Rhinocamera - rhinocamera.de - dubioser Online-Shop ohne Impressum - Handel mit Grauimporten - keine Herstellergarantie

    • hallo raundsi, wie kann ich mich anonymisieren? grins

      und EULE, mein Anwalt hat gelacht, als er das schreiben von rhino bekommen hat. allerdings hat er mir nicht sehr viel Hoffnung gemacht, dass ich je mein Geld bekomme, da eine klage in England durchzuführen wäre und das für mich teuer wird. ich sollte dem "schlechten" Geld kein "gutes" Geld nachwerfen.....
    • Nicht Beitrag, sondern Betrag, damit kann er dich identifizieren. Wenn dus raushaben willst, frag Eule, der weiß, wie und ob das noch geht.

      Dein Anwalt hat wohl absolut recht. Strafrechtlich ist es vermutlich auch aussichtslos, weil Rhino eine Gegenforderung aufgemacht und das Geld nicht "einfach so" unterschlagen hat. Damit kann er das erst mal abbügeln, zumindest, wenns nicht in großem Stil passiert. Und davon gehe ich noch nicht aus...
      Wie kommt dein Anwalt auf England, die sitzen doch offiziell in Gibraltar (auch wenn ich zweifle, diese Anschrift ladungsfähig ist)?
      Es gibt allerdings eine Sache, die Rhino hasst wie der Teufel das Weihwasser: Die Wahrheit über ihn zu veröffentlichen.
    • *alte_eule* schrieb:


      Hat bitte mal einer den Link für die Beschwerdestelle in GB, wenn man mit einem Händler derartige "Differenzen" hat?
      Ich find ihn nicht.



      legalombudsman.org.uk/ ?

      “An unhappy client will not only never cross your threshold again but in the internet age will now let their displeasure be known on the internet for the world at large to see."


      Es sei denn, alles wird gelöscht :cursing:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • raundsi schrieb:

      Nicht Beitrag, sondern Betrag, damit kann er dich identifizieren. Wenn dus raushaben willst, frag Eule, der weiß, wie und ob das noch geht.

      Dein Anwalt hat wohl absolut recht. Strafrechtlich ist es vermutlich auch aussichtslos,


      Raundsi, dieses Forum hat ein gewisses standing gegenüber Druck-Versuchen durch dubiose Machenschaftler. Ein das Forum nutzender Schreiber muss auch nicht befürchten für das ganze Forum verantwortlich gemacht zu werden.
      Ärger mit rhino hat der Schreiber sowieso schon. Warum sollten seine Veröffentlichung hier ihm persönlich schaden können, solange der Schreiber ganz bewusst bei der Wahrheit und innerhalb der Gesetze bleibt?
      Ich bin dankbar darum, dass jemand diese besondere "Methode" aufgezeigt hat. Der Fotograf will von Rhino sein Geld zurück und das zu Recht. Warum soll er sich in diesem Fall verstecken?
      Ich liebe mutige Leute, die sich der Gefahr bewusst sind, in der sie schweben. Da der Fotograf anwaltliche Hilfe sowieso hat: Er kann anderen helfen, wenn er dabei "klug" bleibt.
    • @Schabbes hat vollkommen recht. Ärger hat der Fotograf eh schon mit Rhinocamera, wenn man seine Forderung mal außen vor lässt und nur "Gegenforderung" von Rhino betrachtet.

      @Fotograf
      So lange du dich an die Fakten (Tatsachen) hällst, kann dir der Verein gar nichts. Aber schön wäre es trotzdem, wenn sie versuchen würden ihre Forderung gerichtlich einzuklagen. Nur werden die das vermutlich leider nicht machen. Denn dafür müssten sie aus ihrem Versteck hervor gekrochen kommen und dann hätten alle Rhinocamera am Wickel, die noch eine Rechnung mit denen offen haben.

      Zu deiner Lieferung hab ich noch ein paar Fragen

      • War da eine Rechnung dabei?
      • Hat Rhino dir eine Mehrwertsteuer berechnet?
      • Hat Rhino dir eine Steuernummer mitgeteilt?
      • War war der Rechnungssteller?
      • Von wo kam die Lieferung?
      • Hast du noch die SerienNr. von dem Objektiv?
      • War eine deutschspraschige Bedienungsanleitung dabei?
      • Hast du Bilder von dem Objektiv, Paket usw. gemacht?
      • Wohin solltest du das Paket zurück schicken?
      • Was war überhaupt der Rücksendegrund?
      • Und abschließend. Was hast du denn bei Trustpilot geschrieben?

      Wie schon gesagt: Du kannst ruhig alles beantworten, so lange es den Tatsachen entspricht. Fragen die du hier nicht beantworten möchtest, kannst du uns auch per Mail beantworten.

      Unsere Mail-Addy lauetet: kontakt@auktionshilfe.info
    • schabbesgoi schrieb:

      Raundsi, dieses Forum hat ein gewisses standing gegenüber Druck-Versuchen durch dubiose Machenschaftler.

      Bin wohl falsch verstanden worden ... bei Computerbetrug hatte ein Rhino-Kunde seine Erfahrung so berichtet, dass Rhino ihn sofort identifiziert hatte. Keine Stunde später noch ein Beitrag, dass Rhino angerufen hatte und man drum bittet, den Beitrag wieder zu löschen. Kurz drauf war er auch weg. Das habe ich live so mitbekommen.

      Ich meine, Fotograf gehts in erster Linie erst einmal darum, sein Geld zurück zu bekommen. Der Rechtsweg macht dabei kaum Sinn... was bleibt? Vielleicht ein offener Brief, Rhino liest ja schließlich hier mit und kann hier auch öffentlich auf den Vorwurf, er würde Geld unterschlagen, antworten. Es wäre ja sogar fast schon eine Werbung für Rhinocamera, wenn das hier zur Zufriedenheit von Fotograf erledigt wird!
    • Das ganze Gehabe hier wäre doch ein Fall für den Bundesverband der Verbraucherzentralen

      VZBV vzbv.de

      Denn wenn ich als Verbraucher von einem Unternehmer übern Tisch gezogen werde, indem er mir Ware verkauftr, die nicht für den deutscdhen Markt geeignet ist, ist das doch betrüblich.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • - Diesen Bundesverband schert eine Firma aus Gibraltar nicht
      - Ermittlungsbehörden schert das nicht, da keine Straftat nachweisbar
      - Englische Behörden schert die Firma aus Gibraltar nicht, wenn keine Engländer betroffen sind
      - Gibralter Behörden ... keine Ahnung was da möglich ist, was die erreichen und ob Briefe überhaupt zustellbar sind.

      Meiner Meinung nach einziger Ansatzpunkt: Wir haben keine vernünftige Rechnung, keinerlei Steuerinformationen, Ware, die offensichtlich nicht für hiesige Märkte bestimmt ist und IRGENDWIE in die EU gelangt, Firmensitz in Gibraltar, aber tatsächlich vollständige Abwicklung in England. Für mich ist der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung damit begründet, der britische Zoll wäre wohl zuständig (Bevor wieder Fragen kommen: Nein, ich bringe das jetzt nicht zur Anzeige).
    • Was ich relativ einfach finde: informationen für einen deutschen Händler auf einem britischen Markt.
      Ist auch logisch: Hilfe für deutsche Händler laääst sich "verkaufen" in deutscher Sprache, Hilfe für Endverbraucher eher nicht....

      Zum Beispiel hier:
      it-recht-kanzlei.de/Thema/agb-united-kingdom.html

      Was ich da lese macht mich nicht hoffnungslos.

      Aber wie sieht das umgekehrt aus? Mein Englisch, besonders in Rechtsfragen, reicht da absolut nicht aus um englische Quellen zu lesen.

      Gibt es einen Weg, dass man einen britischen gewerblichen Händler als Endverbraucher vor einem deutschen Gericht zu fassen bekäme? Ich halte das im Sinne der EU-Entwicklung nicht für unmöglich.
      Werde mal suchen, wenn ich Zeit genug habe und niemand anders was genaueres dazu weiß.

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    • dejure.org/gesetze/Rom-I-VO/6.html
      Allerdings ist zu beachten, dass Gibraltar eine Sonderstellung einnimmt. Ist z. B. nicht Teil des Binnenmarktes.

      Demnach müsste Rom I aber auf Gibraltar anwendbar sein:

      Britisches opt- in zur Rom I-Verordnung



      Die Europäische Kommission hat ihre positive Entscheidung über das opt-in
      des Vereinigten Königreiches zur Rom I-Verordnung im Amtsblatt
      veröffentlicht (ABl. EU Nr. L 10 vom 15.1.2009, S. 22). Die Verordnung
      wird damit auch für England und Wales, Schottland, Nordirland und
      Gibraltar in Kraft treten.
      http://www.ipr.uni-koeln.de/iprax/iprax_ni_0209.html

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    • Anderer Ansatzpunkt, eventuell doch über einen Verbraucherschutzverein? Aufgrund vielfältiger Verstöße gegen deutsches Recht sollte es doch möglich ein, eine einstweilige Verfügung zu erreichen, um die Domain "rhinocamera.de" einzukassieren.

      Damit kommen wir aber zum nächsten Problem: Eine der Denic-Regeln ist es, dass jeder, der eine *.de-Domain reserviert, in Deutschland einen verantwortlichen, den sog. "Admin-C", haben muss. Die Domain war bis vor kurzem auf eine deutsch Rechtsanwältin angemeldet (schade, dass Uhu in seinem ersten Post nicht den kompletten Denic-Auszug kopiert hatte), jetzt sieht das so aus (vollständiger Auszug im Anhang):

      Domaindaten
      Domain rhinocamera.de
      Letzte Aktualisierung 21.07.2014
      Domaininhaber
      Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
      [...]
      Administrativer Ansprechpartner
      Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain rhinocamera.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.
      Name: Bruno Vincent
      Organisation: NETIM
      Adresse: Europaplatz 2
      PLZ: 10557
      Ort: BERLIN
      Land: DE
      [...]


      Die Firma NETIM ist ein französischer Domain-Registrant. Um deutsche Domains anbieten zu können, hat man also eine Anschrift an exponierter Lage in Berlin. Hier ist aber - bestimmt rein zufällig - auch ein Anbieter für "virtuelle Büros" ansässig: excellent-bc.de/de/berlin-hauptbahnhof.php ...

      Keine Ergebnisse für netim +europaplatz +berlin gefunden


      Ob hier die Zustellung der EV funktioniert? Ich zweifele daran. Ob an die denic selbst erfolgreich zugestellt werden kann, weiß ich nicht.
      Dateien
      • rhino_denic.txt

        (1,95 kB, 192 mal heruntergeladen, zuletzt: )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von raundsi ()

    • Verstecken hilft, wenn man seine Domain behalten will:

      domain-recht.de/domain-recht/a…nach-abmahnung-12318.html

      Das Amtsgericht Frankfurt/M hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Kündigung zweier Domains durch die DENIC eG wegen Nichterreichbarkeit des Inhabers verhindert (Beschluss vom 14.07.2011, Az.: 30 C 1549/11 (47)). Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass DENIC, bevor sie Domain-Verträge wegen Nichterreichbarkeit kündigen kann, den Inhaber abmahnen muss. Wie das gehen soll, wenn der Inhaber nicht erreichbar ist, bleibt unklar.


      :wallbash
    • Das sind verschiedene Ansätze, Raundsie, auch wenn sie in der gleiche Stoßrichtung gehen (gegen das Gebaren von Rhino).
      Der Fotograf braucht einen Ansatz um mit kontrolliertem Risiko in seinem eigenen Fall zu seinem persönlichem Recht zu kommen.
      Der andere Ansatz ist, diesen Händler vom Markt zu bekommen oder ihn zu seriösem Handeln zu veranlassen.

      Das, was ich suche geht genau in die Richtung, was Schmatter verlinkt hat. Das "Konkrete" dazu halt. Ist ja eh so, dass wir uns alle -auch als Nur-Verbraucher- ohne es meist wirklich zu merken - immer mehr auch mit internationalen Unbillen und Rechten auseinander setzen müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Das sind verschiedene Ansätze, Raundsie, auch wenn sie in der gleiche Stoßrichtung gehen (gegen das Gebaren von Rhino).
      Der Fotograf braucht einen Ansatz um mit kontrolliertem Risiko in seinem eigenen Fall zu seinem persönlichem Recht zu kommen.
      Der andere Ansatz ist, diesen Händler vom Markt zu bekommen oder ihn zu seriösem Handeln zu veranlassen.

      Vollkommen richtig! Irgendwie ging die Brücke von individuellen Möglichkeiten für Fotograf zu den generellen Möglichkeiten, Rhino in die Schranken zu weisen.

      Ich fände es gut, wenn Fotograf Rhino hier mal direkt zur Rede stellt. Ggf. wärs aber sinnvoll, die Redaktion und andere erfahrene Leute mit einzubeziehen, damit auch wirklich jede Behauptung belegbar ist. Sonst fangen die Vögel am Ende das Zwitschern wieder an, und zwar in Richtung Fotograf, dessen Daten Rhino schließlich schon hat.
    • schabbesgoi schrieb:

      Der Fotograf braucht einen Ansatz um mit kontrolliertem Risiko in seinem eigenen Fall zu seinem persönlichem Recht zu kommen.
      (...)

      Das, was ich suche geht genau in die Richtung, was Schmatter verlinkt hat.
      Mit dem was Schmatter verlinkt hat könnte ein fähiger Anwalt u.U. was anfangen. Aber da gibt es dann noch ein paar Hürden, die man bewältigen müsste.

      1.) Einfach ein anwaltschaftliches Schreiben wird Rhinocamera garantiert nicht sonderlich beeindrucken. Das dürfte eigentlich nur eine richterliche Entscheidung schaffen. Womit wir aber bei 2.) wären.
      2.) Man könnte also versuchen auf zivilrechtlichem Wege eine richterliche Entscheidung herbei zu führen. Erscheint der Beklagte nicht zur Verhandlung, gibt es eben ein Säumnisurteil. Und ich möchte wetten, dass von denen kein Vertreter erscheinen wird. Problem dabei ist nur: Wer soll das alles bezahlen? Womit wir dann auch bei Punkt 3.) wären.
      3.) Ist man bereit, dem schlechten Geld noch gutes hinter zu werfen? Wenn ja, dann sind wir bei Punkt 4.)
      4.) Zustellung des Urteils. Wie sieht aus, wenn Rhino u.U. in Gibraltar auch nur einen Briefkasten hat? Da könnte dann evtl. eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO helfen.

      § 185
      Öffentliche Zustellung

      Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn

      (...)

      3. eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht
      @raundsi
      Das hilft zwar nicht bei einer Abmahnung. Aber eine einstweilige Verfügung könnte man auch so zustellen, wenn man dann wollte.
    • schabbesgoi schrieb:

      Das, was ich suche geht genau in die Richtung, was Schmatter verlinkt hat. Das "Konkrete" dazu halt
      Was fehlt Dir noch, schabbes? Ein Anwalt müsste doch mit diesem Hinweis was anfangen können. Und wenn von rhino niemand kommt, gibt's halt ein Versäumnisurteil.
      "Rom I" =
      "Verordnung (EG) Nr. 593/2008 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)"
      und damit
      Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten

      eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…2008:177:0006:0016:DE:PDF

      Außerdem gibt's noch das:
      europa.eu/legislation_summarie…vil_matters/l16023_de.htm

      edit: Die Software wandelt die : wohl in smileys um, deshalb .....0016 : DE : PDF
      vielleicht kann das jemand von der Redaktion ummodeln, dass der Link funzt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()