Gegenseitiges Hochbieten

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      eBay-Betrüger darf weiter versteigern

      Manchen Nutzer des Online-Auktionshauses eBay beschleicht bei Versteigerungen immer wieder ein ungutes Gefühl: Wird hier etwa ein Gebot künstlich nach oben getrieben? Ein Bieter aus Dortmund, der ein bestimmtes SCSI-Kabel ersteigern wollte, wunderte sich darüber, dass bei mehreren Auktionen des Verkäufers immer wieder ein bestimmter Name als Bieter auftauchte. Ein Blick auf die Bewertung des dubiosen Bieter-Versteigerer-Paares offenbarte insgesamt 40 wechselseitige Käufe und Verkäufe einschließlich gegenseitig vergebener positiver Bewertungen. Allein 19 Versteigerungen davon endeten am selben Tag, dem 1. Juli 2002.

      Spätestens hier hätten bei eBays "Marktplatzpolizei", wie die Auktionsaufsicht intern genannt wird, die Alarmglocken läuten müssen. eBay betont immer wieder, dass permanent und mit Datenbankunterstützung nach auffälligen Auktionen gefahndet wird. Aber erst die Hinweise des misstrauisch gewordenen Bieters aus Dortmund brachten Mitte Oktober den Stein ins Rollen: Das Auktionshaus sperrte den Account des Hochbieters; der Versteigerer mit mehr als 1000 Bewertungen bekam dagegen eine Verwarnung und darf die Plattform weiter nutzen. Wie sich herausstellte, waren die beiden Betroffenen miteinander verwandt.

      eBay-Sprecherin Maike Fuest begründete die gegebene "Bewährung" gegenüber heise online: "Wir entscheiden jeden Fall individuell. Wenn wir der Meinung sind, dass eine Verwarnung genügt, dann schließen wir den Account nicht sofort." Eine bevorzugte Behandlung von umsatzstarken eBay-Kunden, wie Powersellern, sieht Fuest nicht. "Die individuelle Beurteilung eines Kunden beruht nicht auf seinen Verkäufen, auch wenn uns das immer wieder vorgeworfen wird." Die Sprecherin wies darauf hin, dass eBay das Hochbieten eigener Auktionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Wie häufig bei Versteigerungen getrickst wird, wollte sie nicht sagen: "Dazu veröffentlichen wir nichts."


      Quelle

      Ich muß dabei sagen, daß der Artikel schon älter ist, aber dennoch fand ich eine Stelle sehr interessant:

      Wir entscheiden jeden Fall individuell. Wenn wir der Meinung sind, dass eine Verwarnung genügt, dann schließen wir den Account nicht sofort." Eine bevorzugte Behandlung von umsatzstarken eBay-Kunden, wie Powersellern, sieht Fuest nicht.


      Da frage ich mich, warum gerade bei diesem Fall eine Verwarnung ausreicht?
    • "Die individuelle Beurteilung eines Kunden beruht nicht auf seinen Verkäufen, auch wenn uns das immer wieder vorgeworfen wird."

      Nein?! Auf was beruht es denn ???

      Die Sprecherin wies darauf hin, dass eBay das Hochbieten eigener Auktionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt.

      Das ist uns allen klar und bewußt ...

      Wie häufig bei Versteigerungen getrickst wird, wollte sie nicht sagen: "Dazu veröffentlichen wir nichts."

      Warum denn wohl nicht? Wahrscheinlich deswegen, weil die Zahl der Betrügereien bei eBay doch höher ist, als wir alle annehmen.

      Meine Meinung:
      Die Ausrede, eBay mache es nicht von den Verkaufszahlen abhängig, hinkt doch (in meinen Augen). Schließlich lebt eBay von den Umsätzen, bzw. deren Provisionen. Und wenn jetzt auf einen Schlag (als Beispiel) 100.000 Accounts gesperrt würden, die alle nur einen 1,- EUR Artikel verkaufen, machen das immerhin 100.000 x 25 Cent Einstellgebühr und 100.000 x 4 Cent Verkaufsprovision. Sicher, das sind "nur" 29.000,- EUR, also ein eher geringer Betrag für eBay-Verhältnisse, aber wie sagt man so schön: Kleinvieh macht auch Mist !!!
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