Gewerbliche Gewährleistungsfrage

    • Gewerbliche Gewährleistungsfrage

      Hi,

      Also mich würde folgendes mal hier interessieren, ich sehe jetzt bei ebay öfter das viele Gewerbliche auf Neu Ware 12 Monate Gewährleistung geben. Wie ist das zu begründen soweit ich informiert bin muss ich doch als gewerblicher auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben und kann aber die Garantie Ausschließen da diese freiwilig ist.
      Oder habe ich da etwas falsch verstanden bei meinem Anwalt damals? Ich verkaufe zubehör für Smartphones und Tablets kann ich da die Gewährleistung irgendwie kürzen?
    • Deine Frage wird doch mit der Begründung deutlich beantwortet:

      "Nach der Entscheidung des des Oberlandesgerichts Hamm hatte die Klage des Verbandes Erfolg. Beim Verbrauchsgüterverkauf untersage das Gesetz eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf weniger als zwei Jahre, sofern es sich nicht um gebrauchte Sachen handele."
    • Ich denke, dass Du Deinen Anwalt weitgehend richtig verstanden.

      Gegenüber Verbrauchern gelten 2 Jahre bei Neuware. DIe Frist ergibt sich aus BGB § 438

      Da kommt man gegenüber Verbrauchern auch nicht raus bei Neuware. Nur gegenüber gewerblichen Käufern kann man verkürzen (BGB § 475 [abweichende Vereinbarungen] spricht nur von Verbrauchern)

      Schau mal, ob die Händler, die Du meinst, eventuell an gewerbliche Kunden verkaufen.
    • Bringt aber trotzdem nicht soviel, die wenigsten wissen das sie nach 6 Monaten die Beweislast tragen.
      Bei mir als Dienstleister, ist sogar der Kunde von Anfang an der Beweislast, daher ist die Gewährleistung nichts wert.... habe daher Kulanzreglungen.

      Für die Gewährleistung beschränken bei Neuware unter 2 Jahre kann man einen schönen Brief von dem Anwalt der Konkurrenz bekommen, wird dann teuer da diese nicht unter 2 Jahre begrenzt werden darf wie bereits geschrieben.

      Das Wort Garantie ist ja wieder was ganz anderes. Garantie ist eine freiwillige Leistung, vom Hersteller oder Händler etc.
      Allerdings, nach den neuen Gesetzen muss die Garantiebedingungen genau einzusehen sein, es muss vorher drüber aufgeklärt werden.

      Zur Zeit, wären daher sehr viele Angebote Abmahnfähig da diese nach den neuen Gesetzen nicht ordentlich über die Garantie aufklären.

      Wer also das Wort Garantie zur Zeit nur erwähnt und nicht die Bedienungen vom Hersteller zur Verfügung stellt etc. für den kann es teuer werden. (wer übernimmt die Versandkosten, was wird Garantiert etc. dies muss komplett geklärt werden und der Kunde auch Informiert werden)

      Mal sehen wann die Abmahnungen kommen. Ich habe das Wort Garantie einfach schon seit längeren weggelassen, wenn es Probleme ist helfe ich allerdings aus Kulanz natürlich gerne.

      So habe ich es jedenfalls mit der Änderung verstanden.
    • Dirk26 schrieb:

      Hi,
      Also mich würde folgendes mal hier interessieren, ich sehe jetzt bei ebay öfter das viele Gewerbliche auf Neu Ware 12 Monate Gewährleistung geben. Wie ist das zu begründen soweit ich informiert bin muss ich doch als gewerblicher auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben und kann aber die Garantie Ausschließen da diese freiwilig ist.
      Oder habe ich da etwas falsch verstanden bei meinem Anwalt damals? Ich verkaufe zubehör für Smartphones und Tablets kann ich da die Gewährleistung irgendwie kürzen?

      Du hast insofern etwas falsch verstanden, als dass man eine Garantie nicht ausschließen muss, da diese abgegeben werden kann, also nicht grundsätzlich bei von Anfang an vorliegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()