
Offensichtlich war das nicht der Fall, sonst würden die Betroffenen etwas davon wissen, ferner hätte das auch aus der Abmahnung hervor gehen müssen, was offensichtlich auch nicht der Fall war. Zumindest wurde von keinem Betroffenen bisher darüber eine Aussage gemacht.
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Wurden denn bei Übergabe der AGB irgendwelche Voraussetzungen genannt ?
Wurde der Gebrauch eingeschränkt oder sonstiges in der Art ?
Evt. wurde eine Vereinbarung mit dem Urheberanwalt geschlossen, dass
die Übernahme der AGB innerhalb des Auktionshauses erlaubt sei ???

Genau, deshalb fragte ich danach....denn scheinbar ist die Sache ja nicht erst vor ein paar Wochen passiert. Evt. vergisst man sowas oder denkt in dem Moment nicht drüber nach....weiter würde mich interessieren, wie es überhaupt dazu kam, dass die AGB übergeben wurde....vielleicht bringt uns Halime mal etwas Licht ins Dunkel.
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Gab es diese Einschränkung ( AGB Nutzung nur auf dieser einen Plattform
zulässig ) und der Plattform Betreiber hat seine Nutzer davon nicht in
Kenntnis gesetzt, so hat der Plattform Betreiber jetzt ein Problem.
Hatten die Nutzer Kenntnis davon, haben die Nutzer ein Problem.
Kann er auch den Nachweis führen, dass es tatsächlich so war ? Da muss es ja irgend eine Erklärung geben. Im Nachhinein kann er die Nutzung der AGB so nicht mehr ausschließen bzw. eingrenzen.
Zitat
Der AH Betreiber hat heute in seinem Forum geschrieben das er mir die
AGB nur als Vorlage für meine AGB geliehen hat. Und nur zur Nutzung in
seinem Haus.

Da hast du nun ein Beweismittel und einen Zeugen. Das ist ja schon einmal etwas
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Aber jemand hats gespeichert und mir zukommen lassen bevor es gelöscht wurde.
Eine sehr interessante Frage von Engelchen ! Da bin ich mal auf die Antwort gespannt.
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Eines noch interessiert mich: War diese PN vor oder nach meinem Post, dass es so hätte sein können ?

