay-Hotline, ausdrücklich auch auf das ebay Nachrichtensystem. Werden über dieses System Kontaktdaten ausgetauscht, so wertet ebay dies als Versuch, Artikel außerhalb von ebay zu verkaufen bzw. als Verrstoß gegen den Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay.

      Der Gag an der Sache ist,dass Du als gewerblicher Verkäufer nun kaum noch eine Chance hast, ein rechtssicheres Impressum in alle Deine ebay-Seiten zu integrieren. Zumindest nicht in einer Form, die vom deutschen Gesetzgeber akzeptiert wird. Das gilt insbesondere für das neue Shopdesign, da es hier nicht einmal mehr möglich ist, eine Impressums-Unterseite einzubinden.
      PER ASPERA AD ASTRA.
    • man kann mittlerweile - bzw. konnte vorher auch, musste es aber selbst gestalten - die Telefonnummer zur Abfrage durch die Interessenten anzeigen lassen

      dafür muss man jetzt die Nummer im Bereich "Kommunikation mit Käufern" freigeben

      da ich davon ausgehe, dass die Nummer dann aber bei allen Angeboten abgefragt werden kann, welche man online hat, ist das für Private nur bedingt zu empfehlen, da wäre dann eine Option, dass die Nummer nur für bestimmte Angebote freigegeben wird, besser bzw. eine Option, dass man diese automatisch nur an Interessent XY senden kann ... wobei es gehupft wie gesprungen ist, ob man die Nummer nun selbst mitteilt, oder ob das über das ebay-System passiert und bei gewerblichen Anbietern zudem vollkommen überflüssig, da im allgemeinen die Daten eh im Angebot stehen :wallbash
    • Gilgamesh schrieb:



      Der Gag an der Sache ist,dass Du als gewerblicher Verkäufer nun kaum noch eine Chance hast, ein rechtssicheres Impressum in alle Deine ebay-Seiten zu integrieren. Zumindest nicht in einer Form, die vom deutschen Gesetzgeber akzeptiert wird. Das gilt insbesondere für das neue Shopdesign, da es hier nicht einmal mehr möglich ist, eine Impressums-Unterseite einzubinden.

      selbstverständlich darfst Du das Impressum rechtssicher gestalten - die Daten darin betrifft der neue Grundsatz nicht
    • hasjana schrieb:

      selbstverständlich darfst Du das Impressum rechtssicher gestalten

      Das dürfte das geringste Problem eines Verkäufers darstellen. Ich habe ebay inzwischen für elf (!) Wettbewerbsvrestöße, die ich regelmäßig begehe, mitgeteilt, dass dieser Verstoß nur aufgrund der Gestaltung der ebay-Seiten zustande kommt und ich daher im Fall einer Abmahnung sämtliche folgen daraus an ebay weiterbelaste.

      Was nun das Mitlesen der ebay-Nachrichten bei ebay angeht: mich hat vor einiger Zeit ein Käufer gefragt, ob ich ihm mehrere Artikel, die er kaufen würde, dann zusammen versenden könnte. Nach einiger Zeit war der Bestand des Artikels über den er angefragt hat, auf Null. Da ich Artikel mit Bestand 0 erst mal weiterlaufen lasse, bei dem Artikel aber wusste, dass keine mehr nachkommen werden habe ich dann den Artikel ganz normal "vorzeitig beendet".Geht bei Artikeln b.a.W. nicht anders.

      "Wir haben festgestellt, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie Artikel [hierdienummer] entgegen unserem Grundsatz blablubbsabbel..."

      Das ist jetzt etwa ein Jahr her. Ich habe daraufhin ebay mitgeteilt, dass ich, sollten mir weitere Hinweise darauf vorliegen,dass sie meine Mails automatisiert oder durch Personen lesen und inhaltlich überprüfen lassen, diesen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis der Bundesnetzagentur mitteile, damit von dort aus entsprechende Maßnahmen getroffen werden können. Unter anderem die Überprüfung ihrer Erlaubnis als Telekommunikationsanbieter (ebay hat so was gar nicht) und ggfls die Untersagung des Betriebs ihres Kommunikationssystems in Deutschland.

      Seither habe ich keinen einzigen Hinweis mahr darauf bekommen, dass ebay meine Nachrchten liest bzw auswertet.

      Aber das ist mir Banane. Im Ernstfall ist das Ding dann eben platt. Ich muss denen jetzt viel dringender erst mal untersagen, Bilder von mir zu nutzen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hasjana schrieb:

      Gilgamesh schrieb:

      Der Gag an der Sache ist,dass Du als gewerblicher Verkäufer nun kaum noch eine Chance hast, ein rechtssicheres Impressum in alle Deine ebay-Seiten zu integrieren. Zumindest nicht in einer Form, die vom deutschen Gesetzgeber akzeptiert wird. Das gilt insbesondere für das neue Shopdesign, da es hier nicht einmal mehr möglich ist, eine Impressums-Unterseite einzubinden.
      selbstverständlich darfst Du das Impressum rechtssicher gestalten - die Daten darin betrifft der neue Grundsatz nicht
      Jein. Mit Einführung des Impressums auf der Profil-Seite, auf dessen Inhalt man auch als gewerblicher Verkäufer nur eingeschränkten / indirekten Einfluss hat, ist dies eben nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Davon ab gilt das für das neue Shopdesign in noch gravierenderer Form (hier sind schlicht keine Unterseiten und keine direkte Verlinkung auf's Impressum vorgesehen). Ja, das hat nur eingeschränkt etwas mit dem oben stehenden Grundsatz zu tun, verdeutlicht aber vielleicht, dass ebay in seiner Paranoia eben (mal wieder) deutlich über das Ziel hinaus schießt.
      PER ASPERA AD ASTRA.
    • Gilgamesh schrieb:

      Mit Einführung des Impressums auf der Profil-Seite, auf dessen Inhalt man auch als gewerblicher Verkäufer nur eingeschränkten / indirekten Einfluss hat

      Du meinst dieses "Firmeninformationen"? Das war vorher gar nicht da, in so fern verstehe ich nicht, welches Problem Du jetzt damit hast. Gut, ich weiss, welches Problem da entstehen könnte, aber den Mist bauen ja jetzt alle GVK.


      Gilgamesh schrieb:

      Davon ab gilt das für das neue Shopdesign in noch gravierenderer Form (hier sind schlicht keine Unterseiten und keine direkte Verlinkung auf's Impressum vorgesehen)

      Da ich aufgrund der Tatsache, dass das Anbieten von Paypal auf ebay nicht nur ein ganzes Rudel an Wettbewerbsverstößen darstellt sondern auch noch illegal ist, keinen ebay-Shop betreibe, stellt sich mir das Problem nicht. Wieso stellt es sich dir? Die Lösung ist doch ganz simpel. Shop-Abo kündigen und alles rechtskonform als normalen Festpreisartikel anbieten. Dann kannst Du ausserdem auch locker auf Paypal verzichten.


      Gilgamesh schrieb:

      Ja, das hat nur eingeschränkt etwas mit dem oben stehenden Grundsatz zu tun, verdeutlicht aber vielleicht, dass ebay in seiner Paranoia eben (mal wieder) deutlich über das Ziel hinaus schießt.

      Das hat durchaus sehr viel mit dem Grundsatz zu tun. Denn wenn Du den Link zur ODR-Plattform da hinstellst, wo es ebay, shopbetreiberblog, wortfilter und ich weiss nicht welcher Abmahnschützer sonst noch raten, habe ich persönlich kein Problem, meinem Rechner Einstellungen so zu verpassen, dass er eine ebya-seite aufruft, auf der diese Angabe entweder komplett fehlt oder zumindest die ODR-Seite nicht verlinkt ist. Daher gehört zumindest das in die AB. Ist aber - habe ich von ebay mit SR-Nummer - nach ebay-Grundsätzen unzulässig.

      Also habe ich den Hinweis jetzt auch da, wo er laut ebay stehen soll. Der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass ich die positive Kenntnis ebays belegen kann, dass er da unter Umständen dazu führen kann, dass meine Angebote nicht rechtskonform sind und dann ebay mir gegenüber für alle Nachteile vollständig in der Haftung steht. Daher sehe ich das relativ entspannt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.