Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • Seit wann hat Moral etwas mit Recht und Gesetz zu tun.

      Wie ich schrieb, die Verkäufer die beenden, haben zu 99,9% keinen Grund um die Auktionen zu beenden, das ist Willkür und verstösst gegen das Gesetz.

      Den ansonsten würden die Angebote ja nicht gleich wieder eingestellt. Meissten dann doch auf einmal mit einem höheren Anfangspreis.
      Oder wenn es soviele defekte IPhones geben würde , wäre Appel Pleite und wenn soviel geklaut wird, müsste die Polizei täglich 100derte von Anzeigen auf dem Tisch haben.

      Ist dir bekannt das Markus ein Handy oder Gerät nicht kaufen wollte oder zurück gegeben hat???

      Kein Verkäufer hat sich bisher gemeldet, der es schriftlich hatte, das Markus die Handys oder Geräte nicht haben wollte.

      Ihm das nach zu weisen ist unmöglich, geschweige den würde ich ihm nur Raten auf so viele verschiendene Geräte zu bieten wie möglich, dann versuche mal jemandem nach zuweisen, das er die nicht haben will.

      Ich biete auch auf tausende von Auktionen im Monat, wer will mir beweisen, das ich den Artikel nicht haben will.

      Ach ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      AGB's lesen hilft und beim beenden einer Auktion weisst Ebay explizit darauf hin aus welchen Gründen beendet werden darf, aber das interessiert die Verkäufer wenig wenn Sie da Lügen.

      Die Sat1 Sendung war da auch getürkt, den nur Shopbesitzer mit Festpreis haben den Link den Sat1 da gezeigt hat zum beenden eines Angebotes, als privater muss ich auf die richtige Seite auf der alles ganz genau steht, aber dann sind Verkäufer auf einmal alle Analphabeten




      Sternie
    • Sternie schrieb:

      Seit wann hat Moral etwas mit Recht und Gesetz zu tun.

      Im Idealfall sollte dies so sein. Weil es häufig nicht so ist, sollte man beide Gesichtspunkte getrennt halten. Wer rechtlich korrekt handelt, kann ein moralisches Schwein sein.

      Sternie schrieb:

      Wie ich schrieb, die Verkäufer die beenden, haben zu 99,9% keinen Grund um die Auktionen zu beenden, das ist Willkür und verstösst gegen das Gesetz.

      Hast du eine Umfrage unter den VK von Markus gestartet, dass du auf 99,9% kommst?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zitat: Damit müsst ihr eBay in die Pflicht nehmen! Sie wissen von dieser Verkäufer-Falle, ändern aber nichts daran.


      Warum alles auf Ebay abwälzen, sind Verkäufer dumme Menschen die nicht lesen können.


      Mehr als darauf hinweisen kann auch Ebay nicht.




      Sternie
    • Sternie schrieb:

      Weil wenn ich mir 100 Artikel unter Beobachtung setze werden 99 beendet und davon 85 sofort wieder eingestellt

      Ich weißt nicht, was du da beobachtest, aber nach Erfahrungen von mehreren hundert Käufen haben bei mir weniger als 1% der VK die Aktion vorzeitig beendet, die ich beobachtete. Und erkläre mal den "Opfern" von Markus, dass du deine angeblichen Erfahrung pauschal auf ihren Fall überträgst.

      Es würde helfen, wenn du die Dinge differenzierter betrachtest und nicht alles über einen Kamm scherst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:



      Sicher nicht! Denn die meisten VK beenden ihre Aktionen aus Unwissenheit.

      Na, nun sicher nicht mehr. Kam ja im BILDungsfernsehen.


      Bisher aber auch nicht.

      Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an.


      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html


      Das steht nicht mal irgendwo vesteckt über siebzehn Links irgendwo in einer Unterseite der Ergänzungen zum Nachtrag der dritten Neuregelung der vierten Änderung der AGB, das steht direkt auf der allerersten Seite, die man aufruft, wenn man unten auf den Link AGB klickt. Einfach runterscrollen. Kriegt man bei der Anmeldung bei ebay sogar noch mal separat per Mail, nachdem man den Haken gesetzt hat, dass man das Ding gelesen hat.

      Markieren Sie nun bitte die folgenden Kontrollkästchen:
      Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ( Druckversion )

      Quelle: scgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterEnterInfo

      Ohne den Haken kommt man da gar nicht weiter. Und dass jemand, der Verträge schliessen will, nicht wenigstens explizit nachschaut, wie denn diese Verträge geschlossen werden sollen kann mir keiner erzählen.


      Angeklagter: Herr Richter, ich wusste doch gar nicht, dass ich meine Erbtante nicht vergiften darf.
      Richter: Das steht nun mal so im Strafgesetzbuch.
      Angeklagter: Das hab ich aber nicht gelesen.
      Richter: Das weiss man einfach. Das steht schon in der Bibel.
      Angeklagter: Die hab ich aber auch nicht gelesen...
      Richter: Freispruch wegen erwiesener Ahnungslosigkeit.


      Diese Vollkasko-Mentalität "Irgendwer wird mir schon alles haarklein erklären und die Folgen ausbaden, ich muss mich ja um gar nichts kümmern und bin deshalb auch für nichts verantwortlich" - sorry, aber das kotzt mich an. Es gibt Momente, in denen könnte man meinen, der halben Republik gehört ein Betreuer bestellt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert

      Ich bin ganz deiner Meinung, dass jeder, der im Internet uns speziell auch bei ebay unterwegs sein möchte, vorher einen Führerschein (Achtung: überspitzt) machen sollte. Die Realität sieht aber anders aus. Heißt für mich: In den meisten Fällen wird aus Gedankenlosigkeit und Unwissenheit nicht aus Berechnung, dass man gerade einen rechtsgültigen Vertrag zu umgehen versucht, gehandelt.

      Und dann kommt unser Marcus und versucht aus dieser Unwissenheit eine Geschäftsmodell zu machen. Dass er sich damit rechtlich und vor allem moralisch auf einem ganz schmalen Grat bewegt, bekommt er nun zu spüren. Für mich steht das auf einer Stufe mit Abmahnanwälten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wer rechtlich korrekt handelt, kann ein moralisches Schwein sein.

      Wer rechtlich inkorrekt handelt auch. Sogar mit einer signifikant höheren Wahrscheinlichkeit. Spätestens wenn man ihn mit seiner inkorrekte Handlungsweise konfrontiert.

      Sternie schrieb:

      das ist Willkür und verstösst gegen das Gesetz.

      Da muss ich Dich korrigieren. Es verstößt gegen die vertraglichen Vereinbarungen. Rein gesetzlich wäre es zulässig, wenn die ebay-AGB anders formuliert wären. Auf hood.de kann so was nicht passieren, weil dort das Angebot erst mal eine invitatio ad offerendum ist.

      biguhu schrieb:

      Heißt für mich: In den meisten Fällen wird aus Gedankenlosigkeit und Unwissenheit nicht aus Berechnung, dass man gerade einen rechtsgültigen Vertrag zu umgehen versucht, gehandelt.



      Ich mache Dir mal ein konkretes Beispiel aus meinem eigenen Erfahrungsschatz als gewerblicher Vielkäufer.

      Ich hatte auf einen Artikel geboten, der dann bis einen Tag vor Schluss noch bei einem Euro stand. Dann war der Artikel vorzeitig beendet. Grund: Der Artikel steht nicht mehr zur Verfügung. Also hab ich mal nachgefragt, was denn los ist. Die Antwort war: natürlich ist der Artikel noch da. Kannst ihn haben für 40 Euro. Ich habe dann mal nachgefragt, ob der VK eigentlich weiss, dass er mit mir bereits einen Kaufvertrag hat. Die wörtliche Antwort erspare ich uns beiden, sinngemäß: dann stelle ich ihn morgen wieder ein.

      Das ist der typische Ablauf. Manchmal bekommt man statt dem Angebot das Teil zu kaufen auch irgendwelche abstrusen Ausreden, wer das Teil wo und wann beschädigt hätte - komischerweise steht der Artikel dann trotzdem Tage später wieder drin. "Geklaut" hatte ich auch schon, aber die Bitte, mir eine Kopie der Strafanzeige zu schicken oder wenigstens das aufnehmende Revier unf die TB-Nummer zu nennen endet dann meistens ebenfalls mit einem erneuten ebay-Angebot.

      Der Verkäufer hat vorsätzlich die Angabe gemacht, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist. Dass diese Angabe wissentlich falsch war, hat er mir auf meine Rückfrage hin dann bestätigt. Hätte er den Artikel ohne Streichung der Gebote beendet wäre ich mit einem Euro Höchstbieter gewesen. Hätte er nicht beendet sondern auslaufen lassen, wäre es vermutlich nicht bei dem einen Euro geblieben, aber aufgrund der miesen Beschreibung sicherlich nicht in einem Bereich dass ich beim Wiederverkauf nicht einen guten Gewinn erzielt hätte.

      Mit der Auskunft, der Artikel sei nicht mehr verfügbar hat der VK durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt. Das hat er getan, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen - sonst hätte er mir nicht die 40 Euro genannt, für die ich den Artikel hätte direkt kaufen können. Da sein Vorgehen den vertraglichen Bedingungen zuwiderläuft, sprechen wir von rechtswidrig und dass er vorsätzlich das Angebot vorzeitig beendet hat, brauchen wir wohl auch nicht weiter diskutieren, denn versehentlich passiert das wohl eher selten. Durch den nicht möglichen Weiterverkauf ist mir ausserdem ein Vermögensschaden entstanden.

      Das steht für mich nicht auf einer Stufe mit den Abmahnanwälten, das steht für mich auf einer Stufe mit dem hier . Über Moral brauchen wir dabei gar nicht zu reden.


      biguhu schrieb:

      Ich bin ganz deiner Meinung, dass jeder, der im Internet uns speziell auch bei ebay unterwegs sein möchte,

      Dann hast Du mich missverstanden. Es geht nicht um das Internet oder um ebay; ob man für seine Handlungen einstehen will oder nicht ist eine grundsätzliche Einstellung. Wer sich dafür entscheidet, sich entscheiden zu dürfen, der hat sich gefälligst auch darum zu kümmern, wie die Rahmenbedingungen aussehen. Wenn ich als Bub Kirschen in Nachbars Garten geklaut habe, hab ich auch gewusst, dass ich mich entweder nicht erwischen lassen darf oder dass ich Ärger kriege. Wenn ich dagegen das hier lese könnte ich zu dem Schluss kommen, dass der Nachbar ein moralisch verkommenes Subjekt ist, weil er die Leiter jedes Mal woanders versteckt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert

      Natürlich sollte jede für sein handeln einstehen. Wenn das Handy erneut eingestellt wird, dann ist der Vorsatz ja auch ganz offensichtlich. Und so einem würde ich auch die Ohren langziehen. Bei den vielen "Opfern" von Marcus wissen wir aber gar nicht, was der Grund für den Abbruch war oder ob das Handy dann nochmal zum Verkauf angeboten wurde.

      Und das Verständnis für ein solches Vorgehen des Käufers hört bei mir spätestens an dem Punkt auf, an dem dieser ganz bewusst Auktionen mit hohem Abbruchpotential sucht, um daraus Gewinn zu machen. Hier dürften dann auch die Grenze zum Rechtsmissbrauch erreicht sein. Was in einem Einzelfall rechtlich korrekt sein mag, kann bei bewusster massenhafter Herbeiführung der entsprechenden Situation rechtsmissbräuchlich sein.

      Und hier wäre aus meiner Sicht auch der Ansatzpunkt für die Geschädigten. Es wäre eine Liste aufzustellen, wie viele der bebotenen Handys von Marcus dann auch wirklich bezahlt wurden, oder ob es ihm hier nicht einzig um die Schadensersatzansprüche geht. Dazu muss man sich die Frage stellen, was jemand mit so vielen Handys möchte?

      1. Er möchte Sie kaufen, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen.
      2. Er ist ein Sammler.
      3. Er ist lediglich auf Schadensersatz aus. Dann fehlt aber der Wille zum Vertragsschluss.
      2. können wir wohl ausschließen. 1. wäre zu prüfen, aber unser Marcus taucht bisher nirgends als gewerblicher Verkäufer auf und auf dem Flohmarkt wird er die Handys sicher nicht verticken. Schluss: Er kauft die Dinger gar nicht oder ist als Privatgewerblicher unterwegs. Ist letzteres der Fall, hat er einen rechtlich sehr wunden Punkt. Ist erstgenanntes der Fall, dürfte 3. zutreffen und das wäre die Chance für die Geschädigten. Das ist die reine Theorie, der Nachweis ist eine andere Geschichte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bastelhamster du hast recht mit deine 1 Euro Auktion, das kann ich nur bestätigen das man das zur Antwort bekommt, obwohl er sehr genau auf die nur 2 Möglichkeiten des beenden eines Angebots hingewiesen wurde, interessiert das keinen Verkäufer, wo kein Kläger ist ist kein Beklagter. Also wird es Zeit dem ein Ende zu setzen, da brauchen die Verkäufer die es jetzt getroffen hat, absolut nicht zu jaulen oder so laut zu schreien.

      Anmerkung der Redaktion: Posting lesbar gestaltet. Bitte keine sinnlosen Zitat-Orgien!




      Sternie
    • biguhu schrieb:

      Bei den vielen "Opfern" von Marcus wissen wir aber gar nicht, was der Grund für den Abbruch war

      Und warum wissen wir das nicht? Daran, dass ich das hier nicht hinterfragt habe kann es ja kaum liegen. Eher daran, dass die genau wissen, dass sie unter die Punkte fallen, die ich aufgelistet habe.

      biguhu schrieb:

      Und hier wäre aus meiner Sicht auch der Ansatzpunkt für die Geschädigten. Es wäre eine Liste aufzustellen, wie viele der bebotenen Handys von Marcus dann auch wirklich bezahlt wurden, oder ob es ihm hier nicht einzig um die Schadensersatzansprüche geht. Dazu muss man sich die Frage stellen, was jemand mit so vielen Handys möchte?


      Die Liste hat ein kleines Problem. Es geht nicht darum, wieviele der Handys bezahlt wurden, sondern
      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Er macht weiter.

      Unser toller Freund Marcus K. macht ja weiter. Er bietet wieder auf iPhones und alles.

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      ALSO: FREUNDCHEN:LASS UNS IN RUHE.GEHEN SIE IHR GELD FÜR EHRLICHE ART UND WEISE VERDIENEN. WENN SIE GELD FÜR IHRE HEAVY METAL BAND ODER äGYPTEN BRAUCHEN DANN GEHEN SIE ACKERN, WIE ALLE ANDEREN AUCH.

      Ich kann es verstehen, wenn einer eine Auktion abbricht und der aktuelle Höchstbietene verärgert ist. Dieser kann auch einen Schadensersatz bekommen und sollen. Aber ein ein Markus K. zusammen mit Agnes N., die gezielt darauf sind, irgendein Schadenserstz einzukassieren, ist in meinen Augen einfach widerlich.
    • Hans DE schrieb:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink


      Wie gesagt, es geht darum, das hier einer ist, der nur darauf abzielt irgendwie geld abzukassieren.

      Yup. Eben dieses

      Deshalb puschelt er sich das Ding auch mit einem ansonsten inaktiven Gelbstern dahin, wo ihm das hinpasst, gelle? :lach:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=190648652291

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…UqhOG6XhsnCsHuM6soetCo%3D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      forenuser schrieb:

      So wie es in dem Bericht heist im Falle Markus das Zauberwort "Rechtsbindungswille ", was ich bei seinen Geboten nun wirklich nicht erkennen kann!

      Das ist das Problem. Wenn er auf die Teile bietet um sie wieder zu verkaufen, wird es schwer bis unmöglich, das Fehlen des Rechtsbindungswillens nachzuweisen. Denn zum einen ist der per AGB schon definiert und zum anderen: ich biete ja in meinem Bereich auch mit fünf Accounts auf jeweils so um die 300 Auktionen am Tag. Macht im Monat also um die 45000 Gebote. Nicht eingerechnet die Gebote mit dem Einkaufsaccount mit dem ich bei den privaten Verkäufern mit über 17500 Euro Jahresumsatz einkaufe. Und ich nehme auch ab, was ich ersteigere.

      Den einzig sicheren Nachweis des fehlenden Rechtsbindungswillens könnten die Verkäufer dann nur auf eine Art erbringen. Sie nehmen die Zahlung an, schicken das Handy raus und bekommen es dann zurück, weil Marcus das Ding doch nicht haben will. Aber zu dem Preis sehe ich da schwarz.

      forenuser schrieb:

      Die Ankündigung von eBay, das Markus sein "Zulassung" bei eBay verlieren wird haben sie jedenfalls noch nicht wahr werden lassen! "das*ist" ist immer noch offen!

      Was bitte hast Du erwartet? Viele Gebote abzugeben ist nach den ebay-AGB ja nun nicht gerade verboten. Da ebay mit jedem Erhöhungsschritt mindestens knapp 4 Cent einnimmt (9% Provision aus 50 Cent abzüglich 15% USt), freuen die sich über viele Erhöhungsschritte. Ok, mit der Provisionsdeckelung der privaten VK sieht es ab 500 Euro etwas anders aus, aber bis dahin verdient ebay tatsächlich an jedem Gebot seine 4 Cent je 50 Cent Erhöhung.

      jannikos schrieb:

      Was denkt ihr? Wie geht es weiter?

      Auf Hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.
      Hallo, bin zwar kein "Geschädigter", habe aber auch Post von M.K. bekommen weil ich I-Phone raus genommen habe. Durch den Beitrag bei Sat 1, habe ich nichts mehr von ihm gehört. Musste jedoch 180 Euronen für eine Rechtsberatung hinblättern.
    • Ich möchte die Geschädigten an dieser Stelle vor unnützen Aktionen warnen. Ich habe von einer Userin eine PN bekommen, die gerne eine Liste der Verkäufer aufstellen möchte zwecks Sammelklage. Die Userin lässt sich auch nach mehrfachen Versuchen nicht belehren, dass es in Deutschland die Form der Sammelklage nicht gibt. Siehe: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht !
      Sie behauptet, die Verbraucherzentrale hätte ihr dazu geraten. Das hat sie sicher nicht!

      In Deutschland muss jeder Geschädigte seine Ansprüche selber einklagen!

      Und das führt mich zum nächsten Punkt. Was möchte denn jemand, der gar keine Geld an Markus K. überwiesen hat (wie die Userin) einklagen? Da gibt es gar keine Ansprüche. Zu denken ist allenfalls an eine negative Feststellungsklage.

      Sicher kann es nicht schaden, eine Liste der Geschädigten zu erstellen aber schlagt euch die Sammelklage aus dem Kopf. Diesen Unsinn kann man leider in Foren immer wieder lesen und dieser ist schwer auszurotten, weil man sich lieber an amerikanischen Filmen orientiert und das einfach ins deutsche Rechtssystem überträgt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ebay-Auktionsfalle Marcus Kahn Wuppertal -> Gerichtsverhandlung <- ...bitte um Hilfe!!

      BITTE HELFT MIR MIT EUREN (DEN ANDEREN GESCHÄDIGTEN VON MARCUS KAHN) ADRESSEN VOR GERICHT IN 6 WOCHEN RECHT ZU BEKOMMEN,

      SO DAS DIESER **** EDIT by ADMIN **** NICHT NOCH MEHR GELD AUS DIESER ABZOCKMASCHE BEKOMMT !!! -> mito_alex1@gmx.de



      Hallo,

      also ich bin neu hier und hab eure Beträge gelesen und wollte, weil ihr
      ja alle recht vertraut seit mit dem Fall Marcus Kahn um Mithilfe bitten.

      Ich hab auch vor ca. einem 3/4 Jahr ein Iphone bei Ebay verkaufen wollen
      nur hab dieses nach ca. 5 Studen wieder bei Ebay herraus genommen, da
      es eine von mir erst viel zu spät entdeckte Macke hatte und meine
      Angaben nun natürlichn nicht mehr stimmten.

      Ja darauf hin kamm der erste Brief von Markus Kahn der nach 5 Stunden
      mit ca. 40,- Höchstbietender war und wollte/ will Schadensersatz:(

      Nun dann kamen immer mehr Brief und nun heute der Brief mit dem Termin zu Gerichtsverhandlung in ca. 6 Wochen :(:(

      Ja das Video von Akte20.12 und eine Kopie die ich mir bei Ebay gemacht
      hab von ca. 1533 Einzelgeboten die Marcus Kahn in den letzten 30Tagen
      abgegeben hat, hab und kenn ich...

      Nun jetzt meine Frage/ Bitte: Bei Akte20.12 wird gesagt, das mann sich
      die ->ANSCHRIEFTEN UND NAMEN <- der anderen Geschädigten besorgen
      soll, was ich hiermit jetzt versuche!!

      Wenn Ihr bereit seit mir eure Namen und Adressen zu schicken damit
      dieser ... nicht noch mehr Gewinn aus seiner Masche zieht bitte an:



      mito_alex1@gmx.de -ICH VERSPRECH EUCH KEINEN MISSBRAUCH DAMIT ZU BEGEHEN-MÖCHTE DAS NUR DEM GERICHT VORLEGEN-



      VIELLLLLLEN DANK !!!!!!!