Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Timbo« (13. November 2007, 10:49)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Timbo« (13. November 2007, 11:23)
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ich denke das der Händler haftet!
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Wenn es mal Lieferprobleme gibt, ist nicht weiter schlimm,
das kommt bei jedem OnlineShop mal vor!
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Wer übernnimmt das Wiederrufsrecht. Ich denke mal
auch der Händler!
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Eben, du als Händler haftest für ein Produkt, das du nie gesehen hat, nicht verpackt hast und auch nicht verschickt hast.
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Das erzähle mal deinen Kunden, die die Sache mittlerweile woanders gekauft heben und die Preisdiffernez als Schadensersatz haben wollen.
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Wenn es mal Lieferschwierigkeiten geben sollte! Dann teile ich dem Kunden das halt mit oder erstatte im sein Geld zurück!
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Und wenn der Kunde auf den Vertrag besteht?
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Na dann viel Spaß mit deinem Konzept...
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und 3. darf mann bei eBay nur Waren anbieten in dessen Besitz und dessen Eigentümer mann ist. Sicherlich scheren sich die PowerSeller einen Dreck um diese Klausel, aber als Neuling wirst Du mit Sicherheit sofort geschasst.
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Wenn es dir das Risiko wert ist, kannst du das ja versuchen. Allerdings wage ich mal die Voraussage, dass du da nicht wirklich viel verdienen kannst, denn das Risiko bleibt letzten Endes bei dir hängen
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Mit genügend Kapital in der Hinterhand für Gewährleistungsabwicklungen, die mit Sicherheit in erhöhtem Maße auftreten werden, könnte die Sache schon Sinn machen
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Allerdings könntest Du von diesem Kapital die Ware auch kaufen und mit einer vernünftigen Marge vertreiben, anstatt von den Peanuts zu leben, die Dir Dein Lieferant gewährt.
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Wie hoch wäre die Marge bei solchen Shops?