elektro-uni.de - immer noch wartende Kunden

    • Hallo,

      ich habe vor ein paar Tagen einen Brief per Einschreiben mit Rückschreiben zu C. geschickt. Dieser Brief liegt jetzt in seinem Postfach, da er nicht erreichtbar ist. Wenn dem so ist, kann ich überhaupt einen Mahnbescheid beantragen, obwohl er die Frist die ich ihm gegeben habe, gar nicht gelesen hat? Die vom Gericht wollen ja auch sehen, dass ich ihm ein Schreiben geschickt habe, womit man beweisen kann, dass er im Verzug ist. Außerdem stellt sich überhaupt die Frage, ob sich, wenn er gar nicht zu erreichen ist, ein Mahnbescheid lohnt... oder er macht einfach nur die Tür nicht mehr auf, da er eh weiß, was er bekommt :D... Vielleicht sollte ich es doch mit einer Anzeige probieren, aber um ehrlich zu sein habe ich keine Ahnung, ob ich überhaupt Beweise gegen ihn habe. Bei mir war es so, dass ich ein Handy bestellt hatte und nach ungefähr einem Monat auf Drängen endlich ein Handy zugeschickt bekommen habe... nur das Falsche... habe dieses dann leider zurückgeschickt... und seit hör ich nichts mehr

      Gruß Kayz
    • Wenn dem so ist, kann ich überhaupt einen Mahnbescheid beantragen, obwohl er die Frist die ich ihm gegeben habe, gar nicht gelesen hat?
      Wenn er ein Postfach hat, aber die Post nicht liest, ist das sein eigener Schaden, du hast den Nachweis,
      dass du ihm deine Frist mitgeteilt hast, wie er dann damit umgeht muss dich ja nicht kümmern!

      Also kannst du einen Mahnbescheid beantragen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Elektro - Uni

      Hallo,

      die Firma Elektro - Uni gibt es nicht mehr und der Geschäftsinhaber muss sich jetzt vor Gericht, Habe einen Zeitungsausdruck von Schwabach:

      Internet-Händler in Untersuchungshaft

      Betrug mit über 100 Geschädigten
      -
      30.09. 23:05 Uhr



      SCHWABACH
      - Die Kriminalpolizei hat einen 30-Jährigen aus Schwabach festgenommen.
      Er steht in dringendem Verdacht, über 100 Personen betrogen zu haben.
      Ein Geständnis liegt vor.



      Zwischen November 2009 und Juli 2010 trat der 30-Jährige als Händler
      für Elektronikartikel im Internet auf. Bei seinen angebotenen Waren,
      wie Handys und Spielkonsolen, handelte es sich allerdings nicht um
      Markenprodukte wie angepriesen, sondern in den meisten Fällen um
      minderwertige, veraltete oder beschädigte Ware. Als die Kunden
      bemerkten, dass es sich nicht um die vermeintlich georderten Artikel
      handelte, verlangten sie ihr Geld zurück. Diesen Forderungen kam der
      Händler aber nur teilweise nach. Es entstand Schaden in Höhe von
      mindestens 30000 Euro.



      In über 100 Fällen erstatteten Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Anzeige.



      Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach bestätigten den
      Verdacht. Der Mann hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

      Das es soweit kommen musste nun haben wir ein schwarzes Schaf weniger im Internet.

      Gruß, Norbert98
    • elektro uni - wieder jemand in die Falle getappt

      hallo, allerseits

      ich bin natürlich wie alle hier blauäugig in "elektro uni falle" getappt. habe am 13.9.2010 einen atikel knapp unter 100 euro bestellt, so wie jeder hier, auch sofort die zahlungsbestätigung erhalten, und kurz darauf die meldung: artikel vergriffen......

      nach einer nachfrage per mail über den versandstatus bekam auch ich keine antwort. dauf hin wollte ich die internetseite öffnen - ohne erfolg. nun die google suche unter "elektro uni". da sprangen mich die warnmeldungen gerade zu an. ich bin am 27.9.2010 dann gleich zur polizei gegangen und habe den betrug angezeigt. natürlich folgten auch mails an die firma um ware oder geld anzumahnen.

      die frage ist nun: kann ich da noch auf lieferung oder geld-zurück hoffen?

      meldet euch bitte, wenn ihr etwas neues erfahrt
    • Hallo.

      Vielen Dank an Norbert für den Hinweis.

      Habe gerade mit der Kriminalpolizei in Schwabach telefoniert und wurde mit dem dortigen Sachbearbeiter verbunden. Es handelt sich tatsächlich um Elektro-Uni und Herrn C..

      Der ermittelnde Beamte hat mir mitgeteilt, dass man zur Erstattung der Anzeige lediglich die E-Mails von Elektro-Uni und eine kurze Beschreibung des Sachverhalts an ihn weiterleiten muss.

      Ich kann also nur jedem Geschädigten raten, das unbedingt zu tun, damit Herr C. aus der Untersuchungshaft direkt in den Strafvollzug überführt werden kann, wo er hingehört.
    • Sophie,

      der Mann muss sich jetzt nicht vor Gericht verantworten, weil da noch irgend jemand hoffen kann. Lieferung ist ausgeschlossen, und Geld zurück steht in den Sternen. Bis jetzt muss er schon 30.000 Euro ersetzen, die er nicht hat.
      Dein Geld kannst du als Lehrgeld abschreiben.
    • norbert98 schrieb:

      SCHWABACH
      - Die Kriminalpolizei hat einen 30-Jährigen aus Schwabach festgenommen.
      Er steht in dringendem Verdacht, über 100 Personen betrogen zu haben.
      Ein Geständnis liegt vor.

      Das klingt doch gar nicht schlecht.
      Ich hoffe, man hört von der Sache noch mal was (von Verurteilung oder so).
      Aber das kann ja dauern.
      Übrigens der Thread im Sat1 Forum scheint geschlossen zu sein.Ich konnte zumindest trotz Anmeldung in diesen Thema nicht mehr antworten.

      bis bald und weiter so! :thumbsup:
    • Bei mir war es die selbe Geschichte wie weiter oben geschildert. Handy bestellt, Schrott geliefert bekommen, zurückgeschickt und seitdem nichts mehr gehört. Ich werde jetzt auch Anzeige erstatten. Ich habe nur den Namen von dem Mann. Reicht das, oder brauche ich seine Anschrift? Wenn letzteres, hat die jemand? Gruß, Björn Sandner
    • Ich glaube schon, daß Björn elektro-uni meint. Allerdings ist mit unverständlich, wie groß man das Impressum im Eröffnungspost und im vierten Post (beide incl. Sceenshots) noch machen soll.

      Und wieso besitzt er die Rechnung nicht mehr, in der die Anschrift auch groß vermerkt sein sollte?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So, da ich auch leider auf diesen "Menschen" hereingefallen bin, habe ich mich auch entschieden jegliches Mahnverfahren und weiteres Geld zu sparen und habe gerade mit der KI Schwabach telefoniert. Anziege ist unterwegs. Ich werde wohl mein Geld nicht wieder sehen, aber die Anzeige nimmt ihm keiner mehr.
      Schade das meine Tochter auf das Geld lange Zeit gespart hat, aber ich bin ja kein Unmensch und habe nun bei einem renomierten Internetshop bestellt. Ich ärger mich vielmehr um mich selbst, nur wegen 10 Euro zu sparen bei dem ARSCH bestellt!
    • Sarah schrieb:

      Da muss man doch nur dem zuständigen Komissar ne Email schicken mit ner kurzen Beschreibung des Falls und allen vorhandenen Unterlagen im Anhang. Dann wird das zu der Sammelklage gezählt.

      Du schmeißt da Straf- und Zivilrecht durcheinander. Durch die Anzeige wird es weder zu einer Klage der Betroffenen kommen, noch kann man so sein Geld wieder erhalten.

      Klagen muß man auf dem Zivilweg. Und Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich. Jeder muß seinen Anspruch in einem eigenen Verfahren durchsetzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich zitiere aus der Email des zuständigen Kommissars:


      "bitte senden Sie eine Beschreibung des Sachverhalts und
      die vorhandenen Unterlagen (Bestellung, Rechnung) an die
      angegebene Email Adresse.
      Nach Eingang wird Ihre Anzeige unter dem
      Sammelaktenzeichen BY5517-000442-10/2 geführt.
      Mit freundlichen Grüßen"

    • Eben, jetzt wird ein Schuh daraus...

      Weder steht dort etwas von Klagen, geschweige denn von Sammelklagen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja liebe Sarah, ein Sammelaktenzeichen bei der Polizei bedeutet nur, dass alle hier Geschädigten und deren Beschuldigungen in einer Akte verwaltet werden, der Beschuldigte also im strafrechtlichen Verfahren ggf. mit vielen Nebenklägern(das seit ihr) (Hauptkläger ist die Staatsanwaltschaft) zu tun hat. Allerdings wird hier nicht Begehr der Schuldner beklagt, sondern der Staatsanwaltschaft, also Tatbestand des Betruges, bzw. Vergehen gegen die beständigen Gesetze.

      Wenn Du dein Geld wieder haben magst, solltest Du über den zivilrechtlichen Weg gehen. Heißt: Wenn die Staatsanwaltschaft klagt, gibt es für den Beschuldigten ggf. eine Strafe, Gefängnis, Bewährung oder änliches....wenn Du zivil klagst, muss der Beklagte ggf. dein Geld zurückzahlen.

      Wenn das strafrechtliche Verfahren gegen den Beschuldigten ausgeht, kann dieses Urteil ggf. für dein zivilrechtliches Verfahren maßgeblich sein, muss aber nicht.....

      klingt kompliziert, ist es auch.....jedenfalls solltest Du parallel mit der Polizei/Staatsanwaltschaft und deinem Anwalt falls vorhanden zusammenarbeiten um einerseits eine gerechte Strafe wegen seines Vergehens zu erreichen und andererseits dein Geld wieder zu bekommen.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger