Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Welcher Link, Kerstin? Der erste im ersten Beitrag (#15) führt zu den Kundenrezensionen bei Ama.

      dafür

      Stubentiger schrieb:

      und interessant auch die Kommentare zu den Bewertungen, z. B.:

      hab ich den Link vergessen amazon.de/review/R1I4RVO8JJI7D…B002AQLEN4#wasThisHelpful

      man käme aber auch von der besagten Kundenrezensionen über den weiterführenden Link zu den Kommentaren. Von denen einige gelöscht wurden von der "Rezensionen rezensierenden Community" ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Uhrologe schrieb:

      biguhu schrieb:

      Mich würde es interessieren, um welchen Händler es sich hier handelt.
      Das Angebot:
      editiert

      Der Händler:
      editiert


      Danke (auch an Stubentiger)! Ich ging nach dem Wortlaut der oberen Artikel nicht davon aus, dass man von der fraglichen Bewertungen noch etwas findet. Und ja, das Bewertungsprofil mit 4.6 Sternen und 92% positive Bewertungen ist wie erwartet einfach nur schlecht. Die Bewertung des einen Kunden ist kein Einzelfall, egal ob nun Verkäufer oder Produkt oder gar beides zu wünschen übrig lassen.

      Sucht man nach der xxx GbR dann würde man auch bei ebay unter dem Account xxx fündig. Das Profil ist hier zwar nicht ganz so schlecht wie bei Amazon, aber mit 99,4% alles andere als vorbildlich, zumal die Anzahl der neutralen Bewertungen auch sehr hoch ist. Dies im Kontext mit dieser fragwürdigen Klage wirft kein gutes Licht auf die Firma.


      Redaktion: Ein externer Hinweis, dass hier der falsche Händler genannt wurde, führte zur Editierung der Angaben am 15.06.17.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Annefrid schrieb:

      Würde man jeden Händler für Qualitätsunterschiede haftbar machen, sehe es doch sehr bald sehr duster aus > ein Beispiel > du kaufst dir günstige Reifen für deine Karre und knallst bei Regen gegen einen Baum (will niemand) und machst dann den Händler dafür verantwortlich

      klar, gibt ja auch noch die Produkthaftung ...
      Diese betrifft in erster Linie den Hersteller des Produktes, geht also zunächst die Industrie an und denjenigen, der Runderneuerungen herstellt und vertreibt. In Sonderfällen kann auch der Reifenfachhandel der Produkthaftung unterliegen, so etwa, wenn ein Produkt als eigenes gekennzeichnet und auf den Markt gebracht wird oder beispielsweise, wenn Herkunft und Hersteller eines vom Handel vertriebenen Reifens für den Kunden nicht feststellbar sind. Auch die Produkthaftung betrifft nicht den Mangel am Reifen selbst, sondern Schäden, die durch Fehlerhaftigkeit bzw. Mangelhaftigkeit des Reifens verursacht werden.

      tyresystem.de/Reifen/Information/Gewaehrleistung-Garantie

      und zwar nicht nur für Reifen

      Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel – genauso wie ein Fehler am Produkt selbst – und kann zu Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung führen. Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem erheblichen finanziellen Haftungsrisiko werden.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsanleitung
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      und so sieht die missverstandene Montageanleitung aus: wip-hausschutz.com/download/Q…_IS-Fenster.pdf


      Gut, damit ist klar, daß die Tatsachenbehauptung "Innenrahmen" stimmt.

      Kerstin66 schrieb:

      Für mich liest sich diese Bewertung zweiteilig. Der erste Teil handelt sich um das Produkt, der interessante ist m. E. der, der den Verkäufer betrifft. M. E. bringt der Käufer damit zum Ausdruck, daß er eben genau diesen Verkäufer (nicht etwa das Produkt, für das dieser nichts kann) keinesfalls weiterempfehlen würde.


      Ganz genau das meinte ich. Nicht wegen der vermeintlich falschen Anleitung hats eine negative gegeben. Sondern wegen dem Verhalten des VKs.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Angesichts des Textes: wieso "nie wieder"? Ist das nun wegen der schnellen Lieferung oder weil das Produkt einen stabilden Eindruck macht?


      Nun, mein objektiver Empfängerhorizont sagt, daß der Kunde Montageprobleme hatte und vom Verkäufer auf Nachfrage nicht wie ein Kunde behandelt wurde. Und sprachlich nicht kompetent genug ist, um das der begrenzten Form des Mediums "Bewertung" vernünftig zum Ausdruck zu bringen.

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    • Folgender Passus wird sicher der Grund für seinen Rausschmiss gewesen sein:

      "Das Ausüben von Druck auf einen Käufer, damit dieser seine Bewertung entfernt oder ändert, ist ein Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien."
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


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    • Uhrologe schrieb:

      Es ist m.E. vollkommen schwachsinnig und ungerecht, einen Verkäufer zu sanktionieren, der für die schlechte Qualität seiner angeboten Ware überhaupt nicht verantwortlich ist.
      Er stellt sie ja i.d.R. nicht selbst her, sondern bezieht sie von einem (meist chinesischen) Großhändler.

      Uhrologe schrieb:

      Hier wäre es sehr sinnvoll, strikt zwischen Händler- und Produktbewertung zu unterscheiden.



      Wenn ich einen Schreiner beauftrage, mir ein Möbelstück zu bauen, erwarte ich, dass das Möbelstück auch einwandfrei funktioniert - und nicht, wenn das Holz reißt, mir der Schreiner erzählt, dass er nix dafür kann, sondern ich doch den Holzhändler verantwortlich machen soll, bei dem er eingekauft hat.

      Noch sind Händler für den Schrott (Chinaware wie Qualitätsware) für mich als Endverbraucher mein Ansprechpartner und nicht der Hersteller.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Außerdem denke ich, dass de rHändler den falschen verklagt hat. Nicht der Endverbraucher hat entschiedne der Händler die Verkaufsaktivitäten auf der Plattform zu verbieten, sondern Ama selbst hat das getan.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • was ist denn der Innenrahmen?
      jeder, der das Ding erfolgreich montiert hat, hat (wie im Produktvideo) wohl das Innenmaß (lichtes Maß) des (Fenster)Rahmens gemessen,
      wie es jeder vernünftige Mensch tun würde, der den Sinn und Anbringungsort des Gitters verstanden hat und gar keine Anleitung dazubekommen hat

      ich befürchte, die, die das Ding zu klein schnippeln, haben das Innenmaß des Fensterflügel(rahmen) gemessen, weil irgendwie Innen
      dann wirds natürlich zu klein
      und das waren nicht wenige
      und grad diese Bewertungen wurden häufig als hilfreich bewertet und sind deshalb standardmäßig schneller zu sehn, als wenn man nach "letzte Bewertungen " sortiert

      ich meine, es gibt etliche Bewertungen, die die Anleitung bemängeln, sodaß jegliche Verkäuferbeeinträchtigung seitens Amazon nicht auf einen einzelnen Käufer zurückzuführen ist
      allenfalls, weil auf den Käufer besonders viel Druck ausgeübt wurde und amazon das nicht wünscht

      merke: versuche lieber nicht, mit Artikeln Geld zu verdienen, die beim Benutzen ein Mindestmaß an logischem Denken erfordern und die negativ bewertet werden können, wenn das mit dem Denken nicht so geklappt hat
    • aurum schrieb:

      ich meine, es gibt etliche Bewertungen, die die Anleitung bemängeln, sodaß jegliche Verkäuferbeeinträchtigung seitens Amazon nicht auf einen einzelnen Käufer zurückzuführen ist
      allenfalls, weil auf den Käufer besonders viel Druck ausgeübt wurde und amazon das nicht wünscht

      aurum schrieb:

      merke: versuche lieber nicht, mit Artikeln Geld zu verdienen, die beim Benutzen ein Mindestmaß an logischem Denken erfordern und die negativ bewertet werden können, wenn das mit dem Denken nicht so geklappt hat



      Und warum hat der der Vk nicht gemerkt, dass die Anleitung seines Artikels, den er mehrfach verkauft hat, auch mehrfach von Kunden bemängelt wurde?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Damas schrieb:

      Wenn ich einen Schreiner beauftrage, mir ein Möbelstück zu bauen, erwarte ich, dass das Möbelstück auch einwandfrei funktioniert - und nicht, wenn das Holz reißt, mir der Schreiner erzählt, dass er nix dafür kann, sondern ich doch den Holzhändler verantwortlich machen soll, bei dem er eingekauft hat.

      Damas, das sind völlig unterschiedliche Verträge mit genau so unterschiedlichen Verantwortungen.

      Der Vertrag mit dem Schreiner ist ein Werkvertrag, da haftet der Schreiner auch für die Auswahl des geeigneten Holzes.
      Der Vertrag mit dem Händler ist ein Kaufvertrag, da haftet der Händler für die ordentliche Erfüllung, letztlich entsprechend dem Ikea Gesetz wäre er evt. für die Rücknahme verpflichtet, wenn die Aufbauanleitung nicht einwandfrei war. Er kann allerdings nicht für falsches Messen des Hobby-Handwerkers haften.
    • Sagt mal, ist es nicht so, dass es bei Ama einen Unterschied zw. Kundenrezension (produktbezogen) und Bewertungen (VK-bezogen) gibt?
      Die umstrittene Aussage ist jedenfalls unter Kundenrezensionen zu finden.
      D.h. der jetzige VK muss m. E. gar nicht der damalige, also der Kläger sein. Und diese K-Äusserung gar keine VK-Bewertung, sondern eine Kundenrezension des Produktes.
      Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
    • Ein guter Händler reagiert auf fortlaufende Beschwerden. Es hat zig Möglichkeiten. Die Kritik zum Hersteller durchreichen. Eine eigene Klarstellung beilegen, wenn er von häufigen Verständnisproblemen weiß. Das Produkt aus dem Sortiment nehmen und durch ein unproblematisches ersetzen.

      Mir geht dieser Unfug mit den achsodummen Käufern gelinde gesagt gehörig auf den S*ck. Hallo, liebe Händler, alles klar bei euch? Die Brote sind diejenigen, die euer Brot auf dem Tisch finanzieren! Es gibt keine Eintrittshürde in Form eines IQ-Testes zum Internet. Zum Glück. Das Recht, online einzukaufen und seine Meinung frei zu äußern, ist kein Privileg des Bildungsbürgertums. Wer das nicht einsieht und seine Kundschaft verklagt, statt offensichtliche Fehler im eigenen Geschäftsablauf zu beheben, hat seinen Beruf verfehlt. Wenn es reproduzierbar zu Verwirrung über die Frage des Aufbaus kommt, ist die Anleitung objektiv schlecht. Eine gute Anleitung läßt keinen oder kaum Spielraum für Fehler beim Adressaten. Ob sie formal korrekt ist, spielt dabei doch überhaupt keine Rolle. Wer für eine schlechte Anleitung den Kunden statt den Hersteller verantwortlich macht, hat offenbar nicht die geringste Ahnung davon, wie man ein Handelsgeschäft ordentlich führt.

      Ich komme auch mehrmals am Tag auf den Gedanken, daß mein durchschnittlicher Mitbürger ein Pfosten ist. Gibts überall, auch unter Händlern übrigens, wofür Carlos Dorn Schohaus und Tina Pfautsch, die nicht einmal in der Lage sind, ihre AGB aus grammatikalisch korrekten Sätzen zusammenzubauen (*), ein eindrucksvolles Beispiel sind. Und dann muß man mal drüber nachdenken, daß statistisch gesehen 50% der Leute nicht schlau sind wie der Durchschnitt.

      Der eine darf trotzdem verkaufen und der andere trotzdem kaufen. Und bewerten.

      Ich finde es gefährlich, daß hier in letzter Zeit vermehrt versucht wird, den Eindruck zu erwecken, als würde die Abgabe einer für einen Verkäufer unvorteilhaften Meinung gleichbedeutend mit einer Vorabbesichtigung der lokalen JVA sein.

      (*)

      Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Sagt mal, ist es nicht so, dass es bei Ama einen Unterschied zw. Kundenrezension (produktbezogen) und Bewertungen (VK-bezogen) gibt?
      Die umstrittene Aussage ist jedenfalls unter Kundenrezensionen zu finden.
      D.h. der jetzige VK muss m. E. gar nicht der damalige, also der Kläger sein. Und diese K-Äusserung gar keine VK-Bewertung, sondern eine Kundenrezension des Produktes.
      Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


      ...Insbesondere, weil einige der Artikel zu dem Thema sagen, dass der damalige Bewerter und nun Beklagte seine BW schon im letzten Sommer gelöscht habe....
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Der K hat in der Vergangenheit weitere Rezensionen abgegeben, auch eine über ein weiteres Fliegengitter
      amazon.de/gp/cdp/member-review…&sort_by=MostRecentReview

      Also entweder war in dem umstrittenen Fall die Händler-Bewertung mit der Kundenrezension vom Wortlaut her identisch oder mit der Berichterstattung stimmt etwas nicht.


      Ja. vielleicht sollten wir echt nicht zu viel glauben und raten.....
    • grafiksammler schrieb:

      Damas schrieb:

      Wenn ich einen Schreiner beauftrage, mir ein Möbelstück zu bauen, erwarte ich, dass das Möbelstück auch einwandfrei funktioniert - und nicht, wenn das Holz reißt, mir der Schreiner erzählt, dass er nix dafür kann, sondern ich doch den Holzhändler verantwortlich machen soll, bei dem er eingekauft hat.

      Damas, das sind völlig unterschiedliche Verträge mit genau so unterschiedlichen Verantwortungen.

      Der Vertrag mit dem Schreiner ist ein Werkvertrag, da haftet der Schreiner auch für die Auswahl des geeigneten Holzes.
      Der Vertrag mit dem Händler ist ein Kaufvertrag, da haftet der Händler für die ordentliche Erfüllung, letztlich entsprechend dem Ikea Gesetz wäre er evt. für die Rücknahme verpflichtet, wenn die Aufbauanleitung nicht einwandfrei war. Er kann allerdings nicht für falsches Messen des Hobby-Handwerkers haften.



      Das ist sicherlich richtig, nur...
      als ich ein HiFi-Gerät kaufte und das nach kurzer Zeit einen Wecker hatte, bekam ich anstandslos ein Austausch.
      Als der Austausch nach kurzer Zeit einen anderen Wecker hatte, bekam ich anstandslos das 3te Gerät.
      Allerdings fragte mich der Händler, ob ich bereit wäre mit dem Hersteller direkt zu sprechen und meine Telefonnr. diesbezüglich weitergeben darf.
      Das war für mich garkein Thema, da ich dem Hersteller auch noch gerne meine Meinung sagen wollte. Das war kein Billigteil! *grummel*
      .
      So hat das für mich als Endverbraucher abzulaufen und nicht ... "ich als Endverbraucher muss zusehen, wo ich bleibe und der Händler hat meine Kohle"!
      .
      Wenn hier nicht erwähnt worden wäre, dass verschiedene K das Problem mit dem Artikel schon hatten... also den Richter, der unter diesen Voraussetzungen dem Vk nur ansatzweise Recht geben könnte, muss m.M. erst gebacken werden.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(