ebay entfernt meine abgegebene negative Bewertung - komplett ausradiert

    • iiiihhBääähh schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Unter

      "Wann können Bewertungen entfernt werden?"

      der unterste Link:

      "Die Bewertungen und die detaillierten Verkäuferbewertungen werden durch ein automatisiertes System entfernt oder bearbeitet."

      Dann ganz unten unter Kommunikation.
      Danke, jetzt hab ich`s.
      Macht aber überhaupt keinen Sinn, das kann`s ja wohl nicht sein.
      Ich sehe das wie die anderen hier: das hat wohl was mit den 5 Sterne u. DSR zu tun.
      Wenn man ganz genau hinsieht, kann man auch erkennen dass das kein eigenständiger Punkt ist, sondern unter "automatisch 5 Sterne" etwas eingerückt formatiert ist (bzw. unter dem darauf folgenden Unterpunkt "Kommunikation").

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich weiß nicht, ob evtl. deine Bemerkung "gewerbl. VK" auf Antrag des VK zu einer BW-Löschung führen könnte. Sein Ebay-Account ist privat angemeldet und somit gilt es u.U. als unzulässige Tatsachenbehauptung oder so ähnlich.
      Ich hatte BEI der ebay Falleröffnung sogar nebenbei angemerkt, dass ich ein Paket mit einem Firmenstempel als Absender erhalten habe + einen Link zu einer Art "Firmenwebseite" des VK (war nur Name, Firmenname, Tel., Fax + Adresse und sollte wohl erst noch sowas wie eine Webseite werden).
      Im Zweifelsfall hätte ich auch ein Foto von dem Adressaufkleber anzubieten gehabt ........

      Tschuldigung, ich bin ja neu und muss die Zitierfunktion noch üben. Ganz abgesehen davon, dass mein Notebook nicht so will wie ich.
      Aber, wenn dein VK im Fall nicht geantwortet hat, dann hat das doch sowieso niemand gelesen.
      Nehme ich an. Denn warum sollten sie?
      Er meldet sich nicht, sie machen den Fall dann zu. Ist doch ganz einfach.
      Hätte er dann aber wieder einen Fall aufgemacht, weil du nicht versendet hast, dann müsstest du das eigentlich erfahren.
      Ich hoffe, du kannst mir noch folgen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aber, wenn dein VK im Fall nicht geantwortet hat, dann hat das doch sowieso niemand gelesen.
      Nehme ich an. Denn warum sollten sie?
      Er meldet sich nicht, sie machen den Fall dann zu. Ist doch ganz einfach.
      Hätte er dann aber wieder einen Fall aufgemacht, weil du nicht versendet hast, dann müsstest du das eigentlich erfahren.
      Ich hoffe, du kannst mir noch folgen.
      Möglich ist bei ebay praktisch alles.
      Dass die aber das was ich bei Eröffnung des ebay Falles geschrieben habe bei der anschliessenden "endgültigen Entscheidung" überhaupt gar nicht gelesen haben sollen, halte ich doch für sehr unwahrscheinlich.
      Ich hätt da ja auch reinschreiben bzw. hätte da auch stehen können: eigentlich ist mit der Ware alles okay aber da ich die alte Filzlaus von VK nicht leiden kann, eröffne ich einfach mal einen Fall, mal sehen ob ich mit dem Scheiss durchkomme und meine Kohle trotzdem wieder bekomme.....
      Ich hoffe Du kannst mir folgen. :D
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was hast du denn inzwischen unternommen, um herauszukriegen, was der Schrieb nebst BW-Löschung soll?
      Noch gar nix, ich war ja bisher ziemlich beschäftigt zuerst hier Eure Meinungen zu hören (ausserdem hab ich grad im Moment noch diversen anderen Mist an der Hacke).
      Aber jetzt wo ich weiss dass Ihr auch nicht schlauer seid als ich, :P , werde ich das morgen mal genauer überlegen wie ich das am Besten angehe.
      Wenn hier jemand einen Tip für mich hat, wohin ich mich diesbezügl. am Besten wenden könnte, wäre ich dankbar.
      Einfach auf die Email zu antworten die mir ebay geschickt hat, worin sie mir lediglich mitteilten dass die BW weg ist, das wird wohl ausser zu noch mehr inhaltslosen Textbausteinchen zu nix führen, schätze ich, oder?
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    • Aber jetzt wo ich weiss dass Ihr auch nicht schlauer seid als ich

      Eins muss man den Ebaydödeln ja lassen: Die haben es mal wieder geschafft, Leute mit geschätzten mind. 150 Jahren Ebay- und BW-Erfahrung stundenlang zum Grübeln zu bringen.
      Vergeblich.

      :lach:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • nichts, nothing, null, nada, zero, niente

      Ich habe auf die Mitteilung von ebay dass meine Bewertung .......:

      "Jedoch musste sie aufgrund einer aktuellen Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des Verkäufers entfernt werden"

      ........ geantwortet und ebay den Sachverhalt nochmal zusammenfassend geschildert (auch wenn das alles aus dem hervorgeht, was bereits in der ebay "Fall"- Meldung steht ).
      Ich habe ebay dabei mitgeteilt u. nochmal dargelegt dass meine für den VK abgegebene negative Bewertung begründet war, ausserdem wurde der "Fall zu meinen Gunsten" entschieden. Die Löschung dieser BW seitens ebay ohne Angabe von Gründen ist nicht nachvollziehbar und da ich mit dieser Vorgehensweise keineswegs einverstanden bin, hätte ich sehr gerne eine plausible Begründung von ebay dafür.

      Ich habe vom ebay Zerwitze KEINE Antwort erhalten, noch nicht einmal irgendein beschixxenes, x-beliebiges, nichtssagendes, blablabla Textbausteinchen (wie `s bei dem Saftladen eigentl. zu erwarten war). Einfach nichts, nothing, null, nada, zero, niente. :S :thumbdown: :O :cursing: :wallbash


      Kann mir bitte jemand einen Tipp geben auf welche Art und Weise ich ebay noch kontaktieren könnte (u. zwar schriftlich, nicht telefonisch, solche Dinge habe ich gerne schwarz auf weiss)?
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    • Hatte ich neulich auch, ich habe den Tip bekommen, eBay erneut anzuschreiben und dabei auch darauf hinzuweisen, daß das der zweite Versuch ist und ich mit dem "Service" nicht einverstanden bin.

      Habe ich gemacht, 24 Stunden später war eine (zufriedenstellende!) Antwort da. Versuch dein Glück.

      Entweder da geht ab und an was verloren, oder Stufe 1 des eBay-Supports beinhaltet, schwierige Fragen (=Recherche oder manuelles Eingreifen ist erforderlich) zu ignorieren und nur dann zu bearbeiten, wenn der Kunde nicht entnervt aufgibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Hatte ich neulich auch, ich habe den Tip bekommen, eBay erneut anzuschreiben und dabei auch darauf hinzuweisen, daß das der zweite Versuch ist und ich mit dem "Service" nicht einverstanden bin.

      Habe ich gemacht, 24 Stunden später war eine (zufriedenstellende!) Antwort da. Versuch dein Glück.
      Danke! Werd ich auch machen (u. wieder berichten ob und was dabei rauskam).
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    • torwart schrieb:

      @iiiihhBääähh,
      bitte nicht falsch verstehen, aber hast du mit dem K-Account schon mehrfach Fälle gemeldet, Probleme mit VK gehabt? Wie gesagt, so berechtigt diese auch waren, aber war da schon was?
      Keine Sorge, bin nicht aus Zuckerwatte. ;)

      Ja du hast Recht, da war was.......... und wie da was war.....
      Genau
      in der Woche wo der "Fall" aufgetreten ist weswegen ich den Faden hier aufgemacht habe, waren noch 3 ! andere "Fälle", also insgesamt 4 "Fälle"!

      Das war eine von diesen (ebay) Wochen wo gar nix funktioniert u. wo es einem scheint die ganze Welt ist nur noch total bekloppt (denke jeder der bei ebay mehr als nur gelegentlich unterwegs ist kennt solche Phasen......).

      Die anderen Fälle habe ich jedenfalls alle mit den jeweiligen VK klären können. Es gab also weder Anlass zu Teil- oder Rückerstattungen via ebay noch von farbigen BW.
      Diese 3 anderen Fälle wurden jeweils von mir geschlossen weil die VK ihre Fehler sofort eingesehen haben u. sich kooperativ zeigten u. die Angelegenheiten letztlich zu meiner Zufriedenheit alle geregelt werden konnten (bis eben auf den einen hier......).

      Warum fragst Du?
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    • torwart schrieb:

      ..........wo in einem K-Schutzfall die Bewertung blockiert wurde,......
      In diesem Fall wurde meine BW für den VK nicht blockiert, sie wurde nachdem sie bereits einige Tage bestand, von ebay ohne Angabe von Gründen einfach gelöscht.

      Wie konntest Du das eigentl. wissen dass die BW des K. blockiert wurde bzw. dieser offensichtl. erst gar keine (für Euch) abgeben konnte?
      Kam diese Info etwa vom ebay Kunden-Service Zerwitz?

      Wenn ja wäre das ein weiteres, nicht dokumentiertes ebay BW "Feature".
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Ich möchte der Vollständigkeit halber noch anmerken dass meine neg. BW absolut NICHTS enthielt (also Text mit laut ebay Definition "unangemessenen Inhalt") was evtl. eine Entfernung durch ebay rechtfertigen könnte.


      steht hier im thread was du da genau geschrieben hattest in deiner roten?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Nur mal als Info, denn auf deinen Fall ist der Sachverhalt nicht so übertragbar.

      Der Kauf war übrigens auf ebay.de, der K aus GB, gezahlt per PP, Falleröffnung auf ebay.uk.

      Das kam dann u.a. in der Entscheidung : " Because we decided in your favour, this case, any Feedback left, and all detailed seller rating left will not affect your seller performance. In addition, any Feedback left for this transaction will be removed."

      Der K war ein KS-Profi und hat oft negativ bewertet, egal, ob er die Fälle gewonnen hat oder nicht.Keine Ahnung, warum er bei uns nicht bewerten durfte, aktiv ist er bis heute.