Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

      Mann kauft über Amazon ein Fliegengitter und hat Probleme bei der Montage und bewertet den Verkäufer dafür negativ, der Händler sieht sich ungerecht bewertet (behandelt) und klagt den Käufer nun auf 70.000 € Schadenersatz.


      pcwelt.de/news/Negative_Amazon…hadensersatz-8681243.html


      Die hohe Schadenersatzforderung wird damit begründet, dass genau diese negative Bewertung ausschlaggebend für die Schliessung des Verkäufsaccounts des Händlers gewesen sein soll.


      Auf dieses Urteil bin ich mal gespannt...
    • Nun ja, im einen Fall war es die Bewertung, die zur Sperre führte - in der anderen Version wohl eher die Anwaltsaktivität.
      Gesperrt hat in jedem Fall Amazon; soll er die verklagen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Wegen einer neg. Bewertung wird Ama den Account nicht dichtgemacht haben, es sei denn, er hatte insgesamt sehr wenig Bewertungen.
      Wahrscheinlicher: Ama sieht es nicht gerne, wenn VK ihren K mit RA drohen. Nicht unwahrscheinlich, dass dies zur Schließung führte.
      Das haben dann aber m.E. Ama und der VK und nicht der K zu verantworten.
    • Ok, ich zitere erst mal zwei Artikel aus der Augsburger Allgemeinen Zeitung:

      23.04.2014

      Ob bei Amazon, Ebay oder Hotelbuchungen: Im Internet sind Produktbewertungen ein gängiges Mittel von Kunden, Gefallen oder Missfallen auszudrücken. Zwar sind Händler nicht unbedingt glücklich, wenn sie von einem Kunden negativ beurteilt werden. Die meisten allerdings schlucken den Ärger herunter - oder ziehen bestenfalls sogar Konsequenzen für sich daraus.

      Auch Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg) bewertete im Juni 2013 einen Händler negativ. Er ahnte nicht, dass er dafür ein Jahr später vor Gericht stehen würde - mit einer Klage über insgesamt 70.000 Euro am Hals.

      Alles begann mit einer Bestellung für 22,51 Euro. Es war am 28. Juni 2013, als Thomas Allrutz über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzgitter in diesem Wert kaufte. "Ich brauchte den Fliegenschutz für unser Küchenfenster und das schien genau richtig zu sein", erzählt er.

      Zunächst ging alles glatt: Er schickte die Bestellung ab - die Lieferung kam prompt. Doch dann begann der Ärger. Das Zuschneiden des Fliegenschutzfensters klappte nicht. "Ich hielt mich genau an die beigelegte Anleitung", sagt Allrutz. Aber die sei missverständlich formuliert gewesen. Die Folge, so der Großaitinger: Das Gitter fiel für das Fenster zu klein aus.

      Was dann passierte, ist zwischen dem Großaitinger und dem Händler umstritten. Allrutz sagt, er habe sich bei dem Fensterlieferanten telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. "Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir." Die Anwälte des Händlers bestreiten das: Man habe versucht, die Probleme des Kunden in Telefonaten und per Mail zu beheben. Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Insektenschutzgitter aufzubauen sei.
      Nach der Bewertung ging der Ärger erst richtig los

      Am 3. Juli 2013 stellte Allrutz dann seine Bewertung bei Amazon ein. "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!"

      Doch damit ging der Ärger für den Großaitinger erst richtig los. Denn der Händler forderte ihn per Mail auf, die negative Bewertung zu löschen oder zu ändern. Anderenfalls werde er Anzeige erstatten. Angesichts dieser Drohung beschwerte sich Allrutz direkt bei Amazon über den Händler.

      Damit war für den Großaitinger der Fall eigentlich erledigt. Aber es kam noch viel dicker. Am 10. Juli flatterte Allrutz eine Abmahnung mit Forderung nach einer Unterlassungserklärung ins Haus. Allrutz ("ich wollte endlich meine Ruhe haben") erklärte sich daraufhin bereit, die Bewertung zu löschen. Nur die geforderten Anwaltskosten von 800 Euro wollte er nicht zahlen. Gleichzeitig startete seine Rechtsschutzversicherung ein Mediationsverfahren - das allerdings keinen Erfolg brachte.

      Im Herbst flatterte dem 38-Jährigen dann ein weiteres Schreiben ins Haus. Der Fliegengitter-Händler hatte Allrutz auf Zahlung von rund 70.000 Euro verklagt. Wegen seiner negativen Bewertung und seiner Beschwerde habe Amazon ihm, dem Händler, das Verkäuferkonto mit 13.000 Euro darauf gesperrt. Ohne diese Sperrung hätte er bis heute rund 39.000 Euro erwirtschaften können, so der Kläger. Den Schaden müsse Allrutz ihm nun ersetzen, zuzüglich Anwaltskosten. Hinzu kämen geschätzte 20.000 Euro "weitere Schäden".
      Im Juni verhandelt das Landgericht Augsburg

      Dass der Händler es mit seiner Klage ernst meint, hat er inzwischen bewiesen und einen Gerichtskostenvorschuß von knapp 2000 Euro einbezahlt. Im Juni will das Landgericht Augsburg über den Fall verhandeln.

      "Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet", sagt der Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer, der Allrutz vertritt. Der Jurist von der Kanzlei anwaltsbüro47 glaubt freilich nicht daran, dass der Händler Erfolg haben wird. "Zum einen ist völlig unklar, ob genau die Beschwerde meines Mandaten zur Schließung des Verkäuferkontos geführt hat. Zum anderen geht es hier um eine erlaubte Meinungsäußerung." Im Übrigen, so Anwalt Meyer, sei die Berechnung des angeblich entstandenen Schadens "blanker Unsinn".

      Das sehen die Anwälte des Klägers ganz anders. "Wir reden hier über eine falsche Tatsachenbehauptung. Wenn man behauptet, dass eine Bauanleitung falsch sei, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Und im vorliegenden Fall ist diese Tatsachenbehauptung eben falsch", sagt Rechtsanwalt Jan Morgenstern, der zusammen mit seiner Kollegin Jennifer Klett von MH Rechtsanwälte den Händler vertritt.

      Es gehe auch nicht darum, einem unzufriedenen Käufer den Mund zu verbieten, betont Morgenstern. "Es ist einfach so, dass meinem Mandaten durch eine Falschbehauptung im Internet ein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Sein Verkäuferkonto ist seit Monaten gesperrt, Amazon fror zudem über Monate hinweg mehr als 13.000 Euro ein. Diesen Schaden wollen wir ersetzt bekommen."

      Thomas Allrutz kann bis heute nicht fassen, dass ihn eine Bewertung bei Amazon so in Schwierigkeiten brachte. "Das Ganze bereitet mir schon schlaflose Nächte", sagt er.

      Ein passendes Fliegenschutzfenster hat seine Küche übrigens mittlerweile. Er hat es bei einem anderen Händler gekauft. Der Einbau bereitete keine Probleme, sagt Allrutz.

      Quelle



      25.04.2014

      Es war im Juni 2013, als Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg) einen Verkäufer bei Amazon negativ bewertete - und sich damit riesigen Ärger einhandelte.
      Allrutz hatte sich bei dem Händler ein Fliegengitter für 22,51 Euro gekauft. Der Zuschnitt klappte nicht - weil die Bauanleitung nicht korrekt gewesen sei, wie der Großaitinger sagt. Das Gitter fiel zu klein für das Fenster aus. Allrutz beschwerte sich bei dem Händler, es kam zu einem Mail-Wechsel und Telefonaten. Man habe versucht, ihm zu helfen, sagt der Händler. "Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir", widerspricht der Großaitinger.


      Schließlich stellte Allrutz eine Negativbewertung bei Amazon ein. "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!"
      Als der Händler ihn aufforderte, die Bewertung zu löschen oder zu ändern, wandte sich Allrutz direkt an Amazon und beschwerte sich auch dort. Wenig später kam von dem Online-Händler eine Abmahnung mit der Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
      Nach einigem juristischen Hin und Her flatterte dem 38-Jährigen dann ein weiteres Schreiben ins Haus. Der Fliegengitter-Händler hatte Allrutz auf Zahlung von rund 70.000 Euro verklagt. Wegen seiner negativen Bewertung und seiner Beschwerde habe Amazon ihm, dem Händler, das Verkäuferkonto mit 13.000 Euro darauf gesperrt. Ohne diese Sperrung hätte er bis heute rund 39.000 Euro erwirtschaften können, so der Kläger. Den Schaden müsse Allrutz ihm nun ersetzen, zuzüglich Anwaltskosten. Hinzu kämen geschätzte 20.000 Euro "weitere Schäden".
      "Wir reden hier über falsche Tatsachenbehauptungen"
      Im Juni nun beschäftigt sich das Landgericht Augsburg mit dem Fall. Und die Kläger sind zuversichtlich, dass sie Recht bekommen werden. "Wir reden hier nicht über Werturteile oder Meinungsäußerungen. Die sind und bleiben selbstverständlich erlaubt, was auch gut so ist", sagt Rechtsanwalt Jan Morgenstern, der zusammen mit seiner Kollegin Jennifer Klett von MH Rechtsanwälte den Händler vertritt. "Wir reden hier über eine falsche Tatsachenbehauptung. Wenn man behauptet, dass eine Bauanleitung falsch sei, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Und im vorliegenden Fall ist diese Tatsachenbehauptung eben falsch."
      Im Fall des Fliegengitters gehe es nicht darum, einem unzufriedenen Käufer den Mund zu verbieten, betont Morgenstern, der Fachanwalt für IT-Recht ist und viele Online-Händler berät. "Es ist einfach so, dass meinem Mandaten durch eine Falschbehauptung im Internet ein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Sein Verkäuferkonto ist seit Monaten gesperrt, Amazon fror zudem über Monate hinweg mehr als 13.000 Euro ein. Diesen Schaden wollen wir ersetzt bekommen."
      Dass die Klage manchen Verbraucher verunsichern könnte, ist Anwalt Morgenstern durchaus bewusst. Andererseits, sagt er, werde der Fall so manchen Käufer vielleicht auch zum Nachdenken anregen. "Viele Online-Händler stellen die Tendenz fest, dass Bewertungssysteme von Kunden missbraucht werden, um sich einen Vorteil zu verschaffen, etwa um Goodies herauszuschlagen", sagt er. "Anderen wiederum ist gar nicht bewusst, was für einen Schaden sie mit einer unbedachten oder sogar bewusst falschen Tatsachenbehauptung anrichten können."

      Beides, meint der Anwalt, müsste sich ändern. "Unzufriedenen Kunden sollten ihrem Frust durchaus mal Luft machen", meint Morgenstern. "Wichtig ist, dass sie dabei immer sachlich bleiben."

      Quelle

      Das liest sich um einiges anders als die beiden (wie üblich) von journalistischer Qualität unbeleckten Beiträge von pcwelt und gizmodo


      Mit einem hat RA Meyer aber absolut recht: kein anderer Foren- odewr Webseitenbetreiber käme auf die hirnrissige Idee, irgendwen irgendwas unreflektiert auf seiner Seite veröffentlichen zu lassen und rechtswidrige Äusserungen nach Kenntnis nicht zu entfernen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wahrscheinlicher: Ama sieht es nicht gerne, wenn VK ihren K mit RA drohen. Nicht unwahrscheinlich, dass dies zur Schließung führte.

      Yup - und da war der erste Fehler des VK. Er hätte, wenn er die Bewertung weg haben will, direkt den Seitenbetreiber in Anspruch nehmen sollen. Der kann ausserdem die Prozesskosten hinterher auch garantiert zahlen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Und wie möchte man nun herausfinden, ob die Anleitung missverständlich ist? Bekommen dann RAe und Richter jeder ein Fliegengitter zum Zuschneiden, das dann in ein Fenster des Gerichtsgebäudes einzusetzen ist?
      Da sollte der RA des Klägers aber schon einmal heimlich üben, nicht dass das nicht klappt.
      Viele Anleitungen sind missverständlich. Oft irgendein schlecht kopierter Zettel mit Strichen und Pfeilen versehen, die man gar nicht richtig erkennen kann.
      Aber vielleicht muss man auch das mittlerweile als selbstverständlich hinnehmen und darf sich darüber nicht beschweren.
      Ich habe mich jedenfalls schon darüber geärgert, wenn Anleitungen so kleingedruckt sind, dass man eine Lupe braucht.
      Ob so etwas in eine Bewertung gehört, darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Vielleicht hilft da dieses Urteil weiter.
    • Da sieht man mal wieder, dass das gegenwärtige Bewertungssystem von Amazon (und auch von eBay) absolut für'n Arsch ist.

      Es ist m.E. vollkommen schwachsinnig und ungerecht, einen Verkäufer zu sanktionieren, der für die schlechte Qualität seiner angeboten Ware überhaupt nicht verantwortlich ist.
      Er stellt sie ja i.d.R. nicht selbst her, sondern bezieht sie von einem (meist chinesischen) Großhändler.

      Hier wäre es sehr sinnvoll, strikt zwischen Händler- und Produktbewertung zu unterscheiden.
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und wie möchte man nun herausfinden, ob die Anleitung missverständlich ist?


      Gar nicht. Da steht nur die Frage im Raum, ob der Verkäufer was dafür kann, dass die Anleitung chinesische Schrauben erwähnt, die gar nicht mitgeliefert wurden.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ob so etwas in eine Bewertung gehört, darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Vielleicht hilft da dieses Urteil weiter.

      Bei Ama habe ich mich damit noch nicht eingehend beschäftigt, bei ebay lautet die Antwort klar nein. Bei ebay gehört (mal abgesehen von der Frage was "Ablauf der Transaktion" heisst) eine Produktwertung nicht in die Bewertung, wenn die Qualität nicht zur Leistung des VK (z.B. als Hersteller) gehört.

      Uhrologe schrieb:

      Hier wäre es sehr sinnvoll, strikt zwischen Händler- und Produktbewertung zu unterscheiden.

      Prima. Und als "Neu" deklarierter Chinaschrott, der in der Produktbewertung eine Mängelquote von über 5% aufweist darf nicht mehr angeboten werden sondern wird automatisch beim Einstellen gleich wieder unter Einbehaltung der Gebühren rausgeschmissen. Darauf wird der Vk dann vor dem Einstellen hingewiesen. Das wär doch mal 'ne Idee.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Uhrologe schrieb:

      Es ist m.E. vollkommen schwachsinnig und ungerecht, einen Verkäufer zu sanktionieren, der für die schlechte Qualität seiner angeboten Ware überhaupt nicht verantwortlich ist.

      Das sehe ich genau anders. Es ist der Händler, die die miserable Ware unter das Volk bringt. Es ist der Händler, der einen Vertrag mit dem Verbraucher schließt. Und das Gesetz macht den Händler sogar per Gewährleistung zum juristisch Verantwortlichen für das, was er da verkauft. Da ist es nur folgerichtig, dass der Händler auch per Bewertung für seine Ware gerade steht.

      Mich würde es interessieren, um welchen Händler es sich hier handelt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Amazon aufgrund der Beschwerde eines einzelnen Käufers das Verkäuferkonto dicht macht. Hier muss es bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen gekommen sein, die ein schlechtes Licht auf die Kundenfreundlichkeit des Händlers geworfen haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ach was, die Klage ist absoluter Dummfug. Die Bewertung ist vollkommen in Ordnung und behauptet auch keine falschen Tatsachen, sofern in der Anleitung wirklich steht, daß man "den Innenrahmen" messen muß. Daß das falsch sei und das Ding dann zu klein wird ist ja unabhängig vom Wahrheitsgehalt erkennbar die Meinung des Kunden. Auch ein Kunde, der zu dumm ist, eine Anleitung korrekt zu erfassen, darf seine (ggf. völlig verquere) Meinung zu einem Produkt abgeben. Das ist auch überhaupt nicht der Punkt, die negative Bewertung bezieht sich klar auf die Servicequalität des Verkäufers: "Der Verkäufer nie wieder!". Die Ware selbst wird ja sogar ausdrücklich gelobt, trotz vermeintlich falscher Anleitung.

      Von einer dermaßen dummen Klage habe ich noch überhaupt nichts gehört, schon die Kausalität zu belegen ist unmöglich, vom herbeigezauberten Schaden ganz zu schweigen. Vielleicht hätte der Händler sich mal Amazon greifen sollen, denn 13.000 Euro einzufrieren dürfte bei denen nicht weniger illegal sein als bei PayPal.

      Daß Amazon einen derartigen Händler mit Anlauf in den Allerwertesten tritt, ist hingegen genau das, was sie von eBay unterscheidet. Man unterhält dort - bei aller berechtigtet Kritik - keine Geschäftsbeziehung zu jedem unseriösen Abzocker, der dahergelaufen kommt. Das ist vollkommen korrekt so und das wird der Typ auch in sein Urteil geschrieben bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Vielleicht hätte der Händler sich mal Amazon greifen sollen, denn 13.000 Euro einzufrieden dürfte bei denen nicht weniger illegal sein als bei PayPal.


      In dem Punkt bin ich voll bei dir. Schon hinsichtlich der Bewertung wäre amazon hier der geeignete "Ansprechpartner" gewesen.

      pandarul schrieb:

      Das ist vollkommen korrekt so und das wird der Typ auch in sein Urteil geschrieben bekommen.

      Ich versuche mal, das Datum der Verhandlung rauszubekommen.

      biguhu schrieb:

      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Amazon aufgrund der Beschwerde eines einzelnen Käufers das Verkäuferkonto dicht macht.

      Kommt drauf an, weshalb das passiert ist. So wie ich das lese ist die Sperre wohl gekommen, weil der Vk versucht hat, seine Rechte auf dem üblichen rechtsstaatlichen Weg durchzusetzen. (Ob er dann damit durchkommt, lassen wir mal offen, dafür sind Gerichte ja da)


      biguhu schrieb:

      Das sehe ich genau anders. Es ist der Händler, die die miserable Ware unter das Volk bringt.

      Ok. Ich erinnere mich an diese Argumentation, wenn ihr (Redaktion) mal wieder ein derart miserables Internet unters Volk bringt, dass auktionshilfe nicht aufrufbar ist und ich hire ein negatives BEsuchererlebnis erlebe. Für miserable Ware ist natürlich der VK zuständig, aber wie Uhrologe schon geschrieben hat, gehört so was in eine Produktbewertung. Und der Vk hat dann zu prüfen und nachzubessern bzw zurückzunehmen. Der Punkt, wie der VK sich hier verhalten hat ist ja aber auch strittig.

      biguhu schrieb:

      Mich würde es interessieren, um welchen Händler es sich hier handelt.

      Vielleicht ist er ja so nett und meldet sich hier.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pandarul schrieb:

      Nochmal, wo ist die negative Produktbewertung?

      Der Kunde bewertet klar den Verkäufer. Mit "nie wieder".
      Jepp, sehe ich auch so. Und wenn ich mir so anschaue, wie sich so mancher Kollege bei Reklamationen oder auch manchmal nur bei Nachfragen verhält, hätte ich eine ähnliche Bewertung dem ein oder anderen auch schon geben können.

      (edit: irgendwelches Doppelgemoppel kann ich so gar nicht leiden...)
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • pandarul schrieb:

      Nochmal, wo ist die negative Produktbewertung?


      da:
      Anleitung ist falsch
      und
      In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch ! Damit wird das ganze zu kurz!

      und amazon.de/product-reviews/B002…?ie=UTF8&showViewpoints=1

      und so sieht die missverstandene Montageanleitung aus: wip-hausschutz.com/download/QA…3100-23103_IS-Fenster.pdf

      und interessant auch die Kommentare zu den Bewertungen, z. B.:

      Selbst die relativ positiven Bewertungen auf Amazon zeigen, dass es ein Problem mit der Bedienungsanleitung und teils auch mit der Qualität gibt. Punkt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • pandarul schrieb:

      Der Kunde bewertet klar den Verkäufer. Mit "nie wieder".


      Und wie kommt er auf diese Folgerung? Stell bei so was bitte nicht nur auszugsweise verfälschende Zitate rein:

      Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!

      Angesichts des Textes: wieso "nie wieder"? Ist das nun wegen der schnellen Lieferung oder weil das Produkt einen stabilden Eindruck macht?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      wieso "nie wieder"?

      ist zwar nicht näher erläutert, (muss es denn?) ergibt sich aber aus dem Ton bei der telefonischen Nachfrage ... z. B. und u. a. Möglichkeiten.

      Ware gut, Verkäufer schlecht

      wäre auch eine Rezension (Form einer Kritik, die einen bestimmten Gegenstand eines abgegrenzten Themenfeldes behandelt) de.wikipedia.org/wiki/Rezension,

      wobei man nicht wüsste, was da genau dahintersteckt. Ist ja schließlich nicht jeder Fachmann für die Ware oder/und für pädagogisch richtig geäüßerte sozialkritische Personenbeschreibung :thumbup:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • biguhu schrieb:

      Mich würde es interessieren, um welchen Händler es sich hier handelt.


      Das Angebot:
      editiert

      Der Händler:
      editiert


      Redaktion: Ein externer Hinweis, dass hier der falsche Händler genannt wurde, führte zur Editierung der Angaben am 15.06.17.
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


    • Für mich liest sich diese Bewertung zweiteilig. Der erste Teil handelt sich um das Produkt, der interessante ist m. E. der, der den Verkäufer betrifft. M. E. bringt der Käufer damit zum Ausdruck, daß er eben genau diesen Verkäufer (nicht etwa das Produkt, für das dieser nichts kann) keinesfalls weiterempfehlen würde.

      Und da das Produkt (für das der VK nichts kann) nicht vollends in der Luft zerrissen wird, ergibt sich für mich aus diesem Kommentar, daß diese Bewertung wohl auf das Verhalten des Verkäufers zurückzuführen ist. Deutlicher wäre gewesen "bei diesem Verkäufer nie wieder" bzw. (ich weiß nicht, wie lang die Bewertungen sein dürfen) etwas in der Art wie "wenig serviceorientiert", "nicht kundenfreundlich" o. ä.

      (OT: Tiger, beim Anklicken Deines ersten Links hat es mir eben den kompletten Rechner abstürzen lassen. Ich trau mich nicht nochmal...)
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • biguhu schrieb:

      Uhrologe schrieb:

      Es ist m.E. vollkommen schwachsinnig und ungerecht, einen Verkäufer zu sanktionieren, der für die schlechte Qualität seiner angeboten Ware überhaupt nicht verantwortlich ist.

      Das sehe ich genau anders. Es ist der Händler, die die miserable Ware unter das Volk bringt.
      Aber der Händler ist in der Regel nicht der Hersteller eines Artikels und für die Qualitätsunterschiede verantwortlich bzw. wie in obigen Fall auch nicht derjenige der die Montageanleitung für das Fliegengitter verfaßt hat und mir der der Käufer anscheinend seine Problemsche hatte :!:

      Würde man jeden Händler für Qualitätsunterschiede haftbar machen, sehe es doch sehr bald sehr duster aus > ein Beispiel > du kaufst dir günstige Reifen für deine Karre und knallst bei Regen gegen einen Baum (will niemand) und machst dann den Händler dafür verantwortlich weil deiner Meinung die Reifen schlechtere Naßlaufeigenschaften haben und der dadurch resultierende längere Bremsweg Auslöser für den Crash waren und dir das mit "besseren" Reifen sicherlich niemals passiert wäre.

      Hat der Kunde nicht ein gewisses Maß an Eigenverantwortung :?: