Denn sie hätten merken müssen, dass sie geklaute Ware ersteigert haben, heißt es.
Wenn das durchkommt, na dann Prost. Einem Käufer kann man doch nicht auferlegen, sich Gedanken darüber zu machen, woher die Ware stammt. Und woran soll er zweifelsfrei erkennen können, daß sie geklaut ist? Steht da ein großer Zettel mit der Aufschrift: geklaut?
Ich halte das für eine Ente. Ich denke die Verfahren werden eingestellt. Mann müßte den Käufern schon nachweisen, daß sie von der Hehlerware gewußt haben.