Privater Verkäufer hat gerwerblichen Handel

    • @drapondur:

      najaaaaa ... - dann schreibt er es halt ganz gross ins Angebot - in Schriftgrösse 36pt und fett :D



      "Ich bin gewerblicher Anbieter !!!
      was soll das bringen ? Keine WRB, keine AGB, kein Impressum.......er würde sich demnach nur nochmehr reinreiten ! Für Abmahner währen hier Tür und Tor offen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Dass er ausserdem die WRB und die AGB mit reinschreibt, hatte ich jetzt einfach mal vorausgesetzt ...

      Ich will mit diesem nicht allzu ernst gemeinten Posting einfach nur darauf hinweisen, dass sich ein Verkäufer, wenn er sich zwar als "privater" bei eBay anmeldet (um sich z.B.: dem PayPal-Zwang zu widersetzen) aber dennoch alle Pflichtangaben im Angebot macht, die ein gewerblicher Verkäufer machen muss, m.E. nicht illegal verhält (Puh, mal wieder schön verschachtelt :D ).
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Charmin schrieb:

      Hier schreibt der Herr Gronen mal was aktuelles:

      wortfilter.de/News/news3514.html

      Ich zitiere mal den Axel:

      Vor allem wegen der großen Gefahr von Abmahnungen rate ich davon ab, privat über eBay zu verkaufen: Schon mit 30 Verkäufen jährlich gilt man vielen Gerichten als gewerblicher Verkäufer.

      Solch pauschale Behauptungen sollte er sich vielleicht irgendwann mal verkneifen, sonst glaubt ihm das der eine oder andere noch. Natürlich werden viele Gerichte den Verkauf von 30 niegelnagelneuen Navis oder 30 gebrauchten Autos als gewerblich einstufen. Genauso wird nicht ein Gericht den Verkauf von 30 Gegenständen (im Jahr) aus einem privaten Haushalt als gewerblich einstufen. Auch wenn die Gerichte zum Teil sehr individuelle und fragwürdige Einschätzungen vornehmen, ist der private Verkauf in der Regel weiterhin gefahrlos. Ich kann diese Gebetsmühle von Axel nicht mehr hören. Was verfolgt er eigentlich damit? Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen und keine unnötige Panik verbreiten.

      Im übrigen habe ich das Gefühl, daß der TE hier offensichtlich ganz bewußt nur jemanden an den Pranger stellen wollte. 24 Antworten und 5 Tage nach dem Eingangspost gab es keine Reaktion mehr von ihm zum Thema. Fazit: Aktion gelungen. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Axel liegt mit seiner Aussage doch so falsch gar nicht. Er hat sich das nicht aus der Nase gezogen, sondern diese Urteile gibt es tatsächlich und bei den Betroffenen wurden keine 30 nagelneu Navis verkauft. Ob man nun vor Verkäufen bei eBay so warnen soll, darüber kann man streiten.

      Letztlich kommt es ja auch immer auf den Einzelfall an. Jeder der bei eBay verkauft, sollte wissen, was er tut und sollte Axels Hinweise nicht ignorieren sondern im Hinterkopf behalten.

      Wenn man viel zu verkaufen hat, kann man das auch selbst etwas steuern, indem man beispielsweise über verschiedene Accounts verkauft. Dann fällt es zumindest nicht gleich so auf.

      Im übrigen habe ich das Gefühl, daß der TE hier offensichtlich ganz
      bewußt nur jemanden an den Pranger stellen wollte. 24 Antworten und 5
      Tage nach dem Eingangspost gab es keine Reaktion mehr von ihm zum
      Thema. Fazit: Aktion gelungen. ;)
      Tja, nur das Ergebnis zählt eben ;)
      So ist eben das wahre Leben. Das Leben ist ein Haifischbecken und nur die Stärksten überleben ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Axel liegt mit seiner Aussage doch so falsch gar nicht. Er hat sich das nicht aus der Nase gezogen, sondern diese Urteile gibt es tatsächlich und bei den Betroffenen wurden keine 30 nagelneu Navis verkauft.

      Wenn wir in diese Diskussion einsteigen, dann sollten wir den Lesern hier auch die entsprechenden Urteile liefern (was Axel nicht tut). Mir ist durchaus bewußt, daß es in dem Bereich eine Menge fragwürdige Urteile zu beiden Seiten der Skala gibt. Und ich behaupte mal, daß ich einen Großteil dieser Urteile auch kenne. Beste Zusammenstellung: internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

      Auf der anderen Seite ist mir kein Urteil bekannt, daß bei 30 Verkäufen im Jahr bei einer durchschnittlichen "privathaushaltlichen"* Mischung von einem Gewerbe ausging. Axel geht hier sogar einen Schritt weiter und behauptet, viele Gerichte würden dies so sehen. Dem kann ich ganz und gar nicht folgen. Schon gar keinen Sinn macht es, das Problem allein auf ebay zu beschränken, denn zu Ende gedacht würde dies bedeuten: Die Gerichte verbieten es, daß der Verbraucher seine gebrauchten und nicht mehr benötigten Gegenstände wieder veräußert. Er soll sie wegschmeißen! Und das ist unabhängig davon, ob er es bei ebay, mit Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt versuchen möchte. Nur bei letzteren wird es vielleicht nicht so leicht "aufgedeckt".

      * so wie bei mir zB: 20 Bücher, 10 DVDs, 5 CDs, 10 Computerteile, 5 Kleidungsstücke, einige einzelne Elektroartikel
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Gerichte verbieten es, daß der Verbraucher seine gebrauchten und
      nicht mehr benötigten Gegenstände wieder veräußert. Er soll sie
      wegschmeißen!
      Kein Gericht kann Verbraucher dazu zwingen, seine nicht mehr benötigten Gegenstände wegzuwerfen. Die Gerichte können lediglich darüber bestimmen, ob ein gewerblicher oder privater Verkauf vorliegt und ob ggf. der Verkäufer seinen Käufern entsprechende Verbraucherrechte einräumen muss oder nicht. Bei diesem Punkt geht die Rechtsprechung sehr weit auseinander. Daher ist die Gefahr immer gegeben, Opfer eines Abmahnanwaltes zu werden. Ich will hier nicht als Fürsprecher oder Verteidiger für Axel Gronen auftreten, jedoch hat Axel in der Vergangenheit sehr wohl über die bekannten gefällten Urteile auf seiner Seite berichtet. Ferner gab es in der Vergangenheit auch entsprechende Berichte in dem Medien und Fernsehen. Der größte Teil dieser TV Berichte sind heute noch über youtube zu sehen. Axels Warnung ist also alles andere als aus der Luft gegriffen. Ganz nebenbei möchte ich auch noch erwähnen, dass über die Frage " Gewerblich " oder " Privat " täglich Urteile gefällt werden. Nur ein kleiner Teil der gesprochenen Urteile werden jedoch veröffentlicht. Im übrigen ist es nichts außergewöhnliches, dass nur ein kleiner Teil der gesprochenen Urteile für die Veröffentlichung vorgesehen werden ( ganz gering ist die Quote beispielsweise bei den Finanzgerichten mit nur 17% im Schnitt ). Jeder Anwalt, wir dir bestätigen können, dass der Anteil der Veröffentlichen Urteile gering ist.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Natürlich war meine Bemerkung der gerichtlich erzwungenen "Wegwerfauktion" nicht wörtlich zu nehmen. Es stellt lediglich die Konsequenz dar, denn niemand wird ernsthaft ein Gewerbe anmelden, um seine 30 DVDs, Bücher oder CDs zu verkaufen.

      Ansonsten scheinen wir offensichtlich anderer Ansicht zu sein (was ja auch in Ordnung ist). Ich kann mich natürlich nur an den veröffentlichten Urteilen orientieren. Wenn Axel da Zugang zu weiteren Urteilen hat, dann wäre es doch bei derartigen Artikeln angebracht, diese als Beleg anzuführen. Grundsätzlich vom privaten Verkauf bei ebay abzuraten, halte ich für absolut überzogen und schwarz-weiß gemalt. Selbstverständlich ist die Gefahr, abgemahnt zu werden, größer denn je und man sollte sich hüten, allein den Anschein zu erwecken, man könne gewerblich handeln. Für den größten Teil der privaten Verkäufer wie dich und mich dürfte aber die Gefahr, abgemahnt zu werden, etwa so hoch sein, wie in einen Autounfall verwickelt zu werden. Soll man deshalb pauschal und grundsätzlich abraten, in ein Auto zu steigen? Das stört mich an dieser Schwarz-Weiß-Malerei! Richtig wäre es, auf die zunehmenden Gefahren für private Verkäufer hinzuweisen und im Zweifelsfall gewisse Vorsichtsmaßnahmen oder Zurückhaltung empfehlen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hier kann man so oder so nichts verallgemeinern. Alles wird, wenn es denn soweit kommt im Einzelfall verhandelt werden müssen.

      Nicht oder bedingt ist die Anzahl der Auktionen ausschlaggebend, mehr aber das was verkauft wird und der Zustand der einzelnen Sachen.

      Pauschal jedenfalls kann man hier überhaupt keine Aussage tätigen ! Und dies wird in Zukunft auch so bleiben....denn es ist in keinem Falle festzumachen. Hier wird immer individuell entschieden werden.

      Klar ist festzustellen, dass man als privater Verkäufer grundsätzlich keine Neuware verkaufen sollte, bzw. dies nur in ganz geringen Megen, zB ein Geschenk, welches nicht passte oder änliches. Weiter sollte man auch keine 100 Auktionen im Monat starten, auch nicht für gebrauchte Sachen. Alles andere bleibt abzuwägen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger