Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Mirabella Neumann schrieb:

      schabbes, bei Ebay hat er 1770 Bewertungen/12 Monate, nicht nur für Insektengitter. Bei Ama um die 400?
      Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es bei Ebay 2000 - 2500 Verkäufe gab und bei Ama 1600, weil dort ja kaum jemand bewertet, dann komme ich bei aller Schönrechnerei auch nicht auf diese Schadensersatzforderung.


      Hm ja, und diesen rechnerische Überschlag macht den VK irgendwie "lächerlich". Schade eigentlich....Weil die Sache, um die es eigentlich geht, fällt dabei ein wenig hinten runter. Aber es hat dann gereicht um "Öffentlichkeit" zu interessieren.

      Eigentlich interessiert mich mehr die Frage nach den von der Journaille kolportierten 650 bis 800 Euro "Anwaltsgebühren" mit dem ein "pöser Bewerter" konfrontiert werden kann, wenn er denn ohne juristische Spezialausbildung gedenkt seine Meinung zu einem Artikel bzw zu einer Transaktion von sich geben zu wollen.
      Und ich fürchte, dass genau dieses nicht Inhalt der anstehenden Verhandlung sein wird, obwohl das zum "Alltag" mutieren könnte.

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    • Es gibt übrigens noch etwas zu bedenken.

      Der K hat die Bewertung nicht gelöscht und entsprechend die Unterlassungserklärung nicht abgegeben und die Abmahnung nicht bezahlt. Der VK hätte also als nächstes das einstweilige Verfahren anstreben können. Daß das nicht passiert ist - zwischen BW und Brief, der sehr schnell kam und der der eigentlichen Sperre lag ja genug Zeit - spricht eine deutliche Sprache darüber, wie gut der Rechtsbeistand des VK die Chancen, gegen die Bewertung vorzugehen, tatsächlich eingeschätzt hat: als sehr schlecht.

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    • schabbesgoi schrieb:

      Und ich fürchte, dass genau dieses nicht Inhalt der anstehenden Verhandlung sein wird, obwohl das zum "Alltag" mutieren könnte.


      Nein, wird es nicht. Hängenbleiben wird: wer gegen seinen Kunden vorgeht, fliegt von der Plattform und kriegt seinen dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden auch nicht durch mit-dem-Fuß-aufstampfen zurück.
    • Was bin ich froh, dass ich gar keine oder sogar eine gute Bewertung schrieb, als das mit der Sichtfolienbastelei nicht so besonders klappte.
      Die Lieferung war schnell, das ist mir noch erinnerlich.
      Und wie bereits geschrieben, das Werk wurde nicht schön, aber selten und es hält schon seit Jahren :)
    • pandarul schrieb:

      Der K hat die Bewertung nicht gelöscht und entsprechend die Unterlassungserklärung nicht abgegeben und die Abmahnung nicht bezahlt.


      In einigen ersten Veröffentlichungen über den Fall war noch zu lesen, dass die BW gelöscht wurde, aber der K sich weigerte die Gebühren zu zahlen. Das wandelte sich mit der Zeit. Insbesondere, weil ja klar ist, dass die BW online ist...
      Aus dem neuen TV-Bericht "erfährt" man nun, dass Ama darum gebeten hätte, die BW nicht zu löschen.

      A bisserl ist es ja bestimmt auch so, dass die Gegner ihre Linie festlegen für den Prozess, es wird "getunt", damit die Argumentation vor Gericht möglichst "stimmt" und "logisch" ist. Das finde ich normal in so einer Situation. Bestimmt hat der K bei seiner BW im Traum nicht geahnt, was da alles folgen wird. Ich wünsche ihm, dass sein Anwalt echt Spitze und er stark ist.

      "Ich denke", dass es ganz wichtig ist, dass der VK eines auf die Nüssel bekommt vom Gericht (<-"Ich denke", das ist übrigens eine der Klauseln, mit der man sich "außer Gefahr" begibt eine "unwahre Tatsachenbehauptung" von sich zu geben)
      Ich traue mir zu eine "ziemlich schlechte" BW für so ein Fliegenschissgitter abzugeben ohne auch nur in die Nähe der Gefahr einer "unwahren Tatsachenbehauptung" zu kommen.
      Es ist nur eine Frage der Formulierung. Aber: nicht jeder Mensch ist geprägt genug, misstrauisch genug, ausgebildet genug...wie ein Jurist...den Unterschied zu erkennen zwischen "Die Gebrauchsanweisung stimmt nicht" und "Ich bin mit der Gebrauchsanweisung nicht zurecht gekommen, obwohl ich handwerklich sonst recht geschickt bin. Für mich war das so verwirrend, das ich das Teil verschnitten habe". Beide Texte sind für andere Interessent ja nicht soooo verschieden als Warnung ;)
    • aurum schrieb:

      ganz oben bei anderen verkäufern dieses Produkts


      Das scheint mir auch ein echtes Problem des Bewertung-Systems von Ama zu sein. Und ama ein wenig hilflos, das "Konzept" den Käufern kalr zu machen. Was ist Produkt und was Verkäuferleistung? Aber das in die richtige Richtung zu bringen ist Sache von Ama, meiner Meinung nach nicht die Aufgabe eines Privatmenschen, der sauer ist. Also wieder: der falsche Beklagte.

      Auch in Sachen "Ebay" hatten wir ja Diskussionen darüber. Bei Ebay hat laut AGB und Grundsätzen die Leistung des VK bewertet zu werden (Und wehe das begreift ein Normalmensch nicht). Über die "Hintertür" - die Übereinstimmung von Artikel-Beschreibung und geliefertem Produkt- kommt dann aber doch die Zufriedenheit mit dem Artikel wieder zum Zug. ja, ja...die drei Sternchen, die den "Mangel" angeblich belegen ;)
    • Pandora schrieb:

      Was hat der K jetzt eigentlich genau bewertet, das Produkt oder den Händler, hat jemand einen Link dazu ?


      Er hat beides abgegeben. Eine Kundenrezension (Produkt) und eine Händlerbewertung.
      Der Medientrubel bezieht sich seltsamerweise auf die Produktbewertung.
      Worauf sich der Händler in der Klageschrift bezieht, das weiß ich zumindest nicht.
    • "Die Lieferung erfolgte schnell! (Händlerbewertung)
      Das war das positve.

      In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch ! Damit wird das ganze zu kurz! (Bewertung der Aufbauanleitung, nicht das wirkliche Produkt sondern die Anleitung)

      Ich habe beim Verkäufer angerufen , Fazit ; Er will sich dazu lieber nicht äussern , alleine das ist eine Frechheit.
      Danach unzählige sinnlose EMails ! Amazon hat mir als Stammkunde mein Geld erstattet! " (Händlerbewertung)
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • ok, das hatte ich neulich nicht gemacht oder wieder vergessen.
      auch wenns eigentlich egal ist: da wäre nun ein klein wenig interessant, welche der beiden Bewertungen eigentlich laut der anwaltlichen Aufforderung gelöscht werden sollte, denn da steht ja Einzahl auf der im TV-Bericht zu sehenden S.2
      ist aber insofern egal, weil ja scheinbar der anwaltliche Druck zur Sperrung geführt hat und nicht die Bewertung
      und der Kunde hat im TV Bericht zurecht von Bewertungen gesprochen und der Kommentar falsch von Einzahl

      naja
      ich glaube, daß die Klage keine Chance hat

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    • Wenn in der Aufbauanleitung gestanden hätte "Den Aussenrahmen (Zarge) innen messen" wie es im Video gezeigt wird, wäre das wohl für jeden verständlich. Der Innenrahmen ist für mich, und viele andere, der Teil, wo das Glas drin steckt. Daher ist für mich die Aufbauanleitung fehlerhaft.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Na selbst ick habs verstanden WO man messen soll, der Fensterflügel steht sperrangelweit offen und die Pfeilchen zeigens an.

      auktionshilfe.info/index.php?thread/9555/&pageNo=7

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      Aber ick hab sicher wieder unrecht, wie immer :tongue:
      Bilder
      • Fensterchen Fliegengitter.jpg

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