Melango.de in der Kritik - JW Handelssysteme GmbH - B2B Technologies Chemnitz GmbH

    • Naja, Computer-Bild ist auch nicht mehr auf dem neuesten Stand.

      Registrierung
      Einmalige Registrierungsgebühr für Mitglieder EUR 039,00


      Als Sonderangebot, gültig bis zum 15.08.12. Danach wieder 89,- EUR

      Weiter gehts ...

      Nutzungsgebühren für angemeldete Mitglieder
      Grundgebühr für 24 Monate, Mindestvertragslaufzeit EUR 249,00
      Aufnahmegebühr, einmalig EUR 199,00


      Alles zusammen also 487,- EUR
    • biguhu schrieb:

      Ein Anmeldeprozess, bei dem die Kosten nirgends aufgeführt werden und lediglich in den AGB erscheinen, dürfte kaum zu einem wirksamen Vertragsschluss führen.

      Das meinte ich damit. Auch hat sich melango abzusichern, dass sie es wirklich nur mit Gewerbetreibenden zu tun haben. Sonst laufen sie, wie in dem einen Urteil ersichtlich, auf einem Verbraucher auf, den sie dann überhaupt nicht belehrt haben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Na ja bei mir wissen sie ja eigentlich auch nicht ob ich Gewerbebetreibender bin oder nicht! Denn es hat keiner der Firma einen Gewerbenachweis gefordert wie es normalerweise bei Seriösen Anbiertern für Geschäftskunden der Fall ist.

      >So kann ja jeder schreiben und einen Firmenname oder e-mail angeben was unter umständen nicht passt.
    • Habe nun die 2. Mahnung Erhalten


      Datum: Freitag, 27. Juli 2012
      Aktenzeichen: K12-xxxx
      Belegnummer: 135613
      Letzte außergerichtliche Mahnung – Forderungseinziehung und Klageandrohung


      Sehr geehrte/r Frau/ Herr Kxxx,

      leider haben Sie die ausstehende Nutzungsgebühr in Höhe
      von 249 EUR bis heute noch nicht entrichtet. Wir bitten Sie daher,
      umgehend, spätestens innerhalb der nächsten 5 Tage den Betrag in Höhe
      von 264,00 EUR auf das unten ersichtliche Geschäftskonto einzuzahlen.

      Bei
      Ihrer Anmeldung ist auch Ihre IP-Adresse übermittelt worden, die zum
      Zwecke der Vertragsdurchführung bei uns gespeichert bleibt, bis die
      Nutzungsgebühr gezahlt ist. Dies dient auch ihrem Schutz, da hierüber
      von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann, von welchem
      Computer-Anschluss die Anmeldung erfolgt ist. Auf die Weise können wir
      bei Stellung einer Strafanzeige gegen Unbekannt ermitteln, wenn falsche
      Daten übertragen worden sind, was eine Straftat darstellen kann.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass für den von ihnen
      eingegangenen Vertrag ein Widerrufsrecht nicht besteht. Ein
      Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer, wobei
      sie sich ausdrücklich als Unternehmer auf unserem Marktplatz angemeldet
      haben.

      Sollte dieses Schreiben und Ihre Zahlung sich
      überschnitten haben, bitten wir Sie, dieses Schreiben als hinfällig zu
      betrachten. Andernfalls müssten wir nach Fristablauf den offenen Betrag
      nebst dann fälliger Verzugszinsen dem Forderungseinzug übergeben.

      Darüber hinaus informieren wir Sie gemäß §33
      Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz das wir ihre Daten aus dem genannten
      Schuldnerverhältnis gespeichert haben. Eine Meldung dieser Daten an die
      Schufa Holding AG kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des
      §28a BDSG nicht ausgeschlossen werden.





      Position Beschreibung Betrag


      1 Grundgebühr für 24 Monate
      Aktivierter Account: xxxxx
      249 €



      Mahngebühr Mahnstufe 1 7,50 €



      Mahngebühr Mahnstufe 2 7,50 €



      Gesamtbetrag zahlbar innerhalb von 5 Tagen: 264,00 €





      Bankverbindung:

      Melango GmbH
      Konto: 1041031447
      BLZ: 860 502 00 bei der Sparkasse Muldental
      Bitte bei Zahlung angeben: K12-311547
    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Na ja bei mir wissen sie ja eigentlich auch nicht ob ich Gewerbebetreibender bin oder nicht!
      Das war denen wohl auch egal, da sie nur Gewerbetreibende ansprechen wollen und du dich hast ansprechen lassen.
      Bitte haben Sie Verständnis, dass für den von ihnen

      eingegangenen Vertrag ein Widerrufsrecht nicht besteht. Ein
      Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer, wobei
      sie sich ausdrücklich als Unternehmer auf unserem Marktplatz angemeldet
      haben.



      Können sie dir das beweisen oder ist das nur eine Behauptung, um dir den Wind aus den Segeln zu nehmen?
      Sie gehen davon aus, daß du Gewerbetreibender bist (hast du weiter oben ja auch eingeräumt, aber davon wissen die ja nichts). Stellt sich nun die Frage, wie du dich eintragen lassen hast (Firmenanrede, USt-ID, usw.), d. h. kannst du dich auf Irrtum berufen?

      Andererseits würde ich es drauf ankommen lassen. Mahnbescheid abwarten, ggf. widersprechen und weiter abwarten was passiert. Falls es wider Erwarten doch zu einer Amtgerichtsverhandlung kommt, ist immer noch Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Kann natürlich sein, daß die auf widerspenstige Opfer trainiert sind samt deren ebenfalls trainierte Firmenanwälte, dennoch müssen die aktiv werden, wenn sie die Forderung eintreiben wollen. Selbst wenn du Federn lassen mußt (GAU), kostet es nicht das Leben sondern nur ein paar Euros. Aber soweit muß es erst mal kommen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • Guten tag

      Melango ist eine Betrug Firma so sehe ich dies,

      Ich habe Feb.2010 eine Rechnung in höhe von mehr als 600 Euro bekommen für die Regestrierung bei deren Dienst.
      Dann kamm eine zweite Rechnung in höhe von 356 Euro für 12 Monate Mitgliedsbeitrag,

      weil ich mich Angeblich mit der Firma Böllsterling dort Angemeldet hätte,


      Was Aufgefallen ist, das mein Nachname Falsch geschrieben wurde und zum andern ich nie eine Firma mit meinen Nachnamen Eröffnet hatte.

      Damals war ich noch bei einer bestimmten stelle(wird nicht verraten)
      Die mir in solchen sachen immer hilft, diese haben mehrfache schreiben dort hin geschickt. Das die Forderungen nicht bezahlt werden, da aus Seiten meiner Person es nie zu einer Anmeldung kam und daher auch keine Leistungen bezahlen muss.

      Darauf kamen wieder zwei Rechnung dieses mal in Doppelter Höhe, darauf hin haben wir noch mal ein schreiben aufgesetzt per Einschreiben

      Damit ich halt die Unterschrift bekomme, das es auch wirklich an kam,

      nach einem Monat kam das Einschreiben zurück, da die Firma die Annahme Verweigert hat. Seit dem habe ich von der Firma nicht´s mehr gehört,
      aber aus meiner Erfahrung Herr handelt es sich hier um eine Betrugs Mache-



      Um es auch klar zu stellen die Ersten 2 Rechnungen kamen von melango direkt, die zwei weiteren Rechnungen kamen von ihrer tochter Firma.
      Die sich als Rechtsabteilung von melango aus gaben.


      Edit:

      All tipp, wenn ihr auch eine Rechnung erhaltet weil ihr euch Angeblich Angemeldet habt bei dem Dienstleister.
      Schreibt nie ein Ich Wiederrufe. Weil damit macht ihr nur ein, nämlich euch schaden. Da meisten dies als Geständnis Angesehen wird, das man sich dort Angemeldet hat.

      Wie Reihnhold schrieb immer widersprechen

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    • MAl sehen das steht ja auch nirgents das die IP gespeichert/ übertragen wird in den AGB oder im Datenschutz


      Bei

      Ihrer Anmeldung ist auch Ihre IP-Adresse übermittelt worden, die zum

      Zwecke der Vertragsdurchführung bei uns gespeichert bleibt, bis die

      Nutzungsgebühr gezahlt ist. Dies dient auch ihrem Schutz, da hierüber

      von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann, von welchem

      Computer-Anschluss die Anmeldung erfolgt ist. Auf die Weise können wir

      bei Stellung einer Strafanzeige gegen Unbekannt ermitteln, wenn falsche

      Daten übertragen worden sind, was eine Straftat darstellen kann.
    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Bei Ihrer Anmeldung ist auch Ihre IP-Adresse übermittelt worden, die zum
      Zwecke der Vertragsdurchführung bei uns gespeichert bleibt, bis die
      Nutzungsgebühr gezahlt ist. Dies dient auch ihrem Schutz, da hierüber
      von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann, von welchem
      Computer-Anschluss die Anmeldung erfolgt ist. Auf die Weise können wir
      bei Stellung einer Strafanzeige gegen Unbekannt ermitteln, wenn falsche
      Daten übertragen worden sind, was eine Straftat darstellen kann.
      Auch ein beliebtes Märchen zur Einschüchterung. Daß eine IP-Adresse übertragen wurde ist klar, bloß welche? Eine aus dem Pool des Providers? Ein eindeutige Identifizierung ist erst möglich nachdem der Provider die Verbindungsdaten auf Antrag einer Ermittlungsbehörde herausgerückt hat. Dazu muß der Interessent aber sehr aktiv werden, um fristgerecht an die Verbindungsdaten Dritter zwecks Beweissicherung heranzukommen. Seitdem ich bei Telekoms eine Flachrate habe, kann ich nicht mal mehr meine eigene Verbindungsdaten einsehen. Sie werden bestimmt gespeichert und eine Weile vorgehalten, aber nicht für mich.

      Wenn ein eigener Mailserver, Proxyserver oder Webserver mit von der Partie ist, ist der Registrant daraus ermittelbar. Welcher Rechner nun dahinter wirklich steckt, ist von außen nicht zu sehen. Dann muß die Staatsanwaltschaft oder wer an den Registrant ran, aber nicht so Fuzzi mit seltsamem Zahlungsbegehr.

      Ermitteln der eigenen oder einer anderen IP z.B.
      hier dnsstuff.com/
      hier ip-info.comlex.de/
      hier centralops.net/co/DomainDossier.aspx

      Mehr sieht melango auch erstmal nicht. Die müssen mit Ihrer Uhrzeit und der festgestellte IP-Adresse losziehen und versuchen, den angemeldeten Nutzer hinter der Provider-Adresse zu ermitteln.

      Mehr Info zum Thema "Hilfe meine IP-Adresse wurde ermittelt, muß ich jetzt sterben?"
      hier vz-berlin.de/UNIQ134373327529626/internetvertragsfallen
      hier frag-einen-anwalt.de/ip-Rueckv…Kaufvertrag-__f25980.html
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    • 1. August 2012. Wo ist der "Ja ich will viel Geld zum Fester rauswerfen-Knopf"?

      ... und warum soll ich mir von immer-gut-draufenen Fotomodels den Stinkefinger zeigen lassen?

      Konsumer.info verbreitet dee aktuellen Änderungen der Gesetzeslage ab heute dem 1. August:
      Jeder Handel im Internet muss ab soforteine Schaltfläche haben, auf der durch eine eindeutige Formulierung klargemacht wird, dass der Kunde sich mit dem Klick zur Zahlung verpflichtet. Ist kein solcher Button vorhanden, wird der Vertrag im Zweifel ungültig.
      --> konsumer.info/?p=23755


      Melango.de weiß davon anscheinend noch nichts. Vielleicht sind die gerade mit ihrer eigenen Insolvenz beschäftigt?
      [Blockierte Grafik: http://i48.tinypic.com/2073l8j.png]
      --> melango.de/index.php/de/Gewerbliche-Anmeldung/v-Login

      Gilt das für "gewerbliche Anmeldungen" nicht?
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    • 2. August, immer noch nichts

      Die juckt das nicht die Bohne. Gestern war dieser Text wenigstens noch rot (s. Screenshot von gestern)
      Vertragsinformationen
      Mit der Anmeldung bestellen Sie verbindlich einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang Grundgebühr 249 Euro sowie die Aufnahmegebühr 199 Euro ohne das Recht auf Widerruf und Rückgabe.
      Heute wieder auf schwarz gestellt. --> melango.de/index.php/de/Gewerbliche-Anmeldung/v-Login
      Rot war ihnen wohl zu aufregend. Hatten wir da nicht mal einen großen IT-Rechtsundlinksexpiercingexperten? Der könnte sich da eigenlich mal drum kümmern... Warum nicht mal Sackstand da wo es nötig ist?

      Ja DU bist gemeint! Jetzt derfste!
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    • Media-Styles24 schrieb:

      melango hat noch 3 weitere Firmen.

      Die Melango GmbH ist eine Firma. Wie soll die nun drei weitere Firmen besitzen? Irgendwie hast du da etwas missverstanden!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • IT Dienstleistung und Beratung GmbH
      B2b-Handelsportal GmbH (gewerbekunden-marktplatz.de)

      Die dritte muss ich noch raus suchen, habe zwar noch alle Dokumente aber ist sehr unübersichtlich ist bei mir.

      Ich habe von Melango wie auch den andern Firmen die nämlich ein und die selbe ist. Rechnung erhalten, zwar immer der gleiche Betrag, aber unterschiedliche Dienste wo ich mich anmeldet haben sollte. Bis heute wollte man mir nicht nach weißen, wie es zu einer Anmeldung kam, besonders wie die auf den Angeblichen Firmen Namen von mir kommen. Den ich nie hatte,
    • Media-Styles24 schrieb:

      Ich habe von Melango wie auch den andern Firmen die nämlich ein und die selbe ist.

      Ja, was denn nun? Oben schreibst du von drei unterschiedlichen Firmen, jetzt ist es wieder nur ein und dieselbe? Mach doch hier mal nachvollziehbare Aussagen mit Nachweisen und schmeiße bitte nicht irgendwelche Brocken hinein. das bringt hier nur Verwirrung hinein.

      Ich habe mal ein wenig recherchiert:

      IT Dienstleistung und Beratung GmbH: Der Firmenname taucht mit der gleichen Handelsregisternummer auf wie die Melango GmbH (HRB 22402): 123recht.net/Hilfe-Betrug-Gewe…rktplatzde-__f301484.html
      Im Handelsregister selbst findet sich aber nichts von dieser dubiosen Umbenennung, die aber auch bei den Terhaag & Partner Rechtsanwälten bemerkt wurde: aufrecht.de/beitraege-unserer-…ekunden-marktplatzde.html
      Zum Zeitpunkt der dortigen Recherchen hatten die Seiten von Melango wiederum ein anderes Aussehen, mit dem die Kunden getäuscht wurden:

      Besonders subversiv ist an dieser Stelle, dass selbst bei unserer Recherche nur durch Zufall klar wurde, wie die Masche hier funktionieren soll. Das Wort "Preisliste" ist tatsächlich mit einer solchen verlinkt! Der Hyperlink ist jedoch per spezieller Formatierung genau wie der Rest des Fließtextes gestaltet und so vor einem direkten Zugriff abgesichert. Nur wer auf Gut Glück über den Text hovert und den Link entdeckt wird überhaupt auf die Idee kommen, an dieser Stelle mit der Maus zu klicken.

      ...

      Wer auf der Startseite aufgepasst hat, wird dort den Link "AGB und Preisliste" entdeckt haben. Doch der führt zunächst erst einmal zu AGB, die einen Hinweis auf ein "Gebührenverzeichnis" enthalten - ohne dass hier klar wird, wo sich ein solches befinden soll. Der Begriff "Gebührenverzeichnis" wird, soweit ersichtlich auch nur dort verwendet. Gemeint sein soll wohl wiederum die Preisliste, die dort - und auch nur dort! - oben in der Kopfzeile der Seite verlinkt ist.

      ...

      In jedem Fall dürfte dies ein klarer Fall einer arglistigen Täuschung sein. Wer auf derart versteckte Hinweise zu entstehenden Kosten zurückgreifen muss, hat anscheinend eine Menge zu verbergen. Wenn hier sogar wir - eine in Bezug auf Abofallen erfahrene Kanzlei - diese Hinweise erst auf den zweiten Blick und teilweise auch nur durch Zufall gefunden haben, dann spricht dies eine deutliche Sprache. Das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht natürlich auch Gewerbetreibenden offen.

      Mir bleibt es ein Rätsel, wie ein derart agierendes Unternehmen, über so viele Jahre seine Webseiten online halten kann, ohne dass die Justiz dort nicht einschreitet. Geschädigte gibt es ja wie Sand am Meer. Für mich ist diese Masche noch perfider als das, was wir von den üblichen Abo-Falllen von Burat und co kennen,


      B2b-Handelsportal GmbH: Dazu kann ich gar nichts finden. Hast du da bitte die Handelsregisternummer?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    • Ja, was denn nun? Oben schreibst du von drei unterschiedlichen Firmen,
      jetzt ist es wieder nur ein und dieselbe? Mach doch hier mal
      nachvollziehbare Aussagen mit Nachweisen und schmeiße bitte nicht
      irgendwelche Brocken hinein. das bringt hier nur Verwirrung hinein.
      Ich bin in solchen sachen halt nicht so gut, am besten wäre es wenn ich die Rechnungen und Briefe online stelle dies geht aber leider nicht.
      Man kann es wie gesagt aber klar sehen, das es eigentlich immer um die ein und selbe WebSeite es ging. zwar verschiedene WebSeiten Namen Inhalt aber 1 zu 1 gleich.

      Das Personal ist auch von 1 zu 1 gleich geblieben, man kann klar auch an den Rechnungen die ich habe es sehen. Weil auch hier immer der gleiche Text verwendet wurde. Letztlich Fußzeile und Kopfzeile mit den Unternehmensnamen wurde geändert.



      Heute zu tage kann man doch Problemlos alles im web machen, ich frag mich selber manchmal es gibt unzählige Betrug´s Firmen im web die seit jahren bekantn sind. Aber bis heute aber nicht mal ein du du du von der Justiz bekommt.

      "
      B2b-Handelsportal GmbH: Dazu kann ich gar nichts finden. Hast du da bitte die Handelsregisternummer? "
      IT Dienstleistung und Beratung GmbH und Melango haben schon die selbe, da brauche ich glaube ich bei der Dritten sie nicht auch nennen oder :D
    • Media-Styles24 schrieb:

      Ich bin in solchen sachen halt nicht so gut, am besten wäre es wenn ich die Rechnungen und Briefe online stelle dies geht aber leider nicht.

      Dann mache doch nur Angaben, bei denen du dir sicher bist! Was glaubst du eigentlich, wie schnell dir eine Firma öffentlich gemachte falsche Tatsachenbehauptungen juristisch um die Ohren schmettern würde. Warum kannst du nicht die Rechnungen online stellen? Gerade die wäre ein sehr wichtiges Beweismittel.

      Media-Styles24 schrieb:

      IT Dienstleistung und Beratung GmbH und Melango haben schon die selbe, da brauche ich glaube ich bei der Dritten sie nicht auch nennen oder :D

      Aufgrund deiner widersprüchlichen Angaben frage ich nicht ohne Grund nach!

      Mit dem Einstellen der Rechnungen wäre hier dokumentiert, dass Melango verschiedene Firmennamen nutzt, obwohl im Handelsregister davon nichts zu finden ist. Ist dir nicht klar, wie viel wichtiger solche stichhaltigen Beweise sind?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Warum kannst du nicht die Rechnungen online stellen? Gerade die wäre ein sehr wichtiges Beweismittel.

      Ich werde im Fall Melango werde ich Betreut diese möchte dies leider nicht und ich darf es mir nicht mit ihr Verscherzen da sie mir in vielen Fällen schon sehr geholfen hat durch ihr Eingreifen. Werde aber mit ihr reden, eigentlich hast du hier recht und würde mehr helfen.
    • Media-Styles24 schrieb:

      Ich bin in solchen sachen halt nicht so gut, am besten wäre es wenn ich die Rechnungen und Briefe online stelle dies geht aber leider nicht.
      Warum geht das nicht? Muß man dir erklären, wie man ein Dokument einscannt, notfalls persönliche Daten schwärzt, die Bilddatei auf einen Pic-Hoster hochladet und hier verlinkt? Du willst Webdesigner, Portalbetreiber und Internetguru sein (--> media-styles24.de/ ) und kriegst solche kleinen Fingerübungen nicht hin? Willst du, daß ich vom Glauben abfalle?

      Media-Styles24 schrieb:

      Heute zu tage kann man doch Problemlos alles im web machen, ...

      Ja dann mach doch mal.
      Ich werde im Fall Melango werde ich Betreut diese möchte dies leider nicht und ich darf es mir nicht mit ihr Verscherzen da sie mir in vielen Fällen schon sehr geholfen hat durch ihr Eingreifen.

      Das eine schließt das andere nicht aus. Klär' das mit deiner Betreuerin!
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    • 06. August - wer sucht, der findet. Bilderrätsel Button-Lösung enträtselt

      Ich muß mich bei Melango entschuldigen, da ich immer die fehlende Button-Lösung reklamiert hatte. Tschuldigung, mein Fehler.
      Man muß natürlich erstmal den versteckten Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit übersehen oder mutig ignorieren, dann seine persönlichen Daten eingeben (wozu auch immer) und auf "weiter zu Schritt2" klicken, und dann "Sesam öffne dich oh Wunder von Bern Tschingda-rassa-bumm-juchhe" kommt die (ja was denn eigentlich?) Button-Lösung(?) zum Vorschein.
      [Blockierte Grafik: http://i49.tinypic.com/5d8pyf.png]

      Man muß aber sehr genau hingucken um den wiederum verschleierten Hinweis zu finden, daß da tatsächlich die vom Gesetzgeber verlangte Button-Lösung eingebaut wurde. Das nachstehende Bild wurde extra von mir für Blinde und Sehschwache 2fach vergrößert.
      [Blockierte Grafik: http://i49.tinypic.com/2qjxic0.jpg]

      Alles klar Herr Kommissar? Steht doch da Silber auf Gülden: "GEWERBLICHEN ZUGANG ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN"!
      Ich gebe zu, leicht war es nicht und erst ein zufällig entdeckter Beitrag auf der ZDF-Mediathek (ZDF Morgenmagazin vom 06.08.2012 um 08:07 Abofallen: Abzocke im Internet) hat mir auf die Sprünge geholfen. Dort wird allerdings auch nur sehr vorsichtig herumgeseiert. Vielleicht greift eines Tages mal ein anderes Format mit der entsprechenden Schärfe dieses Windei auf.
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