Rhinocamera - rhinocamera.de - dubioser Online-Shop ohne Impressum - Handel mit Grauimporten - keine Herstellergarantie

    • Hallo schabbesgoi,
      völlig richtig mit der Aktion von Canon, dazu kommt noch wie mein Mann sagt, man hätte die Kamera auch selbst in England kaufen können und so nochmals ca.300€ sparen können .
      Mittlerweile hat rhinocamera, angeboten die Kamera zurück zu senden, nach England. Nachdem ich mich hier mal durchgelesen habe ,denke ich das ich nichts mehr von meinem Geld sehen werde. Unser Anwalt ist bis nächste Woche in Urlaub, dann werde ich mal fragen, ob Parallelimporte zu verkaufen, überhaupt legal ist. Canon scheint sich jedenfalls nicht daran zu stören. Werde auf jeden Fall hier berichten, wie es weitergeht.
    • Hallo,
      habe heute mit unserem Anwalt gesprochen, war leider sehr ernüchternd .
      1. Es ist nicht prinzipiell verboten in D Re - Parallelimporte zu verkaufen, solange dies nicht durch den Hersteller untersagt wird.
      2. Der Verkäufer muss dies auch nicht in der Beschreibung erwähnen, solange der Artikel den gleichen Lieferumfang und die gleichen Eigenschaften hat, wie die normalerweise in D verkauften Artikel. Eine fehlende Printausgabe der Bedienungsanleitung stellt keinen Mangel dar.
      3. Da Rhinocamera angeboten hat, die Kamera zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, sind auch hier die Bedingungen erfüllt.

      Das ICH der Firma nicht mehr traue und die Kamera nicht zurückschicke, ist alleine MEIN Problem X( . Auch das Canon die Kamera nicht für die "alt gegen neu" Aktion zulässt, ist mein persönliches Pech :wallbash .
      Wenn diese Firma ein anders Gebaren an den Tag legen würde, wäre sie eventuell eine günstige Alternative zu den deutschen Discountern. Mein Mann kauft oft im Ausland, bis heute ohne Probleme.
      Michael G. tut allerdings nichts dazu, das negative Image zu ändern. Er scheint einen Großteil seiner Zeit darauf zu verwenden, das Internet zu beobachten u. Bewertungen sperren zu lassen (Angst? ). Bei Trustpilot Samstag eingestellt, kurz darauf gesperrt, am nächsten Tag wieder online, seit gestern wieder gesperrt. Naja, von der Seite kann man auch halten was man will ?( .
      Nun gut, habe ich wieder eine Erfahrung mehr :O . Hoffe jetzt, das diese Kamera solange hält wie unsere beiden Anderen.
    • @mariampinto... du hattest in deinem ersten Post geschrieben:

      Zitat:

      Geöffnete KIT Verpackung mit Kamera ohne deutsche Bedienungsanleitung, ohne Garantiekarte.
      Mein Mann wollte die Kamera bei Canon für die "alt gegen neu" Aktion registrieren, was nicht funktionierte. Auf Anfrage bei Canon wurden wir gebeten, einen Scan der Verpackung mit EAN und Seriennummern zu schicken. Nach 4 Tagen erhielten wir die schriftliche Bestätigung von Canon das es sich um einen Parallelimport handelt, der nicht für den EWR bestimmt ist.

      Zitatende

      Wenn dieser Artikel nicht für den europäischen Wirtschaftsraum bestimmt ist, hätte der nicht verkauft werden dürfen hier. Geöffnete Verpackung ohne Betriebsanleitung und Garantiekarte ist ebenso ein deftiger mangel. Das hätte dein Anwalt aber wissen müssen....
      Hast du die verkaufsanzeige noch, von der du das Ding gekauft hast? Vergleiche die zugesicherten Eigenschaften mit dem, was du tatsächlich erhalten hast.
    • mariampinto schrieb:

      2. Der Verkäufer muss dies auch nicht in der Beschreibung erwähnen, solange der Artikel den gleichen Lieferumfang und die gleichen Eigenschaften hat, wie die normalerweise in D verkauften Artikel. Eine fehlende Printausgabe der Bedienungsanleitung stellt keinen Mangel dar.
      Bei den Kameras für den Asiatischen Markt die hier durch Rhino in umlauf kommen fehlt aber unter anderem die Deutsche Menüführung, die sich auch nicht umstellen lässt, da nicht vorhanden. Zum anderen wird dir Canon wohl auch gesagt haben, das du keine Garantie von Canon erhälst für die Kamera, da diese eben nicht für den EWR zugelassen ist.
      Würde ich den Anwalt mal drauf anstoßen.
    • Hallo monza30,
      das öffnen einer KIT Verpackung und der getrennte Verkauf ist machbar. Mein Mann hat Anfang dieses Jahres ein Objektiv bei einem regionalen Händler gekauft, welches aus einem KIT stammt, neutrale Verpackung aber mit voller Garantie.
      "nicht für den EWR bestimmt" bedeutet nur, das der Hersteller dieses Produkt nicht für den EWR bestimmt hat. Wo der Händler seine Waren kauft, bleibt ihm überlassen und solange er die steuerlichen und sonstige Einfuhrbestimmungen seines Landes einhält, ist das wohl OK. Unterbinden od. verbieten kann das nur der Hersteller. Eine Garantiekarte ist nicht erforderlich, wenn du einen Kaufbeleg hast. Eine gedruckte Bedienungsanleitung war auch bei unserm Philips TV, vom M... Markt nicht dabei.
      Natürlich sieht das sch....ße aus wenn du so ein Paket erhältst . Und wie gesagt, Canon scheint es nicht zu interessieren, auch sonst scheinbar kein öffentliches Interesse.
      Was die Eigenschaften angehen, mein Mann findet keinerlei Unterschied zu den in D verkauften Kameras.

      Hallo Oberlix,
      ich kann hier nur für unsere Kamera sprechen. Ich habe keine Ahnung für welchen Markt die Kamera ursprünglich gedacht war. Das Menü war beim Einschalten auf englisch, ließ sich aber auf deutsch umstellen. Der Stecker passt ohne Adapter in normale Steckdosen. Ein Adapter liegt bei, ich glaube für französische Steckdosen. Das Canon keine Garantie auf diese Kamera gibt, hatte ich bereits erwähnt.
      Allerdings ist meines Wissens nach die Herstellergrantie eine freiwillige Leistung.
    • mariampinto schrieb:

      ich kann hier nur für unsere Kamera sprechen. Ich habe keine Ahnung für welchen Markt die Kamera ursprünglich gedacht war. Das Menü war beim Einschalten auf englisch, ließ sich aber auf deutsch umstellen.
      Bei den meisten Betroffen hier war die Aussage, dass diese ben nur auf Englisch oder Chinesisch z.B. umstellen konnten aber kein Deutsch.
      Diese Kameras waren entsprechend für Asien bestimmt.
    • mariampinto schrieb:

      "nicht für den EWR bestimmt" bedeutet nur, das der Hersteller dieses Produkt nicht für den EWR bestimmt hat. Wo der Händler seine Waren kauft, bleibt ihm überlassen und solange er die steuerlichen und sonstige Einfuhrbestimmungen seines Landes einhält, ist das wohl OK
      nö.. ist es eben nicht! Das unterliegt dem Markenrecht.... Dem Händler sind solche Parallelimporte und deren Weiterverkauf innerhalb des Wirtschaftsgebiets nur dann gestattet, wenn er ausdrücklich die Erlaubnis dazu hat. Man kann nicht einfach in der Weltgeschichte alles zusammenkaufen und hier verhökern.... dazu braucht es IMMER der Erlaubnis (durch den Inhaber der Markenrechte). Gerade weil das auch Herstellergarantie etc betrifft.
      Die Inhaber der Markenrechte/die Hersteller sehen solche Parallelimporte auch aus dem Grund nicht besonders gerne, weil diese Importe die Preisgestaltungen auf den betreffenden Märkten unterlaufen. Und der Zoll könnte solche Sachen bei Entdeckung ebenfalls aus dem Verkehr ziehen....
    • Das würde schon einen Mangel darstellen. Rhinocamera bietet aber Umtausch an und drei Jahre Garantie. Nur schade das die mit ihrem merkwürdigen Verhalten jegliches Vertrauen ruinieren. Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand die Garantie oder den Umtausch in Anspruch genommen haben. Wir werden es nicht machen.
    • Zur Betriebsanleitung: es gibt Urteile, nach denen fehlende deutsche Betriebsanleitungen Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen sind. Natürlich ist sowas dann auch abmahnfähig.

      Man kann ja nun nicht davon ausgehen, dass der Käufer im Besitz von Schlepptops oder sowas ist, wenn er eine Kamera kauft und im Urlaub unterwegs neben dem Gerät auch noch den Lappi und eine Autobatterie mitschleppt, wenn er den Tag am Strand verbringen will oder einen Trip durch den Urwald macht. Schon garnicht wenn da auch nur "ausländische" Betriebsanleitungen drauf sind.... ob eine "Nur auf CD-Anleitung" allerdings nicht erlaubt ist weiss ich nicht.... wäre allerdings ein dickes Minus in der Disziplin "Kundenservice". Aber es muss eben eine deutsche Anleitung dabei sein...
    • hallo monza30, ich kenne dich nicht und weis nicht inwieweit du rechtlich fundierte Aussagen machen kannst Ich kann das nicht und muss mich daher auf das verlassen, was mir der Anwalt erzählt.
      Verwundern würde es mich schon, bei 18 Seiten müssten ja einige dort gekauft haben. Eine Überprüfung beim Hersteller ist einfach,bei Canon ein Anruf, 2 Mails. Wieso unternehmen die Hersteller dann nichts gegen solche Firmen, die Beweislast wäre ja ausreichend , alleine in diesem Forum. Anzeigen sollten dann ja nicht nur bei der Polizei, sondern auch beim Zoll u. den Finanzbehörden möglich sein. Aber nichts dergleichen passiert. ???
    • mariampinto schrieb:

      Wieso unternehmen die Hersteller dann nichts gegen solche Firmen, die Beweislast wäre ja ausreichend
      Das Problem dabei ist ein ganz anderes: Die Hersteller interessieren sich nicht für diejenigen die als Verantwortliche hinter einem solchen Shop stehen.
      Das sind im Prinzip die kleinen Fische. Wenn einer hochgeht kommen zwei neue nach.
      Die Hersteller wollen hier die Hintermänner die den Einkauf und die Einfuhr in den EWR abwickeln.
      Aber diese ausfindig und haftbar zu machen ist leider nicht so einfach.
    • "strafbar" würde eine Strafhandlung voraussetzen.... keine Bedienanleitung ist keine Straftat...
      Aber eine deutsche Bedienungsanleitung MUSS dabeisein, sonst ist es ein (abmahnfähiger) Mangel. Und erst im Menue eines Geräts herumpfuschen zu müssen um zu sehen wie ich das Menue finde ist eben ein solcher Mangel.... geht garnicht
    • @mariampinto
      Die Hersteller produzieren ihre Artikel für viele Länder. Dabei müssen sie jeweils die Gesetze und die Vorschriften der einzelnen Länder beachten. Für Deutschland bedeutet das bei Elektrogeräten z.B. das die Netzstecker VDE-Konform sein müssen, das eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeliefert werden muss. Für die EU gilt, dass für diese Geräte eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht. Es gibt aber noch einige Punkte mehr, die für den Handel mit diesen Produkten in Deutschland berücksichtigt werden müssen.

      Wie Monza schon richtig bemerkt hat, spielt auch das Merkenrechtsgesetz eine Rolle. Denn wenn ein Hersteller den Handel in Deutschland wegen z.B. einem der Punkte oben untersagt, dann hat er sich schon etwas dabei gedacht. Hat der eigentliche Hersteller also einen solchen Handel untersagt und eine Firma, nennen wir sie mal Hippopotamus mit Sitz in Stuttgart, setzt sich über dieses Verbot hinweg, importiert und handelt mit diesen Geräten, dann gilt Hippopotamus nach dem Gesetz als Hersteller. Jetzt frag ich Dich, wie man die Teile dann wohl nennt, die Hippopotamus rechtlich gesehen herstellt und einfach den geschützten Namen des eigentlichen Herstellers auf das Produkt drucken lässt? Der eigentliche Hersteller nennt es eine Produktfälschung. Das ist auch überwiegen die Argumentationskette der Hersteller, wenn sie bei solchen Parallelimporten von einer Marken- bzw. Urheberrechtsverletzung sprechen.

      Wenn man sich das mal verinnerlicht hat, dann versteht man auch, warum wie in deinem Fall Canon für die Kamera keine Garantie übernimmt. Und wenn es keine Kamera von denen ist, dann kann diese natürlich auch nicht bei der Cash-Back-Aktion berücksichtigt werden.

      Aus Sicht von Canon würde ich demnach sagen, Du hast eine Kamera gekauft, auf der Canon steht, in der aber keine Canon drin ist. Wenn das kein Mangel ist, dann weiß ich es nicht.
    • mariampinto schrieb:

      Das würde schon einen Mangel darstellen. Rhinocamera bietet aber Umtausch an und drei Jahre Garantie. Nur schade das die mit ihrem merkwürdigen Verhalten jegliches Vertrauen ruinieren. Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand die Garantie oder den Umtausch in Anspruch genommen haben. Wir werden es nicht machen.
      Und das dürfte das rechtliche Problem sein: Gegen was will man klagen, wenn der Lieferant doch freiwillig zurücknimmt? Mal abgesehen davon, dass es in D bei einer Mängelrüge andere Rechte gibt, als bei Widerruf. Es würde sich eventuell lohnen, die Belehrungen von Rhino dazu in deren "AGB" zu lesen. Da stehen "seltsame" Dinge drin, nach deutschem Recht.

      Markenrecht? Da könnte nur Canon..... aber nicht ein Verbraucher. Verbot solche Ware auf fremden Märkten zu verkaufen? wieder Sache des Herstellers.
      Das, worauf man "reinfällt", ist die "deutsche" Aufmachung, angefangen von der .de-Domain über die "Kontakt-Informationen". Man soll meinen, dass man selbstverständlich Ware bekommt, die für den deutschen (bzw. europäischen) Markt ist. Man soll meinen, dass man alle selbstverständlichen Rechte (Herstellergrantien und auch sowas wie cash-back-Aktionen) nutzen kann. Und man soll glauben, dass man mit dem Händler umgehen kann, wie mit jedem anderen deutschen Händler, also zum Beispiel Support in der eigenen Sprache, im Notfall Klärung mit einem deutschen "Hauptsitz"....Alles Camouflage...

      Maria, ich habe eine zeitlang recht intensiv die Bewertungen bei Trustpilot gelesen. Grundlegend scheint Rhino wohl zurück zu nehmen. Wenn auch teils zögerlich und mit langen Zeitläufen. Ob ohne Abzüge? Das kann man nicht lesen, die AGB "versprechen" anderes.
      Trustpilot? Ja, ich habe irgendwie dann resigniert aufgegeben, dem Manipulations-Spiel dort noch folgen zu wollen. BW da, BW weg, BW wieder da, BW geändert....Manche BW so geschrieben, als wenn ein "Interessierter" gerade auf die Idee gekommen wäre, darüber positiv zu schreiben, was andere gerade kritisiert hatten...

      Für Dein Problem (Sollte man sich trauen, an Rhinocamera etwas zurückzuschicken) mal diese zwei hier, die Rhino wohl nicht verhindern konnte. Bewertungen relativ lange nach dem Kauf, der zuerst mal gut ging....sind allgemein recht selten. Auch, wenn es erst in der "Garantie" bzw. Gewährleistungszeit zu Problemen kam. Das ist fast überall so. Man kommt leider dann gar nicht mehr auf die Idee, dann noch andere warnen zu können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      mariampinto schrieb:

      Das würde schon einen Mangel darstellen. Rhinocamera bietet aber Umtausch an und drei Jahre Garantie. Nur schade das die mit ihrem merkwürdigen Verhalten jegliches Vertrauen ruinieren. Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand die Garantie oder den Umtausch in Anspruch genommen haben. Wir werden es nicht machen.
      Und das dürfte das rechtliche Problem sein: Gegen was will man klagen, wenn der Lieferant doch freiwillig zurücknimmt? Mal abgesehen davon, dass es in D bei einer Mängelrüge andere Rechte gibt, als bei Widerruf. Es würde sich eventuell lohnen, die Belehrungen von Rhino dazu in deren "AGB" zu lesen. Da stehen "seltsame" Dinge drin, nach deutschem Recht.
      Markenrecht? Da könnte nur Canon..... aber nicht ein Verbraucher. Verbot solche Ware auf fremden Märkten zu verkaufen? wieder Sache des Herstellers.
      Das, worauf man "reinfällt", ist die "deutsche" Aufmachung, angefangen von der .de-Domain über die "Kontakt-Informationen". Man soll meinen, dass man selbstverständlich Ware bekommt, die für den deutschen (bzw. europäischen) Markt ist. Man soll meinen, dass man alle selbstverständlichen Rechte (Herstellergrantien und auch sowas wie cash-back-Aktionen) nutzen kann. Und man soll glauben, dass man mit dem Händler umgehen kann, wie mit jedem anderen deutschen Händler, also zum Beispiel Support in der eigenen Sprache, im Notfall Klärung mit einem deutschen "Hauptsitz"....Alles Camouflage...

      Maria, ich habe eine zeitlang recht intensiv die Bewertungen bei Trustpilot gelesen. Grundlegend scheint Rhino wohl zurück zu nehmen. Wenn auch teils zögerlich und mit langen Zeitläufen. Ob ohne Abzüge? Das kann man nicht lesen, die AGB "versprechen" anderes.
      Trustpilot? Ja, ich habe irgendwie dann resigniert aufgegeben, dem Manipulations-Spiel dort noch folgen zu wollen. BW da, BW weg, BW wieder da, BW geändert....Manche BW so geschrieben, als wenn ein "Interessierter" gerade auf die Idee gekommen wäre, darüber positiv zu schreiben, was andere gerade kritisiert hatten...

      Für Dein Problem (Sollte man sich trauen, an Rhinocamera etwas zurückzuschicken) mal diese zwei hier, die Rhino wohl nicht verhindern konnte. Bewertungen relativ lange nach dem Kauf, der zuerst mal gut ging....sind allgemein recht selten. Auch, wenn es erst in der "Garantie" bzw. Gewährleistungszeit zu Problemen kam. Das ist fast überall so. Man kommt leider dann gar nicht mehr auf die Idee, dann noch andere warnen zu können.


      @ schabbesgoi : in Allem volle Zustimmung, hätte von unserem Anwalt sein können. Klagen kannst du ,wenn du die Kamera zurückschickst und nach einer bestimmten Frist weder Geld noch Kamera zurück erhältst .
      @ forenuser wieso nimmst du an, das es sich aus Sicht von Canon, um eine Produktfälschung handelt?
      Die Kamera ist original, voll funktionsfähig und hat 3Jahre Garantie vom Händler, es gibt zur Zeit also keinen Grund zu klagen. Alles andere muss ich als persönlichen Verlust abschreiben. Ob ich oder jemand anderes dies als Betrug empfinden ist rechtlich ohne Belang. Vermutungen und Verschwörungstherorien bringen nichts. Die Seite besteht weiter und der Verkauf läuft scheinbar auch ohne das sich jemand daran stört. Ich hoffe halt, das ich mit meiner Bewertung auf Trustpilot ( ist heute wieder online) und meinem Bericht, anderen die Entscheidung dort zu kaufen , erleichtert habe.
      Wünsche Allen ein schönes Wochenende.
    • Ich werde von rhinocamera dauernd bedroht, weil ich in "trustpilot" eine negative Beurteilung eingestellt habe. TrustPilot hat diese zwar gleich wieder deaktiviert, da man meinte, nicht genau bewiesen zu bekommen, dass es sich um eine britische Firma handelt. Daraufhin habe ich TrustPilot eine Mail von rhinocamera zugesendet, worin diese klar aussagt, dass sie eine britische Firma sind.
      TrustPilot hat mir heute gemailt, ich könne den Beitrag neu einstellen, was ich aber noch nicht getan habe. Trotzdem bedroht mich diese Firma. Die negativen Erfahrungen häufen sich. Es wird mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten agiert. Sollten die Bedrohungen nicht aufhören, ist der Staatsanwalt gefragt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mdgmdg ()

    • Wann war denn das?
      Kann Trustpilot nicht selber schauen, wo eine Firma sitzt? Ein Unternehmen welches Bewertungen "melden" und sperren lassen kann, sollte trustpilot doch irgendwie bekannt sein.
      Die Firma Primary Holdings, die auf dem deutschen Markt mit der domain "rhinocamera.de" agiert, sollte sich doch gegenüber trustpilot irgendwie ausgewiesen haben.

      Tatsächlich ist die Firma ja nach eigenen AGB in Gibraltar angemeldet, britisches Hoheitgebiet.
      So gibt sie sich aber eben nicht, sondern agiert mit lokalen (zu mindest zum Teil) Miet-Bürofirmen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Briefkastenfirmen" genannten, Adressen. Diese werden in den AGB sogar "Hauptsitze" genannt.
    • mdgmdg schrieb:

      Ich werde von rhinocamera dauernd bedroht, weil ich in "trustpilot" eine negative Beurteilung eingestellt habe. TrustPilot hat diese zwar gleich wieder deaktiviert, da man meinte, nicht genau bewiesen zu bekommen, dass es sich um eine britische Firma handelt. Daraufhin habe ich TrustPilot eine Mail von rhinocamera zugesendet, worin diese klar aussagt, dass sie eine britische Firma sind.
      TrustPilot hat mir heute gemailt, ich könne den Beitrag neu einstellen, was ich aber noch nicht getan habe. Trotzdem bedroht mich diese Firma. Die negativen Erfahrungen häufen sich. Es wird mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten agiert. Sollten die Bedrohungen nicht aufhören, ist der Staatsanwalt gefragt.
      Hallo, womit bedroht er dich? Solange du keine Unwahrheiten verbreitest, kann er dir gar nichts. Wenn du dann auch noch nachweisen kannst, das deine Behauptungen stimmen, kann es dir egal sein was Michael G. schreibt. Wenn es nervt, setz rhinocamera auf die Spamliste. Ja und wenn die Mails auch noch auf englisch eingehen, spielt es sowieso keine Rolle mehr.