Auch wenn du eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, bedeutet das nicht, dass der Anwalt nicht seine finanz. Ansprüche gegen dich nicht durchsetzen kann.
Eine Kostennote hatte der Anwalt aber seinerzeit mitgeschickt, oder ?
Nun wird vor Gericht geklärt werden müssen, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht der nicht und wie hoch der Streitwert sein wird. Es kann sehr gut sein, dass das Gericht einen wesentlichen geringeren Streitwert ansetzt, als der Anwalt.
Ich denke, das wenn ich überhaupt was zahlen muß, ich dann den AH Betreiber auf Schadensersatz verklage, weil er mir urheberrechtlich geschützte AGB zur Verfügung gestellt hat. Ich dachte es wären seine gewesen und es war ok . er sagte ja damals nim meine AGB ...ich hab nach langem Suchen auch die E-mail in der er es damals auch geschrieben hat gefunden.
Das ist schon einmal sehr gut, wenn du nun diesen Schriftverkehr wieder gefunden hast. Somit hast du nämlich die Möglichkeit dich an dieser Person, welche dir die Erlaubnis zur Nutzung der AGB gegeben hatte, schadlos zu halten, also Schadenersatz zu fordern.