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mok006

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Freitag, 14. Oktober 2005, 11:02

Einzelzimmerzuschlag vereinbaren

Zitat

Bewohner von Pflegeheimen müssen nur
dann Einzelzimmerzuschläge zahlen, wenn
dies zuvor ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden ist. Das hat der Bun-
desgerichtshof (BGH) entschieden.

Ein Kläger hatte für seine pflegebe-
dürftige Frau, die in einem Heim künst-
lich ernährt wurde, jahrelang rund 30
Euro Zuschlag pro Tag gezahlt. Da aber
nach dem Sozialgesetzbuch solche Son-
derleistungen nur dann in Rechnung ge-
stellt werden dürfen, wenn dies von
Anfang an in einer schriftlichen Ver-
einbarung niedergelegt ist, forderte er
das Geld zurück. (Az.: III ZR 400/04)
Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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