Habe Rechung von IContent GmbH - Outlets.de erhalten

    • hallo beautiful

      Ich habe nun auch schon an vielen Stellen quer gelesen und unterschiedliche Meinungen gefunden. Haupttenor ist aber "nicht zahlen". Und ein mir befreundeter Anwalt sah das auch so.
      Ich habe auf meine Zahlungsaufforderung in 3-facher Form (also Fax, Einschreiben, e-mail) einen Widerspruch abgeschickt. Das zumindest die mail erhalten wurde, habe ich als Bestätigungsmail, für das Fax habe ich ein Sendeprotokoll.
      Mir kam es sehr seltsam vor, das deren erste Mail im Spam-Ordner lag. Und nachdem ich mich endlich zum Downlaod der Rechnung entschlossen hatte, war die Mail spurlos aus meinen Ordnern verschwunden. Sehr seltsam. Und ich bin mir sicher, das der Text der Mail vom Text der der Zahlungsaufforderung im Anhang abwich.
      Es wird an vielen Stellen auch darauf verwiesen man solle den Vorgang der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilen. Das hebe ich mir auf, sollte es wirklich weiter gehen.
      Also ich zahle nicht. Aus vielerlei Gründen.
      Grüße, Kraeuterhexchen
    • H I L F E !! Outlet.de!!!

      biguhu schrieb:

      Ich war so frei und habe den Beitrag hierher verschoben, weil er in dieses Thema besser paßt und auch eher mit Antworten zu rechnen ist.
      Ich habe heute ein e-mail von Outlet.de bekommen..ZAHLUNGSAUFFORDERUNG


      wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 09.03.2010 bei www.Outlets.de,

      der umfangreichen Datenbank mit über 1600 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten.



      Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben,

      freuen wir uns, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und
      erlauben uns, für die Bereitstellung unserer Dienstleistung das
      vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.



      Kundennummer: OU-501748


      Rechnungsnummer: RE50-368693



      12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR

      Zeitraum: 09.03.2010 - 09.03.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
      zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
      Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 96,00 EUR bis zum 19.04.2010

      unter Angabe des Verwendungszwecks 50-OFSFVO-368693-XNZKZX-9

      auf unsere Bankverbindung:



      Kontoinhaber: IContent GmbH

      Kontonummer: 501 032 205

      Bankleitzahl: 796 500 00

      Bankinstitut: Sparkasse Miltenberg-Obernburg



      Bei EU-Überweisungen:

      Iban: DE55 7965 0000 0501 0322 05

      Swift/Bic: BYLADEM1MIL

      Verwendungszweck: 50-OFSFVO-368693-XNZKZX-9



      Wir bitten Sie den oben genannten Betrag innerhalb der gennanten Frist zu überweisen,

      um die Entstehung zusätzlicher Mahnkosten zu vermeiden.



      Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben,

      können Sie jederzeit unter http://www.Outlets.de/request_password Ihre Daten erneut anfordern.



      Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben,

      steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr

      unter 0180 5993177-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz,

      Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.



      Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst wünschen,

      kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer unter der E-Mail - Adresse Mwst@Outlets.de.



      Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.



      Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich

      die Rechnung anschauen zu können.





      Mit freundlichen Grüßen,



      IContent GmbH

      Rechnungsstelle



      Ich habe alles was Ihr alle schreibt gelesen,aber das ist mir alles soooo fremd..ich bin( PL ) und ich hoffe habe alles richtig ferstanden? muss ich wirklich auf e-mail´s ..briefe von Inkassobüro uzw.nicht reagieren?Ich bitte um ein Rat :(
    • so nun melde ich mich wieder zu wort.
      ich glaube es einfach nicht. ich habe mich im februar dort angemeldet. wie ich ja euch schon geschildert habe... und nun ?? bekomme ich heute eine zahlungserinnerung.
      Wir haben es april ???

      soll ich nun was zahlen oder nicht ?? hilft mir bitte,. ich hab keine ahnung was ich tun soll
    • zum Thema Outlets.de und IContent GmbH

      Hallo,
      Ich hab auch eine Mahnung über e-mail von der Seite Outlets.de bekommen.Hatte nicht darauf reagiert ,da ich nichts abgeschlossen habe.
      Am 15.04.10 bekam ich dann die LETZTE MAHNUNG per Post nach Hause mit einem Rechnungsbetrag von 96 Euro + 5 Euro Mahngebühr.Der Betrag ist bis zum 22.04.2010 zu überweisen.
      Zum Glück habe ich Auktionshilfe.info gefunden.
      Werde jetzt so vor gehen wie geraten und werde zu meinem Anwalt gehen.
      Halt euch auf dem Laufenden was weiterhin geschieht.

      Grüsse Dhottt
    • hast du eine widerrufs belehrung erhalten ??? wenn nein gilt der widerruf doch erst ab dem wo man diesen erhalten hat. desweiteren mit 96 euro bist du die noch nicht los weil 24mon gebunden also 192 euro und ich würde mal zur verbraucherzentrale gehen. und dem RA nen guten tipp kann einem ja schonmal netter weise das geld geben. mal sehen wie lang der das noch macht zahl ruhig kann man nix machen.
    • Dhottt schrieb:

      Hallo,
      Ich hab auch eine Mahnung über e-mail von der Seite Outlets.de bekommen.Hatte nicht darauf reagiert ,da ich nichts abgeschlossen habe.
      Am 15.04.10 bekam ich dann die LETZTE MAHNUNG per Post nach Hause mit einem Rechnungsbetrag von 96 Euro + 5 Euro Mahngebühr.Der Betrag ist bis zum 22.04.2010 zu überweisen.
      Zum Glück habe ich Auktionshilfe.info gefunden.
      Werde jetzt so vor gehen wie geraten und werde zu meinem Anwalt gehen.
      Halt euch auf dem Laufenden was weiterhin geschieht.

      Grüsse Dhottt
      Letzte Mahnung ist immer gut :] dann ist endlich Schluss damit!


      Den Widerruf kann man sofort machen, lieber Senseman, nur die ABLAUFFRIST läuft erst ab Erhalt der Widerrufsbelehrung in schriftlicher (hardware!) Form, und da diese Widerrufsbelehrtung i. d, R, überhaupt nicht dem Käufer zugeschickt wird, läuft entsprechend auch nicht die Frist ab, in der man widerrufen kann! :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo,



      ich bin ganz neu hier und habe mit erschrecken gelesen wieviel von euch auch eine IContent Rechnung bekommen haben. Leider war ich nicht so clever und habe mich im Netz informiert - d. h. ich habe die erste Rechnung schon bezahlt :wallbash :wallbash - hatte ziemlich viel Stress zu diesem Zeitpunkt und wollte jeden weiteren vermeiden.
      Also, habe gleich eine Kündigung geschrieben um das bloß nicht zu verpassen und natürlich hab ich bis heute keine Antwort bekommen. Ich habe versucht anzurufen und bin in einer Warteschleife gelandet die mir gesagt hat auf welcher Position ich gerade stehe von 15 runtergezählt - Kostet natürlich :(

      So, nun weiß ich natürlich nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Wie Ihr ja alle wisst läuft diese Aktion für 2 Jahre und wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird verlängert sich dieses Elend um 12 Monate. Soll ich jetzt weiter zahlen?



      Wer ist denn ich einer ähnlichen Lage? Ich nutze diesen Link überhaupt nicht und will nartürlich mein Geld auch nicht aus dem Fenster schmeißen - kann ich auch besser nutzen ;-))
    • Ich bin am 16. Februar 2010 in die "Falle" getappt!! Als ich es dann am 19. Februarmeinen "Klick" bemerkt habe, habe ich sofort einen WIDERRUF per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt. Habe angerufen und nach endloser Warteschlange wurde mir erzählt, das alles nützt nichts, ich muss bezahlen!

      Heute nun kam von der "Gesellschaft für Zahlungsmanagement RAZ" die Mahnung. Die Summe beläuft sich jetzt auf 140,00 €. Chefin 8| ist Katja Günther!!!

      Was soll ich tun? aussitzen oder zum Anwalt?
    • Hoi,

      bin auch neu hier und wollte mal meinen Senf dazu geben. Bin natürlich auch in diese Falle getappt, sonst wäre ich ja net hier :) Die ersten Mails habe ich zurück geschick (User unknown), aber dann hatte ich die Nase voll
      und habe mich mit der Verbraucherzentrale kurzgeschlossen. Hab deren Rat befolgt, ein Formular von ihrer Seite geladen und ab die Post mit Einschreiben und Rückschein. Das war vor ca. 5 Wochen. Heute bekam ich dann (Brief) Post von dieser Bande. Drohen ganz massiv damit vor Gericht zu ziehen usw. usf. Aber ich werden den Rat der VZ befolgen und erst dann wieder reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Da werde ich dann Widerspruch einlegen. Und fertig. Die Wahrscheinlichkeit das es überhaupt zu einem Verfahren kommt, ist laut VZ sehr, sehr gering. Eigentlich schade, denn dann könnte ich dem "Herren" Franco mal begegnen.......
      Ich überlege aber, diese "Firma" mal zu besuchen! Ihr Sitz ist nur ein paar Straßen von mir entfernt.......
      Lasst Euch nicht verunsichern!
    • Ich brauche Hilfe

      Hallo vielleicht kann mir jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen. Habe am Samstag, 28.08.2010 eine Zahlungserinnerung im Briefkasten gehabt von der Fa. IContent GmbH. Ich soll 96,-- € bezahlen und das bis zum 01.09.2010. Was soll ich tun? Ich war zwar auf der Seite von Outletts.de habe auch meine Adresse und E-Mail angegeben aber kein AGB bestätigt. Auch sonst habe ich nichts von der Fa. IContent gehört, geschweige denn vorab eine Rechnung erhalten. Wie komm ich an die Internet-Adresse der Firma ran. Ich bin echt stinkig sauer. X(
    • Für Österreicher, die eine Rechnung von IContent oder ähnlichen Firmen erhalten, einige nützliche Informationen:

      Info über die Vorgangsweise gibt es hier:

      ombudsmann.at/schlichtung.php/…tle/Haeufige_Probleme#a29

      Musterbriefe gibt es hier:

      ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/39/title/Musterbriefe

      kostenlose Onlineberatung bei einem konkreten Fall gibt es hier:

      secure.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/11/title/Beschwerde

      Email des Ombudsmannes im Falle IContent: ( Ja, mir ist das auch schon mal gelungen , ich wollt mal eben schnell einen Acrobat Reader runterladen.
      ) :D


      Sehr geehrter Herr X,



      Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie eine Zahlungsaufforderung von einem sogenannten Internet-Abzocker erhalten haben.

      Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich nicht zu zahlen, und einen Musterbrief an das Unternehmen zu schicken.



      Im folgenden Musterbrief sind mehrere Rechtsgründe für Ihren Rücktritt bzw. für die Anfechtung des Vertrages aufgezählt. Sie können den Musterbrief mit Angabe aller Rechtsgründe an das Unternehmen absenden.



      Tipps zum Ausfüllen des Musterbriefes:

      ? Kopieren Sie den Text des Musterbriefes in ein Textverarbeitungsprogramm oder verwenden Sie direkt die Word- Datei (http://www.ombudsmann.at/media/file/7.Musterbrief_Abzocke.doc) und fügen Sie Ihre Kundendaten (Kundennummer, Rechnungsnummer oder Aktenzahl) ein.

      ? Tragen Sie Daten der Anmeldung als Absender auf der Rückseite des Briefkuverts einzutragen. Diese Daten finden Sie üblicherweise im Forderungsschreiben des Unternehmens.

      ? Schicken Sie diesen Musterbrief EINGESCHRIEBEN an das Unternehmen und behalten Sie sich eine Kopie des Briefes und den Aufgabeschein als Beweis auf.



      Hier der Musterbrief für österreichische KonsumentInnen (bitte nur den Musterbrief zwischen den Linien an die Firma senden):



      MUSTERBRIEF

      ----------------------------------------------------------------------



      Einschreiben



      Firmenbezeichnung

      Straße / Hausnummer

      Land / PLZ und Ort



      Ort, Datum





      Betrifft: Bitte Kundennummer oder Rechnungsnummer oder Aktenzahl einfügen



      Sehr geehrte Damen und Herren,



      Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ......., in dem Sie einen Betrag von .... Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.



      Eine oder mehrere der unten angeführten rechtlichen Formulierungen treffen für mich zu:



      X Ich habe mich auf Ihrer Internetseite nicht angemeldet. Es besteht kein Vertrag mit Ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.



      X Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag soll von meinem minderjährigen Kind (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) durchgeführt worden sein. Mein Kind ist Schüler/Lehrling ohne ausreichendes Einkommen und konnte ohne meine Zustimmung daher den Vertag nicht rechtsgültig abschließen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.

      Es besteht kein Vertrag mit Ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.



      X Ein wirksamer Verzicht über das Widerrufsrecht gemäß § 5f KSchG liegt nicht vor, da ich dem Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht ausdrücklich zugestimmt habe (ein Verweis auf die AGB reicht nicht aus) und auch nicht schriftlich per E-Mail oder per Post nach Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d KSchG informiert wurde. Da keine korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß

      § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

      Ich erkläre folglich innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 5e KSchG.



      X Da auf Ihrer Website nicht klar auf die Entgeltpflicht hingewiesen wurde, ist mangels Einigung über Preis und Dienstleistung (Ware) kein gültiger Vertrag mit Ihrem Unternehmen zustande gekommen.



      Auch wenn in Ihren AGBs ein anderes Recht als österreichisches Recht vereinbart wurde, kommen dennoch die zwingenden Schutzbestimmungen des österreichischen Rechts (KSchG und ABGB) gem. Art 5 EVÜ zur Anwendung.



      Mit freundlichen Grüßen





      ----------------------------------------------------------------------



      Wenn Sie den obigen Musterbrief per EINSCHREIBEBRIEF abgeschickt haben, empfehlen wir Ihnen, alle weiteren Drohungen zu ignorieren und keine weiteren Aktionen mehr zu setzen. Diese können vom Unternehmer, aber auch von einem Inkassobüro oder Anwalt kommen.



      Sie können sich natürlich auch zur Absicherung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine abgeschlossen haben, in Verbindung setzen.



      Da nach unserem Kenntnisstand bis jetzt noch kein österreichischer KonsumentIn geklagt wurde, empfehlen wir Ihnen, sich erst mit neuen Forderungen an uns zu wenden, wenn diese von einem Gericht kommen. Eine reine Androhung gerichtlicher Verfolgung ignorieren Sie bitte auch.



      Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine offizielle Rechtsberatung anbieten, sondern nur unverbindliche Empfehlungen abgeben. Wir können für unsere Empfehlungen keinerlei Haftung übernehmen.





      Mit freundlichen Grüßen



      K. M.

      www.ombudsmann.at

      Friiignatur

      :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von friiischling ()

    • Gibt es Neuigkeiten, von Leuten die mit dieser Firma zu tun hatten? Wie ist die Sache nach den Mahnungen verlaufen?

      Und für die Leute, die diesen Dienst nutzen und nutzen wollten, gibt es denn für die 96 Euro eine verwertbare Gegenleistung oder ist das nur fingiert?

      Divus Marius schrieb:

      Eigentlich schade, denn dann könnte ich dem "Herren" Franco mal begegnen.......
      Ich überlege aber, diese "Firma" mal zu besuchen! Ihr Sitz ist nur ein paar Straßen von mir entfernt.......
      Und was willst Du dann tun, ihm dafür gratulieren den Mitbürgern Schaden zugefügt zu haben, um sich zu bereichern?
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • Hallo,ich habe auch genau das gleiche Rechnung bekommen.Auf der Seite wo du dich anmelden sollst steht kein Hinweis das durch die Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zu stande kommt.Das ist wiederrechtlich!!!Wenn du bezahlst ist das so zu sagen ein Schuldeingeständniss.Solange du nicht zahlst können die dir garnichts anhaben. 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von holger201272 ()