eDates.de der Be Beauty GmbH

    • eDates.de der Be Beauty GmbH

      Auf diversen Plattformen finden sich Kunden der Be Beauty GmbH, die die Singlebörse edates.de betreibt, zum Austausch zusammen. Wie die Löschungen von zwei großen Diskussionen zeigen, ist man bei der Be Beauty GmbH allerdings bemüht, öffentliche Äußerungen von Kunden zu unterdrücken:

      forum.sat1.de/showthread.php?t=16621
      echte-abzocke.de/computer-inte…edates-neuer-versuch.html
      echte-abzocke.de/computer-inte…er-edates-thread-hin.html

      Leider werden die genauen Gründe für die Löschungen der stark frenquentierten Themen von den Seitenbetreibern verschwiegen.

      Schauen wir uns mal edates.de genauer an. Im Impressum findet sich:

      Be Beauty GmbH
      Münchener Straße 14
      85540 Haar, bei München

      Telefon: 01805 / 779 666 011 (14 Ct./Min. dt. Festnetz, Mob. max. 42 Ct/Min)
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr
      E-Mail: Kontaktformular

      Be Beauty Gesellschaft mit begrenzter Haftung
      Amtsgericht München HRB 191494
      Geschäftsführerin: Viola Parockinger
      Sitz der Gesellschaft: München
      Ust-IdNr. DE276926949


      Die Firma wurde erst im April 2011 ins Handelsregister eingetragen.

      Hier mal einige Kundenrezensionen: webutation.net/de/review/edates.de

      Dabei zeichnet sich bereits ab, was die Kunden zu bemängeln scheinen. Das Probe-Abo verlängert sich automatisch zu einem fünfwöchigen 115€ teuren Abo, wenn man es nicht rechtzeitig kündigt. Die Kunden fühlen sich nicht hinreichend darüber aufgeklärt. Dem wollen wir mal nachgehen.
      Nach einer anonymen kostenlosen Registrierung gelangt man schnell zu den kostenpflichtigen Features. Der Screenshot zeigt, wie man hier einen zweiwöchigen Zutritt auswählen kann:

      4,99 € für 2 Wochen Aktionsangebot! (Einmalzahlung*)

      Das Sternchen führt dann nach unten zum Kleingedruckten:

      *Mit der Wahl des obigen Angebotes bestätigen Sie durch Klick auf die Zahlungsart, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und den Datenschutz der Be Beauty GmbH gelesen haben. Sind Sie zufrieden brauchen Sie nichts weiter zu tun. Das zweiwöchige Angebot verlängert sich nach Ablauf in das attraktive 5 Wochen Paket. Alle anderen Tarife verlängern sich jeweils um ihre eigene Laufzeit zum gewählten Tarif, so lange bis Sie kündigen.

      Zu Recht darf hier hinterfragt werden, ob ein so gewichtiger Vertragsbestandteil sich im sogenannten Kleingedruckten hinter einem Sternchen verstecken darf.

      Kunden der Be Beauty GmbH sind eingeladen, hier ihre Erfahrungsberichte zu schildern.
      Bilder
      • edates-impressum.jpg

        141,24 kB, 1.062×1.009, 2.759 mal angesehen
      • edates-preis.jpg

        112,72 kB, 1.062×941, 3.507 mal angesehen
    • Versuchen wir ein wenig hinter die Kulissen zu schauen. Als Geschäftsführerin der Be Beauty GmbH ist eine Viola Parockinger eingetragen. Mittels Handelsregister wollen wir mal schauen, wie sich die Firmengeschichte(n) gestalten: handelsregister.de

      Die Be Beauty GmbH existiert seit April 2011. Viola Parockinger ist gleichzeitig Geschäftsführerin der Office Media 24 GmbH, die aus der Orado Media GmbH hervorging. Frau Parockinger übernahm den Posten im Juni 2010 von einem gewissen Florian Seubert. Die Be Beaty GmbH und die Office Media GmbH firmierten übrigens für eine kurze Zeit unter derselben Adresse in München: Schatzbogen 50. Dies ist übrigens auch noch die letzte genannte Adresse der Be Beauty GmbH im Handelsregister, womit diese vom Impressum abweicht.

      Für die Orado Media GmbH findet sich im Handelsregister übrigens folgendes: Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Flirt- bzw. Kontaktplattformen über das Internet. Man war auch mit entsprechen Portalen (DateOrado) aktiv.

      Bisher ist festzuhalten: Frau Parockinger ist mit der Be Beauty GmbH nicht ganz neu im Single-Börsen-Geschäft und kennt Florian Seubert, den sie bei einer entsprechende Firma als Geschäftsführerin beerbte. Ob sie sich in der Kundenbetreuung bei ihrem Vorgänger etwas abschaute? Her Seubert ist mit der Prebyte Media GmbH, aus der er mittlerweile ausgeschieden ist, Mitbegründer des bekannten Portals flirt-fever.de gewesen. Dieses Portal hatte ähnliche Probleme mit seinen Kunden wie eDates. Man beklagt sich, dass ein Probe-Abo automatisch in ein Abo verlängert wurde: at.reclabox.com/beschwerde/417…t-abzocke-im-grossen-stil

      Offensichtlich ist das ein häufiges Problem bei Single-Börsen.

      Die Mahnungen der Be Beauty GmbH werden im übrigen von der Kanzlei Auer-Witte-Thiel versendet, die in der Vergangenheit auch für die Prebyte Media GmbH das Geld eingetrieben haben.

      Kunden der Be Beauty Gmbh, die sich getäuscht fühlen, ist zu empfehlen, sich an die Verbraucherzentralen zu wenden, um abzuklären, ob die Forderungen rechtens sind. Dabei ist aber auch zu beachten, dass sich die Seite von edates.de in der Vergangenheit geändert hat (vgl. unteres älteres Screenshot mit obigen neuen Screenshots).
      Bilder
      • edatesalt.png

        1,01 MB, 640×377, 2.452 mal angesehen
    • Ich habe zur der Thematik ein sehr interessantes Urteil gefunden, das unsicheren Lesern sicher weiter helfen wird:

      e-recht24.de/news/ecommerce/532.html
      medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1250

      AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07

      Automatische Vertragsverlängerung bei "Schnupperangebot" unzulässig - Wer ein Probeabonnement abschließt, muss - ohne ausdrücklichen Hinweis - nicht damit rechnen, dass sich dieses automatisch verlängert.

      Leitsätze:

      1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist.

      2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem derartigen Regelungsgehalt ist überraschend im Sinne des § 305c BGB und damit unwirksam.

      Das derartig wichtige Vertragsbestandteile wie die automatisch Verlängerung eines Probe-Abos als überraschende Klausel angesehen werden, wenn sie ausschließlich in den AGB stehen, überrascht nicht wirklich. Sollte sich irgendein nicht zahlungswilliger Kunde von eDates nicht von den Mahnungen einschüchtern lassen, dann wird vielleicht ein Gericht auch zu klären haben, ob es als ausdrücklicher Hinweis zu werten ist, wenn diese Verlängerung hinter einem Sternchen nach dem Herunterscrollen am Bildschirmende und mit dem Verweis "Einmalzahlung" steht. Man darf gespannt sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Und weiter geht die Recherche.

      Die Be Beauty Gmbh residierte nach ihrer Gründung laut Handelsregister zunächst in der Iltisstraße 59 in München. An gleicher Stelle noch beheimatet:

      Libola Invest UG, Geschäftsführerin: Viola Parockinger

      und

      Florinda Invest GmbH, Geschäftsführer: Florian Seubert

      Die Iltisstraße 59 liegt in einer ruhigen Wohngegend. Vor Ort befinden sich Eigentumswohnungen. Frau Parockinger und Herr Seubert kennen sich mutmaßlich also auch aus ihrem privaten Umfeld. Herr Seubert könnte seine Erfahrungen, die er bei flirt-cafe gesammelt hat, an Frau Parockinger weiter gegeben haben, die nun in der gleichen Branche tätig ist.

      Nicht nachweisbar - und somit an dieser Stelle in keinster Weise propagiert - ist, dass Herr Seubert direkt an der Be Beauty GmbH beteiligt ist. Derartige Gerüchte waren leider im Netz mehrfach zu lesen und führten wohl auch zur Löschung des gesamten Themas bei echte-abzocke.de. Als Gesellschafterin der Be Beauty GmbH ist übrigens die Libola Invest UG eingetragen: nicht wirklich überraschend und auch absolut korrekt.
    • edates-Abzocke

      Geehrte User,

      leider bin auch ich in die Abzockerei dieser Firma geschlittert und zur Zeit erwägt die Anwaltskanzlei in München rechtliche Schritte, da ich weder der Aufforderung zur Zahlung nachgekommen bin, noch ein Antwortschreiben gesendet habe.
      Gerade eben wurde mir per email mitgeteilt, das die Kanzlei von der Firma Be Beauty GmbH beauftragt wurde, alle notwendigen Schritte gegen mich einzuleiten, das beinhaltet zum Beispiel die Zwangsvollstreckung usw.
      Nochmals wurde mir nahegelegt den ausstehenden Betrag von ca. 167 Euro zu überweisen.
      Ich habe hier ja mittlerweile viel über die Machenschaften dieser Firma gelesen, leider sind die meisten Artikel vom November letzten Jahres.
      Gibt es noch aktuelle Fälle wie Meinen oder sogar Jemanden, der Strafanzeige gestellt hat wegen Betrug, Bereicherung usw.?

      Es wäre interessant zu erfahren, wie ihr mit dem mittlerweile nervigen Briefen und Mails umgeht.

      Mit Dank im voraus
    • @cr1974

      Mit "Totstellen" wirst Du Dein Problem nicht los.

      Im Gegenteil, es wird eher teurer.

      Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übergib die Sache unverzüglich einem Anwalt.

      Einen Betrug sehe ich hier nicht. Aber, wie BigUhu schon geschrieben hat, die Chance, diese SternchenKlausel anzufechten und sich so erfolgreich aus der Affäre zu ziehen - und damit nebenbei diesen Typen das Handwerk zu legen, indem man das erfolgreiche Vorgehen veröffentlicht.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Mir ist es auch passiert

      Ich habe auch ein Probeabo abgeschlossen und mittlerweile schon die dritte Rechnung von den RA Auer Witte Thiel erhalten.Ich habe mich an die Verbraucherzentrale gewendet und auch mal an Akte 20.12 geschrieben.Vielleicht bekomme ich hier Hilfe.

      Es wär vielleicht ratsam wenn sich mal alle "Opfer" zusammenschliessen und gemeinsam gegen eine solche Abzocke vorgehen.



      Ich jedenfalls würde mich freuen wenn ich noch ein paar "Verbündete" an meiner Seite hätte.

      Kontakt unter : ralf.beck1962@emailn.de

      Danke
    • @Bamberger

      Ein Anwalt würde dir bei einer berechtigten Forderung keine drei Rechnungen schicken. Du würdest dich entweder mit einem Mahnbescheid (vom Gericht zugestellt) oder einem Gerichtsprozess konfrontiert sehen. Wie so häufig bei solchen Angeboten wird darauf spekuliert, dass der Verbraucher irgendwann entnervt zahlt.

      Zur Beruhigung deiner Nerven habe ich hier einen interessanten Artikel gefunden, in dem ein Anwalt die Situation bei edates beschreibt: verbraucherschutz.tv/2012/02/2…nlos-wird-kostenpflichtig

      Selbst wenn es durch die Anmeldung bei edates.de zu einem Vertragsabschluss kommt, steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet grundsätzlich ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu.
      ...
      Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

      ...

      Aufgrund der Gestaltung der Seite edates.de kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Durch die Gestaltung der Internetseite edates.de wird der Eindruck erweckt, es handle sich um ein vollständig kostenloses Angebot. Auf der Start- und Anmeldeseite unter edates.de wird ausdrücklich auf kostenlose Leistungen hingewiesen.
      Bilder
      • edates-startseite.jpg

        118,42 kB, 1.043×846, 1.402 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • edates-anwälte

      Hallo ,
      ich werde seit September 2011 kontinuierlich jeden Monat zwei bis dreimal mit Drohmails, gelegentlich auch mit Briefen der Anwälte AWT von edates konfrontiert.
      Bei der vorletzten email hatte ich geantwortet das ich finanziell nicht in der Lage wäre den Forderungen von edates /awt nachzukommen und selbst wenn mein Bank-Konto übervoll wäre, ich nicht daran denken würde den unverschämten Forderungen folge zu leisten.
      Vor kurzem war wieder eine email von AWT im Postfach mit denselben Drohgebärden wie bisher seit letzten September, kein Eingehen auf bisher von mir erfolgte Antworten.
      Da sich diese Anwälte stets nur mit psychologischem Druck, durch Drohgebärden und Angstmacherei versuchen, Edates-Opfer zur Zahlung zu bewegen, scheinen diese sich Bewusst zu sein, das angedrohte Massnahmen gar nicht umgesetzt werden können, weil die Geschäftsmethodiken von edates und Consorten wohl kaum einen Gerichtlichen Erfolg haben können. Wird Zeit das edates Geschichte wird und in der Versenkung landet.

      Gruß Weltenretter
    • Wenn dem so ist, wie Du schreibst, dann hätte ich als Empfänger dieser Drohmails mir diese schon längst ausgedruckt und diese als Beweismittel meiner Anzeige wegen Nötigung beigelegt.

      Wenn eine dubiose Firma sich halbwegs sicher fühlt, das ihre Forderung berechtigt sein könnte, dann gehen sie den Weg über ein Mahnverfahren. Wenn sie diesen Weg nicht gehen, dann wissen sie auch genau warum. Denn dann ist an der Forderung etwas faul.
    • @Eule
      Wir sind uns mal wieder einig ;)

      @Weltenretter
      Zu deinem Edit "Geht sowas auch online?"

      Im Prinzip geht das auch online. Nur bin ich absolut kein Freund davon. Ich finde die Online-Anzeige absolut Kontraproduktiv!

      Wenn eine Anzeige online erstattet wir, verzögert sich das Verfahren zusätzlich noch um unnötige weitere Wochen. Denn nach dieser Online-Anzeige sucht das LKA erst einmal raus, welche Polizei örtlich für die Anzeige zuständig ist. Die bekommt die Anzeige dann zugeschickt. Hat deine Polizei vor Ort dann die Anzeige erhalten und es wurde ein Sachbearbeiter zugewiesen, lädt dieser Dich dann ein.

      Sprich: Die Zeit kann man sich sparen! Denn man muss eh zu der Stelle, welche man eigentlich vermeiden wollte. Und das nur, weil das Online-Verfahren ja angeblich doch so einfach und unbürokratisch sein soll. Ist es aber nicht!

      Also direkt zur Polizei vor Ort!
    • so einfach ist das doch nicht

      mit einer Anzeige gegen Nötigung.
      Die Polizei in Wuppertal und deren Sachbearbeiter für Internetbetrug sah den Sachverhalt anders und behauptete
      die Forderungen seien in seinen Augen berechtigt. Ich zahl trotzdem nicht. Heute kam mal wieder ein Brief in schriftlicher Form,
      mit einem Zahlschein in Höhe von 907€ und der Anmerkung das nun alles in der Prozessabteilung liege.
      Aber diese Anmerkung steht in jedem bisher erhaltenen Brief ich ignoriere auch diese weiterhin, sammle die Briefe für alle Fälle.

      MFG Weltenretter