Geld bezahlt - Ware nicht bekommen

    • Geld bezahlt - Ware nicht bekommen

      Hallo allerseits,

      ich hab folgendes Problem:

      hab vor ca. einem Monat zwei verschiedene Artikel ersteigert und das Geld auch sofort bezahlt. Leider kamen beide Artikel noch nicht bei mir an. Mit dem einen Verkäufer stehe ich noch in eMail-Kontakt - er sagte, daß er das Päckchen bereits abgeschickt hat, ich warte aber immer noch darauf (ca. 7 Werktage).

      Der andere Verkäufer hat sich noch gar nicht gemeldet (hab ungefähr 6-8 eMails verschickt) - mittlerweile ist er bei eBay nicht mehr registriert. Ebay antwortete auf meine Mail, daß sie da auch nix unternehmen können, ich kann nur zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Es dreht sich um 20,- bzw. 25,- Euro.

      Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Soll ich Anzeige erstatten - macht das Sinn bei 20 Euro? Was kann ich sonst noch tun?

      Hoffe ihr könnt mir helfen ;)

      Gruß,
      Stiggi

      P.S.: Screenshots und eMails hab ich gespeichert..
    • Hallo,

      Zum 1. Fall.
      Wenn der Verkäufer sagt er hätte das Päckchen weggeschickt dann soll er einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.
      Er kann das ohne Probleme nach (ich glaube 6 oder 7 Werkstage tun) und der Erfolg ist höher als man immer glaubt.

      Zum 2. Fall, da sieht es schlechter aus.
      Wenn der Verkäufer nicht mehr bei Ebay ist, lässt das meistens darauf schließen das so etwas öfters passiert ist.
      Ich würde den Verkäufer anschreiben (nicht Email) per Brief Einschreiben und ihm eine klare Frist setzen.
      So Sachen wie, liefern Sie bitte schnellstmöglich oder umgehend sind keine Fristen. Schreibe, Liefern Sie mir den Artikel bis (Aktuelles Datum +ca. 8 Werkstage) sonst behalte ich mir rechtliche Schritte vor usw.
      Falls das immer noch nicht hilft kannst du bei der Polizei Strafanzeige stellen.
      Die Polizei wird sagen das der Erfolg sehr gering ist (was auch stimmt) aber du solltest es trotzdem machen.
      Auch wenn die Polizei keine große Lust hat solche „Kleinigkeiten“ aufzunehmen.
      Aber es sei erwähnt das die Polizei dir das Geld auch nicht beschaffen kann, aber es erhöht den Druck auf den Verkäufer.
      Die Sachen wie Anwalt und Gericht, Mahnverfahren usw. sind auch noch möglich, aber da stehen die Kosten nicht im Verhältnis zum Nutzen.

      Es wäre gut wenn du mal die Artikelnummer für deine Fälle hier posten würdest, dann kann man sich einen besseren Überblick machen.
      Denn im Falle des verschwundenen Päckchen wäre gut zu wissen ob es eine Privat Person oder ein Gewerbetreibender Händler ist.
      Was einen Unterschied zum Versandrisiko und der Haftung macht.

      Und hier ist noch ein paar Links zu dem Thema ich hoffe es Hilft dir.

      BITTE HIER KLICKEN

      BITTE HIER KLICKEN

      BITTE HIER KLICKEN

      BITTE HIER KLICKEN

      Viel Glück und halte uns auf dem laufendem.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von er-ist-tot-jim ()

    • es dreht sich um folgende Auktionen:

      Auktion 1
      Die Adresse kann ich übers Tel.Buch rausbekommen. Ist eine Privatperson.

      Auktion 2
      Die Adresse hab ich mir andersweitig besorgt ;) ich schein auch nicht der einzigste zu sein, der Probleme mit dem Verkäufer hat.

      Vielen Dank für Deine Hilfe - Verkäufer 2 werd ich mal ein Schreiben per Post schicken und Verkäufer 1 bekommt von mir eine eMail, in der ich ihn auffordere, einen Nachforschungsantrag zu stellen und vielleicht auch mir die Quittung zu schicken (als Beleg dafür, daß er das Paket überhaupt aufgegeben hat)
    • und Willkommen @ stiggi

      Zu Fall 1 = teleauskunft.de :)
      Mich würde noch interessieren, ob Du tatsächlich 8,00 EUR Versandkosten
      für ein Päckchen bezahlt hast, oder ob es sich vielleicht doch um ein Paket
      gehandelt haben könnte? Beim Versand als Paket muss der Absender den Versand
      (über den Paketschein) nachweisen können. Beim Päckchen ist (leider) die
      "Gefahr" bei der Abgabe in der Poststelle auf Dich übergegangen. Nachforschen
      lassen durch den Absender würde ich aber trotzdem auch beim Päckchen.

      Zu Fall 2
      Die bei eBAY hinterlegten Kontaktdaten eines Mitgliedes kann man auch
      über diese Seite anfordern. Vorraussetzung ist natürlich, dass man mit
      diesem Mitglied an einer Transaktion beteiligt war.
      --> cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?MemberSearchShow
      Wenn Du die Adressdaten hast, wäre auch hier ein Telefonanruf möglich.
      Und ansonsten bei Einschreiben bitte Übergabe-Einschreiben, ok? :)

      Liebe Grüße
      Melody
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen