Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Hallooo ich bin auch betroffen

      Hallo, das nette Ebay Mitglied hat auch bei einer meiner Auktionen mitgeboten, welche frühzeitig abgebrochen wurde und fordert nun für 5€ ein hochwertiges elektronisches Gerät.
      Scheint wohl eine Masche zu sein.

      Der Gute scheint sehr aktiv auf solche Geräte zu bieten:
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    • abcdefg schrieb:

      Hallo, das nette Ebay Mitglied hat auch bei einer meiner Auktionen mitgeboten, welche frühzeitig abgebrochen wurde und fordert nun für 5€ ein hochwertiges elektronisches Gerät.
      Scheint wohl eine Masche zu sein.

      Der Gute scheint sehr aktiv auf solche Geräte zu bieten:
      [Blockierte Grafik: http://www7.pic-upload.de/08.12.13/31l432741kml.png]
      Ich war letzte Woche bei einer Anwaltskanzlei und ließ mich beraten. In meinem Fall habe ich nichts zu befürchten. Einer Klage könnte ich (Zitat:) mit Gelassenheit entgegen sehen. Ich schrieb dies wsdesign, der mir daraufhin einen "fairen" Vergleich anbot: auf das angeblich für 1 Euro "gekaufte" iPad verzichtet er, wenn ich ihm statt dessen das für ca. 100 Euro "gekaufte" Galaxy S4 für den Gebotsbetrag verkaufe. Alles klar ;)

      Nicht jeder Fall ist gleich zu beurteilen. Es kommt auf gewisse Faktoren an. eBay tut sich bei der Sache recht leicht, da es sich in den AGB, auf den Seiten des Kundenservice und dem Rechtsportal nicht eindeutig ausdrückt und somit Interpretationen Tür und Tor öffnet. Telefonisch wird keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt, per Email auch nicht. Es bleibt meines Erachtens nur der Weg zum Anwalt. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat.

      Ich berate mich morgen wieder mit meinem Anwalt. Mein Verdacht einer Betrugsmasche scheint nicht von weit her geholt zu sein.

      Ich habe mich auch an eBay gewendet. Die Antwort: "Ich habe das Mitglied bereits überprüft und sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet.". Weiteres wird mir aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt. Ich halte eBay weiter auf dem Laufenden, aber einer Mail von eBay ist zu entnehmen, dass dem eBay-Mitglied vielleicht nur der Ausschluss droht. Na ganz toll :(

      Wir können unsere Interessen und Anwälte "bündeln", wenn wir juristische Schritt unternehmen möchten. Mein Interesse daran ist von Anfang an gegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tmm ()

    • Na, @sternchen bezieht das auf die besonders von ihm immer wieder gern verbreitete Mär, (fast) jeder Auktionsabbruch sei unrechtmäßig.

      Das ist natürlich quatsch, wie oben schon steht und auch der Anwalt von @tmm korrekt eruiert hat, waren die vorliegenden vorzeitigen Abbrüche, von denen der TE berichtet, wegen eines Fehlers beim Eingeben des Angebotes durch die AGB gedeckt und damit im Einklang mit der höchstrichterlichen und mittlerweile auch ständigen Rechtsprechung nicht nur legitim, sondern auch legal.

      Und vorliegend handelt es sich sogar um einen technischen Fehler, das mit den Katalogdaten ist mir auch schon passiert und ich weiß seit heute nicht, wie ich das hätte verhindern können. Nicht daß das von allzu großem Belang wäre, aber hier ist das Argument mitnichten "und dann ist mir 3 Tage später eingefallen, daß ich was vergessen hatte" sondern "eBay hat meine Auktion verhunzt und ich habe sie sofort zu korrigieren versucht".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • tmm schrieb:

      pandarul schrieb:

      Nun, du hast einen Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht?

      Dann warst du laut eBay-Regeln berechtigt, die Auktionen vorzeitig zu beenden, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustande kam. Dadurch, daß du ihm das sogar mitgeteilt hast, hast du sogar wirksam i.S.d. §119 BGB angefochten, auch wenn es einer solchen Anfechtung bei Vorliegen eines von eBay genannten Grundes gar nicht mehr bedarf.

      Der Bieter hat keine Chance.

      Nur was du anzeigen willst, erschließt sich mir nicht.
      Danke für die Ermutigung. Hast Du mit so etwa Erfahrungen gemacht oder kennst Du derart gelagerte Fälle. Ich recherchiere seit gestern und die Waage neigt sich zu Gunsten des Käufers. Verbindliche Auskunft kann nur natürlich nur ein in solchen Fällen guter Anwalt geben.

      Ich will ihn wegen Betrugsverdacht anzeigen. Er zieht eine Abzocke ab. Zum einen deutet darauf hin, dass er sehr schnell mit Textbausteinen und Rechtsbelehrungen versehene Mails verschickt und zum anderen, dass sich bereits ein weiterer User gemeldet hat, der ebenfalls ganz aktuell von diesem User wg. vorzeitigem Beenden einer Auktion mit Anwalt bedroht wird.

      Ich gehe vehement gehen Ungerechtigkeit vor (bzw. versuche es ;)

      Hab ich von Wsdesign irgendwas zu befürchten?
      Habe auch ein Angebot 7 Tage vor Ablauf beenden müssen. "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf".
      Am nächsten Tag hatte ich dann eine drohende Email (Rechtsanwalt.....) er hat auf das Iphone 4S ein Höchstgebot von 2,50€. Nun fordert er das Gerät zu diesem Preis und droht mit Schadensersatz ......

      Auf sämtliche Mails wo ich ihm letzte woche geschrieben habe, meldet er sich nicht mehr....
    • Rodafa1987 schrieb:

      Hab ich von Wsdesign irgendwas zu befürchten?

      Da fehlt uns in zweierlei Hinsicht die Glaskugel:

      1. Kann man z. Z. gar nicht abschätzen, ob und in welchen Fällen wsdesign bereit ist, seine vermeintlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

      2. Du hast nicht mitgeteilt, weshalb du die Auktion abgebrochen hast. Ich gebe ja nicht die Hoffnung auf, dass bei den zahlreichen Themen, die hier zu dem Komplex Auktionsabbrüche existieren, auch beim letzten Verkäufer angekommen ist, dies das entscheidende Kriterium ist, an dem die Existenz eines Kaufvertrages festgemacht werden kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Rodafa1987 schrieb:

      Anderweitig verkauft.....

      Aber ofiziell --> Displayschaden.

      Und das sind die Gründe, warum ich Auktionsabbrecher moralisch häufig keinen Deut besser einstufe als die Bieter. Egal ob du die Lüge auftischt oder nicht, der Displayschaden könnte dir mit großer Wahrscheinlichkeit so ausgelegt werden, dass du diesen zu verantworten hast. Ein zum Verkauf stehenden Artikel sollte so aufbewahrt werden, dass solche Schäden nicht vorkommen können. In einem solchen Fall ist dann ein Kaufvertrag entstanden. Erfüllst du den nicht, bist du schadensersatzpflichtig. Mein Vorschlag: Liefern (Ersatzware) oder zahlen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      der Displayschaden könnte die mit großer Wahrscheinlichkeit so ausgelegt werden, dass du diesen zu verantworten hast.


      Das sehe ich anders. Und der BGH auch.

      biguhu schrieb:

      Ein zum Verkauf stehenden Artikel sollte so aufbewahrt werden, dass solche Schäden nicht vorkommen können. In einem solchen Fall ist dann ein Kaufvertrag entstanden. Erfüllst du den nicht, bist du schadensersatzpflichtig.


      Nun, im vorliegenden Grundsatzurteil wurde der Einwand grober Fahrlässigkeit gemacht, was die Instanzen nicht daran gehindert hat, für den Verkäufer zu entscheiden. Wir erinnern uns, die Kamera im Wert von 1.000 Euro (!) war unbeaufsichtigt (!!) auf dem Rücksitz eines PKW (!!!) auf einem Baumarktparkplatz (meine Ausrufezeichen sind alle) zurückgelassen worden.

      Insofern würde ich das viel vorsichtiger formulieren. Verschulden ist Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit ist das außer Acht lassen der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Selbstverständlich kann man sein Eigentum normal weiter benutzen, während es bei eBay verkauft wird. Warum auch nicht?

      Rodafa1987 schrieb:

      Anderweitig verkauft.....


      *hust*

      Na dann kann ich dir nur viel Glück wünschen. Ich verrate dir aber schonmal, daß deine Lüge auffliegen wird, wenn der Richter dich nach dem defekten Display oder der Reparaturrechnung fragt. *kopfschüttel*
    • pandarul schrieb:

      *hust*

      Na dann kann ich dir nur viel Glück wünschen. Ich verrate dir aber schonmal, daß deine Lüge auffliegen wird, wenn der Richter dich nach dem defekten Display oder der Reparaturrechnung fragt. *kopfschüttel*

      Tja, und die Ausrede "direkt entsorgt, weil Reparatur unwirtschaftlich" wird auch nicht ziehen.

      Dazu kommt, daß man immer die Möglichkeit im Auge behalten sollte, daß hier evtl. auch die Gegenseite mitliest...

      Herzlichen Glückwunsch, das Handy ist dann wohl verkauft und zwar an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden. :wallbash

      Himmel nochmal Leute, könnt Ihr nicht ERST schauen, was Euch blühen könnte, wenn Ihr etwas bestimmtes machen wollt? Das hätte so manchem Zeitgenossen ein heftiges Lehrgeld erspart...
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:

      Himmel nochmal Leute, könnt Ihr nicht ERST schauen, was Euch blühen könnte, wenn Ihr etwas bestimmtes machen wollt?


      Das blöde ist, wir werden nie erfahren, wieviele Leute google benutzen, bei AH lesen und deshalb ihren Kumpel/Verwandten/Kollegen drüberbieten lassen vor dem Abbruch und nicht in die Falle tappen. Die machen ja keine Threads auf oder zetern in irgendwelchen Postings rum. /OT
    • pandarul schrieb:


      Das ist natürlich quatsch, wie oben schon steht und auch der Anwalt von @tmm korrekt eruiert hat, waren die vorliegenden vorzeitigen Abbrüche, von denen der TE berichtet, wegen eines Fehlers beim Eingeben des Angebotes durch die AGB gedeckt und damit im Einklang mit der höchstrichterlichen und mittlerweile auch ständigen Rechtsprechung nicht nur legitim, sondern auch legal.


      kannst du die urteile mal verlinken bzw. die aktenzeichen nennen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • pandarul schrieb:

      Das blöde ist, wir werden nie erfahren, wieviele Leute google benutzen, bei AH lesen und deshalb ihren Kumpel/Verwandten/Kollegen drüberbieten lassen vor dem Abbruch und nicht in die Falle tappen. Die machen ja keine Threads auf oder zetern in irgendwelchen Postings rum. /OT


      Was denn für eine "Falle"? Der Zustand wird letztendlich durch eine Handlung der betreffenden Person herbeigeführt und zwar in zweifacher Hinsicht, durch eine Anmeldung/Nutzung von eBay und damit Zustimmung zu den AGB und den Abbruch selbst. Wie vielfach festgestellt wurde, sind die Fälle nur deshalb Einzelfälle und rechtlich nicht eindeutig, weil die eBay AGB/Regeln nicht deckungsgleich sind mit anderen Gesetzen in vergleichbaren Situationen. Insofern ist das Anmelden und Verkaufen über eBay die "Falle", nicht der Vorzeitige Abbruch.

      Denn, und das ist genau der Punkt, wäre es ohne weiteres Möglich außerhalb von eBay ein freibleibendes Angebot zu unterbreiten und dann aus beliebigen Gründen nach einer Preisverhandlung nicht zu verkaufen und/oder bei einer Versteigerung absichtlich jemanden auf den eigenen Artikel bieten zu lassen, was eBay explizit verbietet... insofern schafft eBay letztlich durch eigene Regeln problematische Rechtsfälle, es wäre z.B. durchaus möglich gewesen, die Plattform so zu gestalten, dass ein Angebot immer und ohne Ausnahme freibleibend ist und der Verkäufer die Auktionen beliebig abbrechen kann oder nach dem auslaufen der Verkauf noch mal bestätigen müsste usw. nur eine solche Plattform ist wohl nicht im Interesse der Beteiligten, trotzdem handeln Sie in Fällen, wo es ihnen einen deutlichen materiellen Vorteil verschafft, so als ob es so wäre.

      Ebay könnte ja die maximale Zahl an Accounts und Geboten begrenzen, dann würde es praktisch nicht zu solchen Fällen kommen, ohne dass der Verkäufer hier benachteiligt wäre... aber das möchte man ja auch nicht. Sich bei eBay anmelden und dann nicht nach den Regeln spielen zu wollen, das ist die Falle, das eigene Verhalten.

      Berechtigte Abbrüche ausgenommen ist es wie wenn man sich NUR die Grundspielregeln beherrschend (Bieterknopf/Artikel einstellen) in einem Casino an einen Pockertisch mit lauter Profis setzt, man wird bis aufs letzte Hemd ausgenommen, nichts anderes sind die Fälle hier und zwar ohne Ausnahme.