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1. Informieren Sie sich als privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren Geschäftspartner, also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer Online-Auktion.
2. Achten Sie bei gewerblichen Händlern auf die so genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich, dass beispielsweise Kriterien wie - Identität/Anschrift des Anbieters - Garantie- und Gewährleistungsbedingungen - Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht - Warenbeschreibung und Preis der Ware - Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages - Lieferbedingungen inklusive Versandkosten sowie - Zahlungsmodalitäten auf den Seiten des Internet-Shops oder der Auktion leicht auffindbar sind. Ansonsten ist Misstrauen angebracht.
3. Prüfen Sie insbesondere solche Angebote ganz genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen.
4. Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von eBay über mögliche Risiken.
5. Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler mit einem Verbraucher geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben werden.
6. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
7. Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme.
8. Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EULändern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.
9. Achten Sie auf technische Sicherheit: Anbieter sollten eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfahren „SSL“. Erkenntlich ist dies an dem „s“ hinter dem http:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren visuellen Hinweisen, dass eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht.
10. Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadensfall ein, zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an!
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Polizei, eBay und Versandhandel gegen Internet Kriminalität
Polizei: Verbraucher sind häufig zu sorglos im Netz unterwegs
Stuttgart – Kaum eine Handelssparte kann derzeit mit solchen Wachstumszahlen glänzen wie der Online-Handel: Der Verkauf von Waren über das Internet nahm nach Angaben des deutschen Versandhandels im vergangenen Jahr um 36 Prozent zu - allein bei eBay wurden im Jahr 2004 Artikel im Wert von 34,2 Milliarden gehandelt. Aber nicht nur die Zahl der Kaufwilligen und ihrer Geschäfte steigt. Längst haben auch Kriminelle den Handel im Internet, den so genannten E-Commerce, für ihre Machenschaften entdeckt. So registrierte die Polizei im Jahr 2004 in der Polizeistatistik 270.000 Anzeigen wegen Waren- und Warenkreditbetrugs. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von rund 45.000 Fällen. Die Polizei führt den Anstieg beim Warenbetrug zu einem erheblichen Teil auf betrügerische Geschäfte im Internet zurück, die rund 42 Prozent aller Fälle ausmachen. Im Hinblick darauf ist es in zunehmendem Maße Besorgnis erregend, wie unbedarft sich viele deutsche Verbraucher im Netz tummeln.

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"(...) Im Hinblick darauf ist es in zunehmendem Maße Besorgnis erregend, wie unbedarft sich viele deutsche Verbraucher im Netz tummeln."
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Den Anteil von Auktionen, die betrügerisch oder mit Missverständnissen auf Seiten von Käufer oder Verkäufer verlaufen, gibt eBay mit 0,1 Promille an, also einem von 10.000 Fällen.
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Original von bubu.m
Zitat aus dem vorhergehenden Beitrag:
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"(...) Im Hinblick darauf ist es in zunehmendem Maße Besorgnis erregend, wie unbedarft sich viele deutsche Verbraucher im Netz tummeln."
Das wird eBay sehr gerne lesen. Es war immer schon die Botschaft der eBay-Presseabteilung, daß die Nutzer bei Betrug selbst Schuld sind.
Die Realität sieht anders aus. Als der mit Abstand größter Marktplatz im Internet hat eBay selbst Betrug im großen Stil begünstigt. Gleichzeitig wurde gegenüber den Nutzern die Risiken verharmlost.
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Original von bubu.m
Das bringt dann weiteren Profit.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Drapondur« (1. Juli 2009, 21:51)
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Original von bubu.m
eBay war und ist nicht bereit, ein sicheres Anmeldeverfahen zu installieren. Man kann sich mit beliebigen Daten und beliebigen Kontoverbindungen registrieren lassen. Wirksame Maßnahmen gegen die Accounthacker hat eBay jahrelang nicht ergriffen. Die Sicherheitsprüfungen schrecken Kriminelle kaum ab. Sogar dann, wenn es eindeutige Verdachtsmomente gibt, läßt eBay Betrüger oft weiter gewähren. Das belegen dutzende Beiträge aus den eBay-Foren
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Seit 2 Jahren wird auch die eBay-Transparenz auf der Plattform konsequent eingeschränkt. Wird ein Händler gesperrt, ist nun keines der abgelaufenen Angbote mehr einsehbar. Für Geschädigte ist es mehr als ärgerlich, nicht mehr auf Artikelbeschreibungen zurückgreifen zu können. Eine Kommunikation zwischen Geschädigten (eBay-Mailsystem) wird zudem erschwert oder unmöglich gemacht.
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Darum ist jeder gute Tipp hilfreich, und
man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu.
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Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme.
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In einem einem Forum mit dem Namen "Auktionshilfe" wünsche ich mir eine differenzierte und kritische Analyse von Ratschlägen rund um eBay und den Internetkauf.
Die oben verlinkten Ratschläge sind viel zu allgemein und zu oberflächlich. Auf Internetauktionen sind sie nur bedingt anwendbar.