Schadensersatz - Kostenerstattung?

    • Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Hallo,
      bin hier noch neu und hoffe, dass ich die richtige Kategorie erwischt habe...

      Ich bin stolzer Käufer eines neuen Gewindefahrwerkes von einem offensichtlich gewerblichen Verkäufer.

      Angefangen hat die Misere, dass das Fahrwerk ohne Befestigungsschrauben und Verstellschlüssel geliefert wurde.

      Da das Auto bereits "auseinandergelegt" auf der Bühne stand, versprach mir der Verkäufer die Schrauben am nächsten Tag per Express und die Schlüssel am Ende der Woche zu schicken.

      Schrauben kamen erst nach 4 Tagen und auf die Schlüssel warte ich seit Mitte April immer noch => Hier sind mir erstmals Unkosten entstanden, da die Bühne benötigt wurde, mußte das alte Fahrwerk wieder rein.

      Fahrwerk drinnen...ich zur Spur-/Sturzeinstellung und danach zum TÜV.

      Nun kam der Hammer: Falsches Gutachten, keine Kennzeichnung der Federbeine/Dämpfer und falsche Windungszahl der Federn. Keine Chance auf Eintrag!

      Der Verkäufer wurde noch frech und versicherte mir, dass nach Auskunft des Herstellers alles OK sein muss.

      Ich wollte das selbst überprüfen und erreichte über Umwege nach Holland, dann endlich den Hersteller-Manager in Belgien. Langes Blabla - u.a. hat das Fahrwerk falsche Federn und "es war das 1. Mal , dass der TÜV Probleme macht...".
      Man wollte mir andere Federn schicken, was ich dankend ablehnte, denn ich fahre eine getunten Golf und da ich nicht lebensmüde bin, muss Sicherheit absolut gewährleistet sein...!

      Nun will ich vom Verkäufer natürlich neben dem Kaufpreis auch meine Unkosten, für Ein- und Ausbau, TÜV-Gebühren etc., da mir dies nun doppelt entsteht und nur aufgrund der Mängel am Fahrwerk entanden sind.

      Der Verkäufer hat sich geweigert und wollte nur den Kaufpreis erstatten.

      Seitdem er von meiner Auskunft des Herstellers weiss, hat er sich komischerweise auch nicht mehr gemeldet!

      Der Oberhammer: Da ich keine andere Möglichkeit als eine negative Bewertung sah, besass der Verkäufer nun die Frechheit mich ebenfalls mit "Finger weg! Sehr schlechter eBayer!!!!!!!!!!!!!!!!!!" zu bewerten.

      Nächste Woche ist mein Anwalt aus dem Urlaub zurück...

      Ich denke mal, dass es dann vor Gericht geht - der logische Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass mir Schadensersatz zusteht, oder was meint ihr?
    • Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Ich bin zwar kein Jurist, aber von der Erzählung her, würde ich ganz klar JA = Schadenersatz sagen !!

      Die Aussage ...

      "es war das 1. Mal , dass der TÜV Probleme macht..."

      ... läßt für mich erkennen, daß es sich hierbei nicht um ein Versehen, sondern eher um pure Absicht handelt. Viele Leute haben auch "ihre" TÜV-Prüfer, die das Fahrwerk dann auch mangels ordentlicher ABE eingetragen bekommen ... und darauf wird Dein Verkäufer sicherlich spekulieren.

      Ich persönlich würde auch einen Anwalt einschalten, da es sich für mich sehr nach Betrug und Vorsatz anhört.
      Ohne den Verkäufer - unbekannterweise - gleich als Betrüger abstempeln zu wollen, vom erzählen (lesen) kommt es dem aber nahe !!

      Bin gespannt, was Dein Anwalt zu der Sache sagen wird ... Bitte hier posten - Danke.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Poste doch mal den Link zur Auktion, damit mann sich ein Bild über die "zugsicherten Eigenschaften" des Produkts machen kann. Schadensersatz wird wohl schwierig.
      1. Du hast dem Verkäufer sein Recht auf Nachbesserung bzw. Umtausch vorenthalten.
      2. Du hast einen Liefervertrag abgeschlossen. Diesen wollte der Verkäufer durch Umtausch erfüllen. Du hast abgelehnt. Ein Sachmangel ist nie eingetreten, weil die zugesicherte Ware auf Deine Veranlassung nie geliefert wurde.

      Sollte der Verkaufer Schadensersatz und Vermögensschäden in seinen AGB tatsächlich nicht ausgeschlossen haben (den Link bitte), wirst Du trotzdem keine Chance haben. Du bist der einzige, der den Vertrag nicht erfüllen wollte :!

      Ich hätte Dich auch schlecht bewertet. Den Lauten machen, ohne die Rechtslage zu kennen, bringt nichts als Ärger für alle Beteiligten und davor soll das Bewertungssystem andere Ebayer ja schützen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Das Angebot den Kaufpreis zu erstattetn kam ja erst nachdem bereits unnötige Kosten durch Hebebühne, TÜV etc. entstanden waren. Hier könnte also durchaus ein Schaden entstanden sein für den der Händler eintreten muss.

      Aus meiner Sicht, ich bin kein Jurist, wäre abzuklären ob der Verkäufer für die Kosten auftreten muss die enstanden sind, da er die Schrauben nicht wie
      zugesichert rechtzeitig nachgeliefert hat.

      Und zum anderen ist zu klären ob er für die TÜV Koste einstehen muss weil er in seiner Auktionsbeschreibung (oder sonst wo) Zusagen gemacht hat die nicht der Tatsache entsprechen. Z.B. "Fahrwerk mit deutscher TÜV zualssung" oder ähnliches. (Hierfür wäre der Auktionslink Hilfreich).

      Abschliessend würde ich Dir den Tipp geben zum RA zu gehen. Bring ihm alle Unterlagen Ebay Ausdrucke, Rechnungen etc. Er dürfte dann relativ schnell einen Einblick bekommen was Sache ist.

      Gruss,
      Stefan
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    • Hi,

      Link zum Gewindefahrwerk

      Zu Christof: So ein Quatsch! Der verkauft mir Schrott und nun nimmst du den "armen" Verkäufer noch in Schutz?

      "Recht auf Nachbesserung?" Vielleicht hast du mich nicht richtig verstanden, denn es sind falsche Federn, falsche Dämpfer bzw. ohne Kennzeichnung und die Maße im Gutachten sind utopisch bzw. "uneinstellbar".

      Laut Verkäufer und Hersteller gibt es kein anderes Gutachten und auch keine anderen Dämpfer, sondern nur Federn und das bringt mir nix...

      Auf jeden Fall habe ich morgen früh um 10 Uhr einen Termin beim RA!

      Viele Grüße
      Uwe
    • Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Hallo Uwe !!

      Setz Dich doch mal mit diesem Käufer ---> 2fun4 <--- in Verbindung. Er hat das gleiche Fahrwerk gekauft und positiv bewertet. Vielleicht kann er Dir weiterhelfen, wegen TÜV-Eintragung, etc. ?!

      Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Kann aber auch sein, daß er direkt nach Erhalt der Ware bewertet hat, ohne das Ding zu testen ... alles möglich. Ich jedenfalls würde dem o.g. Käufer eine freundliche eMail schreiben, Deinen Sachverhalt erklären und nach seinen "Erfahrungen" bezüglich des Fahrwerks / Verkäufers fragen. *vielglück*

      Die Auktionsbeschreibung schließt übrigens keinen Haftungsausschluß aus !!!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Hallo!!!
      Ich habe im Oktober einen Roller gekauft der nicht der Artikelbeschreibung entspricht. In der beschreibung steht, dass der Roller unfallfrei, original und unverbastelt ist. da der Verkäufer der erstbesitzer ist muss er das ja auch ganau wissen.
      eine Werkstatt aht aber heraus gefunden, dass der Roller einen Unfall hatte, manche Teile nicht original sind und das der roller zum teil unfachmänisch zusammen gebastelt worden ist. Außerdem sind einige Teile der Drossel außgebaut...
      nun meine Frage kann ich trotzdem den Preis + Reparaturkosten im wert von 1250€ zurückerstattet bekommen???

      hier die Artikelbeschreibung!!!
      Falls der link nicht klappen sollte hier die Artikelnummer: 2495348247

      Ich bitte um antwort!!!! Danke!!!

      brown15
    • RE: Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Ob Du den Kaufpreis zurückbekommst ist Ermessenssache. Schlimmstenfalls muß ein Richter darüber entscheiden. Die zugesicherte Eigenschaft, daß das Teil "original" sei, kann eventuell so gedeutet werden, daß nur Originalteile vorhanden sind. "Unverbastelt und original" sind dehnbare Begriffe. Wenn Du die Rücknahme durchsetzen willst, mußt Du auf jeden Fall erst einmal erhebliche Kosten für Gutachter und Anwalt auslegen. Ob es sich lohnt, das Risiko einzugehen, mußt Du selbst wissen.
      Auf keinen Fall hast Du Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Zuerst hättest Du dem Verkäufer die Möglchkeit auf Wandlung, Umtausch oder Minderung geben müssen. Erst dann kommt der Schadenersatz. (WUMS)
      Was sagt eigentlich der Verkäufer dazu? Den hast Du doch bestimmt als erstes kontaktiert.

      Ein eigener Thread hierzu wäre übrigends besser gewesen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Schadensersatz - Kostenerstattung?

      Ja natürlich habe ich kontaktier aber er reagiert garnicht. die Telfonnummer habe ich zwar aber meine Mom wolllte sich erst erkundigen ob das überhaubt was bring...denn wenn man da gernichts machen kann braucht sie ja auch nicht anrufen!!!