Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

      Hallo zusammen,

      ich habe den schweren Verdacht, dass ein eBay-User namens wsdesign versucht, Anbieter abzuzocken, die eine Auktion vorzeitig beenden, in der sie z.B. ein iPhone, einen iPod oder ein iPads verkaufen wollten.

      Ist hier noch einer betroffen? Ich werde eine Anzeige erstatten und wenn es hier noch weitere Betroffene gibt, sollten wir uns zusammentun. Ein erster weiterer Betroffener hat sich heute bei mir gemeldet (auf einen Post auf recht.de hin).

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tmm ()

    • Der Ablauf war so:
      - ich habe nacheinander drei Auktionen erstellt, zuerst für ein Samsung Galaxy S4, dann für ein iPad und dann für ein Nike Fuelband
      - nach Erstellen der zwei ersten Auktionen habe ich die Auktionen jeweils auf eBay hochgeladen
      - beim Erstellen der dritten Auktion fiel mir auf, dass beim Einstellen der Dauer der Auktionen auf 10 Tage per Auswahlbox der Eintrag auf 7 Tage gerutscht ist, was ich nicht mitbekam. Bei der dritten Auktion habe ich das korrigiert.
      - dann stellte ich auch noch fest, dass durch die Nutzung der eBay-Prdoukt-Funktion, die offensichtlich inzwischen vorgeschrieben ist, der Auktionstitel zu meinem Nachteil geändert wurde. Z.B. stand bei der S4-Auktion nicht mehr Samsung Galaxy S4 drin, sondern Galaxy GT-I9505 drin. Beim iPad kein Hinweis auf das Retina-Display-
      - also ging ich in "Mein eBay" und wollte die Angaben ändern und musste feststellen, dass bereits der User wsdesign auf beide Artikel geboten hatte.
      - ich schriebe ihm jeweils aus den Auktionen heraus eine Nachricht, dass ich Fehler in den Auktionen festgestellt habe, diese kurz beenden müsste und dann gleich wieder berichtigt online stelle.
      - ich beendete die Auktionen mit der offiziellen eBay-iPhone-App, in der keinerlei Hinweise auf Rechtmäßigkeit oder dergleichen auftauchtten, bearbeitete die Auktionen und die Auktionen wieder online. Diese Sache mit den Auktionstiteln konnte ich nicht beheben, da das Hochladen von eBay bei Artikeln aus Produktkatalogen sonst nicht möglich ist.

      Der User wsdesign bot allerdings nicht mehr, sondern schrieb mir eine Nachricht, dass ich ihm die Artikel zu den Gebotspreisen verkaufen müsste. Gleich mit Rechtsbelehrung. Er forderte mich auf, ihm meine Daten zur Zahlung zu senden.

      Ich schrieb ihm daraufhin, dass ich ihn vor Beendigung der Auktionen über die Korrektur der Fehler informiert hatte und die Auktionen auch gleich wieder online waren, aber in der nächsten Mail gab es weitere Rechtshinweise und einen Link zu einem Artikel einer Anwaltskanzlei, die über ein Urteil über vorzeitiges Beenden von Auktionen im Jahr schreibt.

      Gestern kam eine weitere Nachricht von wsdesign, in der er mir eine Frist bis 7.12. gibt, in der ich mich rechtlich beraten lassen kann. Wenn ich nicht zu seinen Gunsten entscheide, droht er mit Rechtsanwalt und ggf. gerichtlicher Durchsetzung seiner Rechte. Er weißt daraufhin dass sehe sehr teuer für mich werden wir und ganz sicher im Recht ist.
    • Nun, du hast einen Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht?

      Dann warst du laut eBay-Regeln berechtigt, die Auktionen vorzeitig zu beenden, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustande kam. Dadurch, daß du ihm das sogar mitgeteilt hast, hast du sogar wirksam i.S.d. §119 BGB angefochten, auch wenn es einer solchen Anfechtung bei Vorliegen eines von eBay genannten Grundes gar nicht mehr bedarf.

      Der Bieter hat keine Chance.

      Nur was du anzeigen willst, erschließt sich mir nicht.
    • pandarul schrieb:

      Nun, du hast einen Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht?

      Dann warst du laut eBay-Regeln berechtigt, die Auktionen vorzeitig zu beenden, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustande kam. Dadurch, daß du ihm das sogar mitgeteilt hast, hast du sogar wirksam i.S.d. §119 BGB angefochten, auch wenn es einer solchen Anfechtung bei Vorliegen eines von eBay genannten Grundes gar nicht mehr bedarf.

      Der Bieter hat keine Chance.

      Nur was du anzeigen willst, erschließt sich mir nicht.
      Danke für die Ermutigung. Hast Du mit so etwa Erfahrungen gemacht oder kennst Du derart gelagerte Fälle. Ich recherchiere seit gestern und die Waage neigt sich zu Gunsten des Käufers. Verbindliche Auskunft kann nur natürlich nur ein in solchen Fällen guter Anwalt geben.

      Ich will ihn wegen Betrugsverdacht anzeigen. Er zieht eine Abzocke ab. Zum einen deutet darauf hin, dass er sehr schnell mit Textbausteinen und Rechtsbelehrungen versehene Mails verschickt und zum anderen, dass sich bereits ein weiterer User gemeldet hat, der ebenfalls ganz aktuell von diesem User wg. vorzeitigem Beenden einer Auktion mit Anwalt bedroht wird.

      Ich gehe vehement gehen Ungerechtigkeit vor (bzw. versuche es ;)
    • Das halbe Forum ist voll davon.

      Eine Masche mag das sein, das macht es aber nicht zu einer Straftat. Natürlich kannst du deinen Verdacht bei Ermittlungsbehörden äußern, nur mach dir keine falschen Hoffnungen.

      Zur Sache; daß jede Auktion bei eBay unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Beendigung im Einklang mit den eBay-Regeln (s.o.) steht, hat der BGH in VIII ZR 305/10 entschieden. Daß das auch bei einem "Fehler im Angebot" gilt, haben wir seit kürzlich vom OLG Hamm, ich verweise dich ebenfalls auf den anderen Thread und das AZ I-2 U 94/13. Noch ist das Urteil nicht in den einschlägigen Datenbanken, da frisch.

      Im Grunde steht aber nix drin, was nicht nach der BGH-Entscheidung zu erwarten wäre, zumal du wie gesagt durch deine Mitteilung an den Bieter sogar angefochten hättest, sofern du an ein Gericht gerätst, das betriebsblind ist und das von dir erwartet.

      Teile deinem Bieter mit, daß kein Kaufvertrag besteht, weil du zur Behebung des Fehlers in deinen Angeboten berechtigt warst, diese vorzeitig zu beenden, und du einer gerichtlichen Klärung gelassen entgegensiehst. Und mehr nicht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Das halbe Forum ist voll davon.

      Eine Masche mag das sein, das macht es aber nicht zu einer Straftat. Natürlich kannst du deinen Verdacht bei Ermittlungsbehörden äußern, nur mach dir keine falschen Hoffnungen.

      Zur Sache; daß jede Auktion bei eBay unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Beendigung im Einklang mit den eBay-Regeln (s.o.) steht, hat der BGH in VIII ZR 305/10 entschieden. Daß das auch bei einem "Fehler im Angebot" gilt, haben wir seit kürzlich vom OLG Hamm, ich verweise dich ebenfalls auf den anderen Thread und das AZ I-2 U 94/13. Noch ist das Urteil nicht in den einschlägigen Datenbanken, da frisch.

      Im Grunde steht aber nix drin, was nicht nach der BGH-Entscheidung zu erwarten wäre, zumal du wie gesagt durch deine Mitteilung an den Bieter sogar angefochten hättest, sofern du an ein Gericht gerätst, das betriebsblind ist und das von dir erwartet.

      Teile deinem Bieter mit, daß kein Kaufvertrag besteht, weil du zur Behebung des Fehlers in deinen Angeboten berechtigt warst, diese vorzeitig zu beenden, und du einer gerichtlichen Klärung gelassen entgegensiehst. Und mehr nicht!
      Vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich habe mir das Urteil des Bundesgerichtshofs durchgelesen und bin nun wesentlich entspannter :)

      Könnte man den Hinweis auf diesen Sachverhalt und das Urteil im Forum zu einem festen Beitrag machen, damit User ähnlich gelagerter Fälle gleich diese Info bekommen?

      Mit meiner Anzeige erhoffe ich mir, dass zumindest dieser User für seine Betrugsversuche und ggf. erfolgreiche Abzockereien belangt wird. Außerdem sollten Geschädigte Ersatzansprüche geltend machen können.
    • Könnte man den Hinweis auf diesen Sachverhalt und das Urteil im Forum zu einem festen Beitrag machen, damit User ähnlich gelagerter Fälle gleich diese Info bekommen?



      @ tmm

      Das Problem dabei ist, dass jeder dieser Abbrüche verschieden gelagert ist. Nicht immer ist die Sache so eindeutig wie bei dir.
      Da könnten sich User falsche Hofnungen machen, wenn sie sich in Sicherheit wähnen, dass ihr Auktionsabbruch nicht doch zur Herausgabe zu dem Preis oder zu Schadenersatzansprüchen führt.
    • *alte_eule* schrieb:

      Könnte man den Hinweis auf diesen Sachverhalt und das Urteil im Forum zu einem festen Beitrag machen, damit User ähnlich gelagerter Fälle gleich diese Info bekommen?



      @ tmm

      Das Problem dabei ist, dass jeder dieser Abbrüche verschieden gelagert ist. Nicht immer ist die Sache so eindeutig wie bei dir.
      Da könnten sich User falsche Hofnungen machen, wenn sie sich in Sicherheit wähnen, dass ihr Auktionsabbruch nicht doch zur Herausgabe zu dem Preis oder zu Schadenersatzansprüchen führt.
      Ok, verstehe ich. Ich habe das mitunter in Hinsicht auf die Zeit der Recherche von Grübelei geschrieben :S
      Na denn, ich kann dann ja noch berichten, wie die Sache ausgegangen ist. Mal sehen, wann sie geklärt sein wird.
    • "Gefühlt" tmm, bin ich bei Dir. Fehler passiert und umgehend bereinigt.
      Verstehe aber bitte auch, dass ich als Kaufinteressierter jedes Interesse an "Auktionen" verliere, wenn ich jederzeit davon ausgehen muss, dass der potientielle Verkäufer die Auktion abbrechen kann.
      In der Zeit (bis zu knapp 10 Tagen), wenn ich geboten habe, weil ich den Artikel haben möchte, kann ich ja kaum woanders kaufen, bin ja auch an mein Gebot gebunden.

      Das könnte also ein ganz schön langer "Kaufmarathon" werden, wenn allzu viele VK ihre Auktionen abbrechen. Besonders wenn sie Muffe bekommen, dass der von ihnen erwünschte Preis nicht zustande kommen würde.
      Eine allgemeine "Wahlfreiheit" tötet das Grundsystem dieses "Auktions"-Formats.

      Auch darin liegt ein Grund, warum ich zunehmend gleich auf "Sofort-Kaufen" Angebote gehe. Das andere "Hin- und Her" samt Abbrechern, Zurückziehern, Abschirmern, Pushern usw. ist mir persönlich schlicht zu anstrengend geworden....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      "Gefühlt" tmm, bin ich bei Dir. Fehler passiert und umgehend bereinigt.
      Verstehe aber bitte auch, dass ich als Kaufinteressierter jedes Interesse an "Auktionen" verliere, wenn ich jederzeit davon ausgehen muss, dass der potientielle Verkäufer die Auktion abbrechen kann.
      In der Zeit (bis zu knapp 10 Tagen), wenn ich geboten habe, weil ich den Artikel haben möchte, kann ich ja kaum woanders kaufen, bin ja auch an mein Gebot gebunden.

      Das könnte also ein ganz schön langer "Kaufmarathon" werden, wenn allzu viele VK ihre Auktionen abbrechen. Besonders wenn sie Muffe bekommen, dass der von ihnen erwünschte Preis nicht zustande kommen würde.
      Eine allgemeine "Wahlfreiheit" tötet das Grundsystem dieses "Auktions"-Formats.

      Auch darin liegt ein Grund, warum ich zunehmend gleich auf "Sofort-Kaufen" Angebote gehe. Das andere "Hin- und Her" samt Abbrechern, Zurückziehern, Abschirmern, Pushern usw. ist mir persönlich schlicht zu anstrengend geworden....
      Ich verstehe gut, was Du meinst, bin "bei Dir", wie man so sagt. Ich selbst suche öfters auch nur noch Sofort-Kauf-Angebote, wenn ich es eilig habe.


      Bei meinen Auktionen gibt es meistens eine Sofort-Kaufmöglichkeit, die aber bei einem Startpreis von einem Euro wiederum meistens innerhalb kurzer Zeit "kaputt" gemacht wird. Wenn man den Startpreis höher ansetzt, schreckt man Interessenten ab.

      Ich neige dazu, nur noch Sofort-Kaufangebote zu erstellen, gerade in Anbetracht dieser Betrugsmaschen.


      Es ist erbärmlich, dass eBay es nicht auf die Reihe bringt bzw. bringen will oder kann, dass Käufer wie Verkäufer, die im Recht sind, auch Recht bekommen (können). Gleiches gilt natürlich auch in vielen Belangen für unseren "Rechtsstaat". Naja, es gibt an anderen Orten schlimmere Zustände...
    • tmm schrieb:



      Mit meiner Anzeige erhoffe ich mir, dass zumindest dieser User für seine Betrugsversuche und ggf. erfolgreiche Abzockereien belangt wird. Außerdem sollten Geschädigte Ersatzansprüche geltend machen können.


      Dann pass auf das da kein Bummerang kommt, den § für falsche Verdächtigung kennst du?

      Die Ermittlungen wegen Betrug werden sicher eingestellt, genauso sicher wie du mindestens einen Strafbefehl bekommen wirst und dann vorbstraft bist
    • Und was ist das hier:


      tmm schrieb:



      Ich will ihn wegen Betrugsverdacht anzeigen. Er zieht eine Abzocke ab. Zum einen deutet darauf hin, dass er sehr schnell mit Textbausteinen und Rechtsbelehrungen versehene Mails verschickt und zum anderen, dass sich bereits ein weiterer User gemeldet hat, der ebenfalls ganz aktuell von diesem User wg. vorzeitigem Beenden einer Auktion mit Anwalt bedroht wird.



      Ich sehe das ganze von zwei Seiten, gewerbsmäßige Abzocke von Auktionsabbrechern finde ich nicht anständig, habe aber auf der anderen Seite auch immer wieder damit zu tun das Auktionen bei Artikeln die ich benötige kurz vorher abgebrochen werden, oder nach Auktionsende erklärt wird der Artikel sei nicht mehr verfügbar auss ........Gründen

      Deshalb gehört Abbrechern ohne richtigen Grund immer etwas auf die Mütze!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Das sehe ich auch so.

      Ich glaube zwar nicht im geringsten daran, daß hier ein Betrug i.S.d. StGB vorliegt, aber es ist immer noch an einem Staatsanwalt, das in einer Ablehnung der Verfahrenseröffnung zu begründen. Diese Begründung könnte durchaus interessant sein.

      Im Übrigen zeigt man ja keine Person an, sondern einen Verdacht, und benennt den angeblichen (!) Inhaber des eBay-Accounts als Zeugen...
    • Als vorbestraft gilt man erst ab 90 Tagessätzen, eine Verurteilung an sich ist nur ein notwendiges aber kein hinreichendes Kriterium.

      Bei falscher Verdächtigung ist ein Vorsatz Voraussetzung, es muss einem Bewusst sein, dass etwas nicht der Wahrheit entspricht, das ist beim TE offensichtlich nicht der Fall.