Paypal nach Inkasso doch keine Klage?

    • Paypal, eBay & Co - VORSICHT

      Das ist doch alles Erbsenzählerei. Ist man erst einmal in Ungnade gefallen, gibt es kein Pardon und erst recht kein Zurück.
      Wo kein Kläger, da kein Richter, gilt immer noch, aber: wegen Peanuts zeit-, nerven- und geldraubende Prozesse anstreben, das lohnt sich wirklich nicht :)

      Es gilt bei Paypal: ist ein Minusguthaben aufgelaufen wegen Käuferschutz (eBay's Mitteilung an Paypal ist zumindest illegal und verstösst gegen unser BDSG),
      sollte man es ausgleichen und künftig kein Paypal bei unversichertem Versand mehr anbieten, Punkt. Man betrachte solche Ausfälle als LEHRGELD, basta.

      Geht es um "Sachmängel", so genügt der Einspruch bei Paypal meist, dass diese Belange bitteschön ZIVILRECHTLICHER Klärung bedürften und nicht
      im "Entscheidungsbereich" von Paypal & Co lägen.

      Ihr vergesst sicher, dass eBay von 2000 Mitarbeitern auf ca. armeselige 200 minimiert wurde, Paypal ebenso (sind doch ein Verein!).
      Da ist niemand da, der etwas "entscheiden" könnte und jeder Gang "vor Ort" mutierte zu einer Farce, es sei denn, man sei von der Presse :-))
      Anfragen per Mail und Fax sind und bleiben wirkungslos, weil PP & eBay dazu übergingen, nur noch ihr SYSTEME arbeiten und entscheiden zu lassen.
      Alles Humbug, sich mit denen herumstreiten zu wollen, da man am Phone eh nur ahnungslose Callcenteragents antrifft-völlig sinnloses Unterfangen.

      Beim kleinsten Streit mit eBay (Warnung per Email), sollte man den Account 180 Tage ruhen lassen, in der Zeit seine Bank- und Maildaten löschen
      bzw. ändern, sein Profil von öffentlich auf --> privat stellen und abwarten. Parallel sofort einen NEUEN Account einrichten mit anderer Email und
      neuer Bank oder Kreditkarte und aus gemachten Fehlern LERNEN :wallbash
    • werv schrieb:

      Ich habe erstmal Tante Google genötigt, bevor ich diesen
      Thread hier geöffnet habe. Doch nichts wirklich gescheites gefunden.

      In mehreren Threads wird den Usern geraten das PP-Konto
      in minus zu lassen. PP würde dann eventuell ein Inkasso-Schreiben
      aufsetzen oder in schlimmsten Fall eine Mahnung beantragen.

      PP würde aber den dann konsequenten Schritt der Klage nicht mehr beschreiten.

      Ich verstehe, dass diese Ratschläge auf Erfahrung beruhen, doch
      wie sieht es genau mit der gesetzlichen Seite ?

      Woran würde PP bei einer Klage in Deutschland letzendlich scheitern ?
      die AGBs sind in Deutschland Sittenwidrig, daran hat sich nichts geändert. Warum größere Händler doch Paypal anbieten? die haben VIP Support, andere Konditionen und auch eine Horde Rechtsanwälte da agiert Paypal anders ....

      aufrecht.de/medienauftritte/de…hema-bei-volle-kanne.html
    • Nostre schrieb:

      die AGBs sind in Deutschland Sittenwidrig, daran hat sich nichts geändert.

      Aha, gibt es da ein Urteil und sei es auch nur eines von einem AG darüber? Wenn nicht, ist diese Aussage zwar möglicherweise richtig, aber nicht verifiziert.

      Letztlich müsste Painpal den Anspruch auf Zahlung des Betrages durch den Kunden beweisen können, was ihnen wohl für sie selbst erkennbar, schwer fallen wird.


      Redaktion: Zitat repariert.
    • schon einmal selbst die AGBs durchgelesen? Punkte Ver/Käuferschutz, Datenschutz, Zahlungsabwicklung durchlesen!


      handelsblatt.com/technologie/i…nd-unwirksam/4097354.html


      einige Verbraucherzentralen haben auch geklagt:

      vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Payp…serklaerung_LG-Berlin.pdf


      zu deiner Frage, nein es gibt kein Gerichtsurteil dazu,weil jedesmal Paypal die Kläger entschädigt hat, Gerichts und Anwaltskosten übernommen hat.
    • Mr.X schrieb:

      Sooo liebe Schützin, ich habe noch ein Argument.

      PayPal ist zwar nicht Veranstalter des Glücksspiels und somit grundsätzlich unbeteiligt, aber rechtlich
      stellen Sie Mir einen Spielkredit zur Verfügung, noch bevor Meine Spielschuld durch das Lastschriftverfahren
      beglichen ist. Eine Gewährung von Spieldarlehen, bei denen sich der Verlust verwirklicht, ist nach deutscher
      Rechtsprechung nicht erstattungsfähig.

      Hier ein Urteil:


      Bei Darlehen, die wegen des damit verfolgten Zwecks sittenwidrig sind, ist die Rückforderung des Darlehenskapitals nur dann ausgeschlossen, wenn die Zweckverfolgung von vornherein mit einem dem Darlehensgeber bekannten Risiko verbunden war, dieses Risiko sich verwirklicht hat und der Darlehensnehmer deswegen nicht mehr bereichert ist.
      BGH, Urteil v. 17.01.1995 – XI ZR 225/93 (Köln)


      Bin ja gespannt wie du diesmal PayPal wieder in Schutz nehmen willst, nach diesen schlagkräftigen Argument von mir. ^^

      Außerdem gab es noch keinen einzigen Fall in Deutschland, wo PayPal einen Glücksspieler vor Gericht zerrt.

      Stimmt denn die Forderung ist nicht durchsetzungsfähig unabhängig davon ob einen Bezahldienst zwischengeschaldet ist oder nicht
      Allerdings sollte man trotzdem mit jeder Menge BFS bzw KSP Post rechnen und bei paypal und dem Casino wird man rausgeschmissen


      Redaktion: Zitat repariert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bagemoran ()

    • Na ja gut, das bezieht sich ja nur auf ein Minus-Kontostand der durch illegales Glücksspiel zu Stande gekommen ist. Das sagt leider nichts über die Rechtmäßigkeit und/oder Durchsetzbarkeit von Forderungen die aus dem Handel von Gütern entstanden sind.