Geordneter Ausstieg auf Nebengewerbe

    • Geordneter Ausstieg auf Nebengewerbe

      Entgegen dem Thread-Thema "Existenzgründung" möchte ich hier die Existenzbeendigung thematisieren. Nicht meine eigene sondern nur die meines lustlos dahindümpelndem Nebengewerbes.

      Mein Nebengewerbe habe ich schon lange nicht mehr aktiv betrieben, da ich durch eine Realanstellung vollauf ausgelastet bin. Dennoch habe ich über die Jahre regelmäßig ins Minus "gewirtschaftet" und damit auch brav meine Einkommenssteuererklärung erklärt. Nun hat mich das Finanzamt aufgefordert mich zu erklären, ob ich überhaupt eine Gewinnerzielungsabsich habe und wie ich mir die Zukunft für mein Nebengewerbe vorstelle.

      Für mich der Anlaß, damit aufzuräumen und das lose Ende abzuschneiden. Frage ich die Runde: Wer hat schon mal eine Gewerbe regulär beendet und was muß man dabei alles beachten? Es geht nicht um Insolvenz oder höhere Kategorien in dieser Preislage, sondern nur um ein kleines Ein-Mann-Unternehmen. Mitarbeiter jibbets nicht und großartiges Firmeneigentum auch nicht. Gebäude, Immobilien und teure Wirtschaftsgüter sind auch keine Thema.

      Der erst Schritt wird wohl sein, das Gewerbe beim Ordnungsamt abzumelden. Wie geht es danach weiter? Für hilfreiche Tipps bin ich empfänglich.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Gute Frage ;)

      aber ohne Details/private Fakten, schätze ich das doch als einen "Fall für den Steuerberater" ein?

      brennecke.pro/177536/Steuerrec…gen-einer-Betriebsaufgabe

      Steuerrechtliche Folgen
      Betriebsaufgaben haben in jedem Fall vielfältige steuerliche Auswirkungen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nein, das ist der letzte Schritt.
      Erst einmal löst du alles auf, was dein kleines Unternehmen noch hat ob nun Ware oder den 1-Euro-Schreibtisch.
      Das ist nämlich die letzte Einnahme, die du noch in den Büchern hast. Danach gehst du dein Gewerbe abmelden.
    • @Eule

      Er bilanziert ja nicht, hat also grundsätzlich mal nichts in den "Büchern". Aber ich weiß, was du meinst.
      Es sind zwei völlig voneinander unabhängige Dinge notwendig:

      Gewerbeabmeldung, kann man sofort/heute machen, auch auf einen späteren Termin. Also morgen abmelden z. B. auf den 15.07. (oder so).

      Du musst dich gegenüber dem Finanzamt erklären. Hierbei würde ich mal ganz besonders auf meine Formulierungen achten.
      Wenn ich die selbe Problematik hätte, würde ich mal klar darstellen, dass durchgängig Gewinnerzielungsabsicht bestand (schließlich sind meine letzten Steuerbescheide ja noch vorläufig), damit mir aus der Gewerbeabmeldung kein Strick gedeht werden kann (rückwirkend).


      Mist Telefon, mache gleich weiter.......
    • Also, weiter gehts:

      Also ich würde eben die Gewinnerzielungsabsicht in den kausalen Zusammenhang mit der Aufnahme einer Festanstellung bringen, deren Aufwand was Schulungen, Überstunden usw. angeht, völlig überschätz habe. Gerade ausdrücklich, was die Dauer dieses extremen Zeitaufwandes der Festanstellung angeht.

      Da würde bei mir stehen: Stets bin ich davon ausgegangen, dass sich der Zustand bessert und ich damit auch wieder die entsprechende Zeit für mein Nebengewerbe aufbringen kann. Insbesondere deshalb, weil ich auf zusätzliches Einkommen angewiesen bin. Leider muss ich mir jetzt eingestehen, dass es einfach nicht funktioniert und ich meinem Nebengewerbe nicht die Zeit widmen kann, die zwingend notwendig ist um die entsprechenden Einkünfte zu erzielen. Aus diesem Grund habe ich mein Gewerbe zum ...... abgemeldet.



      Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass du die Nebeneinkünfte bisher über eine EÜR erklärt hast, ist die Auflösung des Gewerbes ja eh erst steuertechnisch im Jahr 2015 für 2014 zu erklären.

      Solltest du bilanziert haben, dann hau mal schnell dazwischen, sonst machen einzelne Sätze bisher und zukünftige keinen Sinn und man muss anders vorgehen.
    • Danke bis hierher. Könnte sein, daß der Gang zu einem Steuerberater angezeigt ist. Das würde ich dann auch machen, falls größere Verstrickungen zu befürchten sind.

      Ich habe bisher bilanziert. Mit einer einfachen EÜR war es nicht getan. Die Tante vom Finanzamt erwartet meine Stellungsnahme laut Anschreiben erst mit der der Steuererklärung für 2014. Bis dahin kann ich mir theoretisch noch Zeit lassen. Es werden meine Einnahmen aus dem Angestelltenverhätnis (normales Einkommen aus Gehalt) und die aus dem Gewerbe verrechnet.

      Allerdings würde ich jetzt lieber das Gewerbe zeitnah abmelden und dann alle Restbuchungen zum Stichtag vornehmen. Auch da sind noch einige Buchungen, die mich ins Minus bringen wenn ich nicht gleich alles auf private Entnahme umbuche. Der definitive Jahresabschluß erfolgt dann nach meiner Auffassung zum Stichtag oder spätestens zum 31.12.2014. Mein Ziel ist es, dem Finanzamt keine Argumente für irgendein Rückzahlungsbegehr zu liefern. Kaiolitos Textvorschlag finde ich schonmal recht gut.
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