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Halime

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101

Montag, 31. Mai 2010, 15:50

wir hatten damals unterschrieben.....
eine Unterlassungserklärung worin noch mal die komplette AGB angegeben war und dann ...diese Erklärung erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter Verwahrung gegen die Kostenlast.
Anwalt Antwort war .....
in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir Schreiben vom 15.01.2010 nebst Unterlassungserklärung erhalten.. Diese nehmen wir hiermit an mfg Unterschrift vom Anwalt

biguhu

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102

Montag, 31. Mai 2010, 16:10

Nur weil du eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, bedeutete das ja nicht, daß der Anwalt umsonst gearbeitet hat. Diese Kosten sind im Zweifelsfall von dir zu tragen!

Wenn hier ein Versäumnisurteil beantragt wird, dann müßte es eigentlich eine mündliche Verhandlung gegeben haben, bei der du unentschuldigt gefehlt hast. Wenn du bereits eine Anwältin beauftragt hattest, warum läßt du dich nicht weiterhin von ihr vertreten? Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß hier im Forum ohne Kenntnis aller Tatsachen besser geholfen werden kann?

Ruf deine Anwältin an!
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Halime

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103

Montag, 31. Mai 2010, 16:19

hier steht das der Richter die klagende Partei darauf hingewiesen hat das ein Schaden nicht ersichtlich ist . sie kann schwerlich mit sich selbst einen Vertrag über die vorgerichtliche entgeltliche Geschäftsbesorgung geschlossen haben. Von daher erübrigt sich auch die Frage, ob sie das Rechtsanwaltshonorart bereits aufwendete oder ob sie nur einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit (gegenüber sich selbst ? )hat. (Er hatte doch in eigener Sache abgemahnt)

Halime

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104

Montag, 31. Mai 2010, 16:21

wir wurden vom Gericht aufgefordert am 1.07.2010 zu einem Gütetermin zu erscheinen.

Halime

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105

Montag, 31. Mai 2010, 16:28

Ich denke, das wenn ich überhaupt was zahlen muß, ich dann den AH Betreiber auf Schadensersatz verklage, weil er mir urheberrechtlich geschützte AGB zur Verfügung gestellt hat. Ich dachte es wären seine gewesen und es war ok . er sagte ja damals nim meine AGB ...ich hab nach langem Suchen auch die E-mail in der er es damals auch geschrieben hat gefunden.

engelchen

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106

Montag, 31. Mai 2010, 19:25

Wirst Du denn weiterhin von einem Rechtsanwalt vertreten ? Das würde ich dir jedenfalls raten.
Alles von mir in Buchstaben verfasste ist nicht rechtsverbindlich und in jedem Falle ohne Gewähr :rolleyes:
Du suchst einen TOP Fachanwalt für gewerbliches Recht, Zivilrecht, Inkasso und Probleme mit Verkäufern/Käufern, ich empfehle: Malte Mörger!

Halime

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107

Montag, 31. Mai 2010, 19:34

hallo engelchen
ja natürlich..habs gleich meiner Anwältin gegeben. sie sagt , der Abmahnanwalt hat auch dem Richter die Annahme Bescheinigung ,die er unterschrieben hat und uns per Post und per E-mail zukommen ließ ,nicht mitgeschickt. das hätte er auch tun müssen. wir haben vom Richter 3 Wochen Zeit bekommen zur Erwiderung auf die Klageschrift. Das tun wir erst mal. Wir schicken dem Richter alles, nicht nur den Teil ,der uns am besten gefällt, sondern alles ,was damals abgelaufen ist. Sämtlichen Schriftverkehr.
Mal sehn , was draus wird

Halime

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108

Montag, 31. Mai 2010, 19:38

an biguhu
es gab kein Versäumnisurteil und auch kein Mahnschreiben oder sonst irgend etwas. seit dem wir damals die Unterlassung unterschrieben haben und der Anwalt unterschrieben hat , das er dies annimt, haben wir nichts mehr gehört oder gelesen von ihm.

auktions-manni

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109

Montag, 31. Mai 2010, 20:17

Auch wenn du eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, bedeutet das nicht, dass der Anwalt nicht seine finanz. Ansprüche gegen dich nicht durchsetzen kann.

Eine Kostennote hatte der Anwalt aber seinerzeit mitgeschickt, oder ?

Nun wird vor Gericht geklärt werden müssen, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht der nicht und wie hoch der Streitwert sein wird. Es kann sehr gut sein, dass das Gericht einen wesentlichen geringeren Streitwert ansetzt, als der Anwalt.

Zitat

Ich denke, das wenn ich überhaupt was zahlen muß, ich dann den AH Betreiber auf Schadensersatz verklage, weil er mir urheberrechtlich geschützte AGB zur Verfügung gestellt hat. Ich dachte es wären seine gewesen und es war ok . er sagte ja damals nim meine AGB ...ich hab nach langem Suchen auch die E-mail in der er es damals auch geschrieben hat gefunden.


Das ist schon einmal sehr gut, wenn du nun diesen Schriftverkehr wieder gefunden hast. Somit hast du nämlich die Möglichkeit dich an dieser Person, welche dir die Erlaubnis zur Nutzung der AGB gegeben hatte, schadlos zu halten, also Schadenersatz zu fordern.
Gruß

Manni :D

>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532

Halime

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110

Montag, 31. Mai 2010, 20:38

der Anwalt hat den Streitwert auf 651,80 fest gesetzt in eigner Sache

engelchen

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111

Dienstag, 1. Juni 2010, 16:36

Das ist ja erstmal seine Sache, das Gericht wird den Streitwert nach der Verhandlung festsetzen und entscheiden, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ich würde die Sache deinem Anwalt überlassen und mir erstmal keinen große Kopf machen. Wenn Du einen vernünftigen Anwalt hast und deine Aussagen beweisen kannst, solltet ihr den Rechtsstreit zu euren Gunsten abschließen können und vermutlich ohne Kosten davon kommen, es sei denn, es kommt zu einem Vergleich und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Dies sollte aber nach deinen Aussagen so hier nicht passieren. Hoffe nur, Du hast einen versierten Anwalt :P
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Halime

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112

Dienstag, 1. Juni 2010, 18:06

danke engelchen. meine Anwältin ist schon ganz gut . Wir haben diese Kanzlei schon viele Jahre durch unser Handwerksgeschäft und die haben uns schon in vielen Sachen gut raus gehaun.
ich habs der Anwältin gegeben und sie sagte , ich soll mir keinen Kopf machen. ich sehe dem jetzt gelassen entgegen. wir werden sehn.

LG Halime

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