Frage zur Artikelbeschreibung und Verkauf von Spirtuosen, um Abmahnrisiko zu vermeiden!

    • Frage zur Artikelbeschreibung und Verkauf von Spirtuosen, um Abmahnrisiko zu vermeiden!

      Hallo Community,

      ich bin neu hier im Forum und wende mich an Euch, weil ich denke, dass ich hier wertvolle Tipps bekommen könnte.

      Ich bin gerade dabei mir nebenberuflich ein Kleingewerbe aufzubauen. Starten möchte ich mit dem Verkauf bestimmter Spirituosen über eBay.

      Nun wird diese Spirituosenmarke bereits ein paar Male von anderen eBay-Händlern vertrieben, allerdings in der nordamerikanischen Import-Version (andere Flasche, gleicher Inhalt). Ich werde allerdings die für den europäischen Markt bestimmte Version verkaufen. Der Unterschied besteht wirklich nur im Aussehen der Flasche, Zusammensetzung, Geschmack und Menge sind exakt die gleichen.

      Wie kann ich diesen Umstand in der Artikelbeschreibung zu meinem Vorteil nutzen und positiv formulieren? Ich habe nämlich Bedenken, dass die Kunden lieber auf die Produkte der Konkurrenz zurückgreifen werden, weil meine Flaschen anders aussehen als der überwiegende Rest. Die europäische Version dieses Getränks wird in vielen Ländern in Europa vertrieben, in Deutschland offiziell allerdings nicht. Ich habe an einen Satz gedacht wie "Bei uns erhalten Sie das für den europäischen Markt bestimmte Originalprodukt und keine Importware aus den USA!"

      Wäre das ohne Abmahnrisiko möglich? Denn im Grunde ist ja auch mein Produkt Importware, allerdings alles innerhalb der EU.

      Über Tipps und Vorschläge wäre ich Euch sehr dankbar!!

      Viele Grüße

      GeierKuh
    • Hallo Geierkuh,

      eine Antwort auf Deine konkrete Frage kann ich Dir nicht geben (keine Zeit und auch keine Ahnung). Ich habe aber auf die Schnelle eine Übersicht gefunden, welche erklärt, was beim Verkauf von Spirituosen alles zu beachten ist. Vielleicht beantwortet dieser Beitrag auch Deine konkrete Frage und schützt Dich außerdem noch vor ganz anderen Fehlern. Nachzulesen hier .
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Lass es einfach weg.

      Nach meiner Erfahrung kaufen die Leute lieber einen US-Import als z.B.: einen "EU-Import" ( darunter versteht man heutzutage eher so etwas wie "in Polen vom Laster gefallen ..." ) - von daher kannst Du eigentlich eher was dabei verlieren als gewinnen.

      Konzentriere Dich lieber auf andere Aspekte, die Dir einen Vorteil verschaffen könnten.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • @geierkuh Du sagst dass was ich gedacht habe aber zum Wohle des Forum nicht gefragt habe um nicht wieder einen Streit anzufangen. Manche Leute machen sich eben nicht die mühe und lesen ALLES durch.

      Aber auf meine Antwort zurück zu kommen. Wieso schreibst du nicht einfach "Original Europäischer Import" - "Genauso gut, wenn nicht noch besser, als der US Import"
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • geierkuh schrieb:

      wie soll ich das meinen Kunden denn dann verkaufen?

      Gute Frage! Hängt davon ab was Du verkaufst (in diesem Fall, ob es sich um eine bekannte Marke handelt oder eher um ein Nischenprodukt).

      Bei z.B.: Jim Beam in einem völlig anderen Design könntest Du versuchen, das ganze als "Limited Edition" oder als "jetzt im neuen Design" oder auch als "nur bei mir im exklusiven Design" zu verkaufen. - Erfinde einfach irgendwas. Nur dichte dem Produkt keine Eigenschaften an, die es nicht besitzt.

      Wenn dein Schnaps aber eher unbekannt ist, würde ich auf eine besondere Heraushebung der Flaschenform einfach verzichten und mal gucken, was geht. Aber auch dann könntest Du es wie bei "Jim Beam" versuchen.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • für den europäischen Markt bestimmte Originalprodukt
      .....ist definitiv anmahnfähig.....

      Lies bitte hierzu unbedingt das:

      Link !

      Ein Auszug hieraus:
      100% Originalware ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten – Abmahngrund

      „Wir verkaufen selbstverständlich nur 100 % Originalware”. Kommt Ihnen der Satz bekannt vor? Wenn ja und er kommt auch noch in dieser oder ähnlicher Form in Ihren gewerblichen Auktionen bei eBay vor, so sollten Sie ihn vielleicht schleunigst ändern. Das LG Bochum hat entschieden, dass der Verkäufer sich durch die Formulierung „Garantie – Echt-heitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren” unlauter Verhalten hat, indem er mitSelbstverständlichkeiten warb........
      Quelle: Akte Abmahnung

      Das Urteil dazu findest Du hier:

      Klick !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Community,

      vielen Dank erst einmal für die hilfreichen Antworten.

      Inzwischen habe ich mich weiter informiert und stehe nun vor folgendem
      Sachverhalt:

      Sowohl in Deutschland als auch in Polen existiert eine Branntweinsteuer.
      Sie ist in beiden Ländern auch ähnlich hoch und beträgt ca. 5€ pro
      Liter Wodka (40vol%). Ist es korrekt, dass ich mir die polnische
      Branntweinsteuer zurückerstatten lassen kann? Wenn ja, wie? Oder bin ich
      gar nicht derjenige, der sie zahlt, sondern der polnische Händler, der
      mir den Wodka verkauft? In Deutschland muss ich bei der Einfuhr
      jedenfalls die deutsche Branntweinsteuer entrichten, soviel weiß ich.

      Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

      Vielen Dank und schöne Grüße

      K. Geier

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geierkuh ()