Suche Freki Geri Geschädigte (Ebay) - landundforst - Carsten Hort

    • Dann brauchen wir uns hier nicht weiter auszutauschen,....dann verhält sich der Typ und sein Rechtsanwalt ja richtig...... dann werden weiter Familien in den Ruin getrieben....die die undurchsichtigen AGB`s von Ebay nicht richtig durchlesen bzw.verstehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HarleyDavidson ()

    • Nö, das steht ja hier nicht.

      Sondern, daß mehrere Tausend Gebote allein kein Beleg für irgendwas sind. In der Zusammenschau mit anderen Fakten kann dieses Indiz aber zu einem Gesamtbild beitragen. Deshalb z.B. wirst du nach deinem Urteil gefragt, weil da halt möglicherweise was drinstehen könnte, was ein weiterer Baustein ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • HarleyDavidson schrieb:

      Es ging genau um das gleiche,er bietet tausende unrealistische Gebote und bei Abbruch schlägt er zu...

      Unrealistisch wären die Gebote, wenn sie zu keinen Kaufverträgen führen würden. In Wirklichkeit führen sie aber gelegentlich zu Kaufverträgen. Die Tatsache, viele niedrige Gebote abgegeben zu haben, ist an sich nicht illegal und beweist für sich genommen erst einmal nichts. Wir haben hier im Forum immer wieder gebetsmühlenartig darauf hingewiesen, sich nicht auf dieses zahnlose Argument zu stützen.

      Nimm dein Urteil in die Hand und frage einen Freund, ob er es für dich einscannen kann oder geh damit in den Copy-Shop. Wenn du anderen Usern helfen möchtest, dann suche nicht nach irgend welchen unpassenden Urteilen sondern helfe mit deinem eigenen, das ein Schlüssel zum Knacken des Problems sein kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Willkommen im Club,
      ja ich bin auch aktuell von Horts Anwalt angeschrieben worden.
      Es ist ein Grauen das solche Typen sich mit solchen Methoden die Taschen füllen.
      Lasst uns gemeinsam überlegen wie wir denen das Handwerk legen können!

      Es grüßt
      der supporter
      ..und langsam zerbricht der HORT des STÄHLERnen Adlers...
    • Urteil??? Wenn Du eins hast lieber Harley dann stelle uns das bitte zur Verfügung!

      pandarul schrieb:

      Nö, das steht ja hier nicht.

      Sondern, daß mehrere Tausend Gebote allein kein Beleg für irgendwas sind. In der Zusammenschau mit anderen Fakten kann dieses Indiz aber zu einem Gesamtbild beitragen. Deshalb z.B. wirst du nach deinem Urteil gefragt, weil da halt möglicherweise was drinstehen könnte, was ein weiterer Baustein ist.
      ..und langsam zerbricht der HORT des STÄHLERnen Adlers...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Antihort ()

    • HarleyDavidson schrieb:

      Dann brauchen wir uns hier nicht weiter auszutauschen,....dann verhält sich der Typ und sein Rechtsanwalt ja richtig...... dann werden weiter Familien in den Ruin getrieben....die die undurchsichtigen AGB`s von Ebay nicht richtig durchlesen bzw.verstehen

      Familien in den Ruin getrieben??
      Harter Tobak!
      Und auch hier nochmal:
      Bei einem berechtigten Abbruch hat man nichts zu befürchten!
      Als geschäftsfähiges Individuum ist es aber zumutbar auch die Regeln durchzulesen. Undurchsichtig ist was in den EBay-AGB?
      Für individuelle Preisvorstellung gibt es das Format "Mindestpreis". Ist nicht kostenlos aber auch nicht umsonst!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Gebotsabrruch

      Dann lesen sie sich mal die Ebayregeln bzgl. Abbruch durch,die sind insich widersprüchlich....wurde hier ja schon in einer anderen Gruppe ausführlich besprochen und Beispiele genannt....ich kenne einen Fall da musste ein türkischer Familienvater über 10000,-an ihn gezahlt.Ich habe mit dem Mann gesprochen,der war am Ende.....belehren sie nicht die Leute,sich die AGBs durchzulesen....wenn das alles so ,,leicht ``zu verstehen wäre,bräuchten wir keine Anwälte für Vertragsrecht
    • HarleyDavidson schrieb:

      Dann lesen sie sich mal die Ebayregeln bzgl. Abbruch durch,die sind insich widersprüchlich

      Dann lass uns doch mal diese Behauptung verifizieren. Verlinke und zitiere doch bitte diejenigen Passagen der ebay-Regeln bzw. AGB, die deiner Ansicht nach widersprüchlich sind.

      Wenn du dir so große Sorgen um die Auktionsabbrecher machst wie behauptet, dann wäre doch die wichtigste Maßnahme, dein erstrittenes Urteil gegen freki-geri uns zukommen zu lassen. Es kann ja nicht so schwer sein, einen Fotoapparat zu bedienen, einen Freund zu fragen oder in den Copy-Shop zu gehen, wenn du keinen eignen Scanner besitzt. Diese Bitten ignoriertest du mehrfach, du solltest mit deinen Vorwürfen vielleicht etwas zurückhaltender sein, wenn du selbst nicht bereit bist, mehr zu helfen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • co-daniel schrieb:

      Wie komme ich an so einer Gobtsliste!

      Die Antwort findest Du hier in zig Beiträgen. U.a. hie im Nachbar-Thread.

      pandarul schrieb:

      Fragt bei eBay die Zusammenhänge zu anderen Accounts an und beruft euch auf die Datenschutzerklärung, nach der eBay sämtliche relevanten Informationen rausrückt, wenn einem Mitglied Haftung droht.

      D.h. ihr bekommt alle Accounts aus dem Umfeld von gudrungrisu und - sofern vorhanden - deren Bietverhalten. Das ist immer noch wenig, aber mehr als eine 30-Tage-Liste.

      Macht euch keine Illusionen, wer mit der Gebotsliste der letzten 30 Tage allein vor Gericht aufschlägt, wird gnadenlos untergehen.
    • skodi schrieb:

      hallo,

      habe im Februar auch einen Termin mit Herrn Hort bei Gericht. bin mal gespannt ob er persönlich auftaucht.

      bei mir nennt er sich



      fahrzeugundmaschinenhandelzahnaelster

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…zahnaelster/qaq-p/1845137

      NOCH steht der Link zu AH in der eBay-Community
      Den Text des dort. EP konnte ich leider nicht mehr sichern, aber vielleicht kann mein "Vorschreiber" nähere Auskunft erteilen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Vorsicht, der Zeitungsbericht ist sachlich falsch.

      Das Urteil erging nicht etwa wegen Rechtsmißbrauch - diesbezüglich wurde das vorinstanzliche Urteil kassiert! -, sondern, weil der zugrunde liegende Auktionabbruch im Einklang mit den eBay-Regeln stattgefunden hatte und es deshalb erst gar keinen Kaufvertrag gab.

      Nachzulesen im Nachbarthread. Das Urteil gibt es hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • halunke schrieb:

      Nachfolgende Entscheidung passt wohl eher zu diesem Thema.

      Jedes dieser Urteile passt zu dem Thema. Alle zusammen dürften zeigen, dass jedes Urteil eine Einzelentscheidung ist. Gemeinsamkeiten wird man aber auch immer wieder finden.

      Ich hab die ersten Seiten nur schnell überflogen. Die genauen Hintergründe, wie es zu dem Urteil kam, kenne ich zumindestens nicht. Ob der RA vom Beklagten den Durchblick hatte, kann ich auch nicht sagen.

      Folgende Aussage in dem Urteilt dürfte aber schon alles sagen:

      "Eine wirksame Anfechtung ist vom Beklagten jedoch nicht erklärt worden."

      Aus die Maus!
    • forenuser schrieb:

      Folgende Aussage in dem Urteilt dürfte aber schon alles sagen:

      "Eine wirksame Anfechtung ist vom Beklagten jedoch nicht erklärt worden."

      Aus die Maus!


      Einer Anfechtung bedarf es zum berechtigten Abbruch nach eBay-AGB nicht. Genausowenig, wie man abbrechen muß, um anfechten zu können.

      In o.g. Hinweisbeschluß ist der Knackpunkt, daß weder ein Fehler beim Eingeben des Angebotes vorlag noch die Ware unverschuldet beschädigt wurde. Sie hatte bereits vor Auktionsbeginn einen Mangel, den der Verkäufer kennen mußte (also in Abgrenzung zum LG Bonn keinen verdeckten, der sich erst während der Auktion zeigte). Damit ist kein Grund nach "eBay-Regeln" erkennbar, und zusätzlich wurde eben auch nicht angefochten, was den einzig verbleibenden Ausweg dargestellt hätte.

      edit: Vielleicht sollte man auch "angeblich" schreiben, denn ob dieser Mangel tatsächlich vorlag oder nur behauptet wurde, wurde auch gar nicht mehr erforscht.

      Ansonsten sagt der Beschluß auch gar nichts darüber aus, ob freki-geri rechtsmißbräuchlich handelt (ja, klar tut er das!), sondern nur, daß der reine Vortrag von soundsovielen Geboten dafür kein Beweis ist, also das, was hier seit Monaten jeden Tag gefühlt drei Mal zum Thema geschrieben wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()