Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • sicherlich ist es meine Aufgabe aufzupassen. Passiert ist aber passiert.
      Sicherlich gibt es noch mehr abbruchjäger u man sollte immer aufpassen. Steht ganz ausser frage.
      Steht aber am Ende hier gar nicht zur Debatte, mir war wichtig, meine Erfahrung zu erzählen und das ich gewonnen habe. Punkt!
    • bibi27 schrieb:

      Das freute mich sehr, da ich bis jetzt nur gelesen hatte, dass Herr Bertram immer gewonnen hat.
      Herr Hoffmeyer hat gute und viele Gegenargumente, trotzdem haben wir uns nicht einschüchtern lassen.
      Angesichts deiner Schilderung war das Urteil nur folgerichtig, insofern du die genannten Beweise auch vorgelegt hast: Fotos und erneute veränderte Auktion. Umso mehr verwundert mich das Vorgehen des Duos Bertram/Hoffmeyer. Den Ausgang hätte man vorarussehen können.

      bibi27 schrieb:

      Die Ebay AGB's widersprechen sich leider stark, denn sie besagen einerseits, dass ich als Verkäufer, sehr wohl das Recht habe, auch bei einem Gebot abzubrechen, wenn Gründe bestehen.... Die lagen ja vor!
      Jedoch besagen sie auch andererseits, dass es auch dem Käufer zusteht, in so einem Fall Schadensersatz zu verlangen.
      Nein, sie widersprechen sich nicht. Sie weisen lediglich darauf hin, dass man sich schadensersatzpflichtig machen kann, wenn man ohne berechtigte Gründe abbricht. Die gab es ja aber in deinem Fall.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es gab auch schon andere Fälle, wo Beweise vorlagen u trotzdem haben die beiden gewonnen.
      Im Internet findet man, wie gesagt, sehr viel info Material zu den beiden. Bis zum Schluss ging ich deswegen immer davon aus, auch zu verlieren, umso mehr war ich happy, dass es nicht so war. ;)
    • @bibi27

      Natürlich gab es viele Urteile, die anders ausgefallen sind, aber meist stand dort in der Urteilsbegründung: Dieser Sachverhalt wurde nicht vorgetragen bzw. nicht bestritten.

      Uhu hat in vollem Umfang recht, wenn er davon schreibt, dass du eigentlich nicht verlieren konntest. Der Sachverhalt war nachvollziebar und deine Argumentationskette (bzw. die von deinem Anwalt) vollständig.
      So ist nun mal die derzeitige Rechtsprechung und auch zu einem AG ist das durchgedrungen.
      Du konntest in diesem Fall nur verlieren, wenn du Fehler machst und/oder der Richter ein Volldepp ist (beides möglich).

      Kannst du das Urteil (deinen Namen schwärzen) dennoch der Redaktion einscannen und schicken, für zukünftige Fälle genau mit diesem Anwalt oder diesem "Bieter"?
      Oder hier einfach selbst hochladen? Oder schicken und die Redaktion bitten zu schwärzen und die Erlaubnis erteilen hochzuladen?
    • bibi27 schrieb:

      Werde es die Tage hochladenoch, da ich nun erstmal arbeiten muss. Sowie ich Luft habe, mache ich das sofort und sehr gerne
      Du kannst uns das Urteil, die Klage wie auch Klagerwiderung an kontakt@auktionshilfe.info senden. Vielen Dank für deine Unterstützung.
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    • Ein wenig verspätet reichen wir das Urteil nach (AG Braunschweg, 115 C 2841/15) . Die Gründe für diese Entscheidung sind schon an vielfacher Stelle erörtert worden. Noch einmal der Hinweis an alle Betroffenen, die in einem Rechtsstreit mit Herrn Bertram liegen: Das Urteil hat nichts mit den Aktivitäten des Klägers zu tun, es berücksichtigt lediglich die Frage, ob der Abbruch berechtigt war.
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