Gebrauchte Waren für andere verkaufen

    • RE: Existensgründung

      Da Du ja schon selbständig bist , könntest Du mir ein par Tips geben ? - Wie sieht das für Hartz 4 Empfänger aus die Verschuldet sind , in der SCHUFA stehen und eine Kontopfändung haben ? - Gibt es da irgend eine Möglichkeit wieder Festen Grund unter den Füssen zu bekommen ?


      Selbstverständlich gibt es diese Möglichkeit. Hierzu ist es aber natürlich von Nöten, dass zunächst deine Finanzen geregelt werden. Hierfür gibt es 3 Möglichkeiten

      1. Du versuchst dich mit deinen Gläubigern zu vergleichen ( Einmalzahlung )

      2. Du handelst mit deinen Gläubigern entsprechende Ratenzahlungen aus

      3. Du durchläufst das Insolvenzverfahren

      Da du offensichtlich Hartz 4 bekommst, wird für dich vermutlich nur Nr 3 in Betracht kommen.

      Wenn dein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kannst du ein Gewerbe anmelden ( hier bitte auch die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches beachten bzw. mit der zuständigen Arbeitsagentur absprechen ! ), es sei denn du hast eine Gewerbeuntersagung. Deine gewerbliche Tätigkeit muss dann selbstverständlich auch mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden, der dann deine Selbständigkeit frei gibt. Ferner musst du regelmäßig ( in Absprache mit dem Insolvenzverwalter ) eine BWA vorlegen, woraus der pfändbare Anteil errechnet wird, den du an den Insolvenzverwalter abführen musst ( §295 InsO ). Wichtig ist auch, dass deine Selbständigkeit auch tragfähig ist ( hier insbesondere im Hinblick auf Hartz4/Arbeitsagentur ) .

      Für Schuldner gibt es ein sehr gutes Forum, welches ich dir empfehlen kann

      forum-schuldnerberatung.de/

      In diesem Forum sind auch Praktiker ( Schuldnerberater ) aktiv, die entsprechende Ratschläge geben.

      Grundsätzlich kann auch ein Schuldner eine Gewerbe ausführen, solange irgendwelche rechtskräftigen Beschlüsse oder sonstige gesetz. Regelungen nicht dagegen sprechen. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch das Aus für jede selbständige Tätigkeit, im Gegenteil die InsO ermöglicht Schuldnern ausdrücklich durch eine selbständige Tätigkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"