Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • forenuser schrieb:

      Um das mit den OTs hier mal zu beenden!

      @Annafried, Deine Beiträge wurden nicht gelöscht. Sie wurden Verschoben. Du findest sie hier:
      Extrahierte OT-Beiträge aus diversen Threads - geschlossenes Archiv

      Warum Pandas Beitrag davon nicht betroffen war? Sein Beitrag enthällt auch etwas zum Thema. Nur deswegen bielb er erhalten.

      Hab ich ja in meinem Beitrag 218 geschrieben dat meine Beiträge verschoben wurden, oder :?:

      Wahrscheinlich hat pandarul einen Stein im Brett beim Chef, der/die darf tun und lassen wat sie möchte
    • @Anna
      Deine OTs reichen uns langsam!

      Und jein!

      Panda genießt hier Sonderrechte, solange er nicht wirklich ausfallend wird.


      pandarul schrieb:

      Die Opferrolle steht dir genausowenig wie die des blonden Naivchens. Sieh es als Kompliment, du bist nix von beidem, aber dein System ist eben auch nicht undurchschaubar. Nix für ungut.

      Les das mal in Ruhe! Ich musste es auch 2x mal lesen! Das ist eben Panda. Warum einfach schreiben, wenn es auch kompliziert geht?

      Und damit ist hier Schluß mit den OTs!
    • Hat denn niemand den Spiegel-TV-Bericht gesehen? Demnach soll Ama dem Kunden untersagt haben, die BW zu löschen???
      Hat das wenn, etwas mit der A-Z Garantie zu tun, die der K genoss?
      Alles sehr seltsam. Ich habe den Bericht nicht gesehen, aber es kursieren inzwischen hierüber entsprechende Berichte....ähm Gerüchte.....oder so.
    • Kam das auf RTL?
      Wenn ja, haben die nicht sowas wie ne Mediathek, wo das am nächsten Tag angeschaut werden kann?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • monza30 schrieb:

      Ja... wir sind ja alle wie Löschbert in der Lage, alles was an Montageanleitungen auf den Markt kommt, fehlerfrei zu interpretieren.... oder?

      Keine Ahnung. ich meine nur, dass mit einer technischen Ausbildung (die ich ganz zu Anfang auch mal genossen habe, so drei Jahre lang ungefähr, ich habe nämlich neben allem, was ich hinterher gemacht habe auch mal einen ehrlichen Beruf gelernt und bin richtig ausgebildeter Maschinenschlosser, später "Industriemechaniker Produktionstechnik") völlig klar ist, wie das Ding funktioniert und wie es deshalb vermessen, zugesägt und zusammengebaut werden muss. Genau das war ja im Text, den Biguhu von irgendwoher gezogen hat, anders dargestellt.

      monza30 schrieb:

      Ach ja... bevor jemand fragt: ich bau mir solche Fliegengitter selbst....

      Das schaffe ich auch. ;) Aber ich baue auch an meinem Auto den Motor auseinander, wechsle mal eben die Zylinderkopfdichtung, und setze alles wieder zusammen, ohne dass ich hinterher eine Waschmaschine übrig habe. Ok, dann gelte ich vermutlich nicht als Referenz.

      monza30 schrieb:

      Also Fliegzeugsgitter montiert (siehe Sinn des Threads)

      Folge: Rollo geht nicht mehr zu schliessen, weil's am Fliegzeugsgitter klemmt. Nun soll aber trotzdem zur Nachtzeit das Rollo unten sein...
      Naja, das ergibt sich so aber nicht aus dem Text. Eventuell ist da die Anleitung Bewertung dann doch reichlich irreführend formuliert. Wirft dann ein bezeichnendes Licht auf das Verständnis desjenigen, der den Text formuliert hat. Dass das Fliegengitter mit manchem Aussenrollo nicht kompatibel sein dürfte liegt aber auf der Hand. Ok, wieder meiner Ansicht nach. Und ich bin ja keine Referenz. Nur liegt das dann trotzdem nicht am Verkäufer und auch nicht am Artikel. Sondern einfach daran, dass man da wo schon was ist nicht noch was hintun kann. Das ist zumindest jedem klar, der schon mal probiert hat, sein Auto an eine Stelle zu stellen, an der schon ein anderes Auto ist. Ob die, die damit keine praktische Erfahrung haben, das erkennen müssen? Keine Ahnung, ich bin da ja keine Referenz.


      Aber mal ganz abstrakt und abseits der Frage, ob und wie das nun mit irgendwelchen Gittern und/oder Anleitungen war: es geht jedenfalls nicht, dass amazon sich anmaßt einen Verkäufer daran hindern zu wollen, eine Äusserung durch die er seine Rechte beeinträchtigt sieht, auf dem rechtlichen Weg zu beseitigen. Mal ganz davon ab, ob das klappt oder nicht. Diese Frage wird dann nämlich zusammen mit der Frage, wer welche Kosten zu tragen hat von einem Richter vor einem ordentlichen Gericht geklärt. dazu sind diese Typen nämlich da. Ganz sicher wird das aber nicht von amazon bestimmt. Übrigens hätte dem Käufer auch direkt der Weg der negativen Feststellungsklage offengestanden, als er die Abmahnung im Haus hatte. Es sei denn, Amazon hätte ihm das verboten (was ihm dann ebenso gepflegt am Hintern vorbeigehen konnte...)

      Und um noch direkter zurück zum Thema zu kommen: wegen des Umsatzausfalls hätte ich in jedem Fall amazon in Anspruch genommen. Klar können die von ihrem "Hausrecht" Gebrauch machen und den Vertrag lösen, weil der Verkäufer gegenüber dem Bewerter rechtsstaatliche Mittel anwendet um eine vermeintliche oder tatsächlich Beeinträchtigung (das entscheidet dann wie schon gesagt ein Richter) zu beseitigen, aber dann müssen sie eben auch mit den zivilrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns in Hinblick auf möglichen Schadensersatz leben.

      Nur gut, dass einem so was bei ebay nicht passieren kann. Die schreiben ja sogar ausdrücklich, man soll sich einen Titel gegen den Bewerter besorgen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Najaaa..... in 144 steht ja was davon, dass Ama es nicht duldet, wenn K unter Druck gesetzt werden. Steht wohl so in den AGB. Und die hat der VK unterschrieben als er sich zum Verkauf dort entschlossen hat. Dann muss er sich auch daran halten.

      Tut er das nicht, ist er selbst schuld wenn er in den Kofferraum getreten wird. Wie will er dann für seinen selbstverschuldeten Verlust irgendwelchen Schadensersatz geltend machen?

      Und wer sich wie ne Axt im Wald benimmt (das war ja der Auslöser der etwas schlechteren BW, nicht das Flattertiergitter selbst) muss auch damit rechnen dass dies eben nicht mit "Boah ey... super froindlich" beurteilt wird.
    • wie erwartet kein einziges Detail, was hier nicht schon mehrfach abgewogen wurde
      und zumindest am Anfang des Berichts die übliche unzutreffende Verkürzung: Schadenersatz wegen schlechter Bewertung
      nee. Schadenersatzforderung an den Falschen wegen der Konto-Sperrung, die dem heftigen Druck auf den Käufer folgte, aber durch die Vertragsbedingungen von amazon gedeckt scheint.

      es wurde aber angedeutet, daß "Aufbauanleitung ist falsch" eine Tatsachenbehauptung ist, derer man sich in Bewertungen sehr sicher sein sollte und die auch nachweisbar stimmen sollte
      während" habe Bedienungsanleitung nicht/falsch verstanden" oder "Bedienungsanleitung finde ich unübersichtlich/unverständlich/mißverständlich" eine eher erlaubte Meinung darstellt

      bloß gehts ja darum im Prozeß nur indirekt
      auf jeden Fall wird heftig Geld verbrannt bei der Sache

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Also irgendwie verstehe ich das ganze langsam nicht mehr. In der Sendung wird wieder nur auf die Produktbewertung eingegangen. Wenn der VK das einfach so hätte stehen lassen, wär doch überhaupt nichts passiert.
      Ich habe schon viel schlimmere Produktbewertungen auf Ama gelesen, meine Güte :wallbash
      Und wenn es nur um die Produktbewertung geht, müßte nicht eigentlich der Hersteller dagegen klagen, wenn der Artikel mit einer falschen Tatsachenbehauptung schlecht gemacht wird?

      Ich dachte, die Händlerbewertung sei das entscheidene. Oder ist einfach die Rechercheleistung des deutschen Qualitätsjournalismus nicht ausreichend gewesen? Ob es wohl mal irgendwann einen wirklich fundierten, gut recherchierten und durchdachten Artikel zu dem Fall gibt? Das dürfte doch nicht so schwer sein. Vielleicht sollte man den Sender mal auf diesen Thread hier aufmerksam machen?

      Es bleibt spannend.


      OT: Ich habe seit Jahrzehnten keinen Fernseher mehr und finde das Sendungsformat einfach furchtbar. Kann mir jemand erklären, warum die Leute da klatschen? Kann es ein, dass durch jahrelange Fernsehabstinenz die Adaption an dümmliches Infotainment einfach fehlt und ich deshalb nach Sehen des Beitrags ratlos und befremdet zurückbleibe?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Ich kann den Medien nicht mehr folgen.
      Das ganze Gequassel bezieht sich weiterhin auf den Text der Rezension, die das Produkt beurteilen soll. L. könnte somit also gemäß dieser Stellungnahmen auch klagen und der Hersteller gleich mit.

      Von der Händlerbewertung ist weiterhin nicht die Rede. Irgendetwas stimmt mit den Drehbüchern nicht oder der K verschweigt die Händlerbewertung bewusst.
      Btw: Dass ich viele Anleitungen eher unverständlich finde, erwähnte ich hier schon anfangs, aber dann hat man im Fernabsatz ja Recht auf Widerruf und kann vor dem Gewerk zurückschicken.

      Edit: Hat sich mit dem Beitrag von Peanuts überschnitten. Dem kann ich nur zustimmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • wer außer euch redet von der Händlerbewertung?
      es geht doch um die strittige Produktbewertung, die einen nicht hingehörenden Nachsatz bzgl. Händler enthält (und trotz dieses nicht zuordbaren Zusatzes jetzt bei anderen Händlern des Produkts steht, die aber wohl ähnlich unkulant sind, wodurchs wieder stimmt, aber dennoch nicht hingehört)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Das ist die Frage, um welche Bewertung geht es denn?

      Wenn es wirklich um die Produktbewertung geht, finde ich das ganze noch abstruser.
      Wenn du mal 'ne Viertelstunde Langeweile hast, lies dir mal ein paar Produktbewertungen bei Amazon durch.
      sowas steht da z.B. ohne besonderen Folgen:

      8 von 18 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
      1.0 von 5 Sternen
      Defekte Ware - unkulanter Händler
      4. September 2013
      Von xxx
      Größe:Länge (mm) 2013Breite (mm) 594|Von Amazon bestätigter Kauf

      Die Lamellentür kam bereits mit einem zweimal gerissenen Mittelsteg an. Nachdem es sich um die Innenseite handelt, habe ich zunächst beschlossen, die Türe dennoch zu verbauen. Nach der Montage der Topfscharniere ist mir dann allerdings aufgefallen, dass die Türe zwischen mittlerem und oberen Steg um ca. 1 cm verzogen ist. Die Türe kann damit nicht mehr verbaut werden, ist also wertlos.

      Das habe ich dem Verkäufer geschrieben. Seine Antwort:
      "leider können wir Ihnen keine Rückgabe anbieten, da wie in den AGB angegeben, die Ware bei Anlieferung auf Schäden zu prüfen ist und uns diese umgehend zu melden sind. Unter anderem ist die Ware vor der Verlegung auf Fehler zu überprüfen. Eingebaute fehlerhafte Ware ist von Reklamationsansprüchen ausgeschlossen."

      Das ist jetzt nur ein Beispiel, das ich auf die Schnelle gefunden habe und hat nichts mit dem Fliegengitter-Fall zu tun :!:
      Man sieht nur mit den Augen gut

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