ebay entfernt meine abgegebene negative Bewertung - komplett ausradiert

    • riverside schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      Ich möchte der Vollständigkeit halber noch anmerken dass meine neg. BW absolut NICHTS enthielt (also Text mit laut ebay Definition "unangemessenen Inhalt") was evtl. eine Entfernung durch ebay rechtfertigen könnte.


      steht hier im thread was du da genau geschrieben hattest in deiner roten?
      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=127023#post127023

      unterer Teil im Beitrag


      Mirabella Neumann schrieb:

      Unter "Missbrauch des Käuferscutzprogramms" wird aufgeführt, was (offiziell) nicht geduldet wird

      pages.ebay.de/help/policies/buying-practices.html
      In wie fern meinst Du dass das was mit dem Fall hier bzw. der Entfernung der BW zu tun hat oder zu tun haben könnte?
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    • Die Beurteilung, ob ein Punkt zutreffen könnte, die muss ich dir überlassen. Ich kenne schließlich die näheren Umstände der anderen KS-Fälle nicht. Erschwerend kommt ohnehin hinzu, dass es oft sehr schwer nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die Ebay-Grundsätze angewendet werden (und mal nicht).
    • Ja, das steht unter "unangemessene Bewertungen abgeben". Ich denke auch, dass es daran liegt, dass der Fall zum Zeitpunkt der Bewertungsabgabe noch offen war.
      Allerdings sollte es Ebay dann auch nicht schwer fallen, dies mit einem TBS zu erklären.

      Edit:

      Obwohl, haben sie doch, wenn auch etwas zeitverzögert

      "Wir haben die Bewertung, die Sie für die Transaktion
      abgegeben haben, erhalten. Jedoch musste sie aufgrund einer aktuellen
      Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des
      Verkäufers entfernt werden."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Du hast deine Bewertung aber zeitgleich mit der Eröffnung des Falls abgegeben.
      Hier steht`s wann ich die BW abgegeben habe:
      ebay entfernt meine abgegebene negative Bewertung - komplett ausradiert

      Ich habe die BW nicht zeitgleich mit Falleröffnung abgegeben, sondern nach Ablauf bzw. Schließung des Falls durch ebay.
      Davon abgesehen, selbst wenn ich die BW abgegeben hätte als der Fall noch offen war, wo steht das dass man eine BW erst nach Schliessung eines Falles abgeben darf?



      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich kenne schließlich die näheren Umstände der anderen KS-Fälle nicht.
      Was können ggf. verschiedene Fall Eröffnungen überhaupt miteinander zu tun haben?
      Meiner Ansicht nach gar nichts, denn dabei geht`s eben um jeweils ganz andere Dinge, anderer VK, anderer Artikel, anderer Reklamationsgrund, also komplett anderer Sachverhalt.
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Obwohl, haben sie doch, wenn auch etwas zeitverzögert

      "Wir haben die Bewertung, die Sie für die Transaktion
      abgegeben haben, erhalten. Jedoch musste sie aufgrund einer aktuellen
      Entscheidung zum eBay-Käuferschutzfall aus dem Bewertungsprofil des
      Verkäufers entfernt werden."
      ebay hat gar nichts. Nochmal, das ist keine Begründung für irgendwas.
      Dass die BW weg ist sehe ich selber, dafür brauche ich keine Benachrichtigung von ebay.
      Ich will von ebay einen Grund wissen warum die BW entfernt wurde und nicht lediglich eine Mitteilung dass sie entfernt wurde!
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    • Das steht in deinem EP. Die Entscheidung seitens Ebay war also zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen und der VK hätte noch entsprechend handeln können.

      "Ich habe den ebay "Fall" also nach Ablauf der 10 Tage Frist an den "ebay
      Kundenservice übergeben" und gleich anschliessend eine neg. BW
      abgegeben (denn egal was ebay da "entscheiden" würde oder auch nicht,
      die neg. BW hat sich der VK bereits jetzt eindeutig "verdient").

      Nicht lange darauf wurde "der Fall" von ebay dann auch zu meinen Gunsten
      "entschieden" (nicht dass ich da was drauf gebe, aber es hat die Sache
      vereinfacht u. mir erspart anderweitig "aktiv" zu werden)."

      Zu deiner 2. Frage:
      Ich habe es jetzt schon oft erklärt und es geht auch aus von mir bereits mehrfach gesetzten links hervor, dass Ebay in letzter Zeit etwas häufiger ihre Grundsätze bezügl. unangemessenen K-Verhaltens durchzusetzen scheint. Ob sie es immer richtig und sinnvoll tun, das sei dahingestellt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Das steht in deinem EP. Die Entscheidung seitens Ebay war also zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen und der VK hätte noch entsprechend handeln können.
      Oh doch das war sie, die Entscheidung, sie war getroffen.

      Der VK hatte 10 Tage Zeit gehabt auf den Fall zu antworten, hat er nicht. Der ebay "Fall" war nach 10 Tagen um, ebay hat eine Entscheidung getroffen und den Fall zu meinen Gunsten entschieden und den Fall GESCHLOSSEN. Der Fall war also um, aus, zu Ende, abgelaufen, finito, Punkt.

      4 Tage DANACH hat ebay die BW entfernt u. mir mich davon in Kenntnis gesetzt dass die BW entfernt wurde, mir aber nicht mitgeteilt WARUM.
      ebay hat also TROTZ Entscheidung des Falles zu meinen Gunsten die BW NACHTRÄGLICH entfernt u. das ohne Angabe von Gründen (selbst wenn ebay nicht zu meinen Gunsten entschieden hätte, wäre es mir unbenommen geblieben trotzdem eine neg. BW abzugeben).

      Mirabella Neumann schrieb:

      Zu deiner 2. Frage:

      Ich habe es jetzt schon oft erklärt und es geht auch aus von mir bereits mehrfach gesetzten links hervor, dass Ebay in letzter Zeit etwas häufiger ihre Grundsätze bezügl. unangemessenen K-Verhaltens durchzusetzen scheint. Ob sie es immer richtig und sinnvoll tun, das sei dahingestellt.
      Fein, nur geht es hier nicht um "unangemessenes Käuferverhalten", es geht um unangemessenes willkürliches Entfernen von angemessenen BW für unangemessenes VK-Verhalten.
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    • Davon abgesehen, selbst wenn ich die BW abgegeben hätte als der Fall
      noch offen war, wo steht das dass man eine BW erst nach Schliessung
      eines Falles abgeben darf?

      Das steht nirgendwo und wäre auch völlig unsinnig. Denn in vielen Fällen, in denen eine nichtgrüne BW angebracht ist, liegt überhaupt kein Anlass vor, dessentwegen man einen Fall eröffnen könnte.
      Nirgendwo in den BW-Regeln schreibt Ebay eine Falleröffnung als Voraussetzung für eine Bewertung vor.
      Erstrecht keine Schließung.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Wurde denn diese Meldung vor Abgabe einer neutralen bzw. roten BW abgeschafft, wonach man zunächst den VK kontaktieren möge, um das Problem zu klären?
      Wenn nein, dann stellt sich nun die Frage, wann Ebay (zuweilen bzw. mittlerweile) die Phase des Problemklärens für abgeschlossen hält.
      Nach normaler Kontaktaufnahme? Nach diesen 10 Tagen während des eröffneten Falls? Erst nach der Ebay-Entscheidung?
      Darum geht es doch oder nicht?
      Allerdings, wenn eine normale Kontaktaufnahme nicht reicht, dann dürfte man ja nie ohne Falleröffnung eine Rote vergeben. Ist das (neuerdings) so?
      Ich weiß das nicht. Den wenigen Roten, die ich vergeben habe, ging immer umfangreiche Korrespondenz mit anschließender Falleröffnung voraus und ich war mir immer bewusst, dass ich lange genug Zeit habe, eine Bewertung abzugegeben. Deswegen gab es von mir eine negative Bewertung erst, nachdem der Fall endgültig abgeschlossen und nix mehr zu klären war.
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Der VK hatte 10 Tage Zeit gehabt auf den Fall zu antworten, hat er nicht. Der ebay "Fall" war nach 10 Tagen um, ebay hat eine Entscheidung getroffen und den Fall zu meinen Gunsten entschieden und den Fall GESCHLOSSEN. Der Fall war also um, aus, zu Ende, abgelaufen, finito, Punkt.
      Der Vollständigkeit halber muss ich noch ergänzen dass unmittelbar (innerhalb von ca. 2 Std. oder so) nach Schliessung des Falles auch eine Rückerstattung erfolgte (um die ich übrigens nicht gebeten habe, ich habe bei Eröffnung des Falles angegeben ich möchte den Artikel geliefert haben der angeboten war).
      Die Sache wurde also von ebay defintiv entschieden.
      Die Entfernung der BW + die Mitteilung darüber erfolgte mehrere Tage danach.

      karakorum666 schrieb:

      Das steht nirgendwo und wäre auch völlig unsinnig.
      Genau das möchte ich auch meinen!
      Wobei unsinnig und ebay ja nicht in direktem Widerspruch stehen würden. ;)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Du hattest mich gefragt, was verschiedene KS-Fälle miteinander zu tun haben können. Das habe ich dir erklärt.

      Es tut mir leid, wenn dir die Antwort nicht gefällt.
      Nein, das hast Du nicht.
      Du hast lediglich auf einen ebay Link verwiesen bei dem es um "unangemessenes Käuferverhalten" geht.
      Sorry aber die Art "Erklärungen" erinnern mich an die Textbausteinchen die ich von ebay kriege. Da wird auch nix "erklärt", nichts begründet und die haben auch ansonsten meist wenig mit dem Thema zu tun um das es eigentl. geht.
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wurde denn diese Meldung vor Abgabe einer neutralen bzw. roten BW abgeschafft, wonach man zunächst den VK kontaktieren möge, um das Problem zu klären?
      Wenn nein, dann stellt sich nun die Frage, wann Ebay (zuweilen bzw. mittlerweile) die Phase des Problemklärens für abgeschlossen hält.
      Nach normaler Kontaktaufnahme? Nach diesen 10 Tagen während des eröffneten Falls? Erst nach der Ebay-Entscheidung?
      Darum geht es doch oder nicht?
      Allerdings, wenn eine normale Kontaktaufnahme nicht reicht, dann dürfte man ja nie ohne Falleröffnung eine Rote vergeben. Ist das (neuerdings) so?
      Ich weiß das nicht. Den wenigen Roten, die ich vergeben habe, ging immer umfangreiche Korrespondenz mit anschließender Falleröffnung voraus und ich war mir immer bewusst, dass ich lange genug Zeit habe, eine Bewertung abzugegeben. Deswegen gab es von mir eine negative Bewertung erst, nachdem der Fall endgültig abgeschlossen und nix mehr zu klären war.

      Nochmal: Die Eröffnung einer Unstimmigkeit ist keine Voraussetzung für die Abgabe einer Bewertung.
      Es ist ja nicht einmal eine Zahlung vorausgesetzt. Oft genug in den Foren beklagt und verflucht - aber m. E. durchaus sinnvoll.

      Wenn der VK nämlich seine Kontodaten nicht rüberwachsen lässt...oder plötzlich Nachforderungen stellt...oder...
      dann kann der Käufer keinen nicht gelieferten Artikel melden; denn dazu müsste er eine Zahlung nachweisen.
      Natürlich kann er auch keinen abweichenden Artikel melden.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Das mit der Zahlung als Voraussetzung, das wurde in letzter Zeit öfters geändert. Aktuell habe ich etwas auf der Ebay-FB-Seite gefunden, ich meine auch in den News stand irgendetwas, muss ich suchen. Diese ganzen Neuerungen und Änderungen, auch in der Anwendung der Grundsätze verwirren (nicht nur) mich.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wurde denn diese Meldung vor Abgabe einer neutralen bzw. roten BW abgeschafft, wonach man zunächst den VK kontaktieren möge, um das Problem zu klären?
      "Möge" mag sein aber ein Zwang oder eine Voraussetzung einer vorherigen Kontaktaufnahme vor Abgabe einer anderen als einer grünen BW existiert nicht.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn nein, dann stellt sich nun die Frage, wann Ebay (zuweilen bzw. mittlerweile) die Phase des Problemklärens für abgeschlossen hält.
      Die Frage stellt sich nicht, mir jedenfalls nicht.
      Ob und wie und wann ich ein "Problem kläre" und ggf. wann ich das für abgeschlossen halte, das entscheide immer noch ich.
      Wann ebay das für abgeschlossen hält, das können die von mir aus halten wie die Dachdecker.
      Ich erwarte aber von ebay dass sie sich in MEINE Entscheidung nicht einmischen, so wie sie es mit Entfernung meiner BW getan haben.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Nach normaler Kontaktaufnahme? Nach diesen 10 Tagen während des eröffneten Falls? Erst nach der Ebay-Entscheidung?

      Darum geht es doch oder nicht?
      Nein, um den Zeitpunkt der BW geht es hier überhaupt nicht.
      Es geht darum ob ebay berechtigt ist eine neg. BW einfach so zu entfernen.
      Es mag Fälle von extensivem BW-Missbrauch / Käuferschmutz-Missbrauch geben wo dies evtl., vielleicht, möglicherweise, ggf. gerechtfertigt wäre (nach sorgfältiger Prüfung), dass ebay sich da einmischt.

      Das war in diesem Fall aber ganz glasklar nicht der Fall.

      Meine Reklamation war ausführlich, sachlich, ausserdem zutreffend u. der VK hat darauf in keiner Weise reagiert (u. ein BW "Amokläufer" bin ich auch nicht).

      Mirabella Neumann schrieb:

      Allerdings, wenn eine normale Kontaktaufnahme nicht reicht, dann dürfte man ja nie ohne Falleröffnung eine Rote vergeben. Ist das (neuerdings) so?
      Das ist definitiv nicht so u. das war auch noch nie so.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Ich verstehe ja, dass du sauer bist und Erklärungen suchst. Aber hier können wir nur raten und spekulieren. Es gibt zu viele Möglichkeiten, was da gelaufen sein könnte.

      So hilfreich die TBS zu den Grundsätzen sind, nur werden diese auch willkürlich umgesetzt.
      Und bei den Antwortmails der Plattform erwischt der Bearbeiter gern mal den falschen TBS, das geht schon los damit, dass K und VK verwechselt werden.

      Willst du in die Sache endlos Energie und Aufwand investieren? Machbar ist das, könnte sogar Erfolg haben.
    • Ich denke auch, was nun glasklar so und so ist oder zu sein hat und wie das dann umgesetzt wird, da gehen schlicht und ergreifend die Meinungen von TE und Ebay auseinander. Hinzu kommt die oft willkürliche Handhabe seitens Ebay.

      Was einfach auffällig ist, dass sich in diversen Foren und auf FB-Seiten, die Aussagen häufen, dass negative Bewertungen in letzter Zeit öfter bzw. leichter verschwinden als früher und das passierte, nachdem Ebay seinen VK in irgendwelchen VK-News mehr VK-Schutz versprach.
    • torwart schrieb:

      So hilfreich die TBS zu den Grundsätzen sind, nur werden diese auch willkürlich umgesetzt.

      Und bei den Antwortmails der Plattform erwischt der Bearbeiter gern mal den falschen TBS, das geht schon los damit, dass K und VK verwechselt werden.
      Mag alles sein, Fehler können passieren.
      Nur, man kann Fehler auch korrigieren.

      Und selbst wenn man einen Fehler mal nicht mehr korrigieren kann, dann kann man zumindest erklären WAS da ggf. schief gelaufen ist. DAS geht immer!
      Aber selbst das ist, so sieht es jedenfalls aus, seitens ebay nicht gewünscht, sonst hätten sie auf meine Anfrage bezügl. einer Begründung geantwortet.
      Aber wie schon weiter oben gesagt, ich werde es nochmal probieren.


      torwart schrieb:

      Willst du in die Sache endlos Energie und Aufwand investieren? Machbar ist das, könnte sogar Erfolg haben.
      Alles ist relativ, auch "endlos Energie". Aber, ich werde natürlich nicht "endlos Energie" da rein stecken, dafür geht mir ebay letztlich doch zu sehr am A...llerwertesten vorbei.
      Andererseits, wenn ich richtig sauer bin, dann lasse ich so schnell auch nicht locker u. werfe die Flinte nicht gleich ins Korn.
      Mit so einer lapidaren Nachricht von ebay zur Entfernung der BW, ohne jegl. Angabe von (nachvollziehbaren) Gründen, lasse ich mich jedenfalls nicht so einfach abspeisen.
      Und .........bis jetzt hab ich noch nichtmal richtig angefangen. :D

      Sollte ich letztlich keine vernünftige Erklärung von ebay dafür erhalten, wovon ich ausgehe (denn es gibt m.E. keine), ist es mir zumindest eine Genugtuung dass ich diesen Faden hier aufgemacht habe und ich hoffe dass möglichst viele Leute lesen was ebay bezügl. BW so alles im Stande ist zu veranstalten u. was von diesem BW-System zu halten ist.
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