Ich frage mich, was da jemand angeben soll, der gar keine USt-Ident-Nr. hat ??? Denn nicht jeder Gewerbetreibende braucht diese Nummer (z.B.: weil er nur in Deutschland anbietet und einkauft ...)
Hier geht das Gericht davon aus, dass die betreffenden Nummern (USt-Ident-Nr. und auch Name und Registernummer des Handelsregisters) in diesem speziellen Fall wohl vorhanden sind.
Dies ist aber z.B.: bei den wenigsten eBay-Händlern der Fall. Insofern sollte dieses Urteil durchaus differenziert betrachtet werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Drapondur« (2. Juli 2009, 22:30)