PVZ Stockelsdorf Abo-Falle

    • Ich wollte nur hilfreich sein und meine eigenen Erfahrungen mitteilen. Hierbei handelt es sich um die Aussage meines Anwaltes, genauso habe ich es der PVZ mitgeteilt.

      By the Way: Konkreter gesagt: Bei sogenannten Haustürgeschäften (die aber auch in der Fußgängerzone oder am Telefon stattfinden können) gibt es die 14-Tage-Frist definitiv. Beim Autokauf gehe ich davon aus, bei Privatverkäufen auf ebay bei Täuschung ebenfalls.
    • @ Lebenskünstler

      Du hattest in denem Posting nur geschrieben, dass das für ALLE Verträge gilt. Man achte auf die Feinheiten. Es gilt eben nicht für alle geschlossenen Verträge. Das wurde lediglich korrigiert, damit es nicht so falsch da stehen bleibt und evtl. tatsächlich noch jemand davon ausgeht.


      Bei Täuschung ist jeder Vertrag immer anfechtbar. Da gibt es keine 14-Tage-Frist.
    • So wie in deinem ersten Posting hat es dein Anwalt sicher nicht gesagt. Da hast du wesentliche Teile weggelassen bzw. jetzt im zweiten Posting ergänzt. In einem Verbraucherschutzforum sollten solche falschen oder unvollständigen Aussagen nach Möglichkeit nicht unkommentiert bleiben. Dennoch, danke für die Hilfe, gemeinsam haben wir es jetzt doch in die richtige Richtung gelenkt.

      Das mit dem Autokauf und dem ebay-Verkauf wollen wir auch ganz schnell wieder vergessen. Es führt nur zu Off-topic bzw. ist so wie es dort zuletzt steht auch nicht richtig.

      Hier kannst du dich und alle anderen Leser über das in Deutschland geltende Widerrufsrecht informieren: de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • bin auch auf die telefon abzocke von der pvz stockelsdorf rein gefallen hab schon angerufen und gekündigt ,aber bekomme immer noch eine zeitschrift die ich nicht will.
      besitze weder vertragsunterlagen noch sonst irgend etwas .
      meine frage ist lohnt es sich verbraucherschutz mal ein zuschalten
      mfg
    • warrior schrieb:

      bin auch auf die telefon abzocke von der pvz stockelsdorf rein gefallen hab schon angerufen und gekündigt ,aber bekomme immer noch eine zeitschrift die ich nicht will.
      Wer schreibt, der bleibt. Kündigen heißt anerkennen, daß es einen Vertrag gegeben hat.

      Mache es schriftlich, auf dem Telefonohr sind die bei Kündigungen taub. Du gehst davon aus, daß dir irrtümlich eine Zeitschrift zugestellt wird. Du kannst dir nicht erkären, wie es zur Zustellung kommt und welches Mißverständnis der Zustellung zugrunde liegt. Weise freundlich darauf hin, daß du keine Zeitschrift bestellt hast bzw. keiner Zustellung zugestimmt hast. Du wirst die zugestellte Zeitschrift als unverlange Warensendung behandeln und den Artikel 4 Wochen zur Abholung bereithalten. Danach verfährst du nach eigenem Gutdünken mit dem Artikel (verschenken, verschmeißen, den Hintern damit abwischen...). Eine Zahlung per Rechnung wirst du nicht vornehmen und eventuelle Lastschriften umgehend zurückgeben. Die Kosten aus diesen Lastschriftrückgaben gehen zu Lasten des Verursachers, also von PZV Stockelsdorf. Schreibe freundlich und bestimmt, danach entspannt zurücklehen und abwarten, wie die Stockerldorfer reagieren.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • Wäre gut zu wissen wie das Gespräch genau gelaufen ist, auf alle Fälle hast du dir deine persönlichen Daten und deine Bankverbindung entlocken lassen. Vielleicht war es sowas:
      tellows.de/num/02119933145
      Irgendeine Reaktion wird kommen, es wird versucht werden, dir die mündliche Zustimmung einer Abbuchungserlaubnis nachzuweisen bzw. unterzujubeln. Nicht zahlen ist erstmal eine gute Idee. Du kannst "vorsorglich" von deinem Kündingungsrecht für Fernabsatzverträge Gebrauch machen und dir jegliche weiter Zustellungen verbitten.
      Ein Gang zur Verbraucherschutzzentrale kann nicht schaden, wenn es dir zu bunt wird.
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    • ja so war das ungefähr von einen zum anderen telefonat" ich hätte da irgendwo was laufen und um das zukündigen machen wir jetzt den vertrag aber wir schicken ihnen noch unterlagen zu die brauchen sie aber nicht zubeachten -- unterlagen sind nie angekommen -und dann sie sie aus den anderen vertrag raus und wenn man die nr zurück rufen wollte gab es die garnicht die im display war
    • warrior schrieb:

      wir schicken ihnen noch unterlagen zu die brauchen sie aber nicht zubeachten

      Ja so sind sie, diese Hünde. Jetzt hast du also einen "Vertrag" mit PZV Stockelsdorf an der Backe. Mach das mit denen schriftlich und widerrufe vorsorglich eine eventuell vorliegenden telefonische Abozusage. Teile denen auf alle Fälle mit, daß du nichts zahlen wirst und keiner Lastschriftabbúchung zustimmst.

      Beim nächsten Mal bist du nun gewarnt.

      PS: weißt du noch die Telefonnummer, die dich angerufen hat? Die solltest du bei der Netzagentur melden.
      bundesnetzagentur.de/DE/Verbra…rauchSpamDialer_node.html
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    • Bin auch drauf reingefallen...

      Hallo zusammen,

      ich weiß, es wurde hier schon sehr ausreichend diskutiert, aber ich habe trotzdem noch Fragen und hoffe, jemand kann sie beantworten.

      Im Dezember (oder November, weiß es nicht mehr genau) war ich einkaufen und wurde an einem Stand von einer Frau angesprochen, auch bezüglich eines kostenlosen Zeitschriftexemplars. Welche Zeitung ich bekomme, wusste ich gar nicht, sie meinte, sie schaut, was es mit Musik gibt.
      Auf jeden Fall wollte ich das erst nicht machen, die Frau kam mir einfach total unsympathisch und unseriös rüber, aber so blöd wie ich bin, habe ich mich doch überreden lassen. Sie hat mir auch mehrfach versichert, dass es lediglich ein kostenloses Exemplar ist und dass man sich danach entscheiden könne, ob man ein Abo haben will, aber das muss man natürlich nicht.
      Habe dann halt meine Adresse angegeben. Aber mir war eigentlich schon klar, dass diese Zeitung nie bei mir ankommen wird. Ich wohne noch nicht lange hier und hier kommt zu 90 % meine Post nie an.
      So war es dann auch, habe bis vor 4 Tagen nichts von denen gehört, dann kam eine Rechnung, dass das bestellte Metal Hammer-Abo (sowas würde ich nieeee wollen) bezahlt werden soll. Habe ich natürlich nicht gemacht, sondern mich im Netz belesen und eine ähnliche Mail wie Andere verschickt und mich auf das Haustürgesetz berufen und geschrieben, dass ich keine Vertragsbestätigung oder einen Durchschlag oder sonst etwas bekommen habe. Und Zeitungen schon gar nicht. Und das Ende der Widerrufsfrist gilt doch erst, wenn man darüber belehrt wurde bzw. sie schriftlich erhalten hat?!

      Eben habe ich eine Mail von denen erhalten, wo steht, dass sich die Widerrufsbelehrung auf meinem Vertragsexemplar befindet... Nur habe ich halt keines. Und sie haben geschrieben, dass die Aushändigung der Vertragskopie durch meine Unterschrift bestätigt wurde -.-
      Ich weiß jetzt gar nicht mehr, ob ich vorn oder hinten auf dem komischen Zettel unterschrieben habe, aber falls es hinten war, hat die Frau auf jeden Fall was auf die möglicherweise dort stehenden AGB gelegt. Hat mir den Zettel nicht mal in die Hand gereicht und ihn ständig halb vor mir versteckt...

      Nun weiß ich nicht, was ich tun soll. Eigentlich wollte ich, wie hier im Forum geschrieben, warten, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, aber nun weiß ich gar nicht, ob ich da überhaupt bei Widerspruch im Recht wäre, weil ich gar nicht weiß, was ich da blöderweise unterschrieben habe. Die Frau hat nur immer betont, dass es nur ein kostenloses Exemplar sei, aber falls ich da i-was unterschrieben habe, dass ich ein Abo bestellen will, wäre das natürlich blöd.

      Ich hoffe mir kann jemand sagen, was ich jetzt tun kann.
      Soweit es geht, würde ich auf einen Anwalt verzichten wollen, da ich Studentin bin und nicht das große Geld habe.

      Danke schonmal
    • Es ist schwer, dir etwas zu raten, wenn du nicht weißt, was du da unterschrieben hast. Grundsätzlich ist die Gegenseite beweispflichtig dafür, dass du einen Vertrag geschlossen hast und dass du ordentlich belehrt worden bist. Diesen Nachweis solltest du unbedingt einfordern. Sollte sich herausstellen, dass da tatsächlich unter beiden Sachen deine Unterschrift steht, bist du am Zuge. Wie hier häufig zu lesen, werden Kunden gerne arglistig getäuscht, allerdings ist der Nachweis dann ohne Zeugen nicht immer einfach.

      Was mich ein wenig stutzig macht, ist, dass bei dem angeblichen Abo nicht einmal klar war, welche Zeitschrift du erhältst. Was soll denn das für ein Vertrag sein? Ohne die Zeitschrift zu kennen, kann doch noch gar kein Preis- oder Liefermodell vereinbart worden sein. Lass dir unbedingt den Vertrag zeigen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sa.Rah bleib ruhig, dir ist vermutlich ein Abovertrag unterjubelt worden. Die Umstände allein lassen den Schluß zu, daß du nicht ganz Herr bzw Frau deiner Sinne warst und dich trotz Zweifel und Unbehagen auf dieses Aboangebot eingelassen hast. Aber aus dieser Nummer kommst du wieder raus.

      1. Zeitschriften-Abonnement als Haustürgeschäft

      Ein Haustürgeschäft nach § 312 I BGB liegt
      dann vor, wenn der Verbraucher an einem Ort, an dem er regelmäßig nicht damit rechnen muss, zu einem Vertragsschluss veranlasst wird, so z.B. an der Haustüre oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen. Man geht hier von einer gewissen Überrumpelungssituation aus, die letztendlich den Verbraucher dazu veranlasst, den Vertrag abzuschließen.
      Der Verbraucher soll aus europarechtlichen Verbraucherschutzgründen an einen derartigen Vertrag nicht gebunden sein, der unter Umständen ungewollt zustande kam. Er ist in einer solchen Situation berechtigt, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Der Widerruf hat dabei in Textform, d.h. per E-Mail, Fax oder Schreiben zu erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung. Wurde der Verbraucher gar nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, so verlängert sich die Frist, innerhalb derer ein Widerruf möglich ist, entsprechend, vgl. § 355 BGB.
      Quelle und vollständiger Beitrag HIER .

      Verlange eine Kopie des angeblichen Abovertrages. Vermutlich wirst du den nicht bekommen oder nicht so rechtzeitig, daß du fristgerecht widerrufen kannst. Deshalb widerspreche vorsorglich jeder unerwünschten Zusendung einer nicht von dir bestellten Zeitschrift als auch jeglicher Ersatzlieferung. Nicht Kündigen, denn Kündigen hieße ja, daß du einen Vertrag hast, den du auch irgendwann einmal anerkannt hast. Berufe dich auf dein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Falls du auch noch leichtsinnigerweise einem Lastschriftauftrag zugestimmt hast, widersprichst du dem vorsorlich mit Sofortwirkung und stellst in Aussicht, daß unberechtigt vorgelegte Lastschriftaufträge von dir sofort zurückgeben werden. Jegliche eventuell anfallenden Kosten aus der Lastschriftrückgabe gehen zu Lasten des Einreichers. Stell auch unmißverständlich dar, daß du keine Zahlungen leisten wird und zugesandte Zeitschriften als unerwünschte Warensendung betrachten wirst, wonach du den Artikel für - sagen wir 4 Wochen - zur Abholung bereit hältst und danach nach Gutdünken mit der Ware verfahren wirst (Müllentsorgung, Auslage beim Zahnarzt, verschenken ect.pp). Laß dich auf keinen Fäll zuschwallen und einschüchtern. Einen Anwalt brauchst du nicht. Achte nur auf dein Konto und paß auf, daß sich nicht fremde Leute von deinem Konto bedienen.
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    • Danke für eure schnellen Antwort.
      Also schreibe ich denen jetzt noch eine Mail und bitte um eine Zusendung des Vertrages. Aber ich weiß halt nicht, ob der bei mir ankommt. Wie gesagt, mit der Post ist das hier so eine Sache... Und eine Kopie per Mail oder so ist sicher nicht möglich?! Aber wahrscheinlich werden sie den wohl nicht rausrücken, wie hier schon geschrieben wurde.

      @Walter Reinhold: Ich habe in der Mail denen bereits mithilfe des Haustürgeschäftes widerrufen, aber darauf haben sie gar nichts geantwortet.
      Meine Bankdaten haben sie zum Glück nicht.
    • Email ist unsicher, da kannst du auch den Kuckuck im Wald nachahmen.

      Mach das schriftlich per Post. Der Absender dürfte auf dem Zustellaufkleber zu finden sein. Gehe davon aus, daß du weiterhin ausgetrickst werden sollst und auf das Verstreichen der Widerufsfrist spekuliert wird. Wenn du aber gar nicht weißt, wer dir eine Zeitschrift in den Briefkasten geworfen hat, ist das eben eine unerwünschte Warensendung. Du solltest aber auf jeden Fall den Absender herausfinden, damit du dem sein Zeug um die Ohren hauen kannst. Spätestens beim Lastschrifteinzug weißt du, mit wem du es zu tun hast. Du hast 6 Wochen Zeit, der Lastschriftabbuchung zu widersprechen. Aber solange würde ich da nicht warten. Falls du eine Rechnung bekommst ist es noch besser, denn da steht auf jedenfall der Absender drauf.

      Also schreibe ich denen jetzt noch eine Mail und bitte um eine Zusendung des Vertrages.
      Falsch. Du bittest nicht, du verlangst! Sei nicht zimperlich! Höflich ja, sachlich ja, zuvorkommend, nett und freundlich nein! Denen mußt du fest und bestimmt gegenüber treten. Stelle deine Forderungen und verlange die Ausführung.
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    • Ich habe ja eben keine Zeitung erhalten, nur die eine Rechnung.
      Und Lastschrifteinzug ist ja nicht, sie haben ja meine Bankdaten nicht.
      Hmmh, die Widerrufsfrist wäre doch eh schon verlaufen, wenn das Datum auf dem Zettel gilt und das war ja im Dezember.
    • Sa.Rah schrieb:

      Ich habe ja eben keine Zeitung erhalten, nur die eine Rechnung.
      Und Lastschrifteinzug ist ja nicht, sie haben ja meine Bankdaten nicht.
      Kein Lastschrifteinzug ist schonmal gut. Widersprich der Rechnung schriftlich und verlange den Nachweis des Aboabschlusses. Den wirst du vermutlich - zu spät - bekommen. Dann weißt du endlich auch was du eingentlich "bestellt" hast. Die Rechnung zahlst du nicht, solange dir der "Vertrag" nicht in Kopie vorgelegt wird. Vorsorglich und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht widersprichst du trotzdem der Form halber, da dir vorher nicht die Adressdaten bekannt waren. Danach wird vermutlich der Mahnterror losgehen und dein Anschreiben wirt geflissentlich ignoriert werden. Deshalb legst du dir eine Mappe an und heftest alles fein säublich ab.

      Mach dein erstes Anschreiben per Post mit Einschreiben und Rückschein. Keine Email! Das ist Säuseln im Herbstwind.

      Und noch etwas. Laß dich nicht dazu verleiten, beim Widerspruch gegen die Rechnung den ganzen Vorgang in Romanform niederzuschreiben. Damit bestätigst du denen alles, was sie wissen müssen. Laß dich nicht auf Details ein. Und sei nicht devot.
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    • Sich an den örtlichen Verbraucherschutzverein zu wenden (so es einen gibt), ist auch eine Option.
      Ich habe mal meine Frau, die mich hilflos anrief, bewusst einen Vertrag unterschreiben lassen, weil der Vertreter
      ihr eine unglaubliche Geschichte von einer Krebserkrankung und einer Operation erzählte, seinen Bauch freimachte,
      um eine Narbe zu zeigen und erklärte, dass er durch die Abos auf eine zweite Operation sparen würde, um zu überleben.
      Meine Frau war hin- und hergerissen, rief mich aber Gottseidank noch an und schilderte mir die Sache.

      Wir gingen dann gegen den Verlag (ich weiß leider nicht mehr welchen, das ist gut 20 Jahre her) mit Hilfe des Verbraucher-
      schutzvereins vor, die stritten natürlich alles ab, ich hatte aber bei zig Leuten in der Nachbarschaft geklingelt und noch einige
      Zeugen gefunden, bei denen die gleiche Geschichte erzählt und auch die Narbe gezeigt wurde. Das endete schließlich damit,
      dass der Verlag eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste, der ihm in jedem weiteren bekannt werdenden Fall eine Strafe
      von 50.000 DM eingebracht hätte. Zumindest mit dieser Masche konnten sie keine weiteren Betrügereien begehen.
    • Ja ja immer diese Zeitungsaboabzocker.

      Aber ich kann mich wehren:

      Hiermit fechte ich den mir untergeschobenen Vertrag nach §
      119,(Anfechtung wg. Irrtum) 120,(Anfechtung wg falscher Übermittlung)
      123 (Anfechtung wegen Täuschung) und 142 2 BGB (Anfechtbarkeit bekannt)
      an.

      Hilfsweise erkläre ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu
      machen, da ich nicht in vorgeschriebener Form darauf hingewiesen wurde
      und somit eine Frist nicht ablaufen konnte.

      Ich erkläre das ich auf die unberechtigten Rechnungen keinerlei Zahlungen leisten werde.

      (sollte es sich um den VSR handeln kommt noch der Satz: Desweiteren verweise ich auf die diversen Unterlassungsklagen und -erklärungen gegenüber der VZHH)
      Dieses Schreiben per EmR war sehr erfolgreich bisher. In der Netzwelt musste der entsprechende Fred versteckt werden. Auch Rechti bekam eine Unterlassungsaufforderung den Namen PVZ im Zusammenhang mit VSR nicht mehr zu erwähnen. Die sind also ziemlich empfindlich. Was solls, Bäume sind auch nur aus Holz. :]
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()