ebay entfernt meine abgegebene negative Bewertung - komplett ausradiert

    • Den link zu dem neuen Knopf hatte ich in # 8 gepostet. Er taucht ja nicht nur unter den BW auf.
      Man braucht aber vermutlich 2 Wochen Urlaub, um sämtliche Unterpunkte anzuklicken, sie zu durchforsten und zu verstehen.
      Bei "unzulässigem Inhalt" wäre der Kommentar entfernt worden, die BW aber erhalten geblieben, zumindest bisher.
      Zudem würde das ja auch nicht zu der Mitteilung passen, die du erhalten hast.
    • @TE
      Falls ich es überlesen haben sollte, bitte ich vorsorglich um Entschuldigung - aber:
      Hattest du den Artikel nach der für dich positiven Entscheidung eigentlich zurück geschickt?
      Falls ja, hab ich da vielleicht etwas im Ebayforum für dich gefunden:

      community.ebay.de/t5/Bewertung…rtung/td-p/1827827/page/4
      #77

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Also ich hab mal ein paar konkrete Fragen.

      1.) Wie lautete der genaue Bewertungstext?
      2.) Wie wurde bezahlt? (Vermute: Paypal)
      3.) Wie hoch war der Betrag?
      4.) Was heisst "Der Fall wurde zu meinen Gunsten geschlossen"? Gab es dazu 'ne Nachricht oder einfach nur die Rückzahlung?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich vermute auch, daß es an der Bewertungsabgabe vor Fallschließung liegt.
      Wissen weiß ich es natürlich auch nicht aber ich denke mal ebayisch:
      Durch die vorzeitige Bewertung wurde dem VK die Chance genommen zur Kundenzufriedenheit beizusteuern indem er reagiert.
      Ist zwar von hinten durch die Brust ins Auge wäre aber möglich.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wäre aber eine völlig neue "Logik". Zudem wäre diese neue Errungenschaft m.W. noch nirgends schriftlich fixiert.
      Jedenfalls nicht öffentlich.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Das ist mir schon klar und eine Fehlbedienung, sei es nun auf Drängen des VK oder einfach so, ist sicher viel wahrscheinlicher.

      Ich fühlte mich nur an meinen Fall erinnert, wo die komplette "Problem klären"-Funktion gesperrt war, weil der VK zurückgezahlt hatte. eBay-Logik: wenn der Käufer sein Geld zurück hat, gibt es kein Problem (mehr).
    • karakorum666 schrieb:

      @TE
      Falls ich es überlesen haben sollte, bitte ich vorsorglich um Entschuldigung - aber:
      Hattest du den Artikel nach der für dich positiven Entscheidung eigentlich zurück geschickt?
      Falls ja, hab ich da vielleicht etwas im Ebayforum für dich gefunden:
      Nein, ich habe, nachdem ich weder nach Falleröffnung bzw. während der Fall lief, noch auf die Fall-Schliessung durch ebay & die damit verbundene Rückerstattung irgendwas von dem VK gehört habe, diesen ein paar Tage nach Fallschliessung nochmal angeschrieben (über das ebay Nachrichten-System, damit das dokumentiert ist).

      Da es sich bei dem VK um einen eindeutig "priverblichen" Anbieter handelte (siehe auch mein #5) habe ich ihm dabei mitgeteilt:

      a.) dass ich vorsorglich fristgerecht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache und vom Kaufvertrag zurück trete

      b.) ich auf einen Ersatzkauf bzw. ggf. Forderung von Schadensersatz verzichte (auf meine Forderung im ebay Fall mir das richtige Gerät, so wie angeboten zu schicken, also auf Nacherfüllung, hat er ja nicht reagiert)

      c.) ihm mitgeteilt dass durch die von ebay/PP veranlasste, erhaltene Rückerstattung das Teil nun wieder ihm gehört

      d.) ihn unter Fristsetzung (10Tage) aufgefordert mir die Rückversandkosten zu erstatten (genau den Betrag den der VK auch im Angebot ausgewiesen hatte).

      e.) Nach Erhalt würde ich ihm das Gerät wieder zurück schicken, so wie ich es bekommen habe

      f.) Sollte ich die Rückversandkosten bis dahin nicht erhalten, muss ich davon ausgehen dass er kein Interesse am Rückerhalt der Ware hat u. in diesem Fall würde ich diese dann nach meinem Gutdünken verwerten oder entsorgen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Also ich hab mal ein paar konkrete Fragen.

      1.) Wie lautete der genaue Bewertungstext?
      2.) Wie wurde bezahlt? (Vermute: Paypal)
      3.) Wie hoch war der Betrag?
      4.) Was heisst "Der Fall wurde zu meinen Gunsten geschlossen"? Gab es dazu 'ne Nachricht oder einfach nur die Rückzahlung?
      hier ein paar konkrete Antworten, bezügl. 1.) so konkret wie es eben geht:
      1. da die BW komplett weg ist weiss ich eben nicht mehr ganz genau was ich da wörtlich schrieb aber es war in etwa so: falsches Gerät, +Teile fehlen, gewerbl. VK, stellt sich tot
      2. ja PP
      3. Zahlbetrag war insgesamt (inkl. Versand) knapp >100€
      4. Es gab beides. In "mein ebay" hiess es: "Informationen zur Rückerstattung: Ihnen wurde der eBay-Käuferschutzbetrag in Höhe von EUR xxx,xx auf das PayPal-Konto erstattet", sowie: "Endgültige Entscheidung: der Fall wurde zu Ihren Gunsten geschlossen". Zeitgleich dazu habe ich von ebay eine Email erhalten mit dem Betreff: "Sie haben eine Erstattung über den eBay-Käuferschutz erhalten".
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    • pandarul schrieb:

      eBay-Logik: wenn der Käufer sein Geld zurück hat, gibt es kein Problem (mehr).
      Wenn das wirklich so wäre, dann wär das wirklich krank, diese "Logik".
      Damit hätte man dem Käufer quasi die BW abgekauft, bezahlt mit seinem eigenen Geld.

      Das wäre nicht nur völlig hirnrissig, sondern auch unfair gegenüber dem Käufer, sowie eine ungerechte Bevorzugung des VK.
      Darüber hinaus ist das auch höchst fahrlässig, denn wenn eine (ich behaupte jetzt einfach mal: berechtigte) schlechte BW einfach so verschwindet, dann bedeuted das auch eine potentielle Gefährdung für andere, nachfolgende Interessente/Käufer bei dem betreffenden VK.

      Das würde das komplette ebay-BW-System ad absurdum führen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Seitens Ebay/PP wurdest du zu keiner Zeit zur Rücksendung bzw. Hinterlegung einer Sendungsnummer aufgefordert?
      Einen Retourenaufkleber gab es auch nicht?
      Aufgefordert? Nope!

      Retourenaufkleber? Von wem? Dem VK?
      Ich sag`s doch, von dem habe ich bis heute nicht einen einzigen Piep gehört (Fall wurde vor jetzt über 2 Wo. eröffnet)!
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    • Das würde das komplette ebay-BW-System ad absurdum führen.

      Denk ich auch. Aber nicht zum ersten Mal. Erinnerst du dich nicht mehr an die Zeit der "eidesstattlichen Versicherungen", mit denen Powerseller rote BW manuell entfernen lassen konnten?

      Ich bin sowieso ziemlich sicher, dass das BW-System in dieser Form in den letzten Zügen liegt. Oder glaubst du allen Ernstes, dass die Sanktionsregeln, wie wir sie kennen und ebay sie offiziell verlautbart, für die ganz großen Seller noch gelten? Die, denen ebay in seinem Bestreben, Amazon 2 zu werden, so liebedienerisch hinterher hechelt?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich habe nur überflogen, und ihr seid immer noch umschlüssig?


      Der Link wurde in # 8 gesetzt:
      pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

      Klickt man auf die Entfernungen, die systembedingt erfolgen können, gibt es unten diesen Grund unter Kommunikation:

      Weder Käufer noch Verkäufer haben Kontaktdaten angefordert.



      Das macht natürlich kein Mensch, weil die Kontaktdaten eines gewerblichen VK im Impressum stehen.
    • karakorum666 schrieb:

      Falls ja, hab ich da vielleicht etwas im Ebayforum für dich gefunden:

      community.ebay.de/t5/Bewertungen/…/1827827/page/4
      #77
      Danke für den Link aber in #77 in dem Faden dort geht`s darum dass der K. anscheinend Ware zurück gesendet u. der VK dann behauptet hat, dass das zurückgesendete Handy beschädigt angekommen wäre, das trifft hier in keiner Weise zu. Hier gab`s weder Rücksendung (noch nicht), noch irgendwelche "Kommunikation" noch sonstwas, der VK hat einfach nicht reagiert (bis heute nicht).
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    • *alte_eule* schrieb:

      Der Link wurde in # 8 gesetzt:
      pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

      Klickt man auf die Entfernungen, die systembedingt erfolgen können, gibt es unten diesen Grund unter Kommunikation:
      Ich finde da nichts bezügl. "systembedingte Entfernungen" und Kommunikation.
      Könntest Du bitte die Stelle zitieren die Du meinst?
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    • Ich weiß nicht, ob evtl. deine Bemerkung "gewerbl. VK" auf Antrag des VK zu einer BW-Löschung führen könnte. Sein Ebay-Account ist privat angemeldet und somit gilt es u.U. als unzulässige Tatsachenbehauptung oder so ähnlich.
      Das passt aber sowieso alles nicht zu dieser Mitteilung von Ebay, der Wortlaut passt nun einmal zu dem Sachverhalt, dass der Fall zu Gunsten des VK geschlossen wurde. Wobei sie natürlich auch gerne falsche TBS verschicken.