Allgemeine Fragen zur Existenzgründung

    • Allgemeine Fragen zur Existenzgründung

      Liebe Mitglieder ,

      Ich habe mir eine kleine gewinnbringende Idee für den Internet Online Handel bei eBay ausgedacht und betreibe dies schon ein paar Jahr privat, aber nicht in großen Mengen.
      Nun möchte ich den Weg in die Selbstständigkeit wagen und die Idee gewerblich umsetzen.
      Ich habe mich darüber schon viel im Internet schlau gemacht , aber jeder sagt auch etwas anderes dazu.
      Von daher möchte ich meine Fragen gerne hier stellen , da ich schon lange bei euch angemeldet bin und sehr zufrieden mit diesem Forum bin.
      Also meine Fragen lauten folgendermaßen ( hoffe sie sind nicht allzu nervig - da sie hier in dem Forum bestimmt schon x mal diskuttiert worden sind )

      1 ) Wie gehe ich bei eBay vor , nachdem ich meinen Gewerbeschein erworben habe ?
      ( Das eBay Konto auf geschäftlich umstellen - etc )

      2 ) Wie ist das als Kleinunternehmen mit den Steuern ? - Ich bin Student und beziehe auch noch Bafög nebenbei.
      ( Dies ist die große Frage die ich habe , weil ich denke da könnten einige Schwierigkeiten auftreten , ich bin 23 - aber meine Mom verwaltet bisher alle Steuerangelegenheiten.Ich habe hierbei Angst das ich über irgendetwas nicht Bescheid weiß und dann nachher eine Abmahnung oder der gleichen bekomme - möchte alles sauber machen und habe da einen gewissen Respekt vor )


      3 ) Woher beziehe ich das Widerufsrecht und die AGB ? Gibt es da bestimmte Vorlagen im Internet oder schreibe ich diese selber ?

      Ich habe bestimmt noch mehr Fragen , möchte dies aber erstmal hierbei belassen und würde mich sehr über Antworten freuen.
      Ich wünsche euch noch einen schönen Tag.
      Alles Liebe
      Christina aus Neubrandenburg
      :D
      Once you choose hope anything is possible
    • Hi Christina,

      merylcassie schrieb:

      1 ) Wie gehe ich bei eBay vor , nachdem ich meinen Gewerbeschein erworben habe ?
      ( Das eBay Konto auf geschäftlich umstellen - etc
      Behalte dein privates Konto, bei eBay darf man mehrere Konten führen. Die Kunden wollen nicht wissen was du privat kaufst bzw. verkaufst.
      Gewerbliches Konto anzumelden ist im prinzip genau das gleiche wie bei einem privaten, du meldest dich an, bekommst nach einer Woche Post mit einem
      Passwort damit du dein Account freischalten kannst. Hole dir eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Finanzamt, dann brauchst du bei eBay keine Steuern zu zahlen,
      weil eBay´s Sitz ist in Luxenburg.

      merylcassie schrieb:


      2 ) Wie ist das als Kleinunternehmen mit den Steuern ?
      Als Kleinunternehmer bist du Steuerbefreit, du darfst keine Steuern ausweisen und auch keine beziehen, siehe §19 UmStg.
      Dein Umsatz darf nur max. 17500,- betragen solltest du einmal drüber sein darfst du bis 50000,- gehen musst aber das folgende Jahr
      Umsatzsteuern zahlen, darfst dann auch welche beziehen und ausweisen.
      Dann bezahlst du noch Einkommensteuer, bist aber bis 8010,- Euro im Jahr befreit, hier zählt nur der Gewinn.

      merylcassie schrieb:

      3 ) Woher beziehe ich das Widerufsrecht und die AGB ? Gibt es da bestimmte Vorlagen im Internet oder schreibe ich diese selber ?
      http://www.internetrecht-rostock.de/Widerrufsbelehrung.htm
      AGB musst du von einem Anwalt erstellen lassen.

      Noch ein Tipp von mir, Selbständig sein heisst auch selbständig handeln, hole dir ein bis zwei aktuelle Bücher zum Lesen,
      gehe durch die Foren ect., es ist für dich nur im Vorteil.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Achtung bei BAFöG gibts Verdienstgrenzen, das kann dich schnell die Unterstützung kosten :)
      Dann bezahlst du noch Einkommensteuer, bist aber bis 8010,- Euro im Jahr befreit, hier zählt nur der Gewinn.

      Vorsicht mit den Halbwissen -> BaFöG fällt unter den Progressionsvorbehalt :thumbup:

      Erzähl doch mal was du so verkaufst :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Noch eine Frage an den TE: Warum und was studierst du eigentlich?
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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    • :thumbsup:

      Das tut ja nun nix zur Sache...Da will jemand sein Leben neu ordnen.... Endlich mal was Handfestes machen. Nicht immer nur den akademischen Pseudoscheiß durchkauen, und dann...Viel Erfolg meine singende Rockstudentin. Das soll jetzt aber nicht ein Feldversuch werden, oder?

      Ich würde bei Dir kaufen! Vorausgesetzt Dein Impressum ist nicht abmahnfähig und natürlich nur wenn Du paypal anbietest.

      :love:
      Es scheint nur so...
    • Ich dacht nur so. Und sollten sich Studenten nicht auf Ihre Ausbildung konzentrieren?
      Bei kostendeckenden Studiengebühren wäre mir als Steuerzahler es ja egal was Studenten treiben, aber bei BaFög Empfängern ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
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    • Und sollten sich Studenten nicht auf Ihre Ausbildung konzentrieren?


      :D

      Aber selbstverständlich.

      Aber ein gepflegter Lebensstil will finanziert sein...Von Luft und Liebe und Papas Bakschisch finanziert sich nicht jedes Bier ähm Coktail sofort. ;)
      Es scheint nur so...