freeXpress Holding GmbH - BCecommerce UG - zavita.de - softwarenochbilliger.de - softwareteufel.de - Kunden üben scharfe Kritik

    • Hey Leuts, ich bins wieder.

      Hab ja ganz vergessen zu berichten.

      Also ich hatte 3 "böse" einschreiben gemacht. In der ich mit bestimmten Sachen gedroht habe. Z.B.: Habe ich auch woanders gelesen, dass wenn man mit der Verbraucherzentrale droht, einige Sachen doch wesentlich schneller gehen sollten. Dies habe ich auch in meinen Schreiben angegeben. Siehe da, nicht mal drei Tage nach Eingang der Schreiben bekam ich eine E-Mail in der Sinngemäß stand, Free..... sei empört das ich Ihnen drohe, ich solle meine Zahlung widerrufen und das Thema sei geklärt.

      Gesagt getan, Zahlung widerrufen, man hat ja sechs wochen zeit, ging auch ohne Probleme. Und noch mal zwei Tage nach der Widerrufung kam erneut eine Mail, daß das Thema endgültig geklärt sei und meine Konto bei denen für immer geschlossen werde.

      Das wars ! Ich hab mein Geld wieder & die Sä.... lassen mich in Ruhe :D .

      Falls jemand Interesse an dem Schreiben hat, einfach bescheid sagen.

      Gruß, Daniel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rossi077 ()

    • Ich habe vor 5 Wochen 2x WIN 7 Home Premium bestellt. Nach zwei Tagen war der Rechnungsbetrag abgebucht - nach 4 Wochen kam endlich eine Lieferung, allerdings nur 1 Exemplar. Nachdem ich nun eine Woche gewartet habe, auf mail per ticket-System keine Antwort kommt, werde ich morgen den Betrag zurückbuchen. Dann wird sicher eine Reaktion kommen???!!! Dann muss ich aber den halben Abbuchungsbetrag überweisen - allerdings fehlt mir dazu die Kontonummer der Superfirma. Kann die mir jemand mitteilen??

      Gruß
      Holzwurm
    • Vielen Dank, hab ich gleich erledigt:

      Widerruf Teilbestellung !!!!!!!!
      Ich habe 2 x WIN 7 Home Premium 64 bit bestellt, aber nach 4 Wochen !!! nur ein Exemplar
      erhalten. Auf meine Nachricht per Ticket System (vor 5 Tagen) haben Sie nicht geantwortet.
      Daher widerrufe ich die Bestellung von 1 Exemplar WIN 7 H.Pr.
      .....................

    • Reaktion bei Rücküberweisung

      Hallo zusammen,

      ich habe mich hier ja auch schon mal zu wort gemeldet. Ich dachte bis Freitag, dass ich endlich Ruhe von Freexpress habe aber nein stattdessen bekam ich nun ein Schreiben von nem Rechtsanwalt. Das beste ist nach dem ich diesem Rechtsanwalt meine genaue Situation geschildert habe und nichts mehr gehört habe von der Firma, habe ich heute von einem neuen Inkassobüro Post erhalten.

      Für alle die es interessiert. Ich habe mir von einem Anwalt schriftliche Rat einholen lassen anbei die Koresspondenz:



      Ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt.

      Ich habe über den Internetshop freexpress holding GmbH mit eine Software im Internet am 20.07.2011 bestellt. Auf der Homepage des Anbieters wurde groß damit geworben, dass der Artikel sofort verschickt wird. Bezahlung erfolgte über Lastschriftverfahren. Mir wurde der Betrag in Höhne von 58,00 € am 29.07. vom Konto abgebucht. Am gleichen Tag bekam ich eine Mail, dass die Sendung versandbereit ist.08. Bis zum 08.08. habe ich noch immer keine Ware erhalten und nach mehreren Anfragen bei der FIrma den Betrag zurück überweisen lassen von meiner Bank am 11.08. Dies habe ich der Firma mehrmals schriftlich über ein Ticketsystem auf deren Homepage angekündigt. Plötzlich erhielt ich am 13.08. doch noch die bestellte Ware. Sofort am Montag den 15.08. habe ich den Betrag in Höhe von 58,00 zurück überwiesen. Damit war für mich die Sache voerst erledigt.

      Am 20.09.2011 erhielt ich nun von Toennes KLages Brinkschröder Rechtsanwälte ein Schreiben, dass ich bei freeXpress Holding GmbH im Zahlungsverzug sei. Mit folgenden Kosten sei ich in Verzug.

      Rechnung vom 20.07. 58,00 € Hauptforderung

      Mahnkosten 19.09.2011 25,00 € (ich habe nie eine Mahnung erhalten)

      Bankrücklastkosten 19.09.2011 15,00 €

      Rechtsanwaltkosten 45,00 €.

      Ich habe den Rechtsanwälten folgende Antwort geschickt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe heute von Ihnen Schreiben erhalten, mit diesem Sie mich auffordern bis zum 29.09.2011 143,34 € zu begleichen.

      Diese Aufforderung werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen.

      Ich habe über das Internetportal Zavita am 20.07.2011 eine Windows CD im Wert von 58 € bestellt. Es wurde auf der Seite groß damit geworben, dass die bestellte Ware am nächsten Tag ausgeliefert wird.

      Von meinem Konto wurde via Lastschrift am 29.07.2011 der Betrag von meinem Konto abgebucht. Am gleichen Tag habe ich von freexpress eine Mail mit folgenden Inhalt erhalten:

      "Sie haben eine Sendungsnummer erhalten und nach 4-5 Tagen noch keine Sendung ? Keine Sorge. Diese Sendung kommt alsbald möglich an. Die Sendung wird innerhalb von 3 Werktagen abhängig von den Abwicklungen in unsere Lager und abhängig von den bestellten Produkten an den Paketdienst übergeben. Die Zustellung Ihrer Bestellung kann bis zu 7 Werktage dauern. Bitte vermeiden Sie Nachfragen zu dieser Sendung"

      Am 08. August, habe ich eine erste Anfrage an freexpress gestellt, wann ich mit meiner Ware rechnen kann. Anstatt mir zu antworten, wurde das Ticket einfach geschlossen.

      Am 09.08. habe ich nochmals mehrere E-Mails an die Firma geschickt und nach meiner Ware gefragt, ich bekam ständig nur automatisch erstellte Antworten.

      Ich habe der Firma mitgeteilt, dass ich das Geld zurück holen lassen werde, und diese wurde von meiner Bank dann auch erledigt. Am 11.08.wurde mir das Geld wieder zurücküberwiesen.

      Am 13.08.2011 kamm dann meine Ware endlich an. Im Übrigen nicht die original bestellte Ware... Aber damit hatte ich mich abgefunden.

      Am 15.08.2011 habe ich also sofort wieder die 58,00 € an freexpress zurück überwiesen, entsprechende Belege liegen mir vor!!! Seitdem habe ich von freexpress nichts mehr gehört.

      Ich habe meine Ware nach langem hin und her endlich erhalten. Die Firma hat ihr Geld wieder erhalten.

      Aus diesem Grund, bin ich wenn überhaupt bereit die 15,00 Bankrücklastkosten zu begleichen. Ich bin als mit keinem einzigen Euro in Verzug.

      Bitte teilen Sie mir umgehend die weitere vorhergehensweise vor!

      Freundliche Grüße




      ---------------------

      Daraufhin bekam ich von FreeXpress folgende Mitteilung per Mail:

      Sehr geehrte ( r ) ...,


      Sie haben lediglich 58€ überwiesen. Sie haben noch 25€ mahnkosten + 15€ Rücklastschriftgebühren zu überweisen. Inkassokosten werden durch das Inkasso direkt geltend gemacht


      ------------------------------------

      Wie soll ich nun weiter vorgehen? Muss ich wirklich alles bezahlen?

      Vielen Dank.

      Freundliche Grüße



      Doe Antwort vom Rechtsanwalt lautet wie folgt:



      Sehr geehrte Ratsuchende,

      vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten möchte.

      Die Inkassokosten und Mahnkosten müssten Sie nur bezahlen, wenn Sie sich mit der Zahlung in Verzug befunden haben. Der Verzug könnte u. U. durch die Rückbuchung der Lastschrift entstanden sein. Allerdings hatten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die bestellte Ware erhalten, so dass Sie sich insoweit ggf. auf ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB berufen könnten. Dies wäre aber nur möglich, wenn in den AGBs nicht eine Vorleistungspflicht des Käufers vereinbart worden ist. Bestand für Sie eine Vorleistungspflicht, wäre die Rückbuchung des Kaufpreises nicht rechtmäßig gewesen und es hätte tatsächlich Zahlungsverzug eintreten können. Insoweit müssten Sie also noch einmal eingehend die AGBs lesen und prüfen. Die Rücklastschriftkosten wären dabei aber ggf. von Ihnen zu ersetzen.

      Mahnkosten können grundsätzlich nur verlangt werden, wenn diese entweder in einer Mahnung angedroht wurden oder aber durch AGB vereinbart wurden. Insoweit müssten Sie also auch noch einmal die AGBs überprüfen. Der Betrag von 25,00 Euro erscheint allerdings deutlich überhöht, denn dies sind fast 50% des Warenwertes. Angemessen wären Mahnkosten von ca. 2,50 Euro bis höchstens 5,00 Euro. Auch wenn Mahnkosten in den AGBs vereinbart werden, sollten Sie unbedingt die Höhe von 25,00 Euro als unangemessen und unwirksam rügen.

      Die Rechtsanwaltkosten müssten Sie wiederum nur dann bezahlen, wenn Sie sich tatsächlich in Verzug befunden haben. Sofern Sie sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen können (s. o.) wäre kein Verzug eingetreten und ein Verzugsschaden in Form der Rechtsanwaltskosten wäre von Ihnen nicht zu zahlen. Da Sie hier die Rechnung schon beglichen hatten und Ihnen die Rücklastschriftkosten sowie die Mahnkosten wohl nicht bekannt waren, ist es ferner fraglich, ob hier überhaupt schon das Einschalten der Rechtsanwälte notwendig war. Eigentlich wäre erst einmal ein einfaches Mahnschreiben der Firma zu erwarten gewesen.

      Sie sollten daher als erstes in den AGBs prüfen, ob eine Vorleistungspflicht für Sie bestanden hat. War dies NICHT der Fall, weisen Sie auf Ihr Zurückbehaltungsrecht hin und bestreiten Sie noch einmal ausdrücklich den Verzug.

      Doch selbst wenn eine Vorleistungspflicht vereinbart, weisen Sie darauf hin, dass Sie die Rückbuchung der Lastschrift mehrfach angedroht haben, ohne dass darauf reagiert wurde. Bestreiten Sie noch einmal den Verzug, weisen auf die Zahlung direkt nach Erhalt der Ware und die Unangemessenheit der Mahnungkosten hin. Weisen Sie zudem darauf hin, dass Sie mit der Zahlung evtl. Mahnkosten sowie der Rücklastschriftkosten nicht Verzug sein können, weil diese Kosten niemals vorher geltend gemacht wurden. Lehnen Sie damit auch die Rechtsanwaltskosten als unbegründet ab.

      Bieten Sie - wie schon geschehen - als gütliche Einigung an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Rücklastschriftkosten zu zahlen.

      Richten Sie dieses Schreiben nicht an die Firma sondern direkt an die Rechtsanwälte. Schildern Sie ggf. auch noch einmal den Ablauf und die erhebliche Lieferverzögerung. Weisen Sie vor allem auch darauf hin, dass Ihnen nicht die eigentlich bestellte Ware geliefert wurde und insoweit der Vertrag vom Händler nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.

      Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass schon bei einer kurzen Onlinerecherche verschiedene Einträge über die Firma zu finden sind, in denen ähnliche Vorgänge wie von Ihnen geschildert werden. Diese Vorgehen scheint bei der Firma wohl nicht ganz unüblich zu sein.

      Sollten Ihnen weitere rechtliche Schritte angedroht werden oder sollte Ihnen ein Mahnbescheid oder gar eine Klage zugestellt werden, sollten Sie natürlich sofort entsprechend reagieren und sich dagegen wehren.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung über das weitere Vorgehen verschaffen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Silke Jacobi
      Rechtsanwältin


      ----------------------



      Man muss dazu sagen, dass ´das neue Schreiben von einem neuen Inkassobüro erst nach nach dem oben genannten Schriftverkehr statt gefunden hat.

      Wie würdet ihr nun vorgehen?
    • Rein sachlich stelle ich erst mal fest, dass Du tatsächlich einen Anwalt befragt hast. Ich weiss nicht, wieviel Du für die Auskunft bezahlt hast aber das Geld war schon richtig angelegt. An der Auskunft von Frau Jacobi ist erst mal nichts verkehrt.

      Eine Vorleistungspflicht steht in 4.4 der AGB:
      Der Versand der Ware erfolgt grundsaetzlich gegen Vorkasse, mittels Vorausueberweisung auf das dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Konto der freeXpress Holding GmbH, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde.
      Das wäre zum einen auslegungsfähig, da Du ja per Lastschrift bezahlt hast. Es war also was anderes vereinbart, in wie weit sich das nun nur auf die Zahlungsart Vorausüberweisung oder auch mit auf die generelle Vorleistungspflicht erstreckt, wäre zu untersuchen. Ist aber (schreibt Frau Jacobi auch zutreffend) gar nicht relevant, da Du die Lieferung mehrfach angemahnt hast (und damit der VK im Lieferverzug war) und die Verzugsfolgen (LS-Storno) ebenfalls mehrfach angekündigt hast.


      Hinsichtlich der Rücklastgebühren heisst es in den AGB unter Punkt 8.5
      8.5 Im Falle einer Rücklastschrift bei Zahlungsart Lastschrift oder Kreditkarte werden uns Gebühren in Rechnung gestellt. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Gebühren in Höhe von mindestens 15 Euro zu ersetzen.
      Das ist nett. Nur leider unwirksam. Wirksam wäre es dann, wenn da noch ein Zusatz drinstehen würde.
      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.



      Also ich wüsste, was ich dem Anwalt des Inkassobürs da jetzt antworten würde. Unjuristische Kurzform: Pass uff Bub - Du weist mir nach, wie hoch die Kosten für das LS-Storno waren und das zahl ich dann ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Den Rest, insbesondere Deine Kosten, schmiert ihr euch in die Haare, das ist nicht mein Problem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Erfahrungswerte ??

      :thumbsup: mein erster Beitrag :tongue:
      ich habe schon einmal etwas bei Softwarenochbilliger bestellt. Hatte damals (vor ca. 1Jahr) auch schon ganz schön geklemmt. ?(
      Falsche Version von WinXP sowie SP. Konnte damals aber noch mit E-Mail etwas erreichen und als Dank bekam ich zwei Gutscheine von 5 Euronen. :P
      Man sollte schlau werden daraus- aber der Geiz und ein verlockendes Angebote machte mich zum Wiederholungstäter.
      Ich bestellte am 29.07. bei Zavita. Bin in Vorkasse gegangen :cursing: und habe dann am 08.08. die Versandbestätigung bekommen-mit Trakingnummer. War aber nicht bekannt bei der Transportfirma - existierte nicht. Punkt ?(
      Anfragen verliefen ohne Antwort.
      Stattdessen am 22.08. die Bekanntgabe---- es gibt Lieferverzögerung
      "Dear,....
      leider haben wir etwas Lieferverzögerungen. Bitte haben Sie noch ein paar Tage Geduld. Wir arbeiten massiv an der Behebung der Lieferverzögerungen.

      With best regards,
      support FX Europe
      "
      PRIMA !!!!
      Seit diesem Tag keine Post, keine E-Mail, Anfragen ohne Antworten, und so weiter.
      Als es mir gelang mal wieder mich auf der Seite einzuloggen eröffnete ich ein Ticket. am 21.09.
      Antwort-- :
      Vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Unser Kundenservice wird diese bearbeiten und sich wieder bei Ihnen melden.
      Die Bearbeitung kann bis zu 72 Stunden dauern.

      Bitte senden Sie uns generell nur 1 Nachricht. Mehrere Nachrichten beschleunigen den Vorgang nicht, sondern verlangsamen ihn.

      Bin gespannt wie es weiter gehen wird.
      Ich hoffe das ich bestimmt eine Antwort und die Ware noch bekomme.
      Hoffen kann man doch ODER. :D
    • Freexpress Holding GmbH GF Carsten Claassen

      Am 29.8.11 habe ich einer Werbung zufolge bei softwarenochbilliger folgendes bestellt:

      Windows 7 Home Premium, Deutsche Vollversion 32/64-Bit Version + Office 2010 – Word 2010 – Excel 2010 zum Gesamtpreis von 119,00 € incl. USt, Versandkosten sollten keine lt. Werbung auf der HP ( ändert sich ja laufend) entstehen

      Mir wurde noch am gleichen Tage eine Rechnung über den Betrag von 128,16 EUR zugesandt, die ich auch bezahlt habe..

      Am 5.9.11 bekam ich eine Lieferung..DELL Reinstallations CD ( bei Ebay für ca. 25 EUR zu haben) Meine Reklamation wurde mehr oder weniger verworfen

      Nach 'Verfassen einer Mängelrüge (Einschreiben/Rückschein) und Fristsetzung geschah ..nichts..

      Nun habe ich mich an die Polizeiinspektion Aurich gewandt, dort dem Sachbearbeiter per Mail und telefonisch die Sachlage geschildert, die falsche Lieferung mit allen notwenigen Kopien übersandt, Hern Claassen hierüber informiert.. bin gespannt, was in den kommenden Tagen passieren wird, ich will mein Geld zurück

      (04941) 606-332 Herr Glindemann, Polizeiinspektion Aurich

      er ist nach dem 10.Okt. aus Urlaub zurück
    • ABMAHNUNG durch freeXpress Holding GmbH

      Liebe Leser,

      ich brauche dringend Ihre Hilfe! Bitte zu Ende lesen.

      Anscheinend hat sich das Geschäftsmodell der o.g. Firma geändert. Ich wurde eben von denen abgemahnt und zu einer Zahlung von 1600 € aufgefordert.
      Grund: ich habe vor einiger Zeit bei eBay Windows XP OEM gekauft. Da ich danach keine Verwendung dafür hatte und es nie benutzt habe, habe ich es wieder Online eingestellt, Wert 16,90 €.
      Für die Artikelbeschreibung habe ich die Produktbeschreibung des Verkäufers teilweise übernommen. Leider hatte der Schriftzug "Bei diesem Angebot können CD und COA abweichende Labels haben" verheerende Folgen.
      Da ich beim Softwareverkauf eine absoluter Leier bin, beschäftige mich eher mit Laptopreparaturen, hatte ich keine Ahnung, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist.
      Jetzt soll ich mir dadurch Wettbewerbvorteile im Wert von 50.000 € gegenüber der Firma freeXpress Holding GmbH geholt haben und eine Strafe von 1600 € bezahlen.
      Ich werde auf jeden Fall vor Gericht gehen und sammle Beweise gegen die o.g. Firma.

      MEINE BITTE AN ALLE DIE OEM SOFTWARE VON MICROSOFT BEI freeXpress Holding GmbH GEKAUFT HABEN:
      Berichten Sie mir bitte ob auf den CD und dem Aufkleben die "Labels" gleich waren d.h. wenn auf der CD z.B. "Recovery CD DELL"
      steht, dann muss auf dem Aufkleber auch DELL genannt werden.
      Ist es nicht der Fall, dann betreibt die Firma Handel mit dem gleichen Wettweberbvorteil den die bei mir einklagen will.
      Ich bitte sie so schnell wie möglich mir zu antworten, da die Fristen laufen und sehr knapp sind.
      Wenn ihr mir wirklich helfen wollt, wäre ich für Beweisfotos von der CD und dem Aufkleber sehr dankbar, aber auch eine schriftliche Erklärung würde ausreichen.

      Falls es einen Rechtsanwalt unter euch gibt, wäre ich für jeden Tipp dankbar.

      Vielen Dank an alle in voraus.
      Gemeinsam und dank Internet können wir was gegen die Machenschaften der o.g. Firma machen.

      waldemar

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von waldemar_s ()

    • Wende dich mal an die hier: internetrecht-rostock.de/abmah…eexpress-holding-gmbh.htm

      Abmahner: freeXpress Holding GmbH

      Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwälte Lampmann Behn Rosenbaum

      Branche: Computerzubehör und Software

      Vorwurf der Abmahnung: fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist, verschiedene AGB-Klauseln

      Gerügter Verstoß bei: Internetshop

      Streitwert / geltend gemachte Kosten: 30.000,00 Euro / 1.157,00 Euro

      Anmerkung: Es wird eine 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht.

      Stand: 06/2011
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wende dich mal an die hier: internetrecht-rostock.de/abmah…eexpress-holding-gmbh.htm

      Abmahner: freeXpress Holding GmbH

      Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwälte Lampmann Behn Rosenbaum

      Branche: Computerzubehör und Software

      Vorwurf der Abmahnung: fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist, verschiedene AGB-Klauseln

      Gerügter Verstoß bei: Internetshop

      Streitwert / geltend gemachte Kosten: 30.000,00 Euro / 1.157,00 Euro

      Anmerkung: Es wird eine 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht.

      Stand: 06/201

      Danke für den Tipp, werde ich sicher machen, wenn ich keinen Ausweg mehr finde.
      Da ich gerade versuche eine neue Existenz aufzubauen, kann ich mir kaum leisten einen Rechtsanwalt zu bezahlen.
      Wenn ich aber Beweise vorlegen kann, dass die o.g. Firma selbst die OEM-Software mit verschieden "Labels" verkauft, dann ist die Abmahnung nichts Wert.
      Also wäre ich dankbar für jeden Bericht diesbezüglich.

      Waldemar

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von waldemar_s ()

    • waldemar_s schrieb:

      Für die Artikelbeschreibung habe ich die Produktbeschreibung des Verkäufers teilweise übernommen. Leider hatte der Schriftzug "Bei diesem Angebot können CD und COA abweichende Labels haben" verheerende Folgen.
      Das verstehe ich nicht. Hast du dieses "Bei diesem Angebot können CD und COA abweichende Labels haben" nun von dem übernommen, oder wo hast du das her..? -Und weicht das denn bei dir ab?