Das habe ich bis neulich auch gedacht und die Thematik länglich mit jemandem diskutiert. Mir fiel es schwer, das einzusehen, aber gedreht und gewendet wie man will bleibt der VK bis zum Auktionsende Eigentümer. Es gibt keine Möglichkeit, den Eigentumsübergang vorher stattfinden zu lassen.
Vielleicht sollten wir aber gleich festklopfen, daß wir *dieses* Thema jetzt nicht hier diskutieren, um nicht den Thread zu zerschießen. Das Handy kann ebensogut beim Verwahren kaputtgegangen sein, insofern ändere ich mein Beispiel gerne, damit wir hier On-Topic bleiben.
Vielleicht sollten wir aber gleich festklopfen, daß wir *dieses* Thema jetzt nicht hier diskutieren, um nicht den Thread zu zerschießen. Das Handy kann ebensogut beim Verwahren kaputtgegangen sein, insofern ändere ich mein Beispiel gerne, damit wir hier On-Topic bleiben.
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