Rhinocamera - rhinocamera.de - dubioser Online-Shop ohne Impressum - Handel mit Grauimporten - keine Herstellergarantie

    • Kennt jemand Urteile in diese Richtung? Das ist das, was ich mit "konkret" meine. Ein Fall, wo das geklappt hat.

      Ich gehe als europäischer Endverbraucher zu meinem örtlichen Amtsgericht und verlange per Zivilklage mein Geld von einem Händler woanders in der EG zurück.
    • raundsi schrieb:

      Keine Stunde später noch ein Beitrag, dass Rhino angerufen hatte und man drum bittet, den Beitrag wieder zu löschen. Kurz drauf war er auch weg. Das habe ich live so mitbekommen.

      Aber vermutlich nicht hier.

      raundsi schrieb:

      Wie das gehen soll, wenn der Inhaber nicht erreichbar ist, bleibt unklar.

      Das ist dabei reichlich egal. Eine Abmahung ist nicht empfangsbedürftig. Das heisst im Gegenzug, wenn man eine Sendungsform nimmt, die ein Zustellbekenntnis vom Empfänger erfordert, bekommt man den Beweis, dass man abgemahnt hat - nämlich das Abmahnschreiben - als unzustellbar zurück. Abgemahnt wurde dann aber ordnungsgemäß.

      schabbesgoi schrieb:

      Ich gehe als europäischer Endverbraucher zu meinem örtlichen Amtsgericht und verlange per Zivilklage mein Geld von einem Händler woanders in der EG zurück.

      EuGVVO. Artikel 5. dejure.org/gesetze/EuGVVO/5.html

      Und für Verbraucher zusätzlich Art 15ff : dejure.org/gesetze/EuGVVO/15.html

      Falls jetzt jemand einwendet, Gibraltar selber gehört gar nicht zur EU: das ist auch nicht notwendig. Gibraltar gehört zum Hoheitsgebiet der Inselaffen, die unter anderem auf dem Felsen leben. Und Großbritannien ist EU-Mitglied. Zumindest waren sie es gestern noch. Mehr als "im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates" verlangt Artikel 5 aber nicht. Schon gar nicht, dass dieses Hoheitsgebiet innerhalb der EU liegen muss, solange der Staat selber Mitglied ist.

      Damit dürfen die Nasen dann artig zum Amtsgericht des Käufers dackeln. Sie dürfen sich auch ein Versäumnisurteil einfangen. Oder sich den Finger in den Hintern stecken. Für die Pfändung der geschuldeten Beträge würde ich dann zuerst mal die Vermögenswerte empfehlen, die bei Visa gebunkert sind. An die dürfte der Gerichtsvollzieher in Frankfurt/Main am einfachsten rankommen. Sonst nach EuVTVO eben einen europäischen Titel besorgen und vor Ort vollstrecken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke Löschbert :)

      Ein passendes Urteil des BGH
      BGH · Urteil vom 24. April 2013 · Az. XII ZR 10/10

      openjur.de/u/631453.html


      Hier scheiterte der Kläger nach langem hin und her. Es war ein deutsches Unternehmen welches in D klagen wollte gegen einen niederländischen Verbraucher (witzig, dass sich platte Vorurteile doch immer wieder bestätigen: es ging um einen Wohnwagen-Vermietungsvertrag ;) ) Das Unternehmen muss den Verbraucher an dessen Wohnsitz verklagen.
      Auch eine anders lautende AGB-Klausel ändert daran nichts.
      Also kann auch Rhino sich das: "2.2 Sie und wir akzeptieren jeweils die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Gibraltar in Bezug auf Streitigkeiten aus diesem Vertrag." abschminken :)

      Umgekehrt kann damit auch ein Verbraucher ganz bequem zu hause gerichtlich sein Recht einfordern

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    • Anyone in the EU having problems with an online purchase within the EU may be able to get help from one of the following:

      europa.eu/youreurope/citizens/…d/guarantees/index_en.htm

      ec.europa.eu/consumers/ecc/con…ing_goods_services_en.htm

      gov.uk/complain-about-a-limited-company

      gibraltar.gov.gi/home/388-department-of-consumer-affairs

      Each area within the UK also has a Trading Standards office. oxfordshire.gov.uk/cms/public-site/trading-standards

      There also used to be a BBC TV programme called Watchdog that was very good at investigating companies.

      ssl.bbc.co.uk/programmes/b006mg74/contact

      About reviews. It is not acceptable for a company to withhold a refund because they disagree about a bad review. These are two separate things and cannot be connected.

      I think it would also be extremely foolish of any company or individual to try to take another company or individual to court for simply leaving a poor review. If the review only contains provable facts and the writers opinion there is nothing to dispute.
    • Thanks primary, good hints!

      So, vielleicht fragt ihr euch nach Ansicht des Bildes, was hat Rhinocamera mit Lotto zu tun? Ich mich allerdings auch ... und wieso info@rhinocamera.pt da unten drin steht. Kann wer Portugiesisch?

      (Quelle: pt.playitalianlottery.com/lott…rday-1-november-2014.html)
      Bilder
      • rhinolotto.png

        436,39 kB, 1.002×2.552, 270 mal angesehen

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    • robtex.com/en/advisory/dns/com/playitalianlottery/

      have fun scrouging ;)

      sieht aus wie eine gewöhnliche Lotto Abzocke. Die bieten den Portugalliern eben die Möglichkeit "überall" beim lokalen Lotto "mitzumachen" hahahaha.

      Wer da mitmacht und drauf reinfällt, hat automatisch den Merkbefreitheitsorden am goldenen Band verdient! :cursing:

      Ansonsten: good luck mit der Zensur Ihr Nasbehornten. Je mehr Ihr zensiert, desto genauer wird gepopelt. :D
    • Was erwartet Euch, liebe Kunden, wenn Ihr nicht zufrieden seid mit der Leistung von Rhinocamera und das öffentlich äußert? Vielleicht eine Entschuldigung? Bemühungen, Euch zufrieden zu stellen? Ein Goodie wegen des Ärgers? Weit gefehlt!

      Euch erwartet:

      - das Einbehalten Eures Geldes, wie es Profifotograf aus diesem Thread erging.
      - Post vom Anwalt, wie es mittlerweile bei öffentlich geäußerter Kritik vielfach vorkam.
      - eine öffentliche Bloßstellung unter Nennung Eures Namens.
      [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/upload/1ed929-1415308584.jpg]

      [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/upload/9b57fc-1415309402.jpg]

      [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/upload/59f7f6-1415309444.jpg]

      (Bildquellen: trustpilot.de/review/rhinocamera.de)

      Also viel Spaß beim Bestellen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von raundsi ()

    • Ich hab einen geschossen!

      Yeah, im Normalfall sind die innerhalb einer Stunde verschwunden :)
      Der Kunde hat Angst, das Objektiv zurück zu schicken, weil er nach den Erfahrungen Bedenken wegen seines Geldes hat. Weise Entscheidung.
      Quelle: trustpilot.de/review/rhinocamera.de
      Bilder
      • r4.JPG

        80,68 kB, 656×609, 278 mal angesehen

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    • Ich will sicher nicht für Rhinocamera sprechen.

      Meiner Meinung nach kann man Rhino aber nicht ankreiden, wenn sie direkt in der Antwort zu einem Review den Kunden mit dem Namen benennen, den dieser bei Trust selber benutzt.
      Dies kann ich zumindest bei "Mr. Christiansen" so sehen.
      Es gibt vieles zu kritisieren, auch an dieser Antwort, aber die Namensnennung gehört in diesem Fall nicht dazu
    • schabbesgoi schrieb:

      Meiner Meinung nach kann man Rhino aber nicht ankreiden, wenn sie direkt in der Antwort zu einem Review den Kunden mit dem Namen benennen

      Beim 2. hat Trustpilot den Namen gelöscht, und der dritte hat sich dort nicht als "Herr Koch" angemeldet.
      Ich wollte nur zeigen, dass das System hat: Namensnennungen sind ein Meldegrund bei Trustpilot, der auch von Rhino selbst oft genutzt wird.
    • Ich mache mal weiter am Fallbeispiel aus Post #89 und 91 - User Sven hatte am Freitag einen Negativbericht bei Trustpilot hinterlassen, der drei Stunden später mit "Richtlinien nicht eingehalten" vom Rhinozeros gemeldet wurde.

      Heute hat sich Trustpilot offensichtlich dazu entschieden, dass doch alle Richtlinien eingehalten wurden und den Beitrag wieder freigeschaltet. Neuerdings liegt nämlich kein Kaufnachweis vor:

      bilder-upload.eu/show.php?file=18e980-1415637360.jpg

      Das ist auch die "Macht", wie Rhino Trustpilot halbwegs sauber hält: Trustpilot schickt nach einer solchen Meldung dem Verfassier (hier Sven) eine eMail mit der Aufforderung, einen Kaufnachweis zu liefern. Geschieht das nicht (und ich schätze, dass min. 50% der Leute keine Lust darauf haben), wird der/das Review endgültig gelöscht.

      Wenn das Muster, das ich dort so beobachte, hier jetzt auch passt, werden in den nächsten Tagen wieder einige Jubelbewertungen erscheinen, die den von Sven bewertungstechnisch kompensieren und nach hinten schieben.
    • Stubentiger schrieb:

      mit oder ohne Kaufnachweis? ^^

      Such dir eine Antwort raus:

      [_] Ja.
      [_] Mit ohne
      [_] Kaufnach? weis nicht.
      [_] 42

      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • raundsi schrieb:

      Wenn das Muster, das ich dort so beobachte, hier jetzt auch passt, werden in den nächsten Tagen wieder einige Jubelbewertungen erscheinen


      Nicht nur das, ich fasse zusammen
      - Freitag: Negative Bewertung Sven
      - Am gleichen Tag nach drei Stunden von Rhinocamera als "Regelverstoß" gemeldet
      - Montag wieder freigeschaltet
      - kurz darauf mit "Kaufnachweis liegt nicht vor" wieder gemeldet
      - Dienstag freigeschaltet
      - Kommentar von Rhino verfasst im Sinne "wieder ein blöder Kunde, mich trifft keine Schuld" (leider Screenshot vergessen)
      - danach zum dritten mal mit "Regelverstoß" gemeldet

      Seither drei Jubelbewertungen erschienen.

      Bildquelle: trustpilot.de/review/rhinocamera.de , 12.11.2014
      Bilder
      • FireShot Screen Capture 007.png

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