Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • Das habe ich bis neulich auch gedacht und die Thematik länglich mit jemandem diskutiert. Mir fiel es schwer, das einzusehen, aber gedreht und gewendet wie man will bleibt der VK bis zum Auktionsende Eigentümer. Es gibt keine Möglichkeit, den Eigentumsübergang vorher stattfinden zu lassen.

      Vielleicht sollten wir aber gleich festklopfen, daß wir *dieses* Thema jetzt nicht hier diskutieren, um nicht den Thread zu zerschießen. Das Handy kann ebensogut beim Verwahren kaputtgegangen sein, insofern ändere ich mein Beispiel gerne, damit wir hier On-Topic bleiben.

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    • Ich wollte es nur kurz anregen.

      Aber kommen wir zurück auf den Punkt. Wir bewegen uns bei der Beurteilung der ebay-Regelung "von Verkäufer verschuldet" im Bereich des zivilrechtlichen Schadensersatzrechtes.

      Ganz typisch dabei ist, dass das zivilrechtliche "verschuldet" nicht heisst: "vorsätzlich schuldhaft verursacht", so wie das im Strafrecht der Fall wäre. Es bedeutet, dass er die Verschlechterung zu vertreten hat. Für das "zu vertreten" reicht es aber bereits aus, dass der VK irgendwas getan hat, das dem normalen Erwartungsspielraum unterliegt. Wenn er das Gerät weiter benutzt und dabei der Knopf so weit abgenutzt wird, dass der wegen "natürlichem" Verschleiss (wir sind uns einig, dass das natürlich schon auf Kaputt konstruiert wurde, damit die Lebensdauer begrenzt ist, aber dass äppel neue Teile verkaufen will gilt hier nicht) schlechter bis gar nicht funktioniert, dann hat der Verkäufer rein aus der Benutzung des Gerätes heraus (er hat etwas getan) zivilrechtlich die Verschlechterung schuldrechtlich zu vertreten.

      Es kann jedoch vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht.

      Diesen Passus betrachte ich unter dem o.a. Aspekt des zivilen Schuldrechtes. Und demnach hast Du die Beschädigung verschuldet. Denn Du hast sie verursacht.

      Ich versuche Dir mal ein andres Beispiel zu machen. Wenn dich ein Hund anfällt - darfst Du den dann "beschädigen"? (Ist ja letztlich eine Sache, also ist es Sachbeschädigung einen angreifenden Hund mit Tierabwehrspray zu verarzten) Klar wirst Du sagen. Ist ja Notwehr. Und nun überleg Dir mal, ob es eventuell einen tieferen rechtsdogmatischen Grund hat, dass es ausser dem strafbefreieden Notwehrtatbestand im StGB auch noch einen haftungsbefreienden Notwehrtatbestand im BGB gibt. as Problem ist, wenn ich das komplett erklären würde, dann wäre der Thread doch wieder OT.

      Die richtige Vorgehensweise habe ich bereits an anderer Stelle beschrieben: Beschreibung ergänzen, Höchstbieter anschreiben, ob er an sein Gebot gebunden bleiben möchte mit Hinweis darauf, dass er es laut ebay-AGB zurückziehen darf. Also macht es einfach, wie ihr wollt aber beklagt euch nicht, wenn ihr dann mit eurer Lösung (egal welche) auf die Nase fallt und das Gerät womöglich auch erst mal noch instandsetzen lassen könnt, bevor ihr es für einen Euro abgeben müsst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Diese Ergänzungs-Diskussion möchte ich hier nicht führen, denn es kam schon letztes Mal dabei heraus, daß die im Regelfall die schlechteste aller Ideen ist (hier hätte sie funktioniert, das ist aber nicht die Frage).

      Vorliegend wurde aber eben das Angebot beendet, und bevor wir keine Antwort haben, wie genau sich der Defekt ereignet hat, ist es Spekulation, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht.

      Deine Auffassung dazu ist außerdem eher exotisch. Auch die oben verlinkte Zentralverriegelung ist ja nun (logischerweise) als defekt erkannt worden, indem sie nach Angebotserstellung mindestens ein weiteres Mal benutzt wurde. Darin liegt selbstverständlich kein Verschulden.

      Aus der Auslegungspraxis von AGB am Erwartungshorizont des juristischen Laien, der nicht durch eine Klausel überrascht oder gar benachteiligt werden darf, ergibt sich ohnehin, daß "ohne ihr Verschulden" bedeutet "sie haben nicht aktiv auf den Defekt hingearbeitet". Es handelt sich erkennbar um eine Einschränkung, die verhindern will, daß jeder sich einen Vorwand zur Angebotsbeendigung schaffen kann, und nicht um einen juristischen Winkelzug, der unbedarfte Verkäufer schädigen soll.

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    • pandarul schrieb:

      36 Antworten und keiner hat das wohl entscheidende Urteil gepostet?

      openjur.de/u/594678.html

      Die Entscheidung leitet sich direkt aus dem vielzitierten BGH-Urteil ab, weil "Ware ist beschädigt worden" ausdrücklich in den AGB von eBay benannt wird. Dem Grunde nach stellt eine Beschädigung an der Ware, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, selbstverständlich einen berechtigten Grund für einen Auktionsabbruch dar.

      Die entscheidenden Fragen sind:

      Hat ap7065 die Beschädigung zu vertreten oder nicht?
      Ist die Beschädigung ernsthaft genug?

      Insbesondere letzteres liest sich für mich noch nicht so überzeugend, was soll "Knopf hat sich schlechter drücken lassen" bedeuten? Ist das irgendwas mit Auswirkungen, oder geht das durch ne Reinigung (ggf. Druckluft) weg?

      Diese Fragen wurden z.B. von @giu und von @grafiksammler hier und im mittlerweile (zurecht) gesperrten Thread nebenan gestellt. Ich konnte nur bislang keine Antwort finden, sprich, die Lage ist nach wie vor vollkommen unklar.

      Vor diesem Hintergrund allerdings den Verkäufer aufzufordern, schnellstens für einen Euro zu liefern und dann noch von einem "klaren Rechtsbruch" zu reden, ist absolut unangebracht. (Kann es sein daß der Ton gegenüber TEs hier in letzter Zeit rauer wird?)
      Wenn das Handy z.B. während der laufenden eBay-Auktion ganz normal weiterhin benutzt wurde, was völlig legitim ist, und sich dabei ein Schaden am Ein-Knopf einstellte, der eine echte Beeinträchtigung ist und nicht durch drei Handgriffe behoben werden kann, war es vollkommen korrekt und vor allem "gesetzlich berechtigt" - ausgelegt nach BGH VII ZR 305/10 -, die Auktion abzubrechen. Der Punkt ist, wir wissen es nicht.

      @ap7065: Wenn du wirklich weiterkommen willst, dann schaffe doch bitte Klarheit darüber, wie es zu dem Schaden kommen konnte und welchen Umfang dieser hat.
      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_299.gif]

      Hi, wenn ich mich mal einklinken darf: Pandarul, du solltest mal den gesamten Thread in eBay mit den Kommentaren lesen.
      Das Problem ist doch hier gar nicht, dass der oder die TE, die "drüben" als btc... den Thread eröffnet hatte, sich dann aber als annep outete, plötzlich einen Schaden entdeckte und damit ggf. berechtigt gewesen ist, das Angebot zu beenden.
      Die Probleme - ja, mehrere - liegen imho hier:
      1. Die Gebote wurden gestrichen, das Angebot beendet, aber die Bieter nicht kontaktiert.
      2. Bei Rückfrage des Höchstbietenden hat TE selbst angegeben, er habe als Antwort eine Kopie der AGB (meint vermutlich Passus über vorzeitiges Beenden) geschickt und mitgeteilt, sie fühlten sich zu nichts verpflichtet. Hier wäre spätestens Gelegenheit gewesen, dem Höchstbietenden mitzuteilen, wo das Problem am Gerät steckt.
      Erst nach Einwänden von Postern behauptete TE, sie habe dem Höchstbietenden das mit dem Knopf erklärt, als er nachgefragt habe, ob nicht doch verkauft werden kann.
      3. Dann ging nach wenigen Wochen der Knopf einfach so und unvermittelt wieder, gab TE an.
      4. TE hat das Teil wieder eingestellt und nichts vom vorherigen Defekt erwähnt!
      Dabei soll defe... wieder mitgeboten haben.
      5. Was aus dem zweiten Verkauf geworden ist, weiß ich nicht. Eine Bewertung ist nicht zu finden. TE vermutete, der Käufer der zweiten Auktion habe mit defe... zu tun.
      Was soll es also? Wenn das Teil noch da ist, soll er das Handy doch einfach übergeben.
    • Danke für die Ausführungen, ich habe "drüben" nicht gelesen (Link?) und hier bislang genau wie @uhu in #34 keine zwingenden Schlüsse herauslesen können.

      Mit deinen Informationen stellt sich das also so dar, daß @TE sich die ganze Geschichte ausgedacht haben könnte. Das war es doch, worauf du hinauswolltest?

      Sofern das zutrifft, ist jede Diskussion überflüssig, wenn der Knopf ein Vorwand war, dann hat @ap7065 zurecht ein Problem.

      Allerdings würde ich trotzdem erstmal die Erklärung abwarten, bevor ich mir ein Urteil bilde (so sie denn kommt). Und derweil schonmal die tatsächliche Rechtslage korrekt darzustellen, kann ja auch nicht schaden.
    • Danke. Der entscheidende Passus ist also der hier:

      Hallo cody, mittlerweile funktioniert das Handy weider einwandfrei! Habe aber keine Rechnung darüber- hört sich jetzt merksam an, aber nach 2-3 wochen nach der auktion hat sich der Knopf wieder normal drücken lassen. Denke mal er hat gehangen!? Aber in der Auktion hatte ich auch drin stehen- das sich der Knopf etwas schwerer drücken lässt! nur war es nach einem Tag dann noch schlimmer- also habe ich das Angebot entfernt. Danach hat mich der "käufer" gefragt warum ich das angebot beendet habe und ob ich das handy nicht doch verkaufen möchte. Daraufhin habe ich ihm erklärt das sich der zustand verschlimmert hat und ich das handy erst reparieren lassen wollte und es dann wieder einstelle.


      TE hat sich also alles aus der Nase ziehen lassen und außerdem gute eBay-Bekannte. Das ist nicht ungewöhnlich, oder?

      Ich kann daraus nichts lesen, was einem berechtigten Angebotsabbruch entgegensteht. Insbesondere liest sich das sogar ausdrücklich danach, daß das Problem "einfach so" auftrat bzw. erst nach dem Einstellen in seiner vollen Schönheit entdeckt wurde. Auch dazu gibt es ein Urteil.
    • Ebay Verkäufer Dennis Bertram auch bekannt unter defe trade

      Liebe Ebayer,
      auch ich bin ein Ebay geschädigter der jetzt gegen Dennis Bertram einen Zivil Prozess verloren hat.
      Wer gegen Herrn Bertram gewinnen möchte muss schon sehr ausgeschlafen sein da er mit seinem Rechtsanwalt Herrn Hoffmeyer alle seine Prozesse angeht und zu 99,99 % auch gewinnt. Er zieht immer die gleiche Masche durch und bietet einen Betrag X und klagt anschließend auf die Herausgabe des Artikels. Das schlimme an dieser Geschichte ist das er mit dieser Tour und mit seinem Rechtsanwalt der dahinter steht auch noch vor jedem Gericht in Deutschland Recht bekommt. Obwohl hier eine Masche verfolgt wird die nichts mehr mit legalen Geschäftsgebaren zu tun hat. Sollten sich noch mehr Geschädigte in diesem Forum finden so könnt ihr gerne mit mir Kontakt aufnehmen um diesen unseriösen Menschen und seinen Praktiken einmal das Handwerk zu legen. Meine Kontakt Daten findet ihr auf meiner privaten Homepage unter: thomas-franz.eu
      Freundliche Grüße Thomas Franz
    • Danke Thomas für diese Info.

      tfranz1966 schrieb:


      Er zieht immer die gleiche Masche durch und bietet einen Betrag X und klagt anschließend auf die Herausgabe des Artikels.

      Diese Angriffsfläche bietet nur der, der seine Angebot vorzeitig beendet und dabei naiv, leichtsinnig oder gar fahrlässig vorgeht und sich über keinerlei Konsequenzen im Klaren ist.

      tfranz1966 schrieb:


      undDas schlimme an dieser Geschichte ist das er mit dieser Tour und mit seinem Rechtsanwalt der dahinter steht auch noch vor jedem Gericht in Deutschland Recht bekommt.

      Zu Recht. Es sieht so aus daß diese Masche von Dennis Bertram samt Anwalt ein einträgliches Geschäftsmodell ist. Billiger kann man an funktionierende und meinetwegen leicht veramponierte Smartföne nicht rankommen. Diese ewige Gebotsabbrecherei ist aber auch sowas von dämlich und macht es Herrn Bertram nicht gerade schwer, immer wieder neue Opfer zu finden. Es kommt für die Betroffenen teuer, wenn sie bis zu mehreren hundert Euro wegen Formfehler, Naivität und Leichtsinn verlieren. Im Nachhinein da was dran zu ändern stelle ich mir schwierig vor. Für aktuelle Fälle sehe ich da noch Chancen zum Reagieren, aber man braucht dann einen eigenen ebenfalls ausgeschlafenen Anwalt.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • pandarul schrieb:

      Danke. Der entscheidende Passus ist also der hier:

      Hallo cody, mittlerweile funktioniert das Handy weider einwandfrei! Habe aber keine Rechnung darüber- hört sich jetzt merksam an, aber nach 2-3 wochen nach der auktion hat sich der Knopf wieder normal drücken lassen. Denke mal er hat gehangen!? Aber in der Auktion hatte ich auch drin stehen- das sich der Knopf etwas schwerer drücken lässt! nur war es nach einem Tag dann noch schlimmer- also habe ich das Angebot entfernt. Danach hat mich der "käufer" gefragt warum ich das angebot beendet habe und ob ich das handy nicht doch verkaufen möchte. Daraufhin habe ich ihm erklärt das sich der zustand verschlimmert hat und ich das handy erst reparieren lassen wollte und es dann wieder einstelle.


      TE hat sich also alles aus der Nase ziehen lassen und außerdem gute eBay-Bekannte. Das ist nicht ungewöhnlich, oder?

      Ich kann daraus nichts lesen, was einem berechtigten Angebotsabbruch entgegensteht. Insbesondere liest sich das sogar ausdrücklich danach, daß das Problem "einfach so" auftrat bzw. erst nach dem Einstellen in seiner vollen Schönheit entdeckt wurde. Auch dazu gibt es ein Urteil.
      Interessante Deutung.
      Ich sehe allerdings einen deutlichen Unterschied zu Dellen in einem Auto.

      Die Dellen sind nich durch Zauberhand wieder verschwunden.
      Der Anbieter konnte den Schaden belegen.
      Die Dellen wären vermutlich bei einem weiteren Verkaufsversuch mit oder ohne Reparatur nicht einfach unerwähnt geblieben.
      Der VK hier hatte offenbar Probleme, eine Zahlung für das Handy nach dem zweiten Verkauf zu bekommen.
      Das würde bedeuten, dass er ggf. aus dem zweiten Verkauf "herauskommt" und dann das Handy noch hätte und bei entsprechendem Verlauf auch an den "ersten" Käufer aushändigen könnte.
    • Hallo,

      habe das Handy natürlich weiter benutzt da ich kein 2. habe. Der An/Aus Knopf hat sich bereits länger etwas schlechter drücken lassen (dies habe ich natürlich im ersten ebay Angebot dazu geschrieben). Am 2. Tag der Auktion hat sich das ganze verschlimmert, man musste den Knopf noch fester drücken. Habe das Handy aber nicht fallen lassen oder sonst was. Da habe ich das Angebot eben beendet- wollte es so eben nicht verkaufen.


      Anmerkung der Redaktion: Post erneut von unsinnigem Balast befreit und leserlich gestaltet. Bitte mehr Sorgfalt beim Schreiben walten lassen!
    • ap7065 schrieb:

      habe das Handy natürlich weiter benutzt da ich kein 2. habe. Der An/Aus Knopf hat sich bereits länger etwas schlechter drücken lassen (dies habe ich natürlich im ersten ebay Angebot dazu geschrieben). Am 2. Tag der Auktion hat sich das ganze verschlimmert, man musste den Knopf noch fester drücken. Habe das Handy aber nicht fallen lassen oder sonst was. Da habe ich das Angebot eben beendet- wollte es so eben nicht verkaufen.

      habe das Handy natürlich weiter benutzt da ich kein 2. habe. Der An/Aus
      Knopf hat sich bereits länger etwas schlechter drücken lassen (dies habe
      ich natürlich im ersten ebay Angebot dazu geschrieben). Am 2. Tag der
      Auktion hat sich das ganze verschlimmert, man musste den Knopf noch
      fester drücken. Habe das Handy aber nicht fallen lassen oder sonst was.
      Da habe ich das Angebot eben beendet- wollte es so eben nicht verkaufen.
      Erkläre gleich nochmal alles ganz genau :)! Muss erst mal nach hause fahren..

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    • ap7065 schrieb:

      ap7065 schrieb:

      habe das Handy natürlich weiter benutzt da ich kein 2. habe. Der An/Aus Knopf hat sich bereits länger etwas schlechter drücken lassen (dies habe ich natürlich im ersten ebay Angebot dazu geschrieben). Am 2. Tag der Auktion hat sich das ganze verschlimmert, man musste den Knopf noch fester drücken. Habe das Handy aber nicht fallen lassen oder sonst was. Da habe ich das Angebot eben beendet- wollte es so eben nicht verkaufen.

      habe das Handy natürlich weiter benutzt da ich kein 2. habe. Der An/Aus
      Knopf hat sich bereits länger etwas schlechter drücken lassen (dies habe
      ich natürlich im ersten ebay Angebot dazu geschrieben). Am 2. Tag der
      Auktion hat sich das ganze verschlimmert, man musste den Knopf noch
      fester drücken. Habe das Handy aber nicht fallen lassen oder sonst was.
      Da habe ich das Angebot eben beendet- wollte es so eben nicht verkaufen.
      Erkläre gleich nochmal alles ganz genau :)! Muss erst mal nach hause fahren..
      Also von vorne : ich habe im Juni mein Handy bei ebay eingestellt und in der Beschreibung festgehalten das sich der Knopf minimal schlechter drücken lässt! Einen Tag später wurde aus dem minimal ein maximal! Sprich, man musste schon ziemlich feste drücken damit sich was getan hat!
      Ich also den Artikel wieder rausgenommen! Daraufhin bekam ich eine Nachricht von defe-t. ob das Handy nicht trotzdem zu haben ist! Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt das sich der Knopf noch schlechter drücken lässt und ich das Handy erst reparieren lassen möchte und es dann wieder neu einstelle! Daraufhin teilte er mir mit das ich ihm bis zum ... meine bankverbindung geben soll damit er mir den 1€ den er geboten hat überweisen kann und ich ihm das Handy schicken kann! Ich sagte- nein! Einen Monat später hatte ich also Post von seinem Anwalt!
      Zu dieser zeit hatte ich mein Handy längst wieder bei ebay eingestellt- der Knopf war wieder lose/hat sich also wieder einwandfrei drücken lassen ohne das ich es zur Reparatur schicken lassen musste! Fragt mich nicht was da los war- es war einfach so!
      Defe-t. Hatte auch beim 2. mal drauf geboten, die Auktion aber nicht gewonnen! Habe das Handy noch da der Höchstbietende nicht bezahlt hat.

      Mein Freund - btc hat den Thread bei ebay eröffnet und die Ersten Threadkommentare geschrieben, ich bin dann dazu gestoßen.

      Hoffe ich habe jetzt nichts vergessen zu erwähnen.
    • Anne, wenn es dir darum geht, dass die Leute dich hier beruhigen und damit haste dein Seelenheil wieder, dann mag das kurzfristig eine Beruhigung sein, aber realistisch wäre das nicht.

      Und es hat auch keinen Sinn, dann mit zwei Accounts in der eBay-Community aufzuschlagen und dann von Puscheln und gegenseitigem Kaufen ablenken zu wollen.
      Wenn der Kläger nämlich nur halbwegs auf dem Damm ist, kennt er deinen Thread inzwischen, hat sich das abgespeichert, ebenso wie die Bietaktivität untereinander und die von den zwei anderen Puscheln.
      Du meinst, das gehöre nicht zu diesem Thema dazu?
      Doch! Indirekt tut es das, weil es einen bestimmten Eindruck hinterlässt.

      Du zweifelst hier schließlich - was ich durchaus nachvollziehen kann - sozusagen die ehrbaren (Kauf-)Absichten des "Klägers" an, aber ob das gegenseitige Bewerten etc. auf deiner/eurer Seite darauf hindeutet, dass ihr ehrbarer agiert, weiß ich nicht so recht.

      Vielleicht solltest du einfach mal systematisch das abarbeiten, was verhindern kann, dass ihr euch noch mehr Ärger einhandelt.
      Das Teil wurde wieder verkauft und ich vermute, dass es noch immer nicht bezahlt worden ist.
      Falls du es noch nicht getan hast, suche dir die Adresse des Höchstbietenden raus, schick ihm per snailmail eine Aufforderung zur Erfüllung seines Teils des Vertrages. Ne hübsche Frist mit rein. Folge ankündigen (Rücktritt), damit das wenigstens sauber läuft.
      Zahlt er nicht/hat er nicht gezahlt, hast du das Handy noch.
      Und dass du es am 24. noch hattest, weiß nun praktisch jeder, weil du es hier community.ebay.de/t5/Verkaufen…u-verkaufen/qaq-p/1465526
      als Antwort auf karafatz' Antwort mitgeteilt hattest.

      Ich sagte es schon in dem Thread von Raketenrocker. Die Anzahl der Gebote auf Handys sind bei dem Bieter noch recht gering. Jedenfalls unter dem einen Nick. Wenn er nicht gerade regelmäßig einen total unrealistischen Betrag bietet, würde ich es im Fall mit deinem Handy schon recht schwierig finden, darauf zu spekulieren, dass man ihn vor Gericht abschmettert, weil ein Mangel an Abnahmewillen gesehen wird.
      Beim zweiten Einstellen hat er immerhin knapp 300 Euro geboten.

      Wenn er es mit den angestrebten Klagen übertreibt, mag mal jem. den Mut haben, ihm eine Form des Rechtsmissbrauchs ans Zeug zu flicken zu wollen. Wer weiß.
      Und wer weiß, ob das durchgeht.
      Übrigens: Das mit dem weiterbenutzt und kein anderes Handy hört sich auch ein wenig grenzwertig an, finde ich.
    • Zahli schrieb:

      Die Dellen sind nich durch Zauberhand wieder verschwunden.
      Der Anbieter konnte den Schaden belegen.
      Die Dellen wären vermutlich bei einem weiteren Verkaufsversuch mit oder ohne Reparatur nicht einfach unerwähnt geblieben.


      Wir sind uns absolut einig, daß vor Gericht ggf. Beweis darüber angeboten werden muß, daß der Schaden wirklich existierte. Wenn da nicht mehr als eine hübsche Geschichte kommt, ist das natürlich aussichtslos.

      Daß der Knopf, nachdem er wieder ging, nicht mehr erwähnt wurde, halte ich aber für unproblematisch. Natürlich hätte das in die AB gehört, weil sich der wundersame "Defekt" ja jederzeit hätte neu einstellen können. Aber Theorie und Praxis...das hätten mehr eBayer nicht erwähnt, als dir (und mir) lieb ist.

      Wie auch immer, die relevanten Informationen liegen auf dem Tisch. Wenn du @ap es wirklich drauf ankommen lassen willst, geh zum qualifizierten Fachanwalt und lege sie ihm vor. Der kann was daraus machen.

      Mit Rechtsmißbrauch wird der Gegner im Moment eher nicht zu kriegen sein.
    • Um nochmal auf #51 / #52 zurückzukommen, weder @riverside noch ich leiden an Halluzinationen.

      Heute Nacht war tatsächlich die eBay-Community auf den Stand vom 16.08. zurückgesetzt, alle späteren Threads und Postings fehlten. Was immer die Ursache war, offenbar hat man es rückgängig gemacht.

      /OT

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    • komisch das ich ihn unter meinem geposteten link noch finde?



      das EP:
      "bin ich rechtlich dazu verpflichtet den artikel zu verkaufen wenn ich das angebot selbst beendet hab
      Optionen
      am 19-08-2013 11:40
      sachverhalt:
      artikel (iphone 5) bei ebay eingestellt
      Angebot vorzeitig beendet (mehr als 12 stunden vor normalem auktionsende)
      Gebot 1 Euro von ("defe trade" --> lt. google schon ein bekannter name)
      lt. ebay AGB is das herausnehmen des artikels in ordnung

      korrespondenz mit dem "Käufer":
      er wollte bankdaten haben damit er knapp 9 euro überweisen kann für das iphone und verlangt die herausgabe.
      anwort: kopie der AGB und das ich/wir uns zu nichts verpflichtet fühlen.

      heute
      (1 1/2 monate später) kommt ein schreiben von seinem anwalt mit
      "rechtsgequatsche §§" wirksamer kaufvertrag usw... bitte um herausgabe
      der sache und mitteilung der bankdaten / bzw. schadensersatz statt
      lieferung.

      ABER lt. den ebay AGB haben wir nichts falsch gemacht...


      daher die frage wie soll man sich hier am besten verhalten?!?

      danke für eure antworten."

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